Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Art 12 Abs 1 GG, § 86 Abs 1 VwGO, § 124 VwGO, § 129 VwGO
Unbeschränkte Statthaftigkeit einer Berufung trotz nur teilweiser Berufungszulassung durch das Verwaltungsgericht; gerichtliche Kontrolle einer Gesamtprüfungsentscheidung; Anforderungen an sog. Überdenkensverfahren; Befangenheit eines Prüfers - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 13.05.2015 - 2 K 189/14
- OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
- BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11
Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge
Auszug aus OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
Mit seinem Hinweis darauf, er fühle sich für das "Gnadengesuch" aus Gleichheitsgründen nicht zuständig, bezieht er sich auf den das Prüfungsrecht beherrschenden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.8.2011, 6 B 18.11, juris Rn. 16, m.w.N.) Grundsatz der Chancengleichheit, der die Möglichkeiten der nachträglichen Korrektur einer vorgenommenen Bewertung begrenzt und deshalb ein sachliches Kriterium zumal bei der Überprüfung einer Bewertung im Überdenkensverfahren bildet.In diesem Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.8.2011, 6 B 18.11, juris Rn. 16, m.w.N.).
- VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10
Nachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen
Auszug aus OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
Dessen ungeachtet lässt sich ein Beurteilungsfehler aber auch nicht daraus ableiten, dass das Verwaltungsgericht Trier in der dem Klausurfall zugrunde liegenden Entscheidung (vgl. VG Trier, Urt. v. 7.7.2010, 5 K 47/10.TR, juris Rn. 32 ff.) den gleichen Prüfungsansatz wie er - der Kläger - gewählt habe, weil es ohne nähere Begründung davon ausgegangen sei, die Anlage sei nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässig, und ihre Besonderheiten erst im Rahmen des Rücksichtnahmegebots behandelt habe.Schon deshalb verfängt der Hinweis des Klägers nicht, das VG Trier habe in der dem Klausurfall zugrunde liegenden Entscheidung insoweit auch keine Ausführungen gemacht (vgl. VG Trier, Urt. v. 7.7.2010, 5 K 47/10.TR, juris Rn. 46 ff.).
- BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
Gewährleistet sein muss (lediglich), dass die vom Prüfling erhobenen substantiierten Einwände den beteiligten Prüfern zugeleitet werden und dass die Prüfer sich mit den Einwänden des Prüflings auseinandersetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012, 6 B 39.12, NVwZ-RR 2013, 44, juris Rn. 6).
- BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16
Neubewertung einer Aufsichtsarbeit; Überdenkensverfahren
Auszug aus OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
Das Bundesverwaltungsgericht hat zuletzt deutlich gemacht, dass der Prüfling keinen allgemeinen Anspruch darauf hat, dass der Prüfer die Einwände des Prüflings in seiner Stellungnahme grundsätzlich im Einzelnen bescheidet, sondern dass der Umfang und die Begründungstiefe, die eine im Überdenkensverfahren abgegebene Stellungnahme aufweisen muss, von der Substanz der im konkreten Fall vorgebrachten Einwendungen des Prüflings abhängen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.9.2016, 6 B 14.16, juris Rn. 8 ff.). - BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
Eine Befangenheit von Prüfern kann sich nach diesen Maßstäben insbesondere aus einem Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.1993, 6 C 35.92, BVerwGE 92, 132, juris Rn. 19) oder daraus ergeben, dass sie sich von vornherein darauf festgelegt haben, ihre Benotung nicht zu ändern, oder dass ihnen die Fähigkeit fehlt, eigene Fehler zu erkennen und einzuräumen oder diese mit dem ihnen objektiv gebührenden Gewicht zu bereinigen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1999, 6 C 13.98, NVwZ 2000, 915, juris Rn. 58). - BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
Im Übrigen verletzt auch im Überdenkensverfahren nicht jede deutliche oder sogar drastische Ausdrucksweise das Sachlichkeitsgebot (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.3.2012, NJW 2012, 2054, juris Rn. 16, m.w.N.;… siehe auch OVG Hamburg, Urt. v. 17.11.2015, 3 Bf 167/13, UA S. 19). - BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
Eine Befangenheit von Prüfern kann sich nach diesen Maßstäben insbesondere aus einem Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.1993, 6 C 35.92, BVerwGE 92, 132, juris Rn. 19) oder daraus ergeben, dass sie sich von vornherein darauf festgelegt haben, ihre Benotung nicht zu ändern, oder dass ihnen die Fähigkeit fehlt, eigene Fehler zu erkennen und einzuräumen oder diese mit dem ihnen objektiv gebührenden Gewicht zu bereinigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1999, 6 C 13.98, NVwZ 2000, 915, juris Rn. 58). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
