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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10.N   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8520
VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10.N (https://dejure.org/2011,8520)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.08.2011 - 3 C 124/10.N (https://dejure.org/2011,8520)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. August 2011 - 3 C 124/10.N (https://dejure.org/2011,8520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Flächen für die Windkraftnutzung-Eudorf, Hattendorf, Elbenrod"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10
    Rn. 10 die am 27. August 2009 beschlossene und am 5. September 2009 bekannt gemachte Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Flächen für die Windkraftnutzung - Eudorf, Hattendorf, Elbenrod -" für unwirksam zu erklären, hilfsweise, Akteneinsicht in die Normenkontrollakte - 4 C 841/11.N - nebst beigezogenen Behördenakten sowie dazu einen Schriftsatznachlass zu gewähren.

    Rn. 14 Mit am 1. April 2011 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz hat die Antragstellerin einen Normenkontrollantrag (Aktenzeichen 4 C 841/11.N) mit dem Hauptantrag gestellt, den Regionalplan Mittelhessen 2010 für unwirksam zu erklären, soweit er im Stadtgebiet der Antragstellerin Vorranggebiete für Windenergienutzung festlegt und zu deren bestmöglicher Umsetzung in der Bauleitplanung anhält.

    Rn. 25 Dass eine nach § 14 Abs. 1 BauGB sicherungsfähige Planungsabsicht bei der Antragsgegnerin nicht besteht, zeigt auch ihr Normenkontrollantrag im Verfahren 4 C 841/11.N. Wenn sie sich in diesem Verfahren gerade gegen die raumordnerischen Festsetzungen betreffend Windkraftanlage wendet, die mit den von ihr vorgetragenen Gründen für den Aufstellungsbeschluss vom 23. Oktober 2008 übereinstimmen, so belegt dies, das eben jene Gründe nur vorgeschoben sind und eine tatsächliche Planungsabsicht insoweit zu keinem Zeitpunkt bestand.

  • OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10

    Ausschluss der Öffentlichkeit der Sitzung eines Gemeindeparlaments

    Auszug aus VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10
    Rn. 8 Am 18. Januar 2010 hat die Antragstellerin erfolglos einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2010 - 3 B 123/10.N -) und einen Normenkontrollantrag gestellt.

    Der Senat hält insoweit an seinen Ausführungen im Eilverfahren (Beschluss vom 25. Mai 2010 - 3 B 123/10.N -) fest, dass die beabsichtigte Planung der Antragsgegnerin als hinreichend konkret im Sinne der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10.09.1976 - IV 39.74 - BVerwGE 51, 121) anzusehen ist.

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10
    Dies gilt aber nur dann, wenn die Gemeinde gleichzeitig ein positives Planungsziel besitzt oder aus Anlass eines Bauantrages entwickelt und deshalb das Entstehen vollendeter Tatsachen verhindern will (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 C 16.03 - BVerwGE 120, 138; Hess. VGH, Urteil vom 25.07.2011 - 9 A 103/11 -).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10
    Dies gilt aber nur dann, wenn die Gemeinde gleichzeitig ein positives Planungsziel besitzt oder aus Anlass eines Bauantrages entwickelt und deshalb das Entstehen vollendeter Tatsachen verhindern will (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 C 16.03 - BVerwGE 120, 138; Hess. VGH, Urteil vom 25.07.2011 - 9 A 103/11 -).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10
    Der Senat hält insoweit an seinen Ausführungen im Eilverfahren (Beschluss vom 25. Mai 2010 - 3 B 123/10.N -) fest, dass die beabsichtigte Planung der Antragsgegnerin als hinreichend konkret im Sinne der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10.09.1976 - IV 39.74 - BVerwGE 51, 121) anzusehen ist.
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10
    Mit einer bloßen "Feigenblatt" -Planung, die auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausläuft, darf sie es nicht bewenden lassen (BVerwG, Urteil vom 24.01.2008 - 4 CN 2/07 - NVwZ 2008, 559).
  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10
    Dies gilt aber nur dann, wenn die Gemeinde gleichzeitig ein positives Planungsziel besitzt oder aus Anlass eines Bauantrages entwickelt und deshalb das Entstehen vollendeter Tatsachen verhindern will (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 C 16.03 - BVerwGE 120, 138; Hess. VGH, Urteil vom 25.07.2011 - 9 A 103/11 -).
  • VGH Hessen, 20.02.2003 - 3 N 1557/02

