Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 53-56.01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1; Rili 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1, Abs. 4; EG Art. 141 Abs. 4
Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; Diskriminierung wegen des Geschlechts; Gleichberechtigungsgebot; Frauenförderung; Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung; unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung ... - Judicialis
GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; Rili 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Rili 76/207/EWG Art. 2 Abs. 4; ; EG Art. 141 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Subvention - Diskriminierung - Gleichberechtigungsgebot - Frauenförderung - Betriebsgründung - Selbständigkeit - Handwerk
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Förderung der gewerblichen Wirtschaft - Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; Diskriminierung wegen des Geschlechts; Gleichberechtigungsgebot; Frauenförderung; Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung; unterschiedliche ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Handwerk - Betriebsgründungen im Handwerk: Vergünstigungen für Frauen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Frauen dürfen bei der Gewährung von Meistergründungsprämien bevorzugt werden
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Frauen dürfen bei der Gewährung von Meistergründungsprämien bevorzugt werden
- kommunen.nrw (Zusammenfassung)
Bevorzugung von Frauen bei der Meistergründungsprämie
- 123recht.net (Pressemeldung)
"positive Diskriminierung" für Frauen // Verfassungsreform von 1994 zeigt Wirkung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Handwerksrecht; Bevorzugung von Frauen bei der Vergabe von Meistergründungsprämien
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Besondere berufliche Förderung von Handwerksmeisterinnen durch Subventionen zulässig! (IBR 2002, 698)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 53.01
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können differenzierende Regelungen vielmehr zulässig sein, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. - BVerfGE 85, 191 ).Sie enthalte den bindenden Auftrag für den Staat, für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen, und ziele auf die Angleichung der Lebensverhältnisse (vgl. Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. - a.a.O.).
- BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 53.01
Auch diese Vorschrift ist dem Ziel verpflichtet, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 ).Auch das Bundesverfassungsgericht spricht davon, das Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG berechtige den Gesetzgeber, faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen (vgl. Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - a.a.O. S. 109).
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 53.01
Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, - losgelöst vom Merkmal des "Eingriffs" - in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 u.a. - BVerfGE 40, 237 ; Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 7 C 12.74 - BVerwGE 47, 201).
- BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73
Justizverwaltungsakt
Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 53.01
Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, - losgelöst vom Merkmal des "Eingriffs" - in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 u.a. - BVerfGE 40, 237 ; Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 7 C 12.74 - BVerwGE 47, 201). - BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92
Rettungswesen: Regelung im Land Berlin
Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 53.01
Maßgeblich für die Entscheidung eines Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen, und zwar gleichgültig, ob es sich um eine Feststellungsklage, eine Leistungsklage, eine Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage handelt; dabei kann das insoweit maßgebende Recht seinerseits auf früheres - d.h. außer Kraft getretenes - Recht verweisen und dieses für anwendbar erklären (vgl. Urteil vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 ). - BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 53.01
Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, - losgelöst vom Merkmal des "Eingriffs" - in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 u.a. - BVerfGE 40, 237 ; Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 7 C 12.74 - BVerwGE 47, 201).
- OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage für ein Verpflichtungsbegehren ist der der mündlichen Verhandlung, soweit das materielle Recht keine abweichende Regelung trifft (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2002, - BVerwG 3 C 53.01 -, AuA 2002, 424). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 193/04
Förderung von Investitionsaufwendungen für Altenpflegeeinrichtungen
Maßgeblich für die Entscheidung eines Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen, und zwar gleichgültig, ob es sich um eine Feststellungsklage, eine Leistungsklage, eine Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage handelt; dabei kann das insoweit maßgebende Recht seinerseits auf früheres - d.h. außer Kraft getretenes - Recht verweisen und dieses für anwendbar erklären (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.2002 - 3 C 53.01 - juris m. w. N).Subventionsregelungen erstreben häufig eine zeitlich begrenzte Einflussnahme des Staates auf bestimmte Entwicklungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.2002, a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 12 A 2269/07
Keine Beschränkung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auf …
Dies schließt zugleich einen Rückgriff auf die im Subventionsrecht entwickelte Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Subventionsrichtlinien, vgl. BVerwG, Urteil vom 18.7.2002 - 3 C 53.01 -, StuGR 2002, 32 f., aus, zumal die Hilfen für Schwerbehinderte in ihrer gesetzlich und durch Verordnung geregelten Zielrichtung - anders als die mit Subventionsrichtlinien verfolgten Förderzwecke - keinen wechselnden und zeitlich begrenzten staatlichen Einflussnahmen ausgesetzt sind, denen durch eine flexible, am Regelungszweck orientierte Einbeziehung von Verwaltungsvorschriften in die gerichtliche Prüfung Rechnung zu tragen ist.
