Rechtsprechung
| BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wegnahme eines Mietwohngrundstücks - Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR - Verrechnung der Entschädigung mit Grundstücksbelastung - Berücksichtigung bereits gezahlter Hauszinssteuerabgeltungsbeträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.08.1979 - 9 A 365.77
- BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 17.04.1975 - III C 79.73
Betriebsvermögen beschränkende Verfügungen als allgemeine Maßnahmen der …
Auszug aus BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79
Die Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR stelle nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 -, vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - und vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - (alle Buchholz 427.6 § 4 Nrn. 10 und 12 sowie § 3 Nr. 7) dann eine feststellungsfähige Wegnahme dar, wenn eine tatsächliche Vermutung für einen Zusammenhang zwischen der Enteignung und den politischen Verhältnissen in der DDR spreche.Nach der seit seinem Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10) in weiteren Urteilen verfestigten ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - [ZLA 1975, 184], vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 7 = ZLA 1977, 21], vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16] und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 26]) kann eine Enteignung wegen Aufbaumaßnahmen, wie sie in vergleichbarer Weise auch in den westdeutschen Ländern nach 1945 durchgeführt worden ist, regelmäßig nicht als Wegnahme im Sinne des BFG angesehen werden, die ihre Ursache in den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG bezeichneten, nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen in der DDR hat.
In den Entscheidungen ist indessen auch dargelegt worden, daß etwas anderes gelten kann, wenn das Aufbaugesetz lediglich zum Vorwand genommen worden ist, um eine nach diesem Gesetz an sich nicht zulässige Wegnahme eines Grundstücks in eine rechtliche Form zu kleiden (vgl. hierzu BVerwGE 48, 150/158).
- BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65
Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses - …
Auszug aus BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79
Dies gilt jedenfalls dann, wenn der unstreitige Sachverhalt schon vor Erlaß des angefochtenen Urteils verwirklicht war, was hier nach den im Revisionsverfahren vorgelegten Urkunden über die im Grundbuch eingetragene Eigentumsänderung vom 15. September 1977 und über die durch den Feststellungsbescheid des Rates der Stadt Potsdam vom 7. November 1977 zuerkannte Enteignungsentschädigung feststeht (vgl. hierzu Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - [BVerwGE 29, 127/130]).Auch wenn - wiederum in entsprechender Anlehnung an BVerwGE 29, 127/130 - von den im Bescheid des Rates der Stadt Potsdam vom 7. November 1977 enthaltenen tatsächlichen Feststellungen ausgegargen wird, daß die Entschädigung für das Grundstück auf 123.500 Mark-Ost festgesetzt worden ist und die im Schadens Zeitpunkt bestehenden hypothekarischen Belastungen 106.303,99 Mark-Ost betragen haben, kann der Senat nicht abschließend entscheiden.
- BVerwG, 14.10.1976 - 3 C 76.75
Wegnahme von Grundvermögen - Enteignung nach dem Aufbaugesetz im sowjetisch …
Auszug aus BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79
Nach der seit seinem Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10) in weiteren Urteilen verfestigten ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - [ZLA 1975, 184], vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 7 = ZLA 1977, 21], vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16] und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 26]) kann eine Enteignung wegen Aufbaumaßnahmen, wie sie in vergleichbarer Weise auch in den westdeutschen Ländern nach 1945 durchgeführt worden ist, regelmäßig nicht als Wegnahme im Sinne des BFG angesehen werden, die ihre Ursache in den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG bezeichneten, nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen in der DDR hat.In diesem Zusammenhang sieht der erkennende Senat auch keine Veranlassung, die im Urteil vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - (…a.a.O.) vertretene Auffassung aufzugeben, daß eine Wegnahme des Grundstücks im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG auch dann nicht vorliege, wenn die Enteignungsentschädigung wegen der sich an ihr fortsetzenden Ansprüche eines Hypothekengläubigers, dessen dingliches Recht infolge der Enteignung nach § 14 des Aufbaugesetzes der DDR erloschen ist, nicht bar ausgezahlt worden ist.
