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Weitere Entscheidung unten: ArbG Herford, 27.07.2023

Rechtsprechung
   ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23   

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ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23 (https://dejure.org/2023,7907)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 13.04.2023 - 3 Ca 126/23 (https://dejure.org/2023,7907)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 13. April 2023 - 3 Ca 126/23 (https://dejure.org/2023,7907)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (67)

  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23
    Beide Verfahren dienen in unterschiedlicher Weise der Erreichung des mit dem Massenentlassungsschutz verfolgten Ziels (BAG, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14, NZA 2016, 490; BAG, Urteil vom 21.03.2013, 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966; BAG, Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 752/11, NJOZ 2013, 1232).

    Im Konsultationsverfahren soll der Betriebsrat konstruktive Vorschläge unterbreiten können, um die Massenentlassung zu verhindern oder jedenfalls zu beschränken (BAG, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14, NZA 2016, 490; BAG, Urteil vom 20.09.2012, 6 AZR 155/11, NZA 2013, 32).

    Erfolgt gleichwohl eine Massenentlassung, soll die Agentur für Arbeit durch die Anzeige der Massenentlassung in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Aufschub von Belastungen des Arbeitsmarkts einzuleiten, die Folgen der Entlassungen für die Betroffenen zu mildern und für deren anderweitige Beschäftigung zu sorgen (BAG, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14, NZA 2016, 490; BAG, Urteil vom 21.03.2013, 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966).

    Jedes dieser beiden Verfahren stellt ein eigenständiges Wirksamkeitserfordernis für die im Zusammenhang mit einer Massenentlassung erfolgte Kündigung dar (BAG, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14, NZA 2016, 490; für das Anzeigeverfahren BAG, Urteil vom 22.11.2012, 2 AZR 371/11, NZA 2013, 845; für das Konsultationsverfahren BAG, Urteil vom 21.03.2013, 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966).

    Es ist notwendig, dass sich der Rüge des Arbeitsnehmers entnehmen lässt, ob sie das Verfahren hinsichtlich der Anzeigepflicht und/oder des Konsultationsverfahrens betrifft (BAG, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14, a.a.O.) Hat der Arbeitgeber auf die Rüge des Arbeitnehmers substantiiert dargelegt, dass und wie er das Konsultations-bzw. Anzeigeverfahren nach § 17 KSchG durchgeführt hat, darf sich der Arbeitnehmer nicht auf ein pauschales Bestreiten der Ordnungsgemäßheit beschränken, sondern muss im Einzelnen darlegen, welche Fehler des Verfahrens er warum für gegeben hält (BAG…, Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 5/12, a.a.O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2016, 6 Sa 1581/15, BeckRS 2016, 69454).

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23
    Beide Verfahren dienen in unterschiedlicher Weise der Erreichung des mit dem Massenentlassungsschutz verfolgten Ziels (BAG, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14, NZA 2016, 490; BAG, Urteil vom 21.03.2013, 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966; BAG, Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 752/11, NJOZ 2013, 1232).

    Erfolgt gleichwohl eine Massenentlassung, soll die Agentur für Arbeit durch die Anzeige der Massenentlassung in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Aufschub von Belastungen des Arbeitsmarkts einzuleiten, die Folgen der Entlassungen für die Betroffenen zu mildern und für deren anderweitige Beschäftigung zu sorgen (BAG, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14, NZA 2016, 490; BAG, Urteil vom 21.03.2013, 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966).

    Jedes dieser beiden Verfahren stellt ein eigenständiges Wirksamkeitserfordernis für die im Zusammenhang mit einer Massenentlassung erfolgte Kündigung dar (BAG, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14, NZA 2016, 490; für das Anzeigeverfahren BAG, Urteil vom 22.11.2012, 2 AZR 371/11, NZA 2013, 845; für das Konsultationsverfahren BAG, Urteil vom 21.03.2013, 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966).

    Ein Verbotsgesetz ist aber nur dann anzunehmen, wenn die Vorschrift von ihrem Inhalt her einen solchen Schutzzweck aufweist, der die von einer Massenentlassung betroffenen Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit bewahren soll (BAG, Urteil vom 21.03.2013, 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966).

