Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2
Stellenbesetzungsverfahren; neue Entscheidung im zweiten Auswahlverfahren vor rechtsbeständiger Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Abbruchs des ersten Auswahlverfahrens; Konstitutives Anforderungsprofil
- rechtsportal.de
Auswahl eines Bewerbers für den Dienstposten des Dienststellenleiters i.R.d. Stellenbesetzungsverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswahl eines Bewerbers für den Dienstposten des Dienststellenleiters i.R.d. Stellenbesetzungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 18.01.2016 - AN 1 E 15.2311
- VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13
Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264
Zwar weise das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 2014 (2 A 3/13 - juris Rn. 23) mit Blick auf eine eventuelle Rückabwicklungsproblematik darauf hin, dass die Rechtmäßigkeit des Abbruchs geklärt sein müsse, bevor in einem weiteren Auswahlverfahren eine Entscheidung getroffen und ein Amt vergeben werde.In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht nämlich ausdrücklich festgestellt, dass effektiver Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gegen den unberechtigten Abbruch eines Auswahlverfahrens nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erlangt werden kann (BVerwG, U. v. 3.12.2014 - 2 A 3/13 - juris Rn. 22, 23).
Vielmehr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Erfordernis einer zeitnahen Klärung auch aus dem Gebot der Rechtssicherheit folge (BVerwG, U. v. 3.12.2014 a. a. O. Rn. 23).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 3.12.2014 (a. a. O. Rn. 23) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der zeitliche Parallellauf mehrerer, auf dieselbe Planstelle bezogener Verfahren mit unterschiedlichen Bewerbern zu schwierigen Vergabe- und Rückabwicklungsproblemen führen würde.
Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs müsse daher geklärt sein, bevor in einem weiteren Auswahlverfahren eine Entscheidung getroffen und das Amt vergeben wird (BVerwG, U. v. 3.12.2014 a. a. O. Rn. 23).
Das Bundesverwaltungsgericht verweist in seiner Entscheidung zwar auf schwierige Vergabe- und Rückabwicklungsprobleme, die es erforderlich machten, bis zur Klärung des Vorliegens eines sachlich gerechtfertigten Abbruchs mit einer weiteren Auswahlentscheidung und der Vergabe des Amts zu warten (U. v. 3.12.2014 a. a. O. Rn. 23).
- VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405
Sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264
Er verfolgte seinen erstinstanzlichen Antrag insofern weiter, als er die Verpflichtung der Antragsgegnerin begehrte, das ursprüngliche Stellenbesetzungsverfahren fortzusetzen (Az. 3 CE 15.2405).Rn. 49 Mit Beschluss vom 15. Februar 2016 wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2015 zurück (Az. 3 CE 15.2405).
Dies steht mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Februar 2016 (Az. 3 CE 15.2405) fest.
13 TVöD berücksichtigt werden, die über ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom-Kaufleute Univ., Diplom-Volkswirte/innen Univ., Bachelor oder Diplom (FH) mit Master) oder die Befähigung für die vierte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen sowie über eine nachgewiesene mindestens zweijährige Führungserfahrung verfügen" handelt es sich um ein sog. "konstitutives" Anforderungsprofil (BayVGH, B. v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405).
Rn. 73 Zu Recht ist das Verwaltungsgericht zwar im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Zeitpunkt seiner Entscheidung am 18. Januar 2016 davon ausgegangen, dass im Hinblick auf die ausstehende Beschwerdeentscheidung des erkennenden Senats im Verfahren Az. 3 CE 15.2405 noch nicht rechtsbeständig über die Zulässigkeit des Abbruchs des (ersten) Auswahlverfahrens entschieden worden ist.
Rn. 76 Grundsätzlich wäre deshalb vor einer Auswahlentscheidung im Rahmen des (zweiten) Stellenbesetzungsverfahrens die Entscheidung des erkennenden Senats über die Beschwerde im Verfahren Az. 3 CE 15.2405 abzuwarten gewesen.
- VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675
Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264
Der aus diesem Verfahren herzuleitende Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers ist mit dem rechtmäßigen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens untergegangen (…vgl. BayVGH, B. v. 1.12.2012 - 3 CE 11.2725 - juris Rn. 26; B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 65).Rn. 65 Die Abgrenzung zwischen dem konstitutiven und dem beschreibenden Teil des Anforderungsprofils ist eine Frage der Auslegung, die entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu erfolgen hat (BayVGH, B. v. 18.6.2012 a. a. O. juris Rn. 81).
Rn. 66 Nach der Rechtsprechung des Senats bleibt es dem Dienstherrn unbenommen, aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse (funktionsspezifische) Differenzierungen des Anforderungsprofils vorzunehmen, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 71; B. v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 m. w. N.).
Erst wenn es darum geht, gegebenenfalls eine Auswahl unter mehreren, das konstitutive Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbern zu treffen, kommt den dienstlichen Beurteilungen - und damit den darin bewerteten Kriterien - (wieder) Bedeutung zu (BayVGH, B. v. 18.6.2012 a. a. O. juris Rn. 79;… B. v. 16.9.2011 - 3 CE 11.605 - juris Rn. 27).
- VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859
Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes bei Abbruch des …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264
Rn. 66 Nach der Rechtsprechung des Senats bleibt es dem Dienstherrn unbenommen, aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse (funktionsspezifische) Differenzierungen des Anforderungsprofils vorzunehmen, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (…BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 71; B. v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 m. w. N.).Dies kann selbst im Erfolgsfall durch eine Hauptsacheklage nicht erreicht werden (vgl. BayVGH, B. v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 - juris Rn. 22).
- VG Ansbach, 09.10.2015 - AN 1 E 15.01143
Rechtmäßiger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264
Rn. 37 Mit Beschluss vom 9. Oktober 2015 lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag, die Antragsgegnerin zu verpflichten, das abgebrochene Stellenbesetzungsverfahren fortzusetzen, ab (Az. AN 1 E 15.01143).Auf die Beschwerdebegründung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2015 - AN 1 E 15.01143 - werde Bezug genommen.
- BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11
Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264
Bestand eine solche Rechtsschutzmöglichkeit und wird von ihr erfolglos Gebrauch gemacht, kann ein Bewerber Fehler im Stellenbesetzungsverfahren, die seinen Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt haben, dann nur noch im Wege des Sekundärrechtsschutzes, das heißt über Schadensersatzansprüche verfolgen (BVerwG, U. v. 29.11.2012 - 2 C 6/11 - juris Rn. 12). - BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09
Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264
Der Senat teilt aber insofern nicht die Zulässigkeitsbedenken des Verwaltungsgerichts, da der Antragsteller aufgrund des vorangegangenen gerichtlichen Verfahrens über den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens und die beabsichtigte Neuausschreibung bereits informiert und ihm eine erneute Bewerbung bis zum Ablauf der Frist am 31. Juli 2015 offensichtlich ohne Probleme möglich war (s. auch BVerwG, U. v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 - juris Rn. 28, wonach in der erneuten Ausschreibung der zu besetzenden Stelle eine geeignete Form der Kenntniserlangung vom Abbruch des vorangegangenen Stellenbesetzungsverfahrens gesehen wird). - BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11
Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264
Es gehört damit zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten, die gem. Art. 33 Abs. 2 GG der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle zugrunde gelegt werden können (…BayVGH, B. v. 18.6.2012 - juris Rn. 99; BVerwG, B. v. 25.10.2011 - 2 VR 4/11; OVG Thüringen, B. v. 13.4.2006 - 2 EO 1065/05 - jeweils in juris). - BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 7.13
Auswahlverfahren; Abbruch des Verfahrens; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264
Anhaltspunkte dafür, dass der Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens allein dazu diente, gezielt eine Besetzung mit dem Antragsteller zu verhindern, lagen nach Auffassung des Senats nicht vor (…s. BayVGH, B. v. 15.2.2016 a. a. O.; BVerwG, B. v. 27.2.2014 - 1 WB 7/13 - Rn. 39). - VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264
Erst wenn es darum geht, gegebenenfalls eine Auswahl unter mehreren, das konstitutive Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbern zu treffen, kommt den dienstlichen Beurteilungen - und damit den darin bewerteten Kriterien - (wieder) Bedeutung zu (…BayVGH, B. v. 18.6.2012 a. a. O. juris Rn. 79; B. v. 16.9.2011 - 3 CE 11.605 - juris Rn. 27). - OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05
Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle …
- VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725
Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens und Neuausschreibung bei Inkrafttreten …
- VGH Bayern, 19.12.2014 - 3 CE 14.2057
Dienstpostenbesetzung; Funktionsstelle Fachbetreuung Musik; Anlassbeurteilung; …
- VGH Bayern, 27.03.2008 - 3 CE 08.352
Ermessen des Dienstherrn, ob er Auswahlentscheidung auf "Binnendifferenzierung" …
- VGH Bayern, 25.09.2007 - 3 CE 07.1954
- VG München, 06.10.2020 - M 5 E 20.2020
Konkurrentenstreit im Stellenbesetzungsverfahren, hier: konstitutives …
Wer ein konstitutives Anforderungsprofil nicht erfüllt, kommt für die Auswahl von vornherein nicht in Betracht, mag er auch besser dienstlich beurteilt sein (BayVGH, B.v. 6.6.2016 - 3 CE 16.264, juris;… VG München, B.v. 28.1.2014 - M 5 E 13.5500 - juris Rn. 20).Zum anderen enthält das konstitutive Anforderungsprofil einen von den dienstlichen Beurteilungen jedenfalls vom Ausgangspunkt abgekoppelten Maßstab (BayVGH, B.v. 6.6.2016 -3 CE 16.264 - juris Rn. 68), sodass es auf die dienstlichen Beurteilungen im Rahmen des Anforderungsprofils nicht ankommt.
- VG München, 06.11.2018 - M 5 E 18.4999
Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Konkurrentenstreit
Rn. 7 In dem vom Antragsgegner in Bezug genommenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juni 2016 (3 CE 16.264) handelt es sich um die Problematik, dass die Rechtmäßigkeit einer (zweiten) Besetzungsentscheidung nach dem Abbruch eines ersten Auswahlverfahrens überprüft wird.
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