- BVerwG, 13.06.1975 - III C 70.72
Abgrenzung zwischen Wegnahme von Grundvermögen und Enteignung - Enteignung nach …
Auszug aus BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79
Die Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR stelle nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 -, vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - und vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - (alle Buchholz 427.6 § 4 Nrn. 10 und 12 sowie § 3 Nr. 7) dann eine feststellungsfähige Wegnahme dar, wenn eine tatsächliche Vermutung für einen Zusammenhang zwischen der Enteignung und den politischen Verhältnissen in der DDR spreche.Nach der seit seinem Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10) in weiteren Urteilen verfestigten ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - [ZLA 1975, 184], vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 7 = ZLA 1977, 21], vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16] und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 26]) kann eine Enteignung wegen Aufbaumaßnahmen, wie sie in vergleichbarer Weise auch in den westdeutschen Ländern nach 1945 durchgeführt worden ist, regelmäßig nicht als Wegnahme im Sinne des BFG angesehen werden, die ihre Ursache in den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG bezeichneten, nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen in der DDR hat.
- BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 40.75
Antrag auf Feststellung eines Wegnahmeschadens an einem Grundstück als …
Auszug aus BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79
Die Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR stelle nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 -, vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - und vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - (alle Buchholz 427.6 § 4 Nrn. 10 und 12 sowie § 3 Nr. 7) dann eine feststellungsfähige Wegnahme dar, wenn eine tatsächliche Vermutung für einen Zusammenhang zwischen der Enteignung und den politischen Verhältnissen in der DDR spreche.Nach der seit seinem Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10) in weiteren Urteilen verfestigten ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - [ZLA 1975, 184], vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 7 = ZLA 1977, 21], vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16] und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 26]) kann eine Enteignung wegen Aufbaumaßnahmen, wie sie in vergleichbarer Weise auch in den westdeutschen Ländern nach 1945 durchgeführt worden ist, regelmäßig nicht als Wegnahme im Sinne des BFG angesehen werden, die ihre Ursache in den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG bezeichneten, nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen in der DDR hat.
- BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 55.76
Schadensgebiet des BFG - Förmlicher Entzug des Eigentums - Verfügungsbeschränkung …
Auszug aus BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79
Daß im Veräußerungsfall der Kauferlös auf ein Sperrkonto hätte eingezahlt werden müssen und die Klägerin darüber nur beschränkt hätte verfügen können, begründe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 - (Buchholz 427.6 § 4 Nr. 17) keinen Wegnahme schaden. - BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 31.77
Begriff der Wegnahme im Sinne des Beweissicherungsgesetzes und …
Auszug aus BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79
Nach der seit seinem Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10) in weiteren Urteilen verfestigten ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - [ZLA 1975, 184], vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 7 = ZLA 1977, 21], vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16] und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 26]) kann eine Enteignung wegen Aufbaumaßnahmen, wie sie in vergleichbarer Weise auch in den westdeutschen Ländern nach 1945 durchgeführt worden ist, regelmäßig nicht als Wegnahme im Sinne des BFG angesehen werden, die ihre Ursache in den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG bezeichneten, nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen in der DDR hat.
- BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88
Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des …
Sie kann daher vom Senat verwertet werden (BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - Buchholz 402.24 § 2 Nr. 71; Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31). - BVerwG, 11.07.2017 - 7 C 35.15
Abfall; Alttextilien; Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse; …
Der Senat durfte diese sich aus den Gerichtsakten ergebenden Tatsachen berücksichtigen, weil sie unbestritten sind, sich vor Erlass des angefochtenen Urteils verwirklicht haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1980 - 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31) und deren Feststellung eine Zurückverweisung der Sache an das Oberverwaltungsgericht nicht rechtfertigen würde. - BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 16.16
Kein Anspruch auf Veröffentlichung von Petitionen auf der Internetseite des …
Rn. 15 Die Zweckbestimmung der Internetseite als Mittel der Behandlungskompetenz des Petitionsausschusses ergibt sich aus dessen Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen, deren unstreitigen Inhalt der Senat selbst feststellen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1980 - 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31 S. 96 f. und vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ).
- BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 28.16
Kein Anspruch auf Veröffentlichung von Petitionen auf der Internetseite des …
Rn. 16 Die Zweckbestimmung der Internetseite als Mittel der Behandlungskompetenz des Petitionsausschusses ergibt sich aus dessen Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen, deren unstreitigen Inhalt der Senat selbst feststellen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1980 - 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31 S. 96 f. und vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ). - BVerwG, 11.07.2017 - 7 C 36.15
Gewerbliche Sammlung von Alttextilien und -schuhen
Der Senat durfte diese sich aus den Gerichtsakten ergebenden Tatsachen berücksichtigen, weil sie unbestritten sind, sich vor Erlass des angefochtenen Urteils verwirklicht haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1980 - 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31) und deren Feststellung eine Zurückverweisung der Sache an das Oberverwaltungsgericht nicht rechtfertigen würde. - BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
Asylrecht - Kriegsdienstverweigerung - Politische Verfolgung - Heimatland - …
Das kann der Fall sein, wenn ein nachträglich eingetretener oder nicht festgestellter einzelner Umstand völlig unstreitig ist, wenn sich bestimmte, nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Prozeßhandlungen des Klägers in einem vorgreiflichen Verfahren aus den beigezogenen Akten dieses Verfahrens ergeben, wenn sich aus den von der Vorinstanz in Bezug genommenen Beiakten ohne weiteres lediglich ergänzende Feststellungen treffen lassen oder schließlich unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der neue Umstand eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO in Verbindung mit § 580 ZPO begründet haben würde (vgl. hierzu Urteile vom 17. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 113.65 - Buchholz 237.0 § 150 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 unter Bezugnahme auf BVerwGE 29, 130 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]: Wiederverheiratung eines Beamten; vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31: Enteignung in der DDR; vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 73.76 - Buchholz 448.5 § 13 Musterungsverordnung Nr. 14: Rücknahme der Klage gegen den Musterungsbescheid während des die Einberufung betreffenden Revisionsverfahrens; vom 16. Februar 1972 - BVerwG 5 C 3.71 - Buchholz 427.3 § 273 LAG Nr. 20 und vom 16. Juni 1960 - BVerwG 3 C 301.58 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 1). - BVerwG, 15.01.1981 - 3 C 16.80
Wegnahme von Erbanteilen - Rechtsgeschäftliche Übertragung - Psychischer Zwang - …
Nach der seit dem Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.206 § 4 Nr. 10) ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - [ZLA 1980, 161] und die dort angeführte Rechtsprechung) kann eine Enteignung wegen Aufbaumaßnahmen im Hinblick auf § 3 Abs. 3 Satz 1 BFG nicht als Wegnahme im Sinne des BFG angesehen werden, die ihre Ursache in den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG bezeichneten, nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen in der DDR hat, wenn für diese Enteignung eine Entschädigung vorgesehen und tatsächlich - sei es durch Zahlung oder sei es durch Verrechnung mit auf dem Grundstück lastenden Aufbaugrundschulden (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16]) - in einem solchen Umfang gewährt wird, daß nicht mehr vermutet werden kann, zwischen der Enteignung und den nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen in der DDR bestehe ein Zusammenhang oder mit der Enteignung werde eine Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR bezweckt.Als Grenze, oberhalb deren eine solche tatsächliche Vermutung nicht angenommen werden kann, hat der Senat (vgl. Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - [a.a.O.]) eine Enteignungsentschädigung angesehen, die sich auf mehr als 50 v.H. des nach § 15 Abs. 1 BFG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 und 2 FG für die Höhe der Entschädigung maßgebenden Einheitswertes beläuft.
- BFH, 10.05.1989 - I R 159/85
Provisionen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) - Rechtmäßigkeit einer …
Der Sachvortrag der Kläger kann deshalb jedenfalls bei summarischer Prüfung als festgestellt behandelt werden (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1980 3 C 42/79, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 137 VwGO Nr. 99; vom 10. August 1978 II C 23.77, Buchholz, 238.4, § 31 SG Nr. 12). - BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
Behörde - Klaglosstellung - Verfahrenskosten - Freistellung - Wohngrundstück - …
In diesem Sinn ist auch schon entschieden worden, daß eine wirtschaftliche Auszehrung von Grundeigentum die Annahme eines Wegnahmeschadens rechtfertigt; dies sei z.B. der Fall, wenn Grundstücke im Zuge von behördlich angeordneten Aufbaumaßnahmen in Anspruch genommen werden und keine oder nur eine Entschädigung unter 50 v.H. des Einheitswertes gewährt worden ist (vgl. u.a. Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - ). - BVerwG, 04.02.2005 - 8 B 102.04
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht …
a) Die von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31 und vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 10) betreffen nicht den hier entscheidungserheblichen § 1 Abs. 3 VermG, sondern § 4 BFG und können schon deswegen nicht Grundlage einer erfolgreichen Divergenzrüge sein. - BVerwG, 29.04.1986 - 3 B 12.85
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