Rechtsprechung
| BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 32.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Krankenhaus - Pflegesatz - Neuvereinbarung - Kalkulation - Wesentliche Änderung - Wesentliche Abweichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesundheitswesen: Anspruch auf Neuvereinbarung von Pflegesätzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 02.09.1992 - 6 K 495/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.1994 - 13 A 3352/92
- BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 32.94
Papierfundstellen
- NJW 1997, 816 (Ls.)
- DVBl 1996, 818 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.09.1990 - V ZR 109/89
Grober Undank durch Anzeige bei der Polizei oder dem Arbeitgeber
Auszug aus BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 32.94
Mit diesem System wäre es schwerlich vereinbar, eine der Vertragsparteien einseitig mit dem Risiko zu belasten, daß vorhersehbare aber nicht vorhergesehene Entwicklungen tatsächlich eintreten (für das Zivilrecht ebenfalls verneinend BGHZ 112 S. 259, 261). - BGH, 20.12.1985 - V ZR 96/84
Erhöhung des Erbbauzinses wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage
Auszug aus BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 32.94
Unzweifelhaft ist nämlich jedenfalls, daß eine wesentliche Änderung dann nicht vorliegt, wenn die später eingetretene Entwicklung von dem benachteiligten Beteiligten tatsächlich vorausgesehen worden ist und feststeht, daß er die Vereinbarung auch auf dieser Grundlage abgeschlossen haben würde (vgl. BGH NJW 1986 S. 1333;… Stelkens/Bonk/Leonhard, VwVfG, 3. Auflage 1990, § 60 Rn. 14). - BVerwG, 25.11.1966 - VII C 35.65
Auszug aus BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 32.94
Entscheidend ist danach, welche Verhältnisse von den Vertragsparteien beim Vertragsabschluß zur gemeinsamen Grundlage des Vertrages gemacht worden sind (vgl. BVerwGE 25, S. 299, 303;… Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 3. Aufl. 1990, § 60 Rn. 7).
- BSG, 28.01.2026 - B 1 KR 37/24 R
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Psychiatrie - Kosten für …
Die Regelung folgt dem allgemeinen Gedanken des "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" (vgl § 313 BGB) und ermöglicht einen Ausgleich für die vom Krankenhaus nicht vorhergesehenen und nicht zu vertretenden Risiken (vgl zu § 4 Abs. 3 BPflV in der Fassung vom 21.8.1985, BGBl I 1666, BR-Drucks 224/85 S 56 f; BVerwG vom 16.11.1995 - 3 C 32.94 - juris RdNr 38 ff; ferner Tuschen in Dietz/Bofinger, BPflV, § 3 Ziff X, Stand Juli 2019 ). - BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 7.08
Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Pflegesatzverhandlung; Vereinbarung über …
Hinzu kommt, dass das Krankenhaus, wenn die tatsächlich erbrachte Leistungsmenge von der vorauskalkulierten wesentlich abweicht, also den Rahmen der normalen Fehlerquote bei der Vorauskalkulation überschreitet, nicht in allen Fällen auf den Mehrerlösausgleich nach § 12 Abs. 2 BPflV verwiesen ist, sondern nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 Satz 2 BPflV sogar eine Neuverhandlung des Budgets verlangen kann (Urteil vom 16. November 1995 - BVerwG 3 C 32.94 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3 ; zum Mehrerlösausgleich noch Urteil vom 20. Dezember 2007 - BVerwG 3 C 53.06 - Buchholz 451.73 § 12 BPflVO Nr. 1 ). - BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 53.06
Gesamtbetrag der Erlöse; Budget; flexible Budgetierung; Mehrerlösausgleich; …
Die Regelung zielte also darauf, dem Krankenhaus bei einer Minderbelegung die gleichwohl anfallenden Fixkosten zu erstatten und ihm bei einer Mehrbelegung nur die zusätzlich angefallenen variablen Kosten zu belassen, die ohnehin bereits gedeckten Fixkosten aber nicht noch zusätzlich zu gewähren (vgl. Urteil vom 16. November 1995 - BVerwG 3 C 32.94 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3).
- BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 1/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - Gesamtpunktzahlvolumen - Änderung der …
So hat das BVerwG jenes Rechtsinstitut zB zur Auslegung des § 4 Abs. 5 Satz 2 Krankenhausentgeltgesetz herangezogen, wonach eine Vertragspartei bei "wesentlichen Änderungen" der dem vereinbarten Erlösbudget zugrunde gelegten Annahmen eine neue Budgetvereinbarung beanspruchen kann (BVerwG vom 16.11.1995 - 3 C 32/94 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3 S 6 = Juris RdNr 43 zur damaligen Parallelvorschrift in § 4 Abs. 3 Bundespflegesatzverordnung). - BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 8.08
Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Pflegesatzverhandlung; Vereinbarung über …
Hinzu kommt, dass das Krankenhaus, wenn die tatsächlich erbrachte Leistungsmenge von der vorauskalkulierten wesentlich abweicht, also den Rahmen der normalen Fehlerquote bei der Vorauskalkulation überschreitet, nicht in allen Fällen auf den Mehrerlösausgleich nach § 12 Abs. 2 BPflV verwiesen ist, sondern nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 Satz 2 BPflV sogar eine Neuverhandlung des Budgets verlangen kann (Urteil vom 16. November 1995 - BVerwG 3 C 32.94 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3 ; zum Mehrerlösausgleich noch Urteil vom 20. Dezember 2007 - BVerwG 3 C 53.06 - Buchholz 451.73 § 12 BPflVO Nr. 1 ). - BVerwG, 18.03.2009 - 3 C 14.08
Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Gesamtbetrag der Erlöse; Budget; …
Die Regelung zielte also darauf, dem Krankenhaus bei einer Minderbelegung die gleichwohl anfallenden Fixkosten zu erstatten und ihm bei einer Mehrbelegung nur die zusätzlich angefallenen variablen Kosten zu belassen, die ohnehin bereits gedeckten Fixkosten also nicht noch zusätzlich zu gewähren (BRDrucks 224/85 S. 34 ff., 57; Urteil vom 16. November 1995 - BVerwG 3 C 32.94 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3). - OVG Niedersachsen, 18.12.2001 - 11 LB 1943/01
Bettenhaus; Bettenhausneubau; Folgekosten; Gesamtbetrag; Kapazitätsausweitung; …
Denn ein Schiedsspruch, mit dem ein Antrag des Krankenhausträgers auf Neuvereinbarung des Budgets abgelehnt wird und die bisher vereinbarten Pflegesätze gleichsam bestätigt werden, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 32/94 - Buchholz 451.73 § 4 BPflV Nr. 3) von der zuständigen Landesbehörde zu genehmigen und gegen die Genehmigung besteht die Möglichkeit der Klage. - VGH Bayern, 18.05.2011 - 12 C 11.942
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG Münster, 15.05.2009 - 1 L 164/09 Rn. 11 Vgl. zu diesem Grundsatz BVerwG, Urt. v. 3. November 1994 - 3 C 32.94 -, in: Buchholz 427.6 § 20a BFG Nr. 2. Angesichts dessen braucht sich das Gericht auch nicht mit dem von der Antragstellerin im Rahmen von § 22 BImSchG angeführten Argument möglicher Alternativstandorte auseinandersetzen, da es hierauf im Rahmen des FTEG nicht ankommt.
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