Dies hat zur Folge, dass die Berufung - mangels wirksamer Beschränkung ihrer Zulassung - als insgesamt zugelassen anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010, 10 C 5.09, BVerwGE 136, 377, juris Rn. 13 [zur unzulässigen Beschränkung der Revisionszulassung]). - BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80
Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
Denn der Umfang der materiellen Rechtskraft bestimmt sich nach den die Rechtsauffassung des Gerichts tragenden Entscheidungsgründen, so dass auch ein stattgebendes prüfungsrechtliches Bescheidungsurteil einen Kläger beschwert, wenn die vom Gericht für verbindlich erklärte Rechtsauffassung hinter seinem Begehren zurückbleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1981, 7 C 30.80 u.a., DVBl. 1982, 447, juris Rn. 14;… Beschl. v. 22.4.1987, 7 B 76.87, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 54, juris Rn. 6;… vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 8.6.2010, OVG 10 B 4.09, juris Rn. 24). - BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12
Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage; …
Auszug aus OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
Zwar kann die Berufungszulassung grundsätzlich nicht nur auf einen von mehreren selbständigen Streitgegenständen einer Klage, sondern auch auf einen abtrennbaren Teil eines Streitgegenstandes beschränkt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2013, 5 C 8.12, BVerwGE 147, 216, juris Rn. 12, m.w.N. [zur Beschränkung der Revision]). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
Diplomprüfung; Diplomarbeit; Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (HTW - …
- BVerwG, 22.04.1987 - 7 B 76.87
Zum Umfang der materiellen Rechtskraft von Bescheidungsurteilen
- BVerwG, 05.07.2011 - 5 B 35.11
Beschränkung der Revisionszulassung durch das Verwaltungsgericht
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 9 S 1607/00
Rechtsmittelzulassung wegen besonderer Schwierigkeit der Rechtssache nach …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 7 N 18.13
Zulassungsverfahren; Prüfungsrecht; 2. jur. Staatsprüfung; Anfechtungsurteil; …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2025 - 4 LB 36/23
Volkswagen verwendet unzulässige Abschalteinrichtungen
Dies hat zur Folge, dass der Streitgegenstand trotz der Beschränkung der Berufungen auf die stattgebenden Teile des Urteils mit Blick auf die Anfechtungsklage insgesamt beim Senat anhängig geworden ist (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 Bf 128/15 -, juris Rn. 45; OVG Lüneburg…, Urteil vom 27. Juni 2024 - 2 LB 280/20 -, juris Rn. 34).Hiervon zu trennen ist die Frage, ob das Verbot der reformatio in peius (§ 129 VwGO) einer von den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts abweichenden Bewertung von Funktionen der Motorsteuerung, die das Verwaltungsgericht für zulässig erachtet hat, durch den Senat entgegenstünde oder ob die Begründung insofern verändert werden dürfte (vgl. hierzu etwa VGH München…, Urteil vom 28. August 2007 - 8 BV 05.2493 -, juris Rn. 18; OVG Hamburg, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 Bf 128/15 -, juris Rn. 45; OVG Lüneburg…, Urteil vom 27. Juni 2024 - 2 LB 280/20 -, juris Rn. 34).
- VG Arnsberg, 25.02.2026 - 9 K 1167/24
Jurastudent verklagt sein Prüfungsamt: Neun Punkte in einer Examensklausur waren …
Rn. 57 Vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 Bf 128/15 -, juris, Rn. 47 und zweiter Leitsatz. - VG Hamburg, 18.02.2025 - 2 K 3576/21
Endgültiges Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Neubewertung …
Die einzelnen Teilleistungen, mithin auch die Bewertungen der angefertigten Klausuren, sind hingegen nur Begründungselement dieser Bescheide ohne eigene Verwaltungsaktsqualität ( OVG Hamburg, Urt. v. 27.7.2017, 3 Bf 128/15 , juris Rn. 47 ;… vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 25.1.2010, 7 ZB 08.1476, juris Rn. 16 zur dortigen Rechtslage).Gewährleistet sein muss lediglich, dass die vom Prüfling erhobenen substantiierten Einwände den beteiligten Prüfer und Prüferinnen zugeleitet werden und dass die Prüfer und Prüferinnen sich mit den Einwänden des Prüflings auseinandersetzen ( OVG Hamburg, Urt. v. 27.7.2017, 3 Bf 128/15 , juris Rn. 78 m.w.N.;… ausführlich zuvor auch VG Hamburg, Urt. v. 13.5.2015, 2 K 189/14 , juris Rn. 84 ff. m.w.N.;… vgl. ferner OVG Hamburg, Urt. v. 17.11.2015, 3 Bf 167/13, n.v.).
