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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3969
VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087 (https://dejure.org/2022,3969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2022 - 3 CE 21.3087 (https://dejure.org/2022,3969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - 3 CE 21.3087 (https://dejure.org/2022,3969)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087
    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (BVerwG, U.v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 - juris Rn. 29).

    Dies folgt schon daraus, dass sich das maßgebliche "Abbruchermessen" des Dienstherrn an anderen, etwa auch organisationspolitischen Gesichtspunkten orientiert, als es für das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen gilt (BVerwG, U.v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 - juris Rn. 26;… BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 - juris Rn. 29).

    Rn. 10 5. Der Antragsgegner konnte das Auswahlverfahren abbrechen, weil zum Abbruchzeitpunkt kein Bewerber mit der erforderlichen festgestellten Verwendungseignung und damit kein seinen Erwartungen entsprechender Bewerber zur Verfügung stand (BVerwG, U.v. 22.7.1999 a.a.O. Rn. 29;… U.v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087
    Rn. 10 5. Der Antragsgegner konnte das Auswahlverfahren abbrechen, weil zum Abbruchzeitpunkt kein Bewerber mit der erforderlichen festgestellten Verwendungseignung und damit kein seinen Erwartungen entsprechender Bewerber zur Verfügung stand (…BVerwG, U.v. 22.7.1999 a.a.O. Rn. 29; U.v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087
    Damit nimmt er durch die mit dem Abbruch des streitgegenständlichen Bewerbungsverfahrens verbundenen Veränderungen des zeitlichen Bezugspunkts der Auswahlentscheidung und des Bewerberkreises auf den Auswahlvorgang Einfluss (BVerwG, U.v. 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - juris Rn. 16, 17).
  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087
    Daraus folgt, dass das eingeleitete Auswahlverfahren rechtmäßig (nur) bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, der entsprechend dokumentiert ist (zum Erfordernis der Dokumentation: BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 23), beendet werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06

    Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087
    Deshalb bedarf keiner weiteren Erörterung, ob nicht selbst bei bestehender Verwendungseignung der Antragstellerin das Verfahren allein im Hinblick darauf hätte abgebrochen werden können, dass eine Auswahlentscheidung im eigentlichen Sinne bei nur noch einer verbliebenen Bewerberin nicht mehr denkbar war und der Antragsgegner seine Auswahl - auch wegen des seit der Ausschreibung verstrichenen Zeitraums - aus einem aktualisierten und vergrößerten Bewerberfeld treffen will (vgl. NdsOVG, B.v.14.9.2006 - 5 ME 219/06 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 05.02.2019 - 3 CE 18.2608

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087
    Die aus seiner Sicht maßgeblichen Überlegungen, weshalb eine Fortführung des ursprünglichen Auswahlverfahrens für ihn nicht infrage kommen soll (BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 3 CE 18.2608 - juris Rn. 27), hat er im Schreiben vom 8. Juni 2021 in ausreichender Weise dokumentiert.
  • VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606

    Stellenbesetzung, Auswahlentscheidung, Dienstposten, Beamte, Bewerber

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 5.11.2015 - 3 CE 15.1606 - juris Rn. 26: zur Verwendungseignung für ein großes Finanzamt), deren Überprüfung die Beschwerde im Hinblick auf den Bewerbungsverfahrensanspruch anregt, kommt es im Rahmen der Abbruchentscheidung nur darauf an, ob deren rechtliche Voraussetzungen vorliegen, wovon hier das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21

    Prüfungsumfang im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen Abbruch eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087
    Da das auf Fortsetzung des Auswahlverfahrens gerichtete Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes an die Stelle des Hauptsacheverfahrens trete, entsprächen sich die Prüfungsmaßstäbe beider gerichtlicher Verfahren (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 30.6.2021 - 4 S 10.21 - juris Rn. 7 f.) und die angegriffene dienstliche Beurteilung müsse im Hinblick auf die fehlende Zuerkennung der Verwendungseignung im vorliegenden Verfahren auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.
  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645

    Mehrmaliger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund für …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087
    Dies folgt schon daraus, dass sich das maßgebliche "Abbruchermessen" des Dienstherrn an anderen, etwa auch organisationspolitischen Gesichtspunkten orientiert, als es für das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen gilt (…BVerwG, U.v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 3 CE 12.1645 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 11.11.2024 - 3 CE 24.1481

    Dienstpostenbesetzung, Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens, sachlicher Grund

    Rn. 6 Grundlage der gerichtlichen Überprüfung können - ähnlich wie bei Eilrechtsschutzbegehren nach einer getroffenen Auswahlentscheidung - nur die Gründe sein, die der Dienstherr bei seiner Abbruchentscheidung genannt hat; spätere Ergänzungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie die zuvor genannten Gründe lediglich konkretisieren, nicht aber, wenn sie sich als Nachschieben oder Auswechseln von Gründen darstellen (…BVerwG, B.v. 25.7.2022 - 2 VR 1.22 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 21.2.2022 - 3 CE 21.3087 - juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 28.11.2022 - 2 B 176/22

    Rechtswidriger Abbruch des Auswahlverfahrens für einen Beförderungsdienstposten - …

    Denn für das Begehren auf Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens kommt allein der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Betracht (…BVerwG, Beschl. v. 29.07.2020 - 2 VR 3/20, juris Rn. 22;… Beschl. v. 10.12.2018 - 2 VR 4/18, juris Rn. 23;… VGH BW, Beschl. v. 08.11.2021 - 4 S 1431/21, juris Rn. 44; Bay. VGH, Beschl. v. 21.02.2022 - 3 CE 21.3087, juris Rn. 15;… OVG NW, Beschl. v. 08.11.2022 - 6 B 781/22, juris Rn. 35;… OVG Berlin-Bbg, Beschl. v. 15.12.2021 - OVG 4 S 48/21, juris Rn. 14;… Hess. VGH, Beschl. v. 23.07.2020 - 1 B 1730/20, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens ohne sachlichen Grund

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise auch dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1996 - 2 C 21.95 - U.v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 - jew. juris; BayVGH, B.v. 21.2.2022 - 3 CE 21.3087 - juris Rn. 3) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (OVG NW, B.v. 15.12.2022 - 6 A 2253/20 - juris Rn.38 m.w.N.) oder wenn der Dienstherr sich entschlossen hat, die Stelle neu zuzuschneiden (…BVerwG, B.v. 27.2.2014 - 1 WB 7.13 - juris Rn. 29).
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