    Daneben soll sie Kenntnis von einer eventuell für den Arbeitgeber ungünstigen Sichtweise des Betriebsrats erlangen, d.h. ob und welche Möglichkeiten dieser sieht, die angezeigten Kündigungen zu vermeiden (vgl. BAG v. 22.09.2016 - 2 AZR 276/16; BAG 21.03.2013 - 2 AZR 60/12; BAG v. 21.03.2012 - 6 AZR 596/10; LAG Berlin-Brandenburg v. 11.07.2019 - 21 Sa 1908/18; BT-Drs. 8/1041, Seite 5).

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer …

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23
    Der Arbeitgeber ist daher im Prozess berechtigt, näher darzulegen, dass und aus welchen Gründen soziale Gesichtspunkte gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer deshalb ausreichend berücksichtigt wurden, weil ihm selbst dann, wenn der gerügte Auswahlfehler unterblieben wäre, gekündigt worden wäre (vgl. nur BAG v. 27.07.2017 - 2 AZR 476/16; BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13), wobei dem Arbeitgeber auch in diesem Fall - dass er eine Sozialauswahl zunächst für entbehrlich gehalten hat - ein Wertungsspielraum (BAG v. 07.07.2011 - 2 AZR 476/10).

    Entsprechendes gilt, wenn eine Sozialauswahl zwar getroffen wurde, dem Auswahlverfahren aber methodische Fehler anhaften (BAG v. 27.07.2017 - 2 AZR 476/16; BAG v. 07.07.2011 - 2 AZR 476/10).

    Diese tatsächliche Vermutung hat grundsätzlich der Arbeitgeber auszuräumen (BAG v. 24.5.2005 - 8 AZR 398/04), d.h. der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass und aus welchen Gründen auch bei einer methodisch einwandfrei durchgeführten sozialen Auswahl dem Arbeitnehmer gekündigt worden wäre (BAG v. 27.6.2019 - 2 AZR 50/19; BAG v. 27.7.2017 - 2 AZR 476/16).

    Gelingt es dem Arbeitgeber aufzuzeigen, dass der klagende Arbeitnehmer bei gesetzeskonformem Vorgehen und bei ausreichender Beachtung sozialer Gesichtspunkte gleichermaßen von einer Beendigungskündigung betroffen gewesen wäre, wirkt sich ein möglicher Fehler nicht aus (BAG v. 27.07.2017 - 2 AZR 476/16; LAG Berlin-Brandenburg v.13.12.2018 - 5 Sa 1257/18 ;… Gallner/Mestwerdt/ Nägele, Kündigungsschutzrecht, KSchG § 1 Rn. 878, beck-online).

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 5/12

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23
    Der Arbeitnehmer ist zunächst darlegungs- und gegebenenfalls beweispflichtig für die tatsächlichen Voraussetzungen der Anzeigepflicht nach § 17 KSchG (st. Rspr., statt vieler BAG, Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 5/12, NJOZ 2013, 1232; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2022, 13 Sa 1003/21, BeckRS 2022, 5487).

    Es ist notwendig, dass sich der Rüge des Arbeitsnehmers entnehmen lässt, ob sie das Verfahren hinsichtlich der Anzeigepflicht und/oder des Konsultationsverfahrens betrifft (BAG…, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14, a.a.O.) Hat der Arbeitgeber auf die Rüge des Arbeitnehmers substantiiert dargelegt, dass und wie er das Konsultations-bzw. Anzeigeverfahren nach § 17 KSchG durchgeführt hat, darf sich der Arbeitnehmer nicht auf ein pauschales Bestreiten der Ordnungsgemäßheit beschränken, sondern muss im Einzelnen darlegen, welche Fehler des Verfahrens er warum für gegeben hält (BAG, Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 5/12, a.a.O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2016, 6 Sa 1581/15, BeckRS 2016, 69454).

    Ein pauschales Bestreiten des Arbeitnehmers kann dann genügen, wenn sich aus dem Vortrag des Arbeitgebers bzw. aus den von ihm vorgelegten Unterlagen "eindeutig" (BAG, Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 5/12, a.a.O.) ergibt, dass § 17 KSchG verletzt worden ist.

    Dann hat das Gericht derartige Unwirksamkeitsgründe von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 18.01.2012, 6 AZR 407/10, NZA 2012, 817; BAG, Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 5/12, a.a.O.; LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26.02.2016, 6 Sa 1581/15, a.a.O.).

