Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 12.09.2006 - 3 Bs 461/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 60 Abs. 7; GG Art. 6 Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 3; VwGO § 123
D (A), Bosnien-Herzegowina, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, Diabetes mellitus, Beistandsgemeinschaft, Kinder, Volljährigkeit, Aufenthaltserlaubnis, medizinische Versorgung, Republika Srpska, bosnisch-kroatische Föderation, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Abschiebung eines diabeteskranken Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina in sein Heimatland; Dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen als Abschiebungshindernis; Anforderungen an die Duldung eines ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 12.10.2004 - E 4887/04
- OVG Hamburg, 12.09.2006 - 3 Bs 461/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.09.2006 - 3 Bs 461/04
Der Umstand, dass ihm ein Insulinvorrat für einen Monat mitgegeben werden soll, ist insoweit unerheblich, da mit einer solchen Maßnahme nur den mit einer Abschiebung an sich für einen Übergangszeitraum verbundenen Problemen begegnet würde; damit könnte kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot, sondern allenfalls ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis beseitigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002, DVBl. 2003 S. 463, 464).Eine solche Gefahr für Leib oder Leben kann sich auch daraus ergeben, dass sich eine Krankheit des Ausländers im Falle seiner Rückkehr in den Heimatstaat erheblich verschlimmert, weil die dortigen Behandlungsmöglichkeiten unzureichend sind, oder weil eine notwendige Behandlung dort zwar im Prinzip geleistet werden kann, sie für den betreffenden Ausländer aber individuell (z. B. aus finanziellen Gründen) tatsächlich nicht zu erlangen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002, DVBl. 2003 S. 463, zur gleichlautenden Regelung in § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG 1990).
- BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft; …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.09.2006 - 3 Bs 461/04
Ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 GG liegt nur dann vor, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Beziehungen durch Ausreise zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, BVerwGE 106 S. 13, 17; OVG Hamburg, Beschl. v. 30.12.1998 - OVG Bs VI 191/96). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2005 - 11 A 4518/02
Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Bosnien-Herzegowina, …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.09.2006 - 3 Bs 461/04
Soweit schließlich das OVG Münster in einem Beschluss vom 14. Juni 2005 (AuAS 2005 S. 189 f.) ausgeführt hat, es entspreche seit dem Jahr 2000 der übereinstimmenden Auskunftslage, dass Diabetes mellitus in Bosnien und Herzegowina grundsätzlich behandelt werden könne (Insulin sei in ausreichendem Maße verfügbar und werde gegen Rezeptvorlage kostenlos an Patienten abgegeben), ergibt sich aus den bereits genannten Gründen auch daraus für das Beschwerdegericht keine Bewertung zu Lasten des Antragstellers zu 3).
- VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 ZB 22.1778
Anforderungen an die Feststellung einer Suizidgefahr im Rahmen der Prüfung eines …
Diese Voraussetzungen können nicht nur erfüllt sein, wenn und solange der Ausländer ohne Gefährdung seiner Gesundheit nicht transportfähig ist (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn), sondern auch, wenn die Abschiebung als solche - außerhalb des Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bewirkt; dies ist der Fall, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom Zielstaat) sich der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinn;… vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 13;… BayVGH, B.v. 9.5.2017 - 10 CE 17.750 - juris Rn. 3;… OVG BW, U.v. 6.4.2005 - 11 S 2779/04 - juris Rn. 35;… NdsOVG, B.v 29.3.2011 - 8 LB 121/08 - juris Rn. 47;… ThürOVG, B.v. 1.8.2019 - 3 EO 276/19 - juris Rn. 13;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 2.11.2017 - OVG 11 B 8.16 - juris Rn. 21; OVG Hamburg, B.v. 12.9.2006 - 3 Bs 461/04 - juris Rn. 16;… OVG LSA, B.v. 20.6.2011 - 2 M 38/11 - juris Rn. 5). - VG Hamburg, 29.08.2023 - 19 E 3492/23
Erfolgloser Eilantrag eines malischen Staatsangehörigen auf vorläufige Sicherung …
In Verfahren, in denen ein Antragsteller mit seinem Eilantrag nicht bloß vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick auf eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung erreichen will, sondern - nach verständiger und an dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausgerichteter Würdigung seines Begehrens - jedenfalls auch die Gewährung von Abschiebungsschutz wegen des von ihm geltend gemachten Anspruchs auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels anstrebt (sog. Verfahrensduldung), ist ein Streitwert in Höhe von 2.500,- Euro zu veranschlagen, da ein niedrigerer Streitwert der Bedeutung dieser Verfahren nicht gerecht würde (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.4.2021, 6 Bs 26/21 , juris Rn. 27 ; Beschl. v. 12.9.2006, 3 Bs 461/04, juris Rn. 36). - VG Hamburg, 09.06.2023 - 19 E 1763/23
Erfolgloser Eilantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen, der vor …
In Verfahren, in denen ein Antragsteller mit seinem Eilantrag nicht bloß vorläufigen Rechtsschutz im Hinblick auf eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung erreichen will, sondern jedenfalls auch die Gewährung von Abschiebungsschutz wegen des von ihm geltend gemachten Anspruchs auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels anstrebt (sog. Verfahrensduldung), ist ein Streitwert in Höhe von 2.500,- Euro zu veranschlagen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.4.2021, 6 Bs 26/21, juris; Beschl. v. 12.9.2006, 3 Bs 461/04, juris).
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