Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beamtenrecht;Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens (Stelle eines Leiters einer Einsatzzentrale bei einem Polizeipräsidium (A 11/12 ku A12/13);Bewerbungsfrist als Ordnungsfrist (hier bejaht); als materiellrechtliche Ausschlussfrist ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besetzung der Stelle eines Leiters der Einsatzzentrale bei einem Polizeipräsidium; Verletzung eines Bewerbers in seinem eigenen beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrensanspruch durch Berücksichtigung einer nicht fristgerecht eingegangenen Bewerbung; Bewerbungsfristen als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besetzung der Stelle eines Leiters der Einsatzzentrale bei einem Polizeipräsidium; Verletzung eines Bewerbers in seinem eigenen beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrensanspruch durch Berücksichtigung einer nicht fristgerecht eingegangenen Bewerbung; Bewerbungsfristen als ...
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 16.06.2009 - Augsburg - 16. September 2009
- VGH Bayern, 17.12.2009 - 3 CE 09.2494
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86
Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 3 CE 09.2494
Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001 S. 215). - VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 3 CE 09.2494
Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001 S. 215). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 10 S 1508/93
Gewährung von Landeserziehungsgeld - Begründung einer materiellen Ausschlußfrist …
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2009 - 3 CE 09.2494
Dahingestellt bleiben kann, ob im Bereich nicht rechtssatzmäßig geregelter staatlicher Leistungsgewährung eine lediglich durch eine Verwaltungspraxis begründete materielle Ausschlussfrist entstehen kann, wie dies in einem Beschluss des VGH Mannheim vom 16.12.1993 (Az. 10 S 1508/93, NVwZ 1995, 278), auf den sich der Antragsteller bezieht, bejaht wird.
- VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23
Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des …
Rn. 96 Vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 3 CE 09.2494 -, juris, Rn. 27; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Juni 2012 - 4 S 472/12 -, juris, Rn. 16. - BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Fristsetzung für die Stellung eines Antrags auf …
Insofern besteht eine Parallele zu den Bewerbungsfristen im Beamtenrecht, die von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allerdings als Ordnungsfristen angesehen werden (vgl OVG NRW Beschluss vom 19.5.2011 - 6 B 427/11 - juris RdNr 6; OVG NRW Beschluss vom 5.4.2002 - 1 B 1133/01 - juris RdNr 13; Bayerischer VGH Beschluss vom 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 - juris RdNr 27 ff). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 6 B 101/20
Geltung bei der Missachtung einer Formvorgabe für die Bewerbung nichts anderes …
Rn. 11 Diese Ausführungen werden durch die Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der von der Beschwerde zitierten Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 3 CE 09.2494 -, juris Rn. 32, bestätigt und nicht etwa in Frage gestellt.
- VG Würzburg, 26.07.2021 - W 8 K 20.2031
Begehrte Corona-Überbrückungshilfe, Antragstellung für sich selbst, ohne …
Rn. 38 Es ist schon fraglich, ob auf durch Verwaltungsvorschriften festgelegte Fristen trotz des eindeutigen Wortlautes des Art. 32 Abs. 1 BayVwVfG ("gesetzliche Frist") in analoger Anwendung die Grundsätze der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überhaupt zur Anwendung kommen können (ausdrücklich offen gelassen BayVGH, B.v. 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 - juris;… VG Ansbach, U.v.1.12.2020 - AN 3 K 19.02073 - juris Rn. 45 f.). - VGH Bayern, 28.04.2016 - 3 CE 16.583
Erneute Stellenausschreibung mit geändertem Zusatz nach Abbruch des …
Auch dass er dabei nicht den Dienstweg eingehalten, sondern sich direkt an das für die Besetzung zuständige Staatsministerium gewandt hat, führt nicht dazu, dass seine Bewerbung unwirksam wäre; maßgeblich ist allein der Eingang beim Antragsgegner (BayVGH, B. v. 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 - juris Rn. 33).Da sich nicht ausschließen lässt, dass sich leistungsstarke Interessenten erst nach Fristablauf melden, ist es dem Dienstherrn grundsätzlich unbenommen, auch noch nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen in seine Entscheidung miteinzubeziehen (BayVGH, B. v. 17.12.2009 a. a. O. Rn. 27).
Der Antragsteller kann sich nicht darauf berufen, die Berücksichtigung einer nicht fristgerecht eingegangenen Bewerbung verletzte ihn in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch (BayVGH, B. v. 17.12.2009 a. a. O. Rn. 32).
