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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 12.10.1964 | BVerwG, 23.03.1965

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1966 - III C 147.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,8132
BVerwG, 07.06.1966 - III C 147.64 (https://dejure.org/1966,8132)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1966 - III C 147.64 (https://dejure.org/1966,8132)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1966 - III C 147.64 (https://dejure.org/1966,8132)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Bewertungsfähigkeit der Kundenkarteien eines durch Kriegseinwirkung zerstörten Versicherungsmaklerbüros im Rahmen der Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen - Ermittlung von Ersatzeinheitswerten zwecks Feststellung des ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.06.1966 - III C 148.64

    Kriegssachschaden an der Kundenkartei eines staatlichen Lotterieeinnehmers als …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1966 - III C 147.64
    Nicht richtig ist, daß die Kundenkarteien nur dann als bewertbare Wirtschaftsgüter und Teilwerte des Geschäftes anzusehen sind, wenn der Geschädigte für ihren Erwerb ein Entgelt gezahlt oder nicht betriebsübliche Aufwendungen gemacht hat (Urteil vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 148.64 -, vgl. im übrigen hierzu auch BVerwGE 13, 13 [BVerwG 10.08.1961 - BVerwG IV C 345.58]).

    Dieser Auffassung ist zuzustimmen, und zwar auf Grund der Erwägungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage - BVerwG III C 148.64 -, auf das Bezug genommen wird, hinsichtlich des Kriegssachschadens an der Kundenkartei eines staatlichen Lotterieeinnehmers angestellt hat.

  • BVerwG, 10.08.1961 - IV C 345.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1966 - III C 147.64
    Nicht richtig ist, daß die Kundenkarteien nur dann als bewertbare Wirtschaftsgüter und Teilwerte des Geschäftes anzusehen sind, wenn der Geschädigte für ihren Erwerb ein Entgelt gezahlt oder nicht betriebsübliche Aufwendungen gemacht hat (Urteil vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 148.64 -, vgl. im übrigen hierzu auch BVerwGE 13, 13 [BVerwG 10.08.1961 - BVerwG IV C 345.58]).
  • BVerwG, 01.10.1963 - III C 221.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1966 - III C 147.64
    § 22 Abs. 2 FG kann nur angewendet werden, wenn der Kläger zur Abgabe einer Vermögensteuererklärung verpflichtet war (BVerwGE 17, 10 [BVerwG 01.10.1963 - BVerwG III C 221.60]).
  • BVerwG, 02.07.1965 - III C 76.64
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1966 - III C 147.64
    Das hat der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 in anderem Zusammenhang bei der Feststellung eines Vertreibungsschadens an dem Archiv einer Handelsauskunftei zum Ausdruck gebracht.
  • BVerwG, 25.10.1976 - III B 108.72

    Problematik der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Frage der …

    Als Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO rügt die Beschwerde, das Urteil des Verwaltungsgerichts beruhe, entgegen den Urteilen vom 1. März 1966 - BVerwG III C 150.64 - und vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 147.64 und 148.64 -, auf der Auffassung, daß "für die Einheitswertfeststellung ein derivativer entgeltlicher Erwerb (der Kundenkartei) erforderlich" sei.

    Daß das Verwaltungsgericht diese Einlassung aus einem anderen Grunde als rechtlich bedeutsam angesehen hat, findet seine Erklärung darin, daß nach dem von der Beschwerde unter anderem angezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 147.64 - (ZLA 1966, 301 = RLA 1967, 41) eines der Kriterien für die Bewertungsfähigkeit eines Wirtschaftsgutes - neben dem Leisten nicht betriebsüblicher Aufwendungen oder der Verkehrsauffassung - auch sein kann, ob für den Erwerb der Kundenkartei ein Entgelt gezahlt worden ist.

  • BVerwG, 12.02.1988 - 3 B 30.87

    Bewertungsfähigkeit immaterieller Wirtschaftsgüter - Ausschluss von …

    Als bewertungsfähig und damit auch bei der Einheitswertfeststellung (oder Ersatzeinheitswertfeststellung) berücksichtigungsfähig sind immaterielle Wirtschaftsgüter angesehen worden, wenn für ihren Erwerb ein Entgelt gezahlt worden ist oder wenn nicht betriebsübliche Aufwendungen auf das zu bewertende Wirtschaftsgut gemacht worden sind oder wenn sie nach der Verkehrsauffassung als selbständig zu bewertende Wirtschaftsgüter anerkannt worden sind (vgl. u.a. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG 3 C 29.67 - und vom 7. Juni 1966 - BVerwG 3 C 147.64 - ).
  • BVerwG, 17.10.1969 - III C 35.68

    Anspruch auf Ersatz eines durch Verlust einer Bibliothek, eines Archivs und einer …

    Er war danach zu bemessen, was ein Erwerber, der den gleichen freien Beruf ausübte wie der Kläger, beim Erwerb des Unternehmens des Klägers für die verlorengegangenen Wirtschaftsgüter als Teilwert aufgewendet hätte (Urteile vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 55.65 -, vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 147.64, 148.64 - und vom 1. März 1966 - BVerwG III C 150.64 -).
  • BVerwG, 28.03.1968 - III C 29.67

    Bewertung der Kundenkartei eines überwiegend den Ankauf und Verkauf …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage der Bewertbarkeit von Kundenkarteien, wie sie insbesondere in dem oben erwähnten Urteil vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 147.64 - zum Ausdruck gekommen ist, können Kundenkarteien bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes zur Feststellung des Schadenshöchstbetrages nicht nur dann berücksichtigt werden, wenn sie entgeltlich erworben oder für ihre Einrichtung keine betriebsüblichen Aufwendungen gemacht worden sind, sondern auch dann, wenn nach der Verkehrsauffassung Kundenkarteien in dem jeweiligen Gewerbezweig als selbständig zu bewertende Wirtschaftsgüter anerkannt worden sind (§ 54 Abs. 1, § 66 Abs. 1, § 12 Satz 2 BewG).
  • BVerwG, 23.11.1966 - III B 79.66

    Rechtsmittel

    Die Revision war gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, da das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1965 - BVerwG III C 106.63 - (ZLA 1966, 74) abweicht und auch unter Berücksichtigung des Urteils vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 147.64 - (ZLA 1966, 301) auf dieser Abweichung beruht.
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   BVerwG, 12.10.1964 - III C 147.64   

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BVerwG, 12.10.1964 - III C 147.64 (https://dejure.org/1964,3298)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1964 - III C 147.64 (https://dejure.org/1964,3298)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1964 - III C 147.64 (https://dejure.org/1964,3298)
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   BVerwG, 23.03.1965 - III C 147.64   

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BVerwG, 23.03.1965 - III C 147.64 (https://dejure.org/1965,5000)
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  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Armenrecht und Beiordnung eines Rechtsanwalts

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