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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.12.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03   

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https://dejure.org/2004,1272
BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03 (https://dejure.org/2004,1272)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2004 - 3 C 45.03 (https://dejure.org/2004,1272)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 3 C 45.03 (https://dejure.org/2004,1272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 12, Nr. 19a; SGB XI §§ 9, 72 Abs. 3, § 82 Abs. 2 und 4; LPflegeHG §§ 1, 2 Abs. 1, §§ 3, 8 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 12
    Ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst; Betreuungsbereich; Berufsfreiheit; Wettbewerbsverzerrung; Sozialstation; Ambulantes-Hilfe-Zentrum; Trägervielfalt; verfassungskonforme Auslegung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 12, Nr. 19 a
    Ambulantes-Hilfe-Zentrum; Berufsfreiheit; Betreuungsbereich; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst; Sozialstation; Trägervielfalt; Wettbewerbsverzerrung; ambulanter Pflegedienst; verfassungskonforme Auslegung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs... . 1; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 a; ; SGB XI § 9; ; SGB XI § 72 Abs. 3; ; SGB XI § 82 Abs. 2; ; SGB XI § 82 Abs. 4; ; LPflegeHG § 1; ; LPflegeHG § 2 Abs. 1; ; LPflegeHG § 3; ; LPflegeHG § 8 Abs. 2; ; LPflegeHG § 10 Abs. 1; ; LPflegeHG § 12

  • Wolters Kluwer

    Regelung der Investitionsförderung für ambulante Pflegedienste durch das Land - Aufteilung der Landkreise und kreisfreien Städte in überschneidungsfreie Betreuungsbereiche - Förderung eines Pflegedienstträgers pro Betreuungsbereich - Beachtung des Grundrechts der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrige Investitionsförderung ambulanter Pflegedienste

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 23
  • NJW 2004, 3134
  • NVwZ 2005, 233 (Ls.)
  • NZS 2005, 258
  • DVBl 2004, 1435
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht - …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03
    § 12 Abs. 2 LPflegeHG sei einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich, wie auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 28. Juni 2001 - B 3 P 9/00 R - BSGE 88, 215 - entschieden habe.

    Der Senat teilt die Auffassung des Bundessozialgerichts, dass die Förderung eines einzelnen Konkurrenten in dieser Größenordnung zu einer Wettbewerbsverzerrung führt, die anderen - vor allem privaten - Anbietern auf Dauer keine Chance lässt (vgl. Urteil vom 28. Juni 2001 - a.a.O. S. 222).

    3.4 Das Bundessozialgericht ist der Meinung, in der Auslegung des Berufungsgerichts verletze das Landespflegehilfengesetz auch insoweit Bundesrecht, als das Land mit seiner bedarfsregelnden Konzeption die Regelung des Sozialgesetzbuches XI konterkariere und damit die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Bereich Sozialversicherung missachte (vgl. Urteil vom 28. Juni 2001 a.a.O. S. 223 f.).

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03
    Dazu stützt sich das Bundessozialgericht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1997 (- 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106) über das Verhältnis der Sachgesetzgebungskompetenz zur Steuergesetzgebungskompetenz.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Krankenhausfinanzierungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03
    Insbesondere im Hinblick auf die mit der Aufnahme in den Krankenhausplan verbundene Förderung von Investitionskosten hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen, dass ein Eingriff in die Berufsfreiheit bei staatlicher Planung und Subventionierung mit berufsregelnder Tendenz möglich ist und dass der Aufnahme in den Krankenhausplan nach § 8 KHG eine solche berufsregelnde Tendenz zukommt (vgl. Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209, 223 f.).
  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Bundeslandes; Begriffe …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03
    Die wirtschaftlichen Belastungen durch die Nichtaufnahme hat es aber als so schwerwiegend angesehen, dass sie einer Beschränkung der Berufswahl nahe kommen, weshalb nur Gemeinwohlbelange von hoher Bedeutung gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des aufnahmebegehrenden Krankenhausträgers an ungehinderter Betätigung diesen Vorrang verdienen können (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - BA S. 11 und vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - BA S. 10).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Sachverständigenbestellung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist seit langem anerkannt, dass als Einschränkung der Berufsfreiheit nicht allein Gebote und Verbote in Betracht kommen; es genügt, dass durch staatliche Maßnahmen der Wettbewerb beeinflusst und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dadurch behindert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28, 37).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03
    Die wirtschaftlichen Belastungen durch die Nichtaufnahme hat es aber als so schwerwiegend angesehen, dass sie einer Beschränkung der Berufswahl nahe kommen, weshalb nur Gemeinwohlbelange von hoher Bedeutung gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des aufnahmebegehrenden Krankenhausträgers an ungehinderter Betätigung diesen Vorrang verdienen können (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 - BA S. 11 und vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - BA S. 10).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 2.04

    Ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst; …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03
    In dem Verfahren BVerwG 3 C 2.04 wird der Förderbetrag mit 32 409 EUR angesetzt.
  • BVerwG, 23.12.1998 - 3 B 22.98

    Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03
    Daraus hat der Senat im Beschluss vom 23. Dezember 1998 (BVerwG 3 B 22.98 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 283 = NVwZ-RR 1999, 316) die Folgerung gezogen, es sei festzustellen, dass das Elfte Buch Sozialgesetzbuch nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte keine verbindlichen Regelungen darüber enthält, nach welchen Maßstäben die Länder Fördermittel für Investitionen in Pflegeeinrichtungen bereitzustellen und zu vergeben haben; dies sei allein der Landesgesetzgebung vorbehalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 9 S 2206/01

    Förderung von Pflegeheimen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03
    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 14. Mai 2002 (9 S 2206/01 - UA S. 27) der Beschränkung der Förderung auf einzelne als bedarfsnotwendig qualifizierte Anbieter wegen der erheblichen Benachteiligung der übrigen Anbieter eine Verdrängungstendenz zugesprochen, die nach ihrer Intensität einer objektiven Berufszulassungsschranke gleichkommen könne und sich dann nur durch überragend wichtige Gemeinschaftsgüter rechtfertigen ließe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - L 12 SO 227/19

    SGB XII: Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer …

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass als Einschränkung der Berufsfreiheit nicht allein Gebote und Verbote in Betracht kommen; es genügt, dass durch staatliche Maßnahmen der Wettbewerb beeinflusst und Konkurrenten deutlich benachteiligt werden (…BVerfG Beschluss vom 25.03.1992, 1 BvR 298/86, Rn. 37, juris; BVerwG Urteil vom 13.05.2004, 3 C 45.03, Rn. 22, juris).
  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06

    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine …

    So wird etwa ein "Konkurrentenschutz" nach dem Art. 12, 3 GG aus Gründen eines durch die staatliche Maßnahme ausgelösten Verdrängungs- oder Auszehrungswettbewerbs hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 13.5.2004 - 3 C 45/03 -, NJW 2004, 3134 ff; Beschluss vom 21.3.1995 - 1 B 211/94 -, DVBl 1996, 152 ff., BVerfG, Beschluss vom 26.6.2002 - 1 BvR 558, 428/91 - E 105, 252 ff. anerkannt.

    Im Zusammenhang mit einer möglichen Rechtsverletzung unter dem Blickwinkel des Art. 12 GG hat es ausgeführt, es genüge, dass durch die staatliche Maßnahme der Wettbewerb beeinflusst und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dadurch behindert werde so Urteil vom 13.5.2004 - 3 C 45/03 -, NJW 2004, 3134 ff. im Falle der Investitionsförderung für ambulante Pflegedienste.

  • VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737

    Jugendhilfe - Ausgleichszahlung MFF

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist seit langem anerkannt, dass als Einschränkung der Berufsfreiheit nicht allein Gebote und Verbote in Betracht kommen; es genügt, dass durch staatliche Maßnahmen der Wettbewerb beeinflusst und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dadurch behindert wird (BVerwG, U.v. 13.5.2004 - 3 C 45/03 - juris Rn. 22).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.12.2003 - 3 B 102.03, 3 C 45.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,49025
BVerwG, 04.12.2003 - 3 B 102.03, 3 C 45.03 (https://dejure.org/2003,49025)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2003 - 3 B 102.03, 3 C 45.03 (https://dejure.org/2003,49025)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 3 B 102.03, 3 C 45.03 (https://dejure.org/2003,49025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungskonforme Auslegung der Regelungen des Landesgesetzes über ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegehilfen

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03

    Ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst; …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2003 - 3 B 102.03
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 45.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht - …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2003 - 3 B 102.03
    In dem Revisionsverfahren kann voraussichtlich die vom Berufungsgericht im angefochtenen Urteil und vom Bundessozialgericht im Urteil vom 28. Juni 2001 (- B 3 P 9/2000 R - BSGE 88, 215) unterschiedlich beurteilte Frage geklärt werden, ob die Regelung des Landesgesetzes über ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegehilfen (LPflegeHG), dass die Förderung nur Ambulanten-Hilfe-Zentren (AHZ) gewährt wird, die in den Bedarfsplan nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes aufgenommen sind (§ 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 LPflegeHG), im Hinblick auf die grundgesetzliche Gewährleistung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG einer verfassungskonformen Auslegung bedürftig und zugänglich ist.
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