Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 22.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Vorlage zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof; Umbruchverbot für Dauergrünlandflächen; Begriffsdefinition; Wechsel von Kleegras zu Ackergras; Fruchtfolge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 3 Nr 1 DirektZahlVerpflG, § 3 DirektZahlVerpflG, § 1 Abs 1 DGrünErhV SH, § 2 Abs 1 S 1 DGrünErhV SH, § 2 Abs 2 S 1 DGrünErhV SH
Umbruchverbot für Dauergrünlandflächen; Begriffsdefinition; Wechsel von Kleegras zu Ackergras; Fruchtfolge; Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung - Wolters Kluwer
Dauergrünland als landwirtschaftliche Fläche durch Anbau von Kleegras als Grünfutterpflanze oder Ackergras i.R.d. Zahlung von Betriebsprämien
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dauergrünland als landwirtschaftliche Fläche durch Anbau von Kleegras als Grünfutterpflanze oder Ackergras i.R.d. Zahlung von Betriebsprämien
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen - …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 22.11
Die Definition von Dauergrünland beansprucht jedoch nicht Geltung als autonom landesrechtliche Regelung; vielmehr handelt es sich im vorliegenden Regelungszusammenhang um einen Rechtsbegriff, der unionsrechtlich vorgegeben und daher revisibel ist (vgl. Urteile vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 16.84 - BVerwGE 70, 64 und vom 25. August 1992 - BVerwG 1 C 38.90 - BVerwGE 90, 337 ). - BVerwG, 02.07.2009 - 7 B 9.09
Revision; revisibles Recht; Bundesrecht; Landesrecht; Verweis auf Bundesrecht; …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 22.11
Zwar ist der Begriff in einer landesrechtlichen Verordnung enthalten und wird nicht dadurch zu revisionsgerichtlich überprüfbarem Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO), dass die Verordnung ihrerseits zur Definition von Dauergrünland auf eine Bestimmung des Unionsrechts verweist (Beschluss vom 2. Juli 2009 - BVerwG 7 B 9.09 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 36 = NVwZ 2009, 1037). - BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 16.84
Jagdrecht - Aussetzung - Nichtjagdbare Tiere - Genehmigungsvorbehalt - Weitere …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 22.11
Die Definition von Dauergrünland beansprucht jedoch nicht Geltung als autonom landesrechtliche Regelung; vielmehr handelt es sich im vorliegenden Regelungszusammenhang um einen Rechtsbegriff, der unionsrechtlich vorgegeben und daher revisibel ist (vgl. Urteile vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 16.84 - BVerwGE 70, 64 und vom 25. August 1992 - BVerwG 1 C 38.90 - BVerwGE 90, 337 ).
- BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18
Ackerbau; Bewirtschaftungsbeschränkung; Dauergrünland; Eingriff; …
Auf den Fortbestand einer hiervon abweichenden, unionsrechtlich unzutreffenden Verwaltungspraxis konnte der Kläger im Wirtschaftsjahr 2011/2012 schon deswegen nicht vertrauen, weil eine höchstrichterliche Bestätigung fehlte, die Praxis vielmehr bereits auf Widerspruch gestoßen war (OVG Schleswig…, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 LB 26/10 - juris Rn. 74 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 C 22.11 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 4 ff.;… Booth, in: Dombert/Witt, Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht, 2011, § 27 Rn. 183: "Wechselgrünland"). - OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21
Agrarförderrechtliche Ausgleichszulage für aus naturbedingten Gründen …
Vielmehr sind etwa auch Grünfutterpflanzen, die die Einstufung einer Fläche als Dauergrünland (Art. 4 Abs. 1 lit. h VO (EU) 1307/2013) nach sich ziehen, ebenfalls als Kulturpflanzen angesehen worden.[etwa EuGH, Urteil vom 2.10.2014 - C-47/13 - juris Rn. 33 ("… dass eine "Fruchtfolge" […] nur vorliegen kann, wenn eine andere Kulturpflanze als eine Grünfutterpflanze angebaut wird) zu Art. 2 lit. c VO (EG) 1120/2009; siehe auch BVerwG, Vorlagebeschluss vom 15.11.2012 - 3 C 22/11 - juris Rn. 27][etwa EuGH, Urteil vom 2.10.2014 - C-47/13 - juris Rn. 33 ("… dass eine "Fruchtfolge" […] nur vorliegen kann, wenn eine andere Kulturpflanze als eine Grünfutterpflanze angebaut wird) zu Art. 2 lit. c VO (EG) 1120/2009; siehe auch BVerwG, Vorlagebeschluss vom 15.11.2012 - 3 C 22/11 - juris Rn. 27] In diesem Lichte liegt nahe, das Erfordernis einer "Ackerpflanze" dahingehend zu verstehen, dass damit die Notwendigkeit der Abgrenzung einer "Ackerkulturpflanze" gegen andere Kulturpflanzen (und damit andere Flächentypen des Art. 4 Abs. 1 VO (EU) 1307/2013) aufgezeigt wird, ohne zugleich den Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 1 lit. f VO (EU) 1307/2013 zu verengen.
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