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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.05.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00   

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https://dejure.org/2000,454
BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00 (https://dejure.org/2000,454)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2000 - 3 C 20.00 (https://dejure.org/2000,454)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 3 C 20.00 (https://dejure.org/2000,454)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 4; BtMG §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 5 und 6
    Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana; Rasta; Rastafari; Betäubungsmittel; Anbau von Cannabis; Verkehr mit Cannabisprodukten; Genuss von Marihuana als ritueller Akt

  • Judicialis

    GG Art. 4; ; BtMG § 3; ; BtMG § 5 Abs. 1 Nr. 5 und 6

  • Wolters Kluwer

    Religionsfreiheit - Religionsausübungsfreiheit - Cannabis - Marihuana - Rasta - Rastafari - Betäubungsmittel - Anbau

  • archive.org

    Drogen - Keine Erlaubnis zum Cannabis-Anbau für Rastafaris

  • RA Kotz

    Drogen: Konsum und Anbau zur Religionsausübung - statthaft?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnis für Anbau von indischem Hanf - Praktizierender Anhänger des Rastafarianismus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Erlaubnis zum Cannabis-Anbau für Rastafaris

  • 123recht.net (Kurzinformation, 15.6.2001)

    Kiffen ist nicht beten!

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 4 Abs. 2 GG; §§ 3, 5, 29 BtMG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 314
  • NJW 2001, 1365
  • NVwZ 2001, 924 (Ls.)
  • DVBl 2001, 816
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00
    Außer Zweifel steht auch, dass der Schutz der Volksgesundheit verfassungsrechtlichen Rang genießt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145, 174 f.).

    In seinem Beschluss vom 9. März 1994 (- 2 BvL 43/92 u.a. - a.a.O.) hat das Bundesverfassungsgericht die Strafandrohung in den genannten Fällen aber nur deshalb als mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar angesehen, weil der Gesetzgeber den Strafverfolgungsbehörden eine ganze Reihe von Möglichkeiten an die Hand gegeben hat, dem geringeren Unwertgehalt dieser Taten durch ein Absehen von der Strafverfolgung Rechnung zu tragen.

    So hat etwa das Bundesverfassungsgericht zur unterschiedlichen Behandlung von Cannabis und Alkohol durch den Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass alkoholhaltige Substanzen in Form von Wein auch im religiösen Kult verwandt werden (Beschluss vom 9. März 1994, a.a.O. S. 197).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem bereits zitierten Beschluss vom 9. März 1994 (a.a.O. S. 181) festgestellt, dass sich die von Cannabisprodukten ausgehenden Gesundheitsgefahren aus heutiger Sicht zwar als geringer darstellen, als der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes angenommen hat, dass aber dennoch auch nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken verbleiben, so dass die Gesamtkonzeption des Gesetzes in Bezug auf Cannabisprodukte weiterhin vor der Verfassung Bestand hat.

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00
    Gerät Art. 4 GG in Kollision mit einer anderen Verfassungsnorm, so ist eine Abwägung erforderlich (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - 1 BvR 387/65 - BVerfGE 32, 98, 108; Beschluss vom 16. Oktober 1979 - 1 BvR 697/70 u.a. - BVerfGE 52, 223, 246 f.;… Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl., Art. 4 Rn. 19).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00
    Gerät Art. 4 GG in Kollision mit einer anderen Verfassungsnorm, so ist eine Abwägung erforderlich (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - 1 BvR 387/65 - BVerfGE 32, 98, 108; Beschluss vom 16. Oktober 1979 - 1 BvR 697/70 u.a. - BVerfGE 52, 223, 246 f.;… Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl., Art. 4 Rn. 19).
  • BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00
    So hat das Bundesverfassungsgericht aus der Angabe des Gesetzeszwecks in § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, entnommen, dass therapeutische Zwecke ein öffentliches Interesse an der Verwendung von Betäubungsmitteln begründen können (vgl. Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u.a. - NJW 2000, 3126 f.).
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 910/97

    Zur Strafbarkeit des Besitzes von Cannabisprodukten

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00
    Wo insoweit im Einzelnen die Grenzen liegen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1997 - 2 BvR 910/97 - NStZ 1997, 498), bedarf hier keiner Klärung.
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 B 101.96

    Revisionsgerichtliche Klärung der gesetzlichen Rückwirkungsregelung des § 11 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00
    BVerwG 3 C 20.00 OVG 1 B 101.96.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12

    Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

    Rn. 69 Gerät Art. 4 GG in Kollision mit einer anderen Verfassungsnorm, so ist eine Abwägung erforderlich (vgl. u.a. BVerfG, Beschl. v. 19.10.1971 - 1 BvR 387/65 - BVerfGE 32, 98 ; Beschl. v. 16.10.1979 - 1 BvR 697/70 u.a. - BVerfGE 52, 223 ; BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 3 C 20.00 - BVerwGE 112, 314 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2011 - 1 S 915/11

    Untersagung von Schwangerschaftskonfliktberatung auf dem Gehsteig durch privaten …

    Rn. 34 Gerät Art. 4 GG in Kollision mit einer anderen Verfassungsnorm, so ist eine Abwägung erforderlich (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/65 - BVerfGE 32, 98 ; Beschluss vom 16.10.1979 - 1 BvR 697/70 u.a. - BVerfGE 52, 223 ; BVerwG, Urteil vom 21.12.2000 - 3 C 20.00 - BVerwGE 112, 314 ).
  • VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20

    Coronavirus: Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden

    Kollidieren diese mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit, ist eine Abwägung vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2000, BVerwGE 112, 314, 318 m.w.N.), in deren Rahmen die kollidierenden Rechtsgüter zu einem möglichst schonenden Ausgleich zu bringen sind.

    Auch der Schutz der Bevölkerungsgesundheit als solche genießt verfassungsrechtlichen Rang und kann die Einschränkung der Glaubensfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2000, a.a.O., m.w.N. [zur Unzulässigkeit des religiös motivierten Cannabis-Konsums]).

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   BVerwG, 03.05.2000 - 3 B 45.00, 3 C 20.00   

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