Rechtsprechung
| AG Lörrach, 30.11.2005 - 3 C 1266/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines im uneingeschränkten Halteverbot haltenden Fahrzeughalters an einem Parkunfall
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Anhalten im uneingeschränkten Halteverbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abwägung der Haftungsanteile an einer Kollision im Straßenverkehr zwischen einem im uneingeschränkten Halteverbot haltenden PKW und einem auf der gegenüberliegenden Straßenseite einparkenden Kleinkraftwagen; Gewährleistung des Ablaufs des fließenden Verkehrs als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Mithaftung eines im absoluten Haltverbot stehenden Fahrzeugs von 30% bei Unfall durch Ausparken aus gegenüberliegender Parklücke
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Halten im uneingeschränkten Haltverbot
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Im Halteverbot auf die Ehefrau gewartet - Wer das Ein- und Ausfahren aus Parkplätzen behindert, haftet bei einem Unfall mit
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Mitschuld an Unfall
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Mitschuld an Unfall
Papierfundstellen
- VersR 2006, 384
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Lörrach, 30.11.2005 - 3 C 1266/05
Nach der neuen höchst richterlichen Rechtsprechung (siehe BGH in NJW 2005, 1041, 1043 f) gehörten Mietwagenkosten zwar regelmäßig zu den Kosten der Schadensbehebung im Sinne des § 249 BGB.
- OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13
Mithaftung wegen Parkens im absoluten Halteverbot; Zubilligung eines …
Rn. 11 Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen, in denen auf eine Mithaftung des Halters eines verbotswidrig haltenden Fahrzeugs erkannt wurde, sind im Streitfall nicht einschlägig, weil ihnen Sachverhalte zugrunde lagen, in denen Fahrzeuge an engen Straßenstellen abgestellt waren und/oder andere Verkehrsteilnehmer beim Vorbeifahren (LG Nürnberg-Fürth, NZV 1991, 434; LG Stuttgart, VersR 1980, 754; AG Bremen, Urteil vom 06.12.2013, Az. 25 C 357/13, zitiert nach juris), beim Abbiegen (AG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2005, 191; AG Ahaus, Schaden-Praxis 2011, 140), beim Einparken (AG Lörrach, VersR 2006, 384) oder beim Ausfahren aus einer Grundstückausfahrt (AG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2013, 252) behinderten. - AG Hamburg, 18.09.2006 - 644 C 188/06
Verkehrsunfall: Schätzung der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Wenn aber man einmal - wie auch der Bundesgerichtshof dies tut - davon ausgeht, dass mit der Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen für Vermieter besondere Kosten und Gefahren einhergehen, kann es den Mietwagenunternehmen nicht verwehrt werden, diese Kosten und Gefahren über den Preis auf die Mieter umzulegen (…ganz anders LG Halle, Urt. v. 13.5.2005 - 1 S 225/03, das von einer "Manipulation" der Marktüblichkeit spricht; ferner AG Lörrach, Urt. v. 30.11.2005 - 3 C 1266/05, VersR 2006, 384).Soweit zum Teil die Auffassung vertreten wird, der ersparte Eigenkostenanteil sei auf höchstens 5 % zu schätzen (so OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 921; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 56; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 987; OLG Nürnberg, VersR 2001, 208 [3 %];… LG Karlsruhe, Urt. v. 24.5.2006 - 1 S 195/04;… LG Karlsruhe, Urt. v. 28.10.2005 - 1 S 17/05; AG Lörrach, Urt. v. 30.11.2005 - 3 C 1266/05, VersR 2006, 384;… AG Kehl, Urt. v. 25.4.2006 - 4 C 79/06; Meinig, DAR 1993, 281), vermag das Gericht dem nicht zu folgen.
- AG Hamburg-Harburg, 10.07.2006 - 644 C 281/05
Mietwagenkostenerstattung nach Unfall
(ganz anders LG Halle, Url. v. 13.5.2005 - I S 225/03, das von einer "Manipulation" der Marktüblichkeit spricht; ferner AG Lörrach, Urt. v. 30.11.2005 - 3 C 1266/05, VersR 2006, 384).Soweit der ersparte Eigenkostenanteil zum Teil auf höchstens 5 % geschätzt wird (so OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 921; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 56; OLG Düsseldorf. VersR 1996, 987; OLG Nürnberg, VersR 2001, 208 [3 %];… LG Karlsruhe, Urt. v. 28.10.2005 - 1 S 17/05; AG Lörrach, Urt. v. 30.11.2005 - 3 C 1266/05, VersR 2006, 384;… AG Kehl, Urt. v. 25.4.2006 - 4 C 79/06; Meinig, DAR 1993.281),.
- LG Essen, 04.04.2018 - 15 S 59/18
Verkehrsunfall mit Fahrzeug im absoluten Halteverbot
Die recherchierte Rechtsprechung geht von Mithaftungsquoten von 25 % (Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 08. Mai 2015 - 32 C 4486/14 (22) - allerdings beim Halten nur im Bereich des durch Zeichen 286 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO eingeschränkten Halteverbot) bis zu 30% (AG Lörrach, Urteil vom 30. November 2005 - 3 C 1266/05, wo das im absoluten Halteverbot stehende Fahrzeug das Einparken behinderte oder Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 05. März 1997 - 35 C 522/96 -, wo durch es die Ausfahrt aus einem Grundstück erschwert wurde) aus. - AG Oldenburg/Holstein, 27.03.2008 - 23 (22) C 99/08
Verkehrsunfall: Mietwagenkosten - "erforderlicher" Erstattungsbetrag
Ansichten [15-20 %]; für 15 % LG Berlin, Urt. v. 4.3.2004 - 17 O 382/03, NZV 2004, 635, 637; für 5 % dagegen OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 921; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 56; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 987; OLG Nürnberg, VersR 2001, 208 [3 %]; LG Hamburg, Urt. v. 5.2.2007 - 331 S 95/06; LG Karlsruhe, Urt. v. 28.10.2005 - 1 S 17/05; AG Lörrach, Urt. v. 30.11.2005 - 3 C 1266/05, VersR 2006, 384; AG Kehl, Urt. v. 25.4.2006 - 4 C 79/06; Meinig, DAR 1993, 281). - AG Dortmund, 05.06.2018 - 425 C 774/18
Parken im absoluten Halteverbot - Haftung bei Verkehrsunfall
Teilweise wird auch eine Erhöhung auf 30 % von der Rechtsprechung vorgenommen (AG Lörrach VersR 2006, 384).
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