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12
Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden …
Es liegt danach im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde, ob sie eine verspätete Bewerbung noch berücksichtigt oder zurückweist, wobei im Rahmen der Ermessensausübung zu prüfen ist, ob durch eine Berücksichtigung der Bewerbung die durch die Bewerbungsfrist geschützten legitimen öffentlichen Belange konkret beeinträchtigt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.05.2011 - 6 B 427/11 - NVwZ-RR 2011, 700, m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 -, Juris; VG Wiesbaden, Beschluss vom 06.03.2009 - 8 L 763/08.Wi -, Juris; Schnellenbach, ZBR 1997, 169, 171).Dem stünde auch der Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) entgegen, denn es besteht grundsätzlich kein sachlicher Grund, den Dienstherrn zu zwingen, nicht das volle, ihm bekannt gewordene Bewerberpotential auszuschöpfen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2009, a.a.O.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10
Vertragsarztangelegenheiten
Rn. 74 Auch soweit Bewerbungsfristen im Beamtenbewerbungsverfahren als Ordnungsfristen angesehen werden (VGH Bayern, Beschluss vom 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.04.20002 - 1 B 1133/01 -), führt das zu keiner anderen Beurteilung. - VG Düsseldorf, 06.01.2020 - 13 L 1705/19 Rn. 18 OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 6 B 427/11 -, a.a.O., Rn. 8; Beschlüsse vom 24. Juni 2004 - 6 B 1114/04 -, vom 26. Juni 2000 - 12 B 52/00 - und vom 24. Juni 1994 - 6 B 1114/94 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 3 CE 09.2494 -, juris, Rn. 27 ff.
Rn. 21 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 3 CE 09.2494 -, a.a.O., Rn. 32.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09
Vertragsarztangelegenheiten
Auch soweit Bewerbungsfristen im Beamtenbewerbungsverfahren als Ordnungsfristen angesehen werden (VGH Bayern, Beschluss vom 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.04.20002 - 1 B 1133/01 -), führt das zu keiner anderen Beurteilung. - VGH Bayern, 30.04.2013 - 3 CE 12.2176
Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Notwendigkeit …
Vielmehr kommt einer solchen Bewerbungsfrist lediglich die Qualität einer Ordnungsfrist zu mit der Folge, dass es im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde liegt, ob sie eine verspätete Bewerbung noch berücksichtigt oder zurückweist (vgl. BayVGH v. 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 - juris Rn. 27 ff.;… OVG Münster v. 5.4.2002 - 1 B 1133/01 - juris Rn. 13;… v. 24.6.2004 - 6 B 1114/04 - juris Rn. 7; OVG Koblenz v. 10.3.1965 - 2 A 77/64 - juris).Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich zwar nicht um eine Schutzfrist zugunsten der Mitbewerber, die sich innerhalb der Ausschreibungsfrist gemeldet haben (BayVGH v. 17.12.2009 a.a.O. Rn. 32).
- VG Würzburg, 08.02.2021 - W 8 K 20.1180
Rücknahme eines Zuwendungsbescheides für das Bayerische Baukindergeld Plus
- VG München, 29.11.2021 - M 5 E 21.4767
Bewerbung nach Ende der Bewerbungsfrist
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 356/16
Telekom: Beförderungsrunde 2016 - gehobener Dienst
- VG Würzburg, 29.10.2021 - W 10 K 20.1316
Versagungsgegenklage, Bayerisches Baukindergeld, Plus, Versäumnis der …
- VG Ansbach, 03.04.2024 - AN 4 K 022.2000
Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft
- VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 3 K 19.02073
Frist zur Antragstellung für Zuwendungen nach dem Förderprogramm "Baukindergeld …
- VG Ansbach, 22.08.2017 - AN 1 E 17.01122
Stellenbesetzung mit einem Versetzungsbewerber ohne Leistungsvergleich
- VG Würzburg, 29.10.2021 - W 10 K 21.632
Begehrte Förderung, bayerische Eigenheimzulage, verspätete Antragstellung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2020 - 6 B 1606/19
Stellenbesetzung; Konkurrentenstreit
- VG Gelsenkirchen, 23.08.2012 - 1 L 689/12
Stellenbesetzung, Schulleiter, Eignungsfeststellungsverfahren
- BSG, 19.11.2011 - B 6 KA 20/11
- VG Bayreuth, 09.07.2021 - B 8 K 19.1257
Antragsfrist, Widereinsetzung in den vorigen Stand, POSTIDENT, Rechtzeitige …
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