Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.06.2008 - 3 CS 08.1106 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf (Justizvollzugsdienst); mangelnde gesundheitliche Eignung (Prognose)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Ansbach, 01.12.2009 - AN 1 K 09.01477
Fürsorgerichtlinien 2005
Rn. 33 Gemäß der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Juni 2008 (3 Cs 08.1106) müsse in einer Abwägung hinsichtlich des Für und Wider einer Entlassung aus dem Dienstverhältnis der Gesichtspunkt in ausreichendem Maße beachtet werden, dass dem Dienstherrn bei Übernahme des Beamten in ein Dienstverhältnis bekannt gewesen sei, dass es Vorbehalte hinsichtlich einer gesundheitlichen Eignung gebe und dass die Ausbildung für den Beamten möglicherweise keine Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des Dienstverhältnisses biete.(vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2008, 3 CS 08.1106, OVG Münster, a.a.O.).
(vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2008, a.a.O.).
- VG Bayreuth, 29.06.2010 - B 5 S 10.530
Entlassung eines Beamten auf Widerruf; sachlicher Grund; Ermessensentscheidung
- VG München, 21.09.2010 - M 5 K 09.389
Beamter auf Widerruf; Entlassung; gesundheitliche Eignung; räumliches …
(vgl. BayVGH vom 9. Juni 2008, 3 CS 08.1106, OVG Münster, a.a.O.).Maßgeblich hierfür ist nicht die aktuell bestehende Dienstfähigkeit, sondern die in die Zukunft gerichtete Prognose, die sich auf die Gesamtdauer eines späteren Beamtenverhältnisses Lebenszeit erstreckt (vgl. BayVGH vom 9. Juni 2008, a.a.O.).
- VG Ansbach, 27.07.2009 - AN 1 S 09.00993
Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst; Entlassung; fehlende gesundheitliche …
(vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2008, 3 CS 08.1106, OVG Münster, a.a.O.).(vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2008, a.a.O.).
- VG Augsburg, 17.01.2013 - Au 2 S 12.1066
Für die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Entlassung eines Beamten auf …
Diese Ausführungen genügen den gesetzlichen Anforderungen (…s. hierzu z.B. BayVGH, B.v. 27.2012 - 3 CS 112521 - juris Rn. 25;… B.v. 16.3.2010 - 3 CS 11.13 - juris Rn. 47; B.v. 9.6.2008 - 3 CS 08.1106 - juris Rn. 30). - VG Augsburg, 02.05.2012 - Au 2 S 12.430
Polizeibeamtin auf Probe; Entlassung wegen fehlender gesundheitlicher Eignung; …
Diese Ausführungen genügen den gesetzlichen Anforderungen (s. hierzu z.B. BayVGH vom 27.2.2012 Az. 3 CS 11.2521 RdNr. 25; vom 16.3.2011 Az. 3 CS 11.13 RdNr. 47; vom 9.6.2008 Az. 3 CS 08.1106 RdNr. 30). - VG Ansbach, 25.04.2012 - AN 1 S 12.00471
Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst
Rn. 149 Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 161 Abs. 1, 154 Abs. 1 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf §§ 53 Abs. 3 Nr. 2, wobei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hälfte des sich nach 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 GKG errechnenden Betrages zu Grunde gelegt wurde (vgl. Nr. 1.5 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stand 2004, sowie BayVGH, Beschluss vom 9.6.2008 - 3 CS 08.1106). - VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11
Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe: Anforderungen an die …
Die Prognose hat sich hierbei auf die Gesamtdauer eines späteren Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit zu erstrecken (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.06.2008 - 3 CS 08.1106 - juris Rn. 34).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".