Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 02.10.2014 - C-47/13   

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https://dejure.org/2014,27665
EuGH, 02.10.2014 - C-47/13 (https://dejure.org/2014,27665)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.2014 - C-47/13 (https://dejure.org/2014,27665)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - C-47/13 (https://dejure.org/2014,27665)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Grund

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -Gemeinsame Regeln für Direktzahlungen - Betriebsprämienregelung - Begriff "Dauergrünland" - Flächen, die zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -Gemeinsame Regeln für Direktzahlungen - Betriebsprämienregelung - Begriff 'Dauergrünland' - Flächen, die zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Grund

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesverwaltungsgericht - Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Modulation und zum Integrierten Verwaltungs- und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 656
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

    Auszug aus EuGH, 02.10.2014 - C-47/13
    Was für die Einstufung als "Dauergrünland" im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 1120/2009 Bedeutung hat, ist die tatsächliche Nutzung oder Widmung der betreffenden Flächen (vgl. Urteil Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - 2 L 56/16

    Naturschutzrecht: Anordnung zur Wiederherstellung von Grünland

    Insofern hat auch das Urteil des EuGH vom 02.10.2014 (C-47/13 - juris), das sich mit dem Begriff "Dauergrünland" im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 (Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung gemäß Teil III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009) befasst, für die Eingriffsqualität eines Grünlandumbruchs nach § 14 Abs. 1 BNatSchG keine Relevanz.
  • BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18

    Ackerbau; Bewirtschaftungsbeschränkung; Dauergrünland; Eingriff;

    Eine Neuansaat, wie sie der Kläger im Wirtschaftsjahr 2011/2012 vornahm, ließ die Frist nicht neu anlaufen (EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2014 - C-47/13 [ECLI:EU:C:2014:2248] - AUR 2014, 455 Rn. 40).
  • EuGH, 14.10.2021 - C-373/20

    Dyrektor Z. Oddzialu Regionalnego Agencji Restrukturyzacji i Modernizacji

    Insoweit hat der Gerichtshof übrigens im Urteil vom 2. Oktober 2014, Grund (C-47/13, EU:C:2014:2248, Rn. 33), entschieden, dass eine "Fruchtfolge" im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 1120/2009 nur vorliegen kann, wenn eine andere Kulturpflanze als eine Grünfutterpflanze angebaut wird.

    Unerheblich für diese Einstufung sind dagegen der Wechsel der Grasart, das angewandte technische Verfahren wie Umpflügen oder Einschlitzen sowie die Art der Vegetation, mit der die betreffende landwirtschaftliche Fläche bedeckt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Oktober 2014, Grund, C-47/13, EU:C:2014:2248, Rn. 35, und vom 30. April 2020, Griechenland/Kommission [Dauergrünland], C-797/18 P, EU:C:2020:340, Rn. 63 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ergibt sich zum einen aus dem siebten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 73/2009, dass wegen der positiven Umweltauswirkungen von Dauergrünland Maßnahmen zu dessen Erhaltung zu erlassen sind, um einer massiven Umstellung auf Ackerland entgegenzuwirken (vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 2. Oktober 2014, Grund, C-47/13, EU:C:2014:2248, Rn. 36, und vom 9. Juni 2016, Planes Bresco, C-333/15 und C-334/15, EU:C:2016:426, Rn. 45).

    Die Einstufung solcher Flächen als "Dauergrünland" im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 1120/2009 allein deshalb auszuschließen, weil sie in regelmäßigen Abständen natürlichen Überschwemmungen oder Teilüberflutungen ausgesetzt sind, liefe jedoch dem Ziel einer solchen Erhaltung zuwider (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Oktober 2014, Grund, C-47/13, EU:C:2014:2248, Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 38/16

    Bedingung; Betriebsprämie; CC; CC Verstoß; Cross Compliance; Dauergrünland;

    Nach den Angaben der Beklagten in dem Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 10 LB 3/16 sei dies jedoch in der Region Niedersachsen/Bremen ausgehend von dem maßgebenden neuen, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 2. Oktober 2014 (C-47/13) entsprechenden Begriffsverständnis von Dauergrünland bereits im Vorjahr 2013 der Fall gewesen.

    Sie räumt ein, dass "unter Beachtung der Ausführungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 2. Oktober 2014 (- C-47/13 -) schon zu Beginn des Antragsjahres 2014 der Dauergrünlandanteil" (in der Region Niedersachsen/Bremen) "wieder so gestiegen sei, dass die Abnahme im Verhältnis zum Referenzjahr wieder weniger als 5 % betragen habe".

    Dies gilt auch dann, wenn nachträglich eine Neuberechnung erforderlich ist, weil die Behörden irrtümlich - wie vorliegend auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 2. Oktober 2014 (- C-47/13 -) - von einem fehlerhaften Verständnis des Begriffs "Dauergrünland" ausgegangen sind.

  • VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.527

    Einstufung landwirtschaftlicher Flächen, Grünlandumbruch und Ackerlandnutzung

    Eine im Kern inhaltsgleiche Definition enthielten bereits Art. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 vom 29. Oktober 2009 sowie Art. 2 lit. b VO (EG) Nr. 795/2004 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 vom 21. April 2004 (vgl. zum Ganzen: EuGH, U.v. 2.10.2014 - Rs. C-47/13 - juris Rn. 30; VG Augsburg, U.v. 29.7.2008 - Au 3 K 07.1674 - juris Rn. 22).

    Eine im Kern inhaltsgleiche Definition enthielten bereits Art. 2 lit. c VO (EG) Nr. 1120/2009 sowie Art. 2 lit. e VO (EG) Nr. 795/2004 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 796/2004 (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 29.6.2015 - 3 B 46/14 - juris Rn. 8; B.v. 15.11.2012 - 3 C 22/11 - juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 16.12.2013 - OVG 3 B 7.13 - juris Rn. 38; VG Augsburg, U.v. 18.6.2010 - Au 3 K 08.807 - juris Rn. 48 f.; EuGH, U.v. 2.10.2014 - Rs. C-47/13 - juris Rn. 30).

    Der Begriff der "Fruchtfolge" im Bereich der Agrarstatistik - vgl. Ziffer 2.01 des Anhangs II der VO (EG) Nr. 1200/2009 - ist aufgrund unterschiedlicher Regelungszwecke auf den Bereich der Direktzahlungen, in dem eine Definition der "Fruchtfolge" fehlt, grundsätzlich nicht übertragbar; eine die Dauergrünlanddefinition ausschließende Fruchtfolge ist nur dann anzunehmen, wenn eine andere Kulturpflanze als eine Grünfutterpflanze angebaut wird (vgl. zum Ganzen: EuGH, U.v. 2.10.2014 - Rs. C-47/13 - juris Rn. 33/35/39 f.; U.v. 2.7.2015 - Rs. C-422/13 - juris Rn. 36; U.v. 2.7.2015 - Rs. C-684/13 - juris Rn. 56; U.v. 14.10.2010 - Rs. C-61/09 - juris Rn. 37; Generalanwältin Sharpston, Schlussanträge v. 30.4.2014 - Rs. C-47/13 - Rn. 40/43 f./52/66; BVerwG, B.v. 15.11.2012 - 3 C 22/11 - juris Rn. 24 f./27 f.; OVG SH, U.v. 2.6.2015 - 2 LB 20/14 - juris Rn. 42; VG Koblenz, U.v. 17.11.2008 - 4 K 2063/07.KO - juris Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 10 S 739/16

    Umwandlung von Grünland in Ackerland

    Die Flächen seien 2013 umgebrochen worden, sodass gegenwärtig weder nach der Legaldefinition des § 4 Abs. 5 LLG noch gemäß Art. 2 Buchstabe c der Verordnung EU-Nr. 1120/2009 auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH vom 02.10.2014 (C-47/13) "Dauergrünland" vorliege.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - 12 A 271/15

    Bewilligung einer Betriebsprämie; Teilrücknahme und -rückforderung der

    Im Übrigen ist ein dahingehendes Verständnis, wann eine landwirtschaftliche Fläche in eine andere Nutzung überführt worden ist, auch der Entscheidung des EuGH vom 2. Oktober 2014 - C 47/13 - zu entnehmen, die sich mit der Eigenschaft von Dauergrünland in Abgrenzung zur Fruchtfolge befasst.

    EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2014 - C 47/13 -, juris Rn. 32 f.

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 32/14

    Bedingung; Betriebsprämie; CC; CC-Verstoß; Cross Compliance; Dauergrünland;

    Mit Schriftsatz vom 26. Februar 2016 hat die Beklagte auf gerichtliche Nachfrage ergänzend vorgetragen, dass der Anteil des Dauergrünlandes in Niedersachsen auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vom 2.10.2014 - C-47/13 -) bezogen auf das Jahr 2011 deutlich über 5 % abgenommen habe, wenn auch der Anteil nicht exakt bestimmt werden könne.

    bb) Steht demnach die materielle Richtigkeit der Bekanntmachung vom 9. Oktober 2009 - hier bezogen auf den Mai 2011 - nicht bereits "bestandskräftig" fest, so ergaben sich an dieser Richtigkeit deshalb Bedenken, weil die Annahme, auch im Jahr 2011 habe der Dauergrünlandanteil in Niedersachsen um mehr als die erforderlichen 5 % gegenüber dem Referenzjahr 2003 abgenommen, zunächst u.a. auf dem vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. Oktober 2014 (C-47/13) abgelehnten Verständnis beruhte, ein Wechsel zwischen etwa Kleegras als Grünfutterpflanze und reinen Grasnutzungen vor Ablauf von fünf Jahren stelle eine der Entstehung von Dauergrünland entgegenwirkende Fruchtfolge dar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 12 A 2475/16

    Qualifizierung der Fläche als Dauergrünland in Abgrenzung zum Ackerland;

    Zur Auslegung könne das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Oktober 2014 - C-47/13 - herangezogen werden.

    EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2014 - C-47/13 -, juris Rn. 33, 40 a. E., in Auslegung der inhaltsgleichen Definition in Art. 2 Buchst. c VO (EG) 1120/2009 sowie Art. 2 Buchst. e VO (EG) 795/2004 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 VO (EG) 796/2004.

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 3/16

    Anderweitige Verpflichtung; Baumreihe; Baumschutz; Betriebsprämie;

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Oktober 2014 (C-47/13) sei der Begriff des "Dauergrünlandes" abweichend von der bisherigen Praxis u.a. in Niedersachsen zu verstehen.

    Dies gilt aus den in dem bereits o.a. Senatsurteil vom heutigen Tag angeführten Gründen auch dann, wenn nachträglich eine Neuberechnung erforderlich ist, weil die Behörden irrtümlich - wie vorliegend auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 2. Oktober 2014 (- C-47/13 -) - von einem fehlerhaften Verständnis des Begriffs "Dauergrünland" ausgegangen sind.

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21

    Ausschlussfrist; Dauergrünlandstatus; Feststellungsklage; Genehmigung; Umbruch;

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2021 - 10 LC 43/21

    Ausschlussfrist; begünstigende Regelung; Beschränkung; Beweismittel;

  • VG Lüneburg, 12.01.2022 - 1 A 154/19

    Basisprämie; Cross Compliance; Cross-Compliance-Verstoß; Dauergrünland; Fräsen;

  • VG Münster, 11.05.2016 - 9 K 200/15
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2022 - 10 LC 46/21

    Dauergrünland; Dauergrünlandfläche; Dauergrünlandstatus; Pflugregelung

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2018 - C-341/17

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL, EGFL und ELER - Von der

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LC 39/16

    Betriebsindividueller Betrag; Betriebsprämie; Futterfläche; Herabsetzung;

  • BVerwG, 15.10.2021 - 3 C 13.20

    Ackerland; Auslegung; Basisprämienregelung 2015; Brüsseler Zolltarifschema;

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2015 - 2 LB 20/14

    Betriebsprämie für Schafzucht - Mindestgröße und zusammenhängend

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 82/14

    Begehung; CC-Verstoß; Dauergrünlandumbruch; Feststellung; mehrere Verstöße

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2015 - 10 LA 39/15

    Anderweitige Verpflichtungen; Betriebsprämie; CC; Cross Compliance;

  • OVG Saarland, 25.10.2023 - 1 A 50/21

    Agrarförderrechtliche Ausgleichszulage für aus naturbedingten Gründen

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 83/14

    Begehung; CC-Verstoß; Dauergrünlandumbruch; Feststellung; mehrere Verstöße

  • VG Saarlouis, 08.05.2017 - 1 K 43/16

    Landwirtschaftliche Subventionen für Dauergrünland; Förderungsfähigkeit

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2022 - 10 LC 81/21

    Verlust der Eigenschaft als Dauergrünlandfläche - Pflugregelung

  • VG Minden, 30.10.2023 - 10 K 1762/20
  • VG Potsdam, 24.01.2023 - 14 K 519/19
  • VG Köln, 14.07.2022 - 9 K 11959/17
  • VG Magdeburg, 02.06.2022 - 3 A 119/20

    Agrar-Subventionen, Bewertung einer Fläche als Dauergrünland

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-47/13   

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https://dejure.org/2014,8662
Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-47/13 (https://dejure.org/2014,8662)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.04.2014 - C-47/13 (https://dejure.org/2014,8662)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. April 2014 - C-47/13 (https://dejure.org/2014,8662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Grund

    Landwirtschaft - Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz - Definition von "Dauergrünland" - Mehr als fünf Jahre zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzte Flächen - Wechsel der Grünfutterpflanze während dieses Zeitraums

  • EU-Kommission
  • Wolters Kluwer

    Einstufung von Flächen als Dauergrünland bei Wechsel zwischen Gras und Kleegras durch Nachsäen nach Einschlitzen

  • rechtsportal.de

    Einstufung von Flächen als Dauergrünland bei Wechsel zwischen Gras und Kleegras durch Nachsäen nach Einschlitzen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.09.2012 - C-137/11

    Partena - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-47/13
    28 - Vgl. z. B. Urteil vom 27. September 2012, Partena (C-137/11, EU:C:2012:593, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 15.10.2021 - 3 C 13.20

    Ackerland; Auslegung; Basisprämienregelung 2015; Brüsseler Zolltarifschema;

    bb) Dieses Auslegungsergebnis wird durch die unionsrechtlichen Vorschriften über Betriebsstrukturerhebungen und die dort verwendeten Definitionen nicht in Frage gestellt, die der Kläger bei seiner die Binnensystematik des Art. 4 Abs. 1 Buchst. e und g VO (EU) Nr. 1307/2013 verlassenden Auslegung heranzieht (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2014 - C-47/13 [ECLI:EU:C:2014:2248], Martin Grund - juris Rn. 39; EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin vom 30. April 2014 - C-47/13 [ECLI:EU:C:2014:293] - juris Rn. 17 ff., 66).
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