Rechtsprechung
| BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 42.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses eines Jagdgenossen von der Anpachtung von Jagdrevieren durch einen Beschluss der Genossenschaftsversammlung - Auslegung des § 10 Abs. 1 S. 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) - Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Anforderungen an das ...
Verfahrensgang
- VG Köln, 30.08.1979 - 1 K 856/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1981 - 9 A 2652/79
- BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 42.81
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78
Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 42.81
Aus dieser Norm läßt sich für Mitglieder eines Zwangsverbandes ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Verbandes in ihre Handlungsfreiheit herleiten, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer öffentlicher Aufgaben halten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird (vgl. Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 - und BVerwGE 59 231 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; siehe auch Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG 1 C 47.65 - [Recht der Landwirtschaft 1967 S. 137, 138]). - BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79
Steuerberaterkammer - Haushaltsmittel - Finanzierung - Fachzeitschrift
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 42.81
Aus dieser Norm läßt sich für Mitglieder eines Zwangsverbandes ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Verbandes in ihre Handlungsfreiheit herleiten, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer öffentlicher Aufgaben halten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird (vgl. Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 - und BVerwGE 59 231 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; siehe auch Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG 1 C 47.65 - [Recht der Landwirtschaft 1967 S. 137, 138]). - BVerwG, 09.02.1967 - I C 47.65
Wirksamkeit eines Verpachtungsbeschlusses einer Jagdgenossenschaft - Vertretung …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 42.81
Aus dieser Norm läßt sich für Mitglieder eines Zwangsverbandes ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Verbandes in ihre Handlungsfreiheit herleiten, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer öffentlicher Aufgaben halten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird (vgl. Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 - und BVerwGE 59 231 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; siehe auch Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG 1 C 47.65 - [Recht der Landwirtschaft 1967 S. 137, 138]).
- OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 8 LB 43/01
Abstimmung; Aufenthalt; Außenwirkung; befriedeter Bezirk; Behausung; …
Ein Beschluss der Jagdgenossen stellt lediglich dann einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG dar, wenn er die persönliche Rechtsstellung eines Jagdgenossen als Mitglied der Jagdgenossenschaft betrifft (BVerwG, Urt. v. 10.12.1981 - 3 C 42.81 - Buchholz 451.16, § 10 BJagdG, Nr. 2;… Mitzschke/Schäfer, § 9 Rn. 58). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - 11 S 18.15
Jagdgenossenschaftsversammlung; Anfechtung von Beschlüssen; Vorstandswahl und …
Beschlüsse der letztgenannten Art stellen sich daher als Akt kooperativer Willensbildung dar, die nur im Innenverhältnis wirken und keine Außenwirkung besitzen (OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 2002 - 8 LB 43/01 -, juris Rz. 27 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1981 - 3 C 42.81 -, Buchholz 451.16 § 10 BJagdG Nr. 2, S. 3, wonach nur der Beschluss, für die anstehende Pachtperiode einen Jagdgenossen "vorab und schlechthin als Pachtbewerber auszuschließen", diesen unmittelbar in seiner persönlichen Rechtsstellung beeinträchtige). - BVerwG, 12.02.1982 - 3 B 59.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Die hier in Betracht kommende Frage, ob eine Person, deren Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung des Organs einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (hier eines städtischen Krankenhauses) mißachtet worden ist, sich auf eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG berufen und damit geltend machen kann, gemäß § 42 Abs. 2 VwGO in ihren Rechten verletzt zu sein, läßt sich aufgrund der zum Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG bereits vorliegenden Stellungnahmen im Schrifttum und in der Rechtsprechung ohne weiteres bejahend beantworten, so daß es dafür keiner revisionsgerichtlichen Entscheidung im anhängigen Verfahren mehr bedarf (…vgl. für viele Maunz/Dürig, Komm, zum GG Art. 2 Abs. 1 Rdnr. 26 sowie Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 - und BVerwGE 59, 231 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; siehe ferner auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 42.81 -).
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