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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6337
BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93 (https://dejure.org/1994,6337)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 3 C 5.93 (https://dejure.org/1994,6337)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 3 C 5.93 (https://dejure.org/1994,6337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übergang von Referenzmengen anlässlich der Rückgabe eines gepachteten Hofes vom Pächter an den Eigentümer - Differenzierung zwischen der Übertragung eines gesamten Betriebes oder eines Teils eines Betriebes - Abstellen auf den Betrieb, mit dem die in Rede stehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93
    Zum anderen hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - (BVerwGE 87, 94 ) ausgesprochen, daß auch diese Bestimmung eine Entscheidung des Mitgliedstaates voraussetzt, Pächterschutz einführen zu wollen.

    Die Versagung von Pächterschutz im Referenzmengenbereich bei Rückgabe eines gesamten Betriebes an den Verpächter steht, wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, mit höherrangigem Recht im Einklang (vgl. BVerwGE 87, 94 ; BVerwGE 91, 288 ; Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37.91 - UA S. 9).

    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, liegt der Beschränkung des Pächterschutzes auf die Stücklandpacht das strukturpolitische Anliegen zugrunde, dem Hof als einer selbständigen Produktionseinheit die Eignung als wirtschaftliche Lebensgrundlage eines Landwirts zu erhalten (vgl. BVerwGE 87, 94 ;… Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - Buchholz a.a.O. S. 341).

    Auch im übrigen hält der erkennende Senat uneingeschränkt an seinen Ausführungen zur Vereinbarkeit der Beschränkung des Pächterschutzes auf Stücklandpacht in seinem Urteil vom 15. November 1990 (BVerwGE 87, 94) fest.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 37.92

    Ausmaß des Übergangs von Referenzmengen durch die Rückgabe einer gepachteten …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93
    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, ist bei der Entscheidung, ob im Sinne des Art. 5 VO (EWG) Nr. 1371/84 ein gesamter Betrieb oder ein Teil eines Betriebes übertragen worden ist, auf den Betrieb abzustellen, mit dem die in Rede stehende Referenzmenge erwirtschaftet worden ist (vgl. Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - Buchholz 451.512 Nr. 81 S. 336 ).

    War ein gesamter Betrieb verpachtet und mit anderen Flächen des Pächters zu einer neuen Betriebseinheit verbunden worden, so wird bei Pachtende ein Gesamtbetrieb zurückgewährt (vgl. BVerwGE 91, 288 und Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - Buchholz a.a.O. S. 342).

    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, liegt der Beschränkung des Pächterschutzes auf die Stücklandpacht das strukturpolitische Anliegen zugrunde, dem Hof als einer selbständigen Produktionseinheit die Eignung als wirtschaftliche Lebensgrundlage eines Landwirts zu erhalten (vgl. BVerwGE 87, 94 ; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - Buchholz a.a.O. S. 341).

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93
    Dem entspricht es, daß der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - (Slg. 1989, 2609 , Rdnr. 13) dem Gemeinschaftsrecht die Absicht entnimmt, die Referenzmenge nach Ablauf des Pachtverhältnisses grundsätzlich dem Verpächter zukommen zu lassen "vorbehaltlich der Befugnis der Mitgliedstaaten, diese ganz oder zum Teil dem ausscheidenden Pächter zuzuteilen".

    Die Schlüsse, die Düsing/Schulze demgegenüber aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - (…a.a.O.) gezogen haben, sind durch das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1994 - Rs C-2/92 - widerlegt.

  • EuGH, 24.03.1994 - C-2/92

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93
    Die Referenzmenge als solche genießt hiernach nicht den Schutz der gemeinschaftsrechtlichen Eigentumsgewährleistung (ebenso jetzt Urteil des EuGH vom 24. März 1994 - Rs C-2/92 - Rdnr. 19).

    Die Schlüsse, die Düsing/Schulze demgegenüber aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - (…a.a.O.) gezogen haben, sind durch das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1994 - Rs C-2/92 - widerlegt.

  • BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90

    Landwirtschaft - Milcherzeugung - Betriebseinheit - Verpachtung

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93
    War ein gesamter Betrieb verpachtet und mit anderen Flächen des Pächters zu einer neuen Betriebseinheit verbunden worden, so wird bei Pachtende ein Gesamtbetrieb zurückgewährt (vgl. BVerwGE 91, 288 …und Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - Buchholz a.a.O. S. 342).

    Die Versagung von Pächterschutz im Referenzmengenbereich bei Rückgabe eines gesamten Betriebes an den Verpächter steht, wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, mit höherrangigem Recht im Einklang (vgl. BVerwGE 87, 94 ; BVerwGE 91, 288 ; Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37.91 - UA S. 9).