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23
    Beide Verfahren dienen in unterschiedlicher Weise der Erreichung des mit dem Massenentlassungsschutz verfolgten Ziels (BAG, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14, NZA 2016, 490; BAG, Urteil vom 21.03.2013, 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966; BAG, Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 752/11, NJOZ 2013, 1232).

    Der Arbeitnehmer ist zunächst darlegungs- und gegebenenfalls beweispflichtig für die tatsächlichen Voraussetzungen der Anzeigepflicht nach § 17 KSchG (st. Rspr., statt vieler BAG, Urteil vom 13.12.2012, 6 AZR 5/12, NJOZ 2013, 1232; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2022, 13 Sa 1003/21, BeckRS 2022, 5487).

    Die Unterrichtung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG muss daher mindestens zwei Wochen vor der Anzeige vorgenommen werden, will der Arbeitgeber nicht das Risiko eingehen, dass die Massenentlassungsanzeige bei Erstattung zum geplanten Zeitpunkt mangels Stellungnahme des Betriebsrats unwirksam ist (…BAG v. 09.06.2016 - 6 AZR 405/15, Rn. 36; BAG v. 13.12.2012 - 6 AZR 752/11, Rn. 53).

    Auf der anderen Seite soll die Unterrichtungspflicht des § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG es dem Betriebsrat ermöglichen, mit dem Arbeitgeber in Beratungen einzutreten und muss daher rechtzeitig erfolgen, wobei "im Regelfall" zwei Wochen ausreichen sollen (BAG v. 13.12.2012 - 6 AZR 752/11, Rn. 51), ohne dass diese zwingend ist (…vgl. BAG v. 09.06.2016 - 6 AZR 405/15, Rn. 36).

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2011 - 7 Sa 1553/10

    Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz; Darlegungs- und Beweislast …

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23
    Rn. 126 a. Im Rahmen der Sozialauswahl bestimmt sich Austauschbarkeit in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Umständen, also vor allem nach der ausgeübten Tätigkeit (BAG v. 22.04.2004 - 2 AZR 244/03; BAG v. 17.09.1998 - 2 AZR 725/97; LAG Düsseldorf v. 13.07.2011 - 7 Sa 1553/10).

    Dabei ist eine Austauschbarkeit der Arbeitnehmer nicht nur bei einer Identität der Arbeitsplätze anzunehmen, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit und Ausbildung eine andersartige, aber gleichwertige Tätigkeit ausüben kann, wobei die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit einer Vergleichbarkeit nicht entgegensteht ("qualifikationsmäßige Austauschbarkeit", vgl. BAG v. 02.06.2005 - 2 AZR 676/05; LAG Düsseldorf v. 13.07.2011 - 7 Sa 1553/10).

    Bei einer nur partiellen Identität der Aufgabenbereiche bedarf es der Prüfung, ob der unmittelbar vom Wegfall des Arbeitsplatzes betroffene Arbeitnehmer mit solchen Arbeitnehmern, die im Betrieb eine vergleichbare Aufgabenstellung inne haben, ausgetauscht werden kann (vgl. BAG v. 24.05.2005 - 8 AZR 398/04; LAG Düsseldorf v. 13.07.2011 - 7 Sa 1553/10).

    Bei Hilfstätigkeiten kann der tariflichen Eingruppierung für die Beurteilung der Vergleichbarkeit eine indizielle Bedeutung zukommen (vgl. BAG v. 12.03.2009 - 2 AZR 418/07; LAG Düsseldorf v. 13.07.2011 - 7 Sa 1553/10; LAG Düsseldorf v. 13.07.2011 - 7 Sa 1553/10).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23
    Dementsprechend ist eine Massenentlassungsanzeige dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber der Anzeige den Stand der Beratungen mit dem Betriebsrat nicht ausreichend oder irreführend darstellt (vgl. BAG v. 22.09.2016 - 2 AZR 276/16; LAG Berlin-Brandenburg v. 11.07.2019 - 21 Sa 1908/18).

    Die Arbeitsverwaltung soll beurteilen können, ob die Betriebsparteien auf der Grundlage ausreichender Informationen tatsächlich über die geplante Massenentlassung und insbesondere deren Vermeidung beraten haben (vgl. BAG v. 22.09.2016 - 2 AZR 276/16; BAG