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21
Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere …
Ein Überdenkensverfahren ist danach nicht allein deshalb fehlerhaft, weil der Prüfer in seiner Stellungnahme nicht auf alle geltend gemachten Einwände ausdrücklich eingegangen ist (vgl. Senatsurteil vom 26.11.2019 - 9 S 1126/19 -, juris; Senatsbeschluss vom 27.04.2020 - 9 S 1505/19 - Hambg. OVG, Urteil vom 27.07.2017 - 3 Bf 128/15 -, juris Rn. 78;… Fischer/Jeremias/Dietrich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, Rn. 793). - OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 2 LB 280/20
Klage gegen das endgültige Nichtbestehen einer leistungsnachweispflichtigen …
Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass der Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits - der allgemeine Prüfungsanspruch des Klägers - nicht teilbar ist und mithin umfänglich beim Senat anhängig geworden ist (vgl. HambOVG, Urt. v. 27.7.2017 - 3 Bf 128/15 -, juris Rn. 42 ff.;… VGH BW, Beschl. v. 19.9.2000 - 9 S 1607/00 -, juris Rn. 5), kann der Senat dem Begehren auf Neubewertung der Klausur im Berufungsverfahren nicht entsprechen.Nach dieser Regelung darf das Urteil des Verwaltungsgerichts nur soweit geändert werden, als eine Änderung beantragt ist (ebenso HambOVG, Urt. v. 27.7.2017 - 3 Bf 128/15 -, juris Rn. 45).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 15.16
Erstes juristisches Staatsexamen; Quorum bestandener Klausuren; Nichtzulassung …
Im Übrigen verletzt nicht jede deutliche oder sogar drastische Ausdrucksweise das Sachlichkeitsgebot (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 Bf 128/15 - juris Rn. 54 zu der Formulierung "völlig misslungen, unstrukturierten Darstellung"). - VG Freiburg, 17.07.2018 - 10 K 7000/17
Prüfungsrecht; Durchführung eines Vorverfahrens; Rügepflicht des Prüflings im …
Vielmehr handelt es sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der gerichtlich nur als Ganzes überprüfbar ist (VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Urteil vom 27.07.2017 - 3 Bf 128/15 -, juris Rn. 42). - VG Hamburg, 19.10.2017 - 2 K 1531/17
Prüfungsrecht der Lehrer; unterrichtspraktische Prüfung; Teilnahme eines …
Zu den prüfungsspezifischen Bewertungen gehören z. B. die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und die Würdigung der Qualität der Darstellung (vgl. BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, 6 B 55/97, NVwZ 1998, 738, OVG Hamburg, Urt. v. 27.7.2017, 3 Bf 128/15, juris Rn. 58).Eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch bewertet werden (OVG Hamburg, Urt. v. 27.7.2017, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2018 - 6 N 33.17
Anspruch eines Prüflings auf vollständige gerichtliche Nachprüfung der …
Die dabei bestehende Amtsermittlungspflicht des Gerichts aus § 86 Abs. 1 VwGO wird durch die Mitwirkungspflicht des Prüflings eingeschränkt mit der Folge, dass sich das Gericht den Bewertungen einzelner Prüfungsleistungen und dem Prüfungsverfahren nur insoweit zu widmen hat, als sie von dem Prüfling angefochten werden (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 Bf 128/15 - juris Rn. 47; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 - juris Rn. 15 f.;… vgl. auch Urteil des Senats vom 13. September 2016 - OVG 6 B 12.16 - juris Rn. 36 ff.). - OVG Sachsen, 14.01.2026 - 2 B 196/25
Prüfungsrecht; Neubewertung; Bewertungsverfahrensfehler; Wiederholungsprüfung; …
Indes können auch Teilansprüche, etwa auf eine verfahrensfehlerfreie Durchführung der Prüfung oder auf bewertungsfehlerfreie Beurteilung der erbrachten Leistungen verfolgt werden (vgl. OVG Hamburg Urt. v. 27. Juli 2017 - 3 Bf 128/15 -, juris Rn. 42).
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