Rechtsprechung
| BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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VwRehaG § 1a, § 1 Abs. 2
Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von Großgrundbesitzern; Sowjetische Besatzungszone (SBZ); Zwangsumsiedlung; Entziehung durch Flucht. - openjur.de
Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von Großgrundbesitzern; Sowjetische Besatzungszone (SBZ); Zwangsumsiedlung; Entziehung durch Flucht.
- Bundesverwaltungsgericht
VwRehaG § 1a, § 1 Abs. 2
Bodenreform; Deportation; Deportation; Enteignung; Enteignung von Großgrundbesitzern; Entziehung durch Flucht; Flucht; Großgrundbesitzer; Herabwürdigung; Kreisverweisung; Kreisverweisung; Rechtsstaatswidrigkeit; SBZ; Sowjetische Besatzungszone; Sowjetische Besatzungszone ... - Wolters Kluwer
Schwere Herabwürdigung im persönlichen Lebensbereich i.S.d. § 1a Abs. 1 Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) auch bei Vermeidung des Vollzuges einer Deportation durch Flucht
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VwRehaG §§ 1 Abs. 2, 1 a
Rehabilitierung; Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von Großgrundbesitzern; Sowjetische Besatzungszone (SBZ); Zwangsumsiedlung; Entziehung durch Flucht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schwere Herabwürdigung im persönlichen Lebensbereich i.S.d. § 1a Abs. 1 Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz ( VwRehaG ) auch bei Vermeidung des Vollzuges einer Deportation durch Flucht
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Moralische Rehabilitierung nach einer Kreisverweisung im Zusammenhang mit der Bodenreform der DDR
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Moralische Rehabilitation wegen Kreisverweisung
Verfahrensgang
- VG Dresden, 30.11.2007 - 12 K 2123/05
- VG Dresden, 30.11.2007 - 12 K 2135/05
- BVerwG, 15.12.2008 - 3 B 26.08
- BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 18.06
Enteignungsmaßnahme; Bodenreform; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
Rn. 17 Die Bodenreform war eine Maßnahme der politischen Verfolgung, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass sie - jedenfalls bei der Personengruppe, die ausschließlich wegen des Umfangs ihres Grundeigentums in Anspruch genommen wurde - primär der Landbeschaffung diente und daher nach der Rechtsprechung des Senats nach § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG unter den Anwendungsvorrang des Vermögensgesetzes fällt (Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 9 ).Zwar diente die in Rede stehende Kreisverweisung wie gesagt der Durchsetzung oder Absicherung einer vorrangig gegen das Vermögen und nicht die Person des Alteigentümers gerichteten Enteignung und ist insofern die Fortsetzung eines Eingriffs, dessen verwaltungsrechtliche Rehabilitierung durch den in § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG verankerten Anwendungsvorrang des Vermögensgesetzes bzw. gemäß § 1 Abs. 8 VermG des Ausgleichsleistungsgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl I S. 2624) ausgeschlossen ist (Urteil vom 28. Februar 2007 a.a.O. Rn. 9).
- BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
Anders als bei der Rehabilitierung nach § 1 Abs. 1, Abs. 5 VwRehaG (dazu Urteil vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 3 C 1.03 - BVerwGE 119, 102 = Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 8 S. 25 f.) wird aber nicht vorausgesetzt, dass die Folgen der Herabwürdigung im Zeitpunkt der Rehabilitierungsentscheidung fortwirken. - BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02
Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
Demgemäß ist der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 14. April 2003 (BVerwG 3 B 167.02 - juris Rn. 15 und - BVerwG 3 B 175.02 - VIZ 2003, 375) sowie im Beschluss vom 27. Juni 2006 (BVerwG 3 B 188.05 - ZOV 2006, 306 ) davon ausgegangen, dass eine Kreisverweisung als eigenständige behördliche Maßnahme grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich ist. - BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 188.05
Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rehabilitierungsverfahren nach dem …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
Demgemäß ist der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 14. April 2003 (…BVerwG 3 B 167.02 - juris Rn. 15 und - BVerwG 3 B 175.02 - VIZ 2003, 375) sowie im Beschluss vom 27. Juni 2006 (BVerwG 3 B 188.05 - ZOV 2006, 306 ) davon ausgegangen, dass eine Kreisverweisung als eigenständige behördliche Maßnahme grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich ist. - BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 175.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08
Demgemäß ist der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 14. April 2003 (BVerwG 3 B 167.02 - juris Rn. 15 und - BVerwG 3 B 175.02 - VIZ 2003, 375) sowie im Beschluss vom 27. Juni 2006 (BVerwG 3 B 188.05 - ZOV 2006, 306 ) davon ausgegangen, dass eine Kreisverweisung als eigenständige behördliche Maßnahme grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich ist.
- VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19
Die Rückübertragung von im Zuge der Bodenreform enteigneten Vermögens im Wege der …
Sie führten zur Begründung aus, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08) seien Ansprüche auf eine Rehabilitierung der Kreisverweisung nach § 1 a VwRehaG eröffnet worden.Denn mit der Einfügung des § 1a in das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1609) sollte ausweislich der Erwägungen im Gesetzgebungsverfahren den Opfern gerade solcher Unrechtsmaßnahmen persönliche Genugtuung verschafft werden, die wegen des Fehlens eines ausgleichbaren Folgeschadens nach den vor Einfügung der Norm bestehenden Möglichkeiten keine Rehabilitierung erlangen konnten (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 22. April 1997, BTDrucks 13/7491 S. 12 f.) (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25/08 -, Juris Rn. 19).
Dass diese diskriminierenden Maßnahmen als eigenständige behördliche Maßnahme grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich waren, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinen Beschlüssen vom 14. April 2003 (…3 B 167.02 -, Juris Rn. 15 und vom 27. Juni 2006 - 3 B 188.05 - ZOV 2006, 306 ) entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25/08 -, Juris Rn. 17).
Keineswegs ist dazu, wie die Beschwerde vermuten möchte, die Entscheidung des Senats zur Möglichkeit der moralischen Rehabilitierung einer Kreisverweisung gemäß § 1a VwRehaG (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - ZOV 2010, 36) geeignet.
- BVerwG, 16.10.2020 - 8 B 21.20
Wiederaufgreifen eines verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens wegen …
Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mit dem von der Klägerin selbst angeführten Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18.16 - (…juris Rn. 3) unterstrichen hat, stellt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - (Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1) diese Rechtsprechung nicht in Frage.Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - (Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1) beruft, lässt sie außer Acht, dass selbst bei einer Änderung der Rechtsprechung keine neue Rechtslage, sondern nur eine andere Auslegung des Rechts vorläge.
Sein Urteil kann schon deshalb nicht von dem Rechtssatz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - (Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1) abweichen.
