Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 14.11.2007 - 3 Bs 232/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AufenthG § 16 Abs. 5
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 16 Abs. 5; AufenthG § 16 Abs. 2
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Schulbesuch, Ausbildung, atypischer Ausnahmefall, Ermessen, Berufsfachschule, Studienfachwechsel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 16 Abs. 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer staatlichen Fremdsprachenschule; Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch als Ausnahmefall; Wechsel des Aufenthaltszwecks als Versagungsgrund; ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 14.09.2007 - 9 E 2850/07
- OVG Hamburg, 14.11.2007 - 3 Bs 232/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83
Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2007 - 3 Bs 232/07
Ein solches Verständnis des § 16 Abs. 5 AufenthG wird weder durch eine ausdrückliche textliche Zuordnung des Ausnahmefalls gerade zur Rechtsfolgenseite (…vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 13.3.1997, BVerwGE 104, 154 zu § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO) nahegelegt, noch ist aus der Entstehungsgeschichte der Norm erkennbar, dass diese als Ermessensvorschrift konzipiert wäre mit der Besonderheit, dass die Ermessensbetätigung wegen des untrennbaren Zusammenhangs mit den begrifflichen Merkmalen eines Ausnahmefalls wesentlich durch diese bestimmt würde (zu einer solchen Gestaltung vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 19.10.1971, BVerwGE 39, 355 zu § 131 AO; BVerwG, Urt. v. 5.7.1985, BVerwGE 72, 1 zu § 5 WoBindG). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2007 - 3 Bs 232/07
Ein solches Verständnis des § 16 Abs. 5 AufenthG wird weder durch eine ausdrückliche textliche Zuordnung des Ausnahmefalls gerade zur Rechtsfolgenseite (…vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 13.3.1997, BVerwGE 104, 154 zu § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO) nahegelegt, noch ist aus der Entstehungsgeschichte der Norm erkennbar, dass diese als Ermessensvorschrift konzipiert wäre mit der Besonderheit, dass die Ermessensbetätigung wegen des untrennbaren Zusammenhangs mit den begrifflichen Merkmalen eines Ausnahmefalls wesentlich durch diese bestimmt würde (zu einer solchen Gestaltung vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 19.10.1971, BVerwGE 39, 355 zu § 131 AO;… BVerwG, Urt. v. 5.7.1985, BVerwGE 72, 1 zu § 5 WoBindG). - BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97
Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2007 - 3 Bs 232/07
Ein solches Verständnis des § 16 Abs. 5 AufenthG wird weder durch eine ausdrückliche textliche Zuordnung des Ausnahmefalls gerade zur Rechtsfolgenseite (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 13.3.1997, BVerwGE 104, 154 zu § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO) nahegelegt, noch ist aus der Entstehungsgeschichte der Norm erkennbar, dass diese als Ermessensvorschrift konzipiert wäre mit der Besonderheit, dass die Ermessensbetätigung wegen des untrennbaren Zusammenhangs mit den begrifflichen Merkmalen eines Ausnahmefalls wesentlich durch diese bestimmt würde (zu einer solchen Gestaltung vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 19.10.1971, BVerwGE 39, 355 zu § 131 AO;… BVerwG, Urt. v. 5.7.1985, BVerwGE 72, 1 zu § 5 WoBindG).
- BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2007 - 3 Bs 232/07
Sie werden allgemein als Koppelungsvorschriften verstanden (…vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Oktober 2007, AufenthG § 5 Rn. 1 f., 65 ff.;… § 32 Rn. 27 ff.;… § 37 Rn. 22 ff;… GK-AufenthG, Stand November 2006, § 5 Rn. 5 f., 30, 40, 43;… § 38 Rn. 47, 52;… Renner, Ausländerrecht, Kommentar, 8. Aufl. 2005, § 5 Rn. 36, § 32 Rn. 28;… § 37 Rn. 17; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.3.1996, InfAuslR 1997, 24 zu §§ 16 Abs. 2, 20 Abs. 3 und 4 AuslG 1990). - OVG Hamburg, 30.05.2007 - 3 Bs 390/05
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums - Wechsel des Aufenthaltszweckes - …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2007 - 3 Bs 232/07
Die an den Wechsel des Aufenthaltszwecks anknüpfende Sperrwirkung des § 16 Abs. 2 AufenthG ist durch den Ablauf bzw. das Erlöschen der der Antragstellerin zuletzt bis zum 28. Februar 2006 befristet erteilten Aufenthaltserlaubnis nicht entfallen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.5.2007, 3 Bs 390/05, InfAuslR 2007, 380). - BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 190.93
Änderung des Aufenthaltzwecks durch Aufnahme einer Ausbildung nach Abbruch eines …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.11.2007 - 3 Bs 232/07
Dabei dürfte es sich im Vergleich zur Absolvierung des Studienkollegs zur Vorbereitung eines Studiums um einen völlig anders gearteten Ausbildungsgang und damit um einen Wechsel des Aufenthaltszwecks handeln (vgl. zum Wechsel vom Studium der Betriebswirtschaftslehre zur Ausbildung an einer Berufsfachschule: BVerwG, Beschl. v. 3.3.1994, InfAuslR 1994, 251 zur Vorgängerregelung des § 28 Abs. 3 Satz 1 AuslG).
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2008 - 13 S 2774/07
Aufenthalt von Ausländern; Wechsel der Ausbildung
Aus dem Erfordernis eines bestimmten Zwecks folgt vielmehr, dass dieser klar und eindeutig umrissen sein muss (vgl. zur früheren Rechtslage BVerwG, Beschluss vom 3.3.1994 - 1 B 190.93 -, NVwZ 1995, 1125; zur aktuellen Rechtslage Bay. VGH, Beschluss vom 21.6.2007 - 24 CS 06.3454 - und Hamb. OVG, Beschluss vom 14.11.2007 - 3 Bs 232/07 - jew. juris).
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