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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,379
BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88 (https://dejure.org/1992,379)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1992 - 3 C 51.88 (https://dejure.org/1992,379)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 3 C 51.88 (https://dejure.org/1992,379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 18
  • NVwZ 1993, 480 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 69
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88
    Damit liegen gemeinschaftsrechtswidrige Regelungen außerhalb der Ermächtigung (vgl. hierzu im einzelnen Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140 ).

    Für einen Pächterschutz dergestalt, daß dem Pächter von den erwirtschafteten Referenzmengen ein Teil verbleibt, auch wenn er nicht mehr im Besitz der gepachteten Betriebsteile ist, gibt diese Vorschrift nichts her (vgl. BVerwGE 84, 140 ).

    Diese Gemeinschaftsvorschrift erlaubt allein eine flächenbezogene Bagatellgrenzenregelung (vgl. BVerwGE 84, 140 ).

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88
    Dieses Ergebnis steht mit höherrangigem Recht in Einklang (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - Slg. 1989, 2609; dazu im einzelnen BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - BVerwGE 87, 94 ).
  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88
    Im Rahmen dieser Vorschrift haben die Gerichte durch umfassende Sachverhaltsaufklärung die Spruchreife herbeizuführen (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45 ; BVerwG, Beschluß vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.24 § 31 Nr. 1).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88
    Dieses Ergebnis steht mit höherrangigem Recht in Einklang (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 5/88 - Slg. 1989, 2609; dazu im einzelnen BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - BVerwGE 87, 94 ).
  • BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82

    Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88
    Im Rahmen dieser Vorschrift haben die Gerichte durch umfassende Sachverhaltsaufklärung die Spruchreife herbeizuführen (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45 ; BVerwG, Beschluß vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.24 § 31 Nr. 1).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 79.88
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88
    Ob auf Grund der noch durchzuführenden Feststellungen eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Betracht kommt, läßt sich zur Zeit nicht absehen, zumal auch die vom erkennenden Senat mit Beschluß vom 15. November 1990 in der Verwaltungsrechtssache BVerwG 3 C 79.88 vorgelegte Rechtsfrage, ob der Begriff "für die Milcherzeugung verwendete Flächen" in Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 VO (EWG) Nr. 1371/84 bzw. Art. 7 Abs. 1 Nr. 2 VO (EWG) Nr. 1546/88 die Hof-, Gebäude- und Wegeflächen eines Betriebes erfaßt, noch nicht beantwortet worden ist.
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht …

    Vielmehr hat es die notwendigen Prüfungen und Feststellungen selbst vorzunehmen und sodann abschließend in der Sache zu entscheiden (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 2. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 [BVerwG 02.05.1984 - 8 C 94/82] , Beschluß vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.25 § 31 AsylVfG Nr. 1, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 50 ; für das Asylverfahren vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 264.94 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 12).

    Weil es sich bei der Asylanerkennung nach Art. 16 a GG und der Feststellung der Abschiebungsschutzberechtigung nach § 51 Abs. 1 AuslG um eine gebundene Verwaltungsentscheidung und nicht um eine solche in Wahrnehmung eines eingeräumten Ermessens oder einer Beurteilungsermächtigung handelt, rechtfertigt sich der Verzicht auf Herstellung der Spruchreife auch nicht aus der Eigenart einer derartigen der Verwaltung vorbehaltenen Entscheidung (vgl. Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche …

    Rn. 25 a) aa) Die für den Erlass eines Verpflichtungsurteils erforderliche Spruchreife fehlt insbesondere dann und kann vom Gericht auch nicht hergestellt werden, wenn der Verwaltung bezüglich der begehrten Entscheidung ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1992 - 3 C 51.88 - BVerwGE 90, 18 ).
  • VG Ansbach, 11.07.2013 - AN 4 K 13.00231

    Zu den Voraussetzungen für behördliche Maßnahmen gegen Gaststätten nach §§ 5 Abs. …

    Rn. 56 Da eine Entscheidung der Beklagten angegriffen wurde, für die dieser ein Ermessensspielraum eingeräumt ist, besteht eine Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht des Gerichts, die Spruchreife herbeizuführen (vgl. BVerwG, U. v. 20.2.1992 NVwZ-RR 1993, 69, 71; B. v. 14.5.1982 DVBl 1983, 33), weshalb der Kläger zutreffend nur eine Verpflichtung zur Neubescheidung begehrt.
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