    Veränderungssperre - Vorranggebiet Windenergie - Regionalplan

    Auszug aus VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10
    Eine Verletzung von Rechten der Antragstellerin durch die Veränderungssperre erscheint daher möglich, auch wenn sie nicht Grundeigentümerin in dem von der Veränderungssperre erfassten Gebiet ist (so auch Senatsurteil vom 20.02.2003 - 3 N 1557/02 - ZfBR 2003, 482, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Im vorliegenden Fall habe allerdings der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit einer von der Antragstellerin beschlossenen Veränderungssperre entschieden, deren gesamte Vorgehensweise in den zurückliegenden Jahren lasse hinsichtlich der Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen nur den Schluss zu, dass es ihr nicht um eine Standortwahl gehe, sondern dass sie vielmehr eine unzulässige Verhinderungsplanung betrieben habe (Urteil vom 29. August 2011 - 3 C 124/10.N -).

    Der Antragsbefugnis steht auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Flächen für die Windkraftnutzung Eudorf, Hattendorf, Elbenrod" erlassen hatte, die vom 3. Senat des Hessischen VGH (Urteil vom 29. August 2011 - 3 C 124/10.N -) als unzulässige Verhinderungsplanung betrachtet und für unwirksam erklärt worden ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2015 - 2 L 1/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage - …

    Hiervon ausgehend ist anerkannt, dass eine Veränderungssperre unwirksam ist, wenn der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nur vorgeschoben ist, um mittels der die Planung sichernden Veränderungssperre Zeit für die "Konzentrationsplanung" gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu gewinnen (…vgl. NdsOVG, Urt. v. 18.06.2003 - 1 KN 56/03 -, juris RdNr. 27 f.;… HessVGH, Urt. v. 25.07.2011 - 9 A 103/11 -, juris RdNr. 43; Urt. v. 29.08.2011 - 3 C 124/10.N -, juris RdNr. 23).
  • VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21

    Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt …

    Denn dass im Rahmen einer Bauleitplanung ganz bestimmte Vorstellungen einzelner Bauantragsteller verhindert werden, liegt in der Natur jeglicher planerischer Aktivitäten und stellt noch keine unzulässige Verhinderungsplanung dar (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.09.2016 - 4 BN 22.16 - juris, Rn. 5;… Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 16.03 - NVwZ 2004, 858 - juris, Rn. 30;… Beschl. v. 05.02.1990 - 4 B 191.89 - NVwZ 1990, 558 - juris, Rn. 3;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.04.2019 - 1 ME 18/19 - juris, Rn. 14;… Bayerischer VGH, Urt. v. 13.12.2016 - 15 N 14.1019 - juris, Rn. 25;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.06.2016 - 5 S 1375/14 - BauR 2016, 2032 - juris, Rn. 71; Hessischer VGH, Urt. v. 29.08.2011 - 3 C 124/10.N - juris, Rn. 23).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2015 - 5 L 589/14

    Immissionsschutzrecht

    Mit einer bloßen "Feigenblatt" -Planung, die auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausläuft, darf sie es nicht bewenden lassen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. August 2011 - 3 C 124/10.N -, Rn. 23, juris).

    Hierin wird betont und ausdrücklich klargestellt, dass im "Tourismuskonzept der Gemeinde festgelegt und durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde, keiner weiteren Errichtung von Windkraftanlagen zuzustimmen" (s.a. Schreiben der Antragstellerin vom 18. Februar 2013; vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. August 2011 - 3 C 124/10.N -, Rn. 24, juris).

  • OVG Bremen, 09.01.2013 - 1 B 258/12

    Änderungsplanung für das Gewerbegebiet "Funkschneise" kann fortgeführt werden - …

    Letzteres ist insbesondere anzunehmen, wenn sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalles ergibt, dass die im Planaufstellungsbeschluss dargestellten Planungsüberlegungen der Gemeinde offensichtlich nur vorgeschoben sind (st. Rspr., vgl. zuletzt VGH Kassel, U. v. 29.08.2011 - 3 C 124/10.N - juris, Rn. 22;… OVG Lüneburg, B. v. 04.01.2012 - 12 MN 160/11 - juris, Rn. 23, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 9 NE 13.1734

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Veränderungssperre; …

    Festsetzungen dieser Art sind vielmehr insbesondere nur dann unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern oder etwa Zeit für eine "Konzentrationsplanung" gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans zu gewinnen (…vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1990 - 4 NB 8/90 - juris Rn. 13 ff.;… HessVGH, U.v. 25.7.2011 - 9 A 103/11 - juris Rn. 40; U.v. 29.8.2011 - 3 C 124/10.N - juris Rn. 23, jeweils m.w.N.).
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