  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93
    Nach der genannten Bestimmung hat die Aufteilung der ursprünglich der Klägerin zustehenden Referenzmenge strikt nach dem Verhältnis der zur Milcherzeugung verwendeten Fläche zu erfolgen (vgl. BVerwGE 90, 18).
  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93
    Zur Beantwortung der Frage, ob und welche Referenzmenge auf die Beigeladene zu 6) übergegangen ist, sind die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und der Milch-Garantiemengen-Verordnung heranzuziehen, die sich für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs Geltung beimessen (vgl. BVerwGE 84, 140 ).
  • EuGH, 22.10.1991 - C-44/89

    Von Deetzen / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93
    Soweit die Klägerin im Anschluß an Düsing/Schulze (…a.a.O.) meint, der Verlust der dem Pächter zugeteilten Referenzmenge verletze die gemeinschaftsrechtliche Gewährleistung des Eigentums des Pächters an der von ihm erwirtschafteten Milchquote, so ist darauf hinzuweisen, daß der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. Oktober 1991 - Rs C-44/89 - (Slg. 1991, I-5119 , Rdnr. 27) ausgesprochen hat, das in der Rechtsordnung der Gemeinschaft gewährleistete Eigentumsrecht umfasse nicht das Recht zur kommerziellen Verwertung eines Vorteils wie der im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation zugeteilten Referenzmenge, der weder aus dem Eigentum noch aus der Berufstätigkeit des Betroffenen herrührt.
  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 37.91

    Milcherzeugung - Referenzmenge - Höchstbemessungsbegrenzung - Nutzung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93
    Die Versagung von Pächterschutz im Referenzmengenbereich bei Rückgabe eines gesamten Betriebes an den Verpächter steht, wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, mit höherrangigem Recht im Einklang (vgl. BVerwGE 87, 94 ; BVerwGE 91, 288 ; Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37.91 - UA S. 9).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug …

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass das in der Rechtsordnung der Gemeinschaft gewährleistete Eigentumsrecht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht das Recht zur kommerziellen Verwertung eines Vorteils wie der im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation zugeteilten Referenzmenge umfasst, der weder aus dem Eigentum noch aus der Berufstätigkeit des Betroffenen herrührt, und dass die Referenzmenge als solche hiernach nicht den Schutz der gemeinschaftlichen Eigentumsgewährleistung genießt (Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 - und vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 - Buchholz 451.512 Nr. 91 und Nr. 112 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00

    Referenzmengenübergang bei Rückgabe ganzer Betriebe; Referenzmengenberechnung der …

    Die Frage, ob die Versagung von Pächterschutz bei Rückgabe eines ganzen Betriebs an den Verpächter mit höherrangigem Recht vereinbar sei, ist vom erkennenden Senat in zahlreichen Entscheidungen bejaht worden (vgl. u.a. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 91; Beschluss vom 17. Mai 1995 - BVerwG 3 B 34.95 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 108).
  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 9 BV 03.1069

    Bescheinigungen aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass das in der Rechtsordnung der Gemeinschaft gewährleistete Eigentumsrecht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht das Recht zur kommerziellen Verwertung eines Vorteils wie der im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation zugeteilten Referenzmenge umfasst, der weder aus dem Eigentum noch aus der Berufstätigkeit des Betroffenen herrührt, und dass die Referenzmenge als solche hiernach nicht den Schutz der gemeinschaftlichen Eigentumsgewährleistung genießt (Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 - und vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 - Buchholz 451.512 Nr. 91 und Nr. 112 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 9 A 1745/97

    Ausgestaltung der Berechnung der Höhe des Übergangs von Milchreferenzmengen durch …

    Rn. 37 Vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1992 - 3 C 29.90 -, AgrarR 1993, 183; Urteil vom 16. September 1993 - 3 C 37.92 -, AgrarR 1994, 136; Urteil vom 15. November 1990 - 3 C 42.88 -, BVerwGE 87, 94; Urteil vom 24. März 1994 - 3 C 5.93 -, RdL 1995, 137; Beschluß vom 12. Dezember 1994 - 3 B 46.94 - Beschluß vom 17. Mai 1995 - 3 B 34.95 -, AgrarR 1995, 350.
  • BVerwG, 14.09.1994 - 3 B 39.94

    Vorlage der Einwilligung des Betriebsverpächters durch den Betriebspächter beim …

    Der Senat sieht deswegen auch keinen Grund, seine bisherige Rechtsprechung zu dem angesprochenen Fragenkreis zu korrigieren (vgl. auch Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 -).
  • BVerwG, 12.12.1994 - 3 B 46.94

    Verlust der Eigenschaft als Milcherzeugungsflächen bei Verlagerung der …

    Der erkennende Senat hat in aller Deutlichkeit in seinem Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 - die von der Beschwerde vertretene Rechtsauffassung verworfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 9 A 566/96

    Freisetzungsregelung; Unwirksamkeit; Verpachtungsfälle

    Rn. 34 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 3 C 25.90 -, RdL 1993, 298; Urteil vom 24. März 1994 - 3 C 5.93 -, RdL 1995, 137.
  • OVG Niedersachsen, 14.12.1995 - 3 L 1537/95

    Milch-Garantiemenge; Teil eines Betriebs; Pacht

    Rn. 29 Ob ein gesamter Betrieb oder ein Betriebsteil im Sinne des § 7 Abs. 3 a MGV zurückgewährt wird, beurteilt sich nicht aus der Sicht des Pächters bei Beendigung des Pachtverhältnisses (BVerwG, Urt. v. 24.3. 1994 - BVerwG 3 C 5.93 - Urt. v. 10.12.1992 - BVerwG 3 C 29.90 -, jeweils m.w.N.).
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