Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
LlbG Art. 16 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 2
Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens ohne sachlichen Grund
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 15.05.2023 - RN 1 E 23.190
- VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 10.12.2018 - 2 VR 4.18
Abbruch; Abbruchgrund; Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978
Der Dienstherr kann das Auswahlverfahren aber auch dann abbrechen, wenn er - wie hier - zwar den unverändert beschriebenen Dienstposten weiterhin vergeben will, aber das bisherige Verfahren "nach seiner Einschätzung an nicht behebbaren Mängeln mit der Folge leidet, dass eine den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG gerecht werdende Auswahlentscheidung allein in einem weiteren Auswahlverfahren denkbar erscheint" (BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 18).Der Ansatz des Regelstreitwertes in voller Höhe ist angemessen (wie Vorinstanz; BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 23;… BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 3 CE 18.2608 - juris Rn. 36).
- VGH Bayern, 05.02.2019 - 3 CE 18.2608
Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978
Beim Abbruch kann deshalb jeder Bewerber eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel anstreben, den Dienstherrn zur Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens zu verpflichten, um so zu verhindern, dass die Stelle ohne tragfähigen Grund nochmals ausgeschrieben wird (…BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 3 CE 18.2608 - juris Rn. 19).Der Ansatz des Regelstreitwertes in voller Höhe ist angemessen (wie Vorinstanz;… BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 3 CE 18.2608 - juris Rn. 36).
- BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09
Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978
Das ist etwa nicht der Fall, wenn die Gründe das Ziel verfolgen, einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7/09 - juris Rn. 27).Der Dienstherr kann aber aufgrund des ihm zukommenden Beurteilungsspielraums ein Stellenbesetzungsverfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht (BVerwG, U.v. 26.1.2012 a.a.O. Rn. 28).
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978
Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass sich aus der Stellenausschreibung ergeben muss, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet und welche Kriterien bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Ls. 3, Rn. 49). - VGH Bayern, 31.01.2022 - 3 ZB 21.2172
Fehlerhafte Auswahlentscheidung wegen nicht bekannt gegebener Änderung der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978
Der Dienstherr muss sich daher aus rechtsstaatlichen Erwägungen (Rechtssicherheit und Rechtsklarheit) am Wortlaut der Ausschreibung ("insbesondere") festhalten lassen und kann sich nicht auf eine andere Verwaltungspraxis berufen (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2022 - 3 ZB 21.2172 - juris). - BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98
Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978
Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise auch dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1996 - 2 C 21.95 - U.v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 - jew. juris;… BayVGH, B.v. 21.2.2022 - 3 CE 21.3087 - juris Rn. 3) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (OVG NW, B.v. 15.12.2022 - 6 A 2253/20 - juris Rn.38 m.w.N.) oder wenn der Dienstherr sich entschlossen hat, die Stelle neu zuzuschneiden (…BVerwG, B.v. 27.2.2014 - 1 WB 7.13 - juris Rn. 29). - BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978
Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise auch dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1996 - 2 C 21.95 - U.v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 - jew. juris;… BayVGH, B.v. 21.2.2022 - 3 CE 21.3087 - juris Rn. 3) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (OVG NW, B.v. 15.12.2022 - 6 A 2253/20 - juris Rn.38 m.w.N.) oder wenn der Dienstherr sich entschlossen hat, die Stelle neu zuzuschneiden (…BVerwG, B.v. 27.2.2014 - 1 WB 7.13 - juris Rn. 29). - BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978
Beim Abbruch kann deshalb jeder Bewerber eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel anstreben, den Dienstherrn zur Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens zu verpflichten, um so zu verhindern, dass die Stelle ohne tragfähigen Grund nochmals ausgeschrieben wird (BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 22;… BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 3 CE 18.2608 - juris Rn. 19). - BVerfG, 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11
Nichtannahmebeschluss: Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978
Rn. 5 2.1 Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt dem Dienstherrn hinsichtlich der Beendigung eines eingeleiteten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens zwar ein weites organisations- und verwaltungspolitisches Ermessen zu (BVerfG, B.v. 12.7.2011 - 1 BvR 1616/11 - juris Rn. 24). - BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 7.13
Auswahlverfahren; Abbruch des Verfahrens; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2023 - 3 CE 23.978
Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise auch dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1996 - 2 C 21.95 - U.v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 - jew. juris;… BayVGH, B.v. 21.2.2022 - 3 CE 21.3087 - juris Rn. 3) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (OVG NW, B.v. 15.12.2022 - 6 A 2253/20 - juris Rn.38 m.w.N.) oder wenn der Dienstherr sich entschlossen hat, die Stelle neu zuzuschneiden (BVerwG, B.v. 27.2.2014 - 1 WB 7.13 - juris Rn. 29). - VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405
Sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens
- VGH Bayern, 18.02.2011 - 3 CE 10.2443
Beamtenrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 6 A 2253/20
Erfolglose Berufung eines Bewerbers auf eine Hochschulprofessur wegen …
- VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 21.3087
Abbruch eines Auswahlverfahrens für eine Stellenbesetzung - Sachlicher Grund
- VGH Bayern, 20.09.2019 - 3 CE 19.1166
Erfolgreicher Rechtsschutz gegen Abbruch eines Auswahlverfahrens
- VG Augsburg, 05.02.2004 - Au 2 K 03.1353
- VGH Bayern, 11.11.2024 - 3 CE 24.1481
Dienstpostenbesetzung, Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens, sachlicher Grund
Das ist etwa nicht der Fall, wenn die Gründe das Ziel verfolgen, einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen (…BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 27;… zu den in der Rechtsprechung anerkannten sachlichen Gründen vgl. u.a. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 4.8.2023 - 3 CE 23.978 - juris Rn. 6;… Hoffmann in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand Juli 2018, § 19 LBG NRW Rn. 32 m.w.N.;… Conrad in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand April 2024, Art. 16 LlbG Rn. 18b;… Hoffmann in GKÖD Bd. I, Stand 2/18, § 22 BBG Rn. 31 ff.).Rn. 20 Die Erwägungen des Senats in seinem Beschluss vom 4. August 2023 (3 CE 23.978 - juris Rn. 6, 18) lassen sich auf die hier vorliegende Streitigkeit nicht übertragen.
- OVG Bremen, 05.12.2023 - 2 B 134/23
Antrag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes in einem beamtenrechtlichen …
Ihren Beurteilungsspielraum überschreitet sie erst dann, wenn sie mit dem Abbruch das Ziel verfolgt, einen unerwünschten Bewerber aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen (…BVerwG, Urt. v. 26.01.2012 - 2 A 7/09, juris Rn. 27 f.; Bay. VGH , Beschl. v. 04.08.2023 - 3 CE 23.978, juris Rn. 6).
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