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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.05.2006 - 3 BS 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6733
OVG Sachsen, 16.05.2006 - 3 BS 61/06 (https://dejure.org/2006,6733)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.05.2006 - 3 BS 61/06 (https://dejure.org/2006,6733)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 3 BS 61/06 (https://dejure.org/2006,6733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 6; AufenthG § 60a

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; AufenthG § 60a

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, beabsichtigte Eheschließung, Standesbeamter, Oberlandesgericht, Befreiung, Ehefähigkeitszeugnis, Antrag, Scheinehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6; AufenthG § 60a
    Ausländerrecht - Eheschließung, Scheinehe, Ehefähigkeitszeugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung der Abschiebung wegen bevorstehender Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen; Anforderungen zur Annahme einer "unmittelbar bevorstehenden Eheschließung"; Verdacht der Scheinehe auf Grund beabsichtigter Eheschließung nach einem gescheiterten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2006 - 3 BS 61/06
    Der Beschwerde darf nicht aus einem Grund stattgegeben werden, den der Beschwerdeführer nicht form- und fristgerecht dargelegt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. V. 12.4.2002, VBlBW 2002, 398; BayVGH, Beschl. V. 21.5.2003, NVwZ 2004, 251).
  • OVG Sachsen, 08.02.2005 - 3 BS 426/04

    Unterlassung der Abschiebung, unmittelbar bevorstehende Eheschließung, Befreiung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2006 - 3 BS 61/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist in Vorwirkung der Eheschließungsfreiheit aus Art. 6 Abs. 1 GG eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. zuletzt Beschl. d. Senats v. 8.2.2005 - 3 BS 426/04 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09

    Aussetzung der Abschiebung wegen beabsichtigter Eheschließung

    Soweit andere Gerichte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.05.2006 - 3 BS 61/06 - AuAS 2006, 242; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.04.2007 - 3 Bs 28/07 -, 2007, AuAS 2007, 148) es für das "unmittelbare Bevorstehen der Eheschließung" unter Hinweis auf Nr. 30.0.6.
  • VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803

    Keine Gewährung länderübergreifende Umverteilung während der Dauer des …

    Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen; dann ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht bzw. die Zweifel oder Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (SächsOVG, B.v. 16.5.2006 - 3 Bs 61/06 - AuAS 2006, 242 f.).
  • VG Göttingen, 16.12.2008 - 1 B 413/08

    D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene …

    Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen; dann ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht bzw. die Zweifel oder Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 16.05.2006 - 3 BS 61/06 -, AuAS 2006, 242).

    Sollte eine solche Situation eintreten, so wäre ab jenem Zeitpunkt nach den o.g. Grundsätzen nicht mehr von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung auszugehen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 16.05.2006, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2019 - 2 M 138/18

    Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung; Abschiebungsschutz wegen unmittelbar …

    Rn. 6 "Soweit andere Gerichte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.05.2006 - 3 BS 61/06 - AuAS 2006, 242; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.04.2007 - 3 Bs 28/07 -, 2007, AuAS 2007, 148) es für das "unmittelbare Bevorstehen der Eheschließung" unter Hinweis auf Nr. 30.0.6.
  • OVG Sachsen, 01.12.2025 - 3 B 232/25

    Ausweisungsinteresse; Heirat; Regelfall; Ausnahme

    Abgesehen davon, dass die familiäre Lebensgemeinschaft der beiden Ehegatten auch in dem gemeinsamen Heimatland fortgeführt werden kann, ist darauf hinzuweisen, dass die durch eine Heirat gebildete, von den Vorwirkungen der Eheschließungsfreiheit gemäß Art. 6 GG erfasste Lebensgemeinschaft noch nicht unmittelbar bevorsteht, weil der Eheschließungstermin noch nicht feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (st. Rspr.; vgl. hierzu grundliegend SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2006 - 3 BS 61/06 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… Beschl. v. 12. April 2024 - 3 A 52/24 -, juris Rn. 19).
  • VG Augsburg, 06.12.2017 - Au 6 E 17.1806

    Überwiegendes öffentliches Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht …

    Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen; dann ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht bzw. die Zweifel oder Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (SächsOVG, B.v. 16.5.2006 - 3 Bs 61/06 - AuAS 2006, 242 f.).
  • VG Münster, 22.02.2008 - 8 L 140/08

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, …

    Ein solche Schutzwirkung setzte nämlich voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. September 2007 - 18 B 1188/07 - OVG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559 = InfAuslR 2007, 282; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 9. Februar 2007 - 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634 = AuAS 2007, 114; SächsOVG, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 3 Bs 61/06 -, AuAS 2006, 242; BayVGH, Beschluss vom 20. April 2006 - 19 CE 06.981 -, juris).
  • VG Freiburg, 12.09.2007 - 1 K 1746/07

    Ausländerrecht; Abschiebung trotz Eheschließungsabsicht; Anforderungen an das …

    Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits soweit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (Hamb. OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschl. v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 - Juris; Sächs. OVG, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 BS 61/06 - AuAS 2006, 242).
  • OVG Sachsen, 12.04.2024 - 3 A 52/24

    Identitätstäuschung; Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis ex tunc; …

    Rn. 19 Schließlich hat die Beklagte zurecht darauf hingewiesen, dass eine bevorstehende Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Ausreise nur dann in Betracht kommt, wenn die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht; dies ist erst dann der Fall, wenn der Eheschlie- ßungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2006 - 3 BS 61/06 -, juris Rn. 5 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VG Wiesbaden, 15.06.2007 - 8 G 732/07

    Zum Abschiebungsschutz eines Ausländers wegen einer unmittelbar bevorstehenden …

    Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits soweit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung (§ 4 PStG) vorgenommen wurde, die Verlobten die gemäß § 5 Abs. 1 und 2 PStG von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, ist eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung grundsätzlich dann zu vermuten, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. Nr. 60a.2.3 i.V.m. Nr. 30.0.6 der vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz/EU v. 22.12.2004; so bereits Nr. 55.2.3 i.V.m. Nr. 18.0.1 AuslG-VwV; VGH München, Beschluss vom 20.04.2006 - 19 CE 06.981 - OVG Sachsen, Beschluss vom 16.05.2006 - 3 BS 61/06 - alle zitiert nach juris).
  • VG Münster, 03.12.2007 - 8 L 582/07
  • VG München, 15.10.2008 - M 25 E 08.2214

    Einstweilige Anordnung; Vorwirkung der unmittelbar bevorstehenden Eheschließung; …

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