Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 25.06.2003 - 3 BS 111/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
AuslG § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 3
- Judicialis
AuslG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 19 Abs. 2; ; AuslG § 23 Abs. 1 Nr. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Abschiebungsandrohung; Trennung und Aufhebung einer ehelichen Lebensgemeinschaft; Mindestbestandsdauer der gelebten Ehe; Ausübung der Personensorge über zwei Kinder; Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft
Verfahrensgang
- VG Dresden, 18.03.2002 - 3 K 383/02
- OVG Sachsen, 25.06.2003 - 3 BS 111/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94
Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2003 - 3 BS 111/02
Davon zu trennen ist die Frage, ob der ausländische Ehepartner in solchen Fällen aus anderen Gründen ein Aufenthaltsrecht beanspruchen kann - etwa weil ein von den Voraussetzungen des § 19 AuslG unabhängiger Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AuslG besteht (sh. dazu: BVerwG, Urt v. 24.5.1995, NVwZ 1995, 1131).Mangels Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzung der Mindestbestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft i. S. von § 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG kann damit die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers nicht nach § 19 Abs. 2 AuslG verlängert werden, weshalb es keiner weiteren Erörterung bedarf, ob bei der gegebenen Sachlage eine zwingende Verlängerung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder eine nach Ermessen zu treffende Verlängerung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Rede stehen könnte (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 24.5.1995, BVerwGE 98, 313;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.12.2002, InfAuslR 2003, 190; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.2.2000, NVwZ 2000, 1445).
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01
Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung
Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2003 - 3 BS 111/02
Denn im Zeitpunkt der in Rede stehenden Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft am 15.1.2000 war schon nicht eine Mindestbestandszeit von zwei Jahren erreicht, weshalb es keiner weiteren Erörterung bedarf, ob § 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG in der bis zum 31.5.2000 oder in der ab dem 1.6.2000 gültigen Fassung anzuwenden ist (…sh. dazu etwa: HessVGH, Urt. v. 10.3.2003, EZAR 023 Nr. 30; VGHBad.-Württ., Urt. v. 4.12.2002. InfAuslR 2003, 190 jem.w.N.).Mangels Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzung der Mindestbestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft i. S. von § 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG kann damit die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers nicht nach § 19 Abs. 2 AuslG verlängert werden, weshalb es keiner weiteren Erörterung bedarf, ob bei der gegebenen Sachlage eine zwingende Verlängerung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder eine nach Ermessen zu treffende Verlängerung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Rede stehen könnte (…sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 24.5.1995, BVerwGE 98, 313; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.12.2002, InfAuslR 2003, 190; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.2.2000, NVwZ 2000, 1445).
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00
Berücksichtigung des Elternrechts bei Entscheidung über Aufenthaltserlaubnis und …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2003 - 3 BS 111/02
Eine schematische Bestimmung solcher Anhaltspunkte verbietet sich indes zum einen wegen der von den Eltern in eigener Verantwortung auszugestaltenden Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG) sowie des Weiteren, weil das in familiärer Gemeinschaft bestehende Eltern-Kind-Verhältnis nicht nur durch messbare Betreuungsbeiträge sondern insbesondere dadurch geprägt wird, dass die Eltern in geistiger und emotionaler Auseinandersetzung mit den jeweiligen Lebensumständen des Kindes dieses gleichsam begleiten und damit zu dessen Entwicklung und Erziehung beitragen (sh. dazu: BVerfG, Beschl. v. 30.1.2002, NVwZ 2002, 849 ff.). - OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang; …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2003 - 3 BS 111/02
Dies ergibt sich auch nicht aus anderen Gründen, wobei es hier keiner weiteren Erörterung bedarf, ob wegen der Bindung des Senats an die mit der Beschwerde vorgebrachten Gründe nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO die Berücksichtigung anderer Tatsachen ausnahmslos nicht erfolgen kann (sh. dazu etwa: ThürOVG, Beschl. v. 11.2.2003, 3 EO 387/02 m. w. N., zitiert nach Juris-Web). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2000 - 18 B 1120/99
Begehren einer befristeten Verlängerung der zum Ehegattennachzug erteilten …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2003 - 3 BS 111/02
Mangels Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzung der Mindestbestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft i. S. von § 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG kann damit die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers nicht nach § 19 Abs. 2 AuslG verlängert werden, weshalb es keiner weiteren Erörterung bedarf, ob bei der gegebenen Sachlage eine zwingende Verlängerung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder eine nach Ermessen zu treffende Verlängerung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Rede stehen könnte (…sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 24.5.1995, BVerwGE 98, 313;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.12.2002, InfAuslR 2003, 190; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.2.2000, NVwZ 2000, 1445).
- OVG Sachsen, 02.11.2004 - 3 BS 416/04
Antrag nach § 123 VwGO
Bei der stets gebotenen Einzelfallbetrachtung verbietet sich allerdings eine schematische Abgrenzung zwischen aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdiger Lebens- und Erziehungsgemeinschaft einerseits und Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen andererseits (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.1.2002, aaO; SächsOVG, Beschl. v. 25.6.2003, SächsVBl. 2003, 294 ). - OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 152/15
Personensorge für Kleinkind
Bei der stets gebotenen Einzelfallbetrachtung verbietet sich allerdings eine schematische Abgrenzung zwischen aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdiger Lebens- und Erziehungsgemeinschaft einerseits und Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen andererseits (…SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2004 - 3 BS 416/04 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 25. Juni 2003, SächsVBl. 2003, 294), sondern es ist auf die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehung zwischen dem ausländischen Elternteil und dem deutschen Kind abzuheben (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 2001 - 2 BvR 231/00 -, juris;… SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2004 a. a. O.). - VG Braunschweig, 22.10.2004 - 6 B 317/04
Aufenthaltserlaubnis; besondere Härte; eheliche Lebensgemeinschaft; Verlängerung; …
Bei der Berechnung des Zwei-Jahres-Zeitraums darf die Ausländerbehörde nur den der Aufhebung unmittelbar vorangegangenen, ununterbrochenen Zeitraum des Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft berücksichtigen; kurzzeitige und vorübergehende Trennungen, die nach dem Willen beider Ehegatten nicht zu einer dauerhaften Auflösung der Gemeinschaft führen sollten, müssen jedoch außer Betracht bleiben (Nds. OVG, Beschl. vom 30.09.1999 - 11 M 3347/99 - Sächs. OVG, Beschl. vom 25.06.2003 - 3 BS 111/02 - ;… Hailbronner, aaO., § 19 Rn. 7). - VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der …
Rn. 13 vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Oktober 2003 - 18 B 1179/03 -, vom 13. Mai 2002 - 18 B 606/02 -, vom 13. Dezember 2001 - 18 B 629/01 - und vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 3 BS 111/02 -.
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