Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 28.04.2010 - 3 Bf 309/08.Z |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abschiebungsandrohung trotz Abschiebungsaussetzung
- Justiz Hamburg
§ 59 Abs 3 AufenthG 2004, § 60a AufenthG 2004
Abschiebungsandrohung trotz Abschiebungsaussetzung - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 59 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 60a, EMRK Art. 8, AufenthG § 50 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 59 Abs. 1
Abschiebungsandrohung, Schutz von Ehe und Familie - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlasses einer Abschiebungsandrohung bei gleichzeitiger Aussetzung der Abschiebung gem. § 60a Aufenthaltsgesetz ( AufenthG )
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlasses einer Abschiebungsandrohung bei gleichzeitiger Aussetzung der Abschiebung gem. § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.05.2008 - 6 K 1679/06
- OVG Hamburg, 28.04.2010 - 3 Bf 309/08.Z
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus OVG Hamburg, 28.04.2010 - 3 Bf 309/08
Der Erfolg des Rechtsmittels muss nicht wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21.12.2009, NJW 2010, 1062, und vom 10.9.2009, NJW 2009, 3642). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Hamburg, 28.04.2010 - 3 Bf 309/08
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, DVBl. 2004, 838). - BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus OVG Hamburg, 28.04.2010 - 3 Bf 309/08
Der Erfolg des Rechtsmittels muss nicht wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21.12.2009, NJW 2010, 1062, und vom 10.9.2009, NJW 2009, 3642). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 18 B 2801/04
Abschiebungsandrohung Aussetzung der Abschiebung Duldung
Auszug aus OVG Hamburg, 28.04.2010 - 3 Bf 309/08
Der Senat schließt sich insoweit dem Oberverwaltungsgericht Münster an, das in seinem Beschluss vom 6. Januar 2005 (DÖV 2005, 430) ausführt:.
- VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 C 13.334
Prozesskostenhilfeantrag; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei …
Die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG steht im Übrigem dem Erlass einer Abschiebungsandrohung nicht entgegen (OVG Hamburg, B.v. 28.4.2010 - 3 Bf 309/08.Z - juris Rn. 6 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 12 S 25.13
Einstweiliger Rechtsschutz - Abschiebungsandrohung bei Duldungsgründen
Vor diesem Hintergrund ist allein der Hinweis auf den Wortlaut der Vorschrift nicht geeignet, Abschiebungshindernisse im Sinne des § 60 a AufenthG von ihrem Anwendungsbereich auszunehmen (vgl. zum Vorstehenden: OVG Hamburg, Beschluss vom 28. April 2010 - 3 Bf 309/08.Z - juris Rn. 7 ff.; OVG Münster…, Beschluss vom 6. Januar 2005 - 18 B 2801/04 - juris Rn. 7 ff.;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: März 2012, § 59 Rn. 52 m.w.N.). - VG Schleswig, 25.01.2017 - 8 B 55/16
Ausweisung und Abschiebungsandrohung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
Wird ein zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot erst in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren festgestellt, berührt dies die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung nicht; aus § 59 Abs. 3 S. 3 AufenthG folgt insoweit die Teilbarkeit der getroffenen Regelung (…vgl. Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 59 Rn. 42; OVG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2010 - 3 Bf 309/08.Z -, Leitsatz und Rn. 13, juris). - VG München, 17.06.2014 - M 24 K 13.3875
Ausweisung wegen wiederholter gefährlicher Körperverletzung
Ob und inwieweit im Gefolge unter Umständen eine Aussetzung der Abschiebung (Duldung) gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG vorzunehmen ist, ist im Kontext des § 59 AufenthG nicht zu prüfen, weil ein solches Abschiebungshindernis die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung nicht berühren würde (OVG Hamburg B.v. 28.4.2010 - 3 Bf 309/08.Z - juris Rn. 7 - 12 m.w.N.). - VG Karlsruhe, 26.02.2014 - 6 K 41/14
Ablehnung eines Aufenthaltstitels mit Abschiebungsandrohung
Dies gilt mit Blick auf die erteilte Duldung entsprechend für Duldungsgründe gemäß § 60a AufenthG (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30.04.2013 - OVG 12 S 25.13, Rdnr. 5; Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 28.04.2010 - 3 Bf 309/08.Z, Rdnrn. 6 ff.; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.01.2005 - 18 B 2801/04, Rdnrn. 7 ff. ;… Funke-Kaiser, a.a.O., § 59 Rdnr. 52).
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