Rechtsprechung
| VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17.N |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 VwGO, § 67 Abs 4 S 1 VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB
Darlegung im Normenkontrollverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06
Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie; …
Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiter geklärt, dass Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur dann eine unzulässige Negativplanung darstellen und § 1 Abs. 3 BauGB widersprechen, wenn sie nicht der städtebaulichen Gestaltung, sondern der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74/06 -, juris unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25, 31).Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 BauGB kann auch dann vorliegen, wenn eine planerische Festsetzung nicht den städtebaulichen Absichten der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben wird, um eine unerwünschte bauliche Nutzung an Ort und Stelle zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74/06 -, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875 und vom 16.03.2001 - 4 BN 15.01 -, NVwZ-RR 2002, 8).
Kein Fall der unzulässigen Negativplanung liegt dagegen vor, wenn eine Gemeinde zur Verwirklichung ihrer städtebaulichen Ziele Festsetzungen trifft, durch die bestimmte Nutzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen oder beschränkt werden und sich im Ergebnis "negativ" auf die Nutzung des Grundeigentums auswirken (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74/06 -, a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …
Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17
Auch die Gestaltungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 4 bis 9 Bau NVO erlauben den Ausschluss bestimmter Nutzungen durch negative Festsetzungen (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8/90 -, NVwZ 1991, 875).Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 BauGB kann auch dann vorliegen, wenn eine planerische Festsetzung nicht den städtebaulichen Absichten der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben wird, um eine unerwünschte bauliche Nutzung an Ort und Stelle zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74/06 -, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875 und vom 16.03.2001 - 4 BN 15.01 -, NVwZ-RR 2002, 8).
- VGH Hessen, 06.03.2003 - 3 N 1891/01
Geländeoberfläche als Bezugspunkt für Höhe baulicher Anlagen
Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 6. März 2003 (Urteil vom 06.03.2003 - 3 N 1891/01 -, juris Rdnr. 41 ) ausgeführt hat, hieße es die Planungs- und Verwaltungskraft der planenden Gebietskörperschaft zu sehr zu strapazieren, wenn man in den besonders hangfälligen Bereichen des Vordertaunus mit nicht seltenen Höhenveränderungen von Grundstück zu Grundstück, sogar innerhalb von Grundstücken selbst, wo gestalterische städtebauliche Konzepte ohnehin planerisch schwer aufzustellen und durchzusetzen sind, einen zwingenden Verzicht auf die natürliche Geländeoberfläche als Bezugspunkt im Sinne des § 18 BauNVO verlangen wollte.Beim Bauen im innerstädtischen Bestand unterlägen Veränderungen des natürlichen Geländes auch einer erleichterten nachbarlichen und behördlichen Kontrolle, so dass die mit dem gewählten Bezugspunkt bisweilen verknüpften Probleme eher vernachlässigbar und hinzunehmen seien (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.03.2003 - 3 N 1891/01 -, juris Rdnr. 41 ).
- BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 18.19
Ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei nicht gekennzeichneter Übernahme der …
Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17
Es stellt eine unzulässige Umgehung des Vertretungszwangs dar, wenn seitens des Prozessvertreters pauschal auf Schriftsätze Bezug genommen wird, ohne diese selbst rechtlich aufgearbeitet zu haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.11.2019 - 5 B 18.19 -, juris Rdnr. 6; BVerwG…, Beschluss vom 15.02.2013 - 8 B 64.12 -, juris Rdnr. 26).- 1 B 37.00 -, juris Rdnr. 2; BVerwG, Beschluss vom 15.11.2019 - 5 B 18.19 -, juris Rdnr. 6; BVerwG, Beschluss vom 15.02.2013 - 8 B 64.12 -, juris Rdnr. 26; OVG Münster, Beschluss vom 07.12.2020 - 1 A 419/19 -, juris Rdnr. 14).
- BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 64.12
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17
Es stellt eine unzulässige Umgehung des Vertretungszwangs dar, wenn seitens des Prozessvertreters pauschal auf Schriftsätze Bezug genommen wird, ohne diese selbst rechtlich aufgearbeitet zu haben (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15.11.2019 - 5 B 18.19 -, juris Rdnr. 6; BVerwG, Beschluss vom 15.02.2013 - 8 B 64.12 -, juris Rdnr. 26).- 1 B 37.00 -, juris Rdnr. 2; BVerwG, Beschluss vom 15.11.2019 - 5 B 18.19 -, juris Rdnr. 6; BVerwG, Beschluss vom 15.02.2013 - 8 B 64.12 -, juris Rdnr. 26; OVG Münster, Beschluss vom 07.12.2020 - 1 A 419/19 -, juris Rdnr. 14).
- BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 21.08.1981 - 4 C 57.80 -, juris Rdnr. 23 und BVerwGE 64, 33) hat hervorgehoben, dass aus fehlerhaften Motiven oder Vorstellungen der über einen Bauleitplan abstimmenden Ratsmitglieder offensichtliche und daher für die Gültigkeit des Plans erhebliche Mängel nicht hergeleitet werden können. - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17
Das drittschützende Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB verpflichtet den Träger der Bauleitplanung dazu, (1.) eine Abwägung überhaupt durchzuführen, (2.) in die Abwägung die Belange einzustellen, die nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden müssen, (3.) weder die Bedeutung der öffentlichen und privaten Belange zu verkennen noch (4.) den Ausgleich zwischen diesen Belangen in einer Weise vorzunehmen, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (ständ. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, juris Rdnr. 29 und BVerwGE 34, 301). - BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01
Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; …
Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiter geklärt, dass Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur dann eine unzulässige Negativplanung darstellen und § 1 Abs. 3 BauGB widersprechen, wenn sie nicht der städtebaulichen Gestaltung, sondern der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (BVerwG, Beschluss vom 04.01.2007 - 4 B 74/06 -, juris unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25, 31). - BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68
Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der …
Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17
Ein Bebauungsplan ist im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, wenn und soweit er nach der städtebaulichen Konzeption der Gemeinde vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urteil vom 07.05.1971 - IV C 76.68 -, BRS 24 Nr. 25). - BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91
Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …
Auszug aus VGH Hessen, 19.05.2021 - 3 C 1198/17
(Hess. VGH…, Urteil vom 4.7.2013 - 4 C 2300/11.N - juris Rdnr. 74 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992 - BVerwG - 4 NB 20.91-, juris Rdnr. 16). - BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95
Rechtsmittel
- VGH Hessen, 29.06.2016 - 4 C 1440/14
Bebauungsplan mit einer Anzahl der Wohneinheiten pro 1 ha Bruttowohnbauland …
- BVerwG, 16.03.2001 - 4 BN 15.01
Zulässigkeit einschränkender Festsetzungen im Bebauungsplan trotz Bestehens einer …
- VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11
Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans Nr. 40 der Antragsgegnerin
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2020 - 1 A 419/19
- VGH Hessen, 18.10.2022 - 4 B 1069/22
Genehmigung eines Bebauungsplans
Daraus folgt, dass die Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Übereinstimmung zu bringen ist (…vgl. Urteil des Senats vom 04. Juli 2013 - 4 C 2300/11.N -, juris Rdnr. 33 sowie Urteil des Hess. VGH vom 19. Mai 2021 - 3 C 1198/17.N -, juris Rdnr. 50). - OVG Thüringen, 23.10.2025 - 3 EO 357/25
Beschwerde: Darlegung der Beschwerdegründe durch Prozessbevollmächtigten
Der Vertretungszwang gilt für alle Prozesshandlungen, also nicht nur für Sachanträge, sondern auch für Darlegungen der Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (Anschluss an VGH Hessen, Urteil vom 19. Mai 2021 - 3 C 1198/17.N - juris Rn. 39).Der Vertretungszwang gilt für alle Prozesshandlungen, also nicht nur für Sachanträge, sondern auch für Darlegungen der Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. VGH Hessen, Urteil vom 19. Mai 2021 - 3 C 1198/17.N - Rn. 39;… W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 30. Aufl., 2024, § 67 Rn. 28, 32).
- VGH Bayern, 29.04.2022 - 22 ZB 20.1957
Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens des Verfahrens
16/3655 S. 97) und damit nicht nur für Sachanträge, sondern auch für Darlegungen der Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. HessVGH, U.v. 19.5.2021 - 3 C 1198/17.N - juris Rn. 39).
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