- BVerwG, 29.04.2026 - 8 C 7.25
Rechtsstaatswidrige Kreisverweisung ist keine "Zersetzungsmaßnahme"
Angesichts der seit längerem bekannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtsstaatswidrigkeit der Kreisverweisung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1 Rn. 17 ff.;… Beschluss vom 26. Juni 2017 - 8 B 64.16 - juris Rn. 8) hätte bei entsprechendem gesetzgeberischen Willen eine ausdrückliche Erweiterung des Tatbestandes auf Fälle der Kreisverweisung nahegelegen.Während sich die Kreisverweisung trotz ihres diskriminierenden Charakters (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1 Rn. 17) auf die Ausweisung aus dem Heimatort und den damit verbundenen Verlust der Heimat beschränkte, waren Opfer einer Zwangsaussiedlung - über den Verlust des Heimatortes hinaus - regelmäßig jahrelanger staatlicher Überwachung und Diskriminierung am zugewiesenen neuen Wohnort in der DDR ausgesetzt und konnten sich dieser nicht durch Verlassen des Hoheitsgebiets entziehen (vgl. BT-Drs. 12/4994 S. 27, BT-Drs. 20/2220 S. 18, BT-Plpr. 20/188 vom 26. September 2024 S. 24486 [C]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 13 A 1305/13
Formelle Urteilsprüfung wegen mangelnder Begründungstiefe
Rn. 8 Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von den von den Klägern in Bezug genommenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2010 - 9 C 28.99 - und vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - ab. - BVerwG, 28.06.2024 - 8 B 22.23
Aufhebung der im Rahmen der Bodenreform vorgenommenen Enteignung eines …
Anderes folgt nicht aus seinem Einwand, die Rechtsprechung habe sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - (ZOV 2010, 36) fortentwickelt und die Bodenreform als Maßnahme der politischen Verfolgung bewertet.Zugleich hat es aber bekräftigt, dass die Bodenreform nach § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG unter den Anwendungsvorrang des Vermögensgesetzes falle (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - ZOV 2010, 36 Rn. 17).
- VG Halle, 27.07.2021 - 1 A 200/19
Bei einer durch die Jugendhilfebehörden der DDR vorgenommenen Zwangsadoption ist …
Mit dem Bezug auf den persönlichen Lebensbereich werden Benachteiligungen in jedwedem Rechtsgut erfasst, das Ausfluss des Anspruchs des Menschen auf Achtung seiner Würde ist (Art. 1 Abs. 1 GG) (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25/08 -, Juris Rn. 19). - VG Meiningen, 24.09.2024 - 8 K 362/23
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Zersetzungsmaßnahmen
Mit der Einfügung des § 1a in das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1609) sollte ausweislich der Erwägungen im Gesetzgebungsverfahren den Opfern gerade solcher Unrechtsmaßnahmen persönliche Genugtuung verschafft werden, die wegen des Fehlens eines ausgleichbaren Folgeschadens nach den vor Einfügung der Norm bestehenden Möglichkeiten keine Rehabilitierung erlangen konnten (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 22.04.1997, Bundestagsdrucksache 13/7491 S. 12 f.; vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2009 - 3 C 25/08 -, juris, Rn. 18 f.).Rn. 44 Während § 1a Abs. 1 VwRehaG erfordert, dass eine hoheitliche Maßnahme aus Gründen der politischen Verfolgung zu einer schweren Herabwürdigung des Betroffenen im persönlichen Lebensbereich geführt hat (vgl. zur Definition hierzu: BVerwG, U. v. 10.12.2009 - 3 C 25/08 -, juris, Rn. 18 f.), ist für § 1a Abs. 2 VwRehaG erforderlich, dass die Rechtsstaatswidrigkeit einer Maßnahme festgestellt worden ist, die mit dem Ziel der Zersetzung erfolgte, um einen Anspruch auf die Einmalzahlung zu haben.
- BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 64.16
Erbengemeinschaft; Zeitpunkt der Enteignung; Kreisverweisung
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für den Bereich des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) bereits geklärt, dass die Kreisverweisung eine eigenständige behördliche Maßnahme darstellt, die grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1 = juris Rn. 17 m.w.N.). - BVerwG, 15.12.2008 - 3 B 26.08
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 25.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - BVerwG, 12.05.2016 - 3 B 18.16
Rehabilitierung wegen Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage
Keineswegs ist dazu, wie die Beschwerde vermuten möchte, die Entscheidung des Senats zur Möglichkeit der moralischen Rehabilitierung einer Kreisverweisung gemäß § 1a VwRehaG (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - ZOV 2010, 36) geeignet. - BVerwG, 15.02.2022 - 8 B 46.21
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für die Enteignungsmaßnahmen zu Lasten der …
- VG Halle, 10.07.2024 - 7 A 11/24
Verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung
- LG Schwerin, 13.03.2018 - 137 AR 38/12
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