- VG Lüneburg, 29.06.2011 - 5 A 149/10
Keine Gewährung einer Förderung bei Neubescheidung im Falle des Ablaufs des durch …
Im Rahmen der von der Kammer in ihrem Urteil vom 8. September 2010 (5 A 143/09) ausgesprochenen Verpflichtung des Beklagten zur Neubescheidung des Antrages des Klägers hatte der Beklagte unter anderem zu prüfen, ob die rechtswidrigen Zuwendungsbescheide aufgehoben und eventuell bereits ausgezahlte Zuwendungsmittel zurückgefordert werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7. 2002, 3 C 53.01, juris;… OVG Saarland, Urt. v. 16.2. 2011, 1 B 2/11, juris).Dabei ist es hier unbeachtlich, dass die Förderrichtlinie am 31. Dezember 2010 außer Kraft getreten ist, weil im Rahmen der Neubescheidung auf die Erlasslage abzustellen ist, die im Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7. 2002, 3 C 53.01, juris).
- OVG Sachsen, 28.08.2018 - 4 A 1133/17
Anschluss; Hinterlieger; Abwasser; Beurteilungszeitpunkt; Wegerecht; Satzung; …
Dabei kann zwar das insoweit maßgebende Recht seinerseits auf früheres - d. h. außer Kraft getretenes - Recht verweisen und dieses für anwendbar erklären (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2002 - 3 C 53.01 -, juris Rn. 19). - VG Aachen, 25.07.2005 - 6 K 1735/02
Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Gewährung einer Zuwendung zur …
Rn. 33 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 18. Juli 2002 - 3 C 53.01 -, juris; anders vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 31. Oktober 2001 - 4 A 2239/99 -, juris. - VG Magdeburg, 25.03.2024 - 3 A 330/21
Ablehnung der Gewährung von Subventionen bei Unvollständigkeit der …
Rn. 31 Ist mithin die Versagung der Bezuschussung des klägerischen Vorhabens mangels vollständiger Antragsunterlagen rechtmäßig erfolgt, kommt eine Verpflichtung der Beklagten zur erneuten Bescheidung des Subventionsantrags nicht mehr in Betracht, denn maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bescheides ist derjenige des materiellen Rechts bei Ergehen der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung (hier: des Ablehnungsbescheides vom 11.10.2021 im seinerzeitigen Haushaltsjahr nach Ziff. 1.3 der Förderrichtlinie), nicht der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, in welchem durch Anwaltsschriftsatz vom 2.2.2022 das Energieaudit im gerichtlichen Verfahren nachgereicht wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2002 - 3 C 53/01 -, zit. nach juris, Rn. 19: Antragszeitraum und Zeitpunkt der Durchführung des Vorhabens bei der Gewährung von Subventionen aufgrund von Förderrichtlinien;… vgl. auch VG A-Stadt, Urt. v. 22.5.2003 - 3 A 472/00 -, zit. nach juris, Rn. 26;… VG A-Stadt, Urt. v. 27.1.2023 - 3 A 270/20 -, zit. nach juris, Rn. 18). - VG Minden, 22.04.2016 - 11 K 1063/15
Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den …
Rn. 32 - 3 C 53.01 -, juris Rn. 19.
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