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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 24.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2531
BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 24.97 (https://dejure.org/1998,2531)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1998 - 3 C 24.97 (https://dejure.org/1998,2531)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1998 - 3 C 24.97 (https://dejure.org/1998,2531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    VZOG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3; ; VZOG § 13 Abs. 2; ; VZOG § 12 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Betriebsnotwendigkeit von Vermögensgegenständen eines in Liquidation befindlichen Treuhandunternehmens - Asset deal - Veräußerungserlös

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VZOG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, § 13 Abs. 2, § 12 Abs. 1
    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Betriebsnotwendigkeit; Betriebsteilfortführung; asset deal; Erlösauskehranspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschlußgrund der Betriebsnotwendigkeit bei in Liquidation befindlichen Unternehmen - "asset deal"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 46
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof - …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 24.97
    Die Herausgabe von Vermögenswerten kann nicht mehr zu einer "erheblichen Beeinträchtigung des Unternehmens" führen, da dieses sich als nicht lebensfähig erwiesen hat (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 194 ; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 ; Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10; Beschluß vom 12. November 1996 - BVerwG 3 B 12.96 -).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 24.97
    Die Herausgabe von Vermögenswerten kann nicht mehr zu einer "erheblichen Beeinträchtigung des Unternehmens" führen, da dieses sich als nicht lebensfähig erwiesen hat (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 194 ; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 ; Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10; Beschluß vom 12. November 1996 - BVerwG 3 B 12.96 -).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 3 B 12.96

    Offene Vermögensfragen - Privatisierung von ehemaligen HO-Vermögen durch …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 24.97
    Die Herausgabe von Vermögenswerten kann nicht mehr zu einer "erheblichen Beeinträchtigung des Unternehmens" führen, da dieses sich als nicht lebensfähig erwiesen hat (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 194 ; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 ; Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10; Beschluß vom 12. November 1996 - BVerwG 3 B 12.96 -).
  • VG Berlin, 02.10.1996 - 15 A 314.95

    Auskehr der Erlöses aus dem Verkauf von drei Grundstücken durch die Treuhand; …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 24.97
    BVerwG 3 C 24.97 VG 15 A 314/95 .
  • BVerwG, 18.03.2009 - 3 C 9.08

    Restitution; Grundstücksrestitution; Unternehmen; Unternehmensgrundstück; …

    Der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG entfällt nicht ohne Weiteres, wenn der Träger des betroffenen Unternehmens seine Liquidation beschließt (Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 24.97 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19).

    Diese Argumentation knüpft an das Urteil des Senats vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 8.99 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26) an, das wiederum im Anschluss an das Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 19) ergangen ist.

  • BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03

    Verfügungsberechtigter; Treuhandkapitalgesellschaft; Erlösauskehr; investive …

    Soweit den Beschlüssen vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 76.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 30) und vom 29. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 192.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 32) zu entnehmen ist, dass jede Art von Liquidation den durch § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG vermittelten Bestandsschutz aufhebe, hält der Senat daran auch in Ansehung des vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteils des 3. Senats vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19) nicht fest.
  • BVerwG, 26.06.2001 - 8 B 76.01

    Investive Veräußerung; Anspruch des Berechtigten auf Auskehr des …

    Für ein Unternehmen im Liquidationsstadium kann die Herausgabe des Vermögenswerts jedoch nicht zu einer "erheblichen Beeinträchtigung" führen, da sich das Unternehmen als nicht lebensfähig erwiesen hat (Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19 S. 32 ).

    Da die der Liquidation vorangegangene Auflösung der Gesellschaft (§ 145 Abs. 1 HGB, § 66 Abs. 1 GmbHG, § 264 Abs. 1 AktG) den Anlass dafür gibt, einen bis dahin bestehenden Schutz vor Restitution entfallen zu lassen, kann daran auch die bloße Hoffnung auf Rückkehr des Unternehmens aus dem abwickelnden in das werbende Stadium nichts ändern (a.A. Schmidt NJ 1999 S. 47 zum Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99

    Restitution; Restitutionsausschlussgründe; Betriebsnotwendigkeit; …

    Die Klägerin verteidigt das angegriffene Urteil und beruft sich hierfür vorzugsweise auf das Urteil des Senats vom 27. August 1998 (- BVerwG 3 C 24.97 -).

    Wie der Senat mit Urteil vom 27. August 1998 (- BVerwG 3 C 24.97 - Buchholz 428.2 § 11 Nr. 19) entschieden hat, kann der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach seinem Erlöschen - z.B. infolge der Eröffnung des Liquidationsverfahrens - nicht mehr auf ein anderes Unternehmen übergehen oder übertragen werden.

  • BVerwG, 05.04.2000 - 3 C 3.99

    Betriebsnotwendigkeit; Restitution; Restitutionsausschluß.

    Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 - (Buchholz 428.2 § 11 Nr. 19) entschieden hat, soll mit § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG vermieden werden, daß die Durchsetzung eines Restitutionsanspruchs zu einer volkswirtschaftlich unerwünschten Zerschlagung einer Unternehmenseinheit führt.
  • BVerwG, 11.02.2003 - 3 B 135.02

    Ein vom Gesamtunternehmen abspaltbares Teilunternehmen als einzelner …

    Betriebs- oder Unternehmensteile sind weder Unternehmen, noch stehen sie ihnen gleich, da sie als bloße Untergliederungen in jeder Hinsicht abhängig sind von dem (Gesamt-)Unternehmen, zu dem sie gehören und keine eigenen unternehmerischen Ziele verfolgen können (vgl. Urteil des Senats vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19 S. 35).
  • BVerwG, 29.10.2001 - 8 B 192.01

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im …

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass für ein Unternehmen im Liquidationsstadium die Herausgabe des Vermögenswerts nicht zu einer "erheblichen Beeinträchtigung" führen kann, da sich das Unternehmen als nicht lebensfähig erwiesen hat (Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19 S. 32 …und Beschluss vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 76.01 - a.a.O.).
  • VG Berlin, 21.01.2010 - 29 A 200.08

    Vermögenszuordnungsrecht - Erlösauskehrverpflichteter; Veräußerung nach …

    Denn zum Zeitpunkt der Veräußerung waren die Grundstücke wegen des mittlerweile eröffneten Konkurses der Gemeinschuldnerin nicht mehr betriebsnotwendig und wurden auch nicht mehr betrieblich genutzt, mit der Folge, dass die Zuordnung im Zeitpunkt der Veräußerung wieder möglich war (BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 3 C 24.97 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19; Urteil vom 18. März 2009 - 3 C 9/07 - zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 22.05.2007 - 27 A 336.98

    Geldausgleich für die Veräußerung von vier Grundstücken; Vorrang der …

    Die Herausgabe von Vermögenswerten kann nicht mehr zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Unternehmens führen, da dieses sich als nicht lebensfähig erwiesen hat (BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19 S. 32 m.w.N.).
  • VG Meiningen, 20.09.2007 - 8 K 268/04

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; Berufliche …

    Da die NVA ein Hoheitsträger der DDR war, ist darin eine hoheitliche Maßnahme im Sinne des § 1 VwRehaG zu sehen (vgl. BVerwG, U. v. 30.06.1998, ZOV 1999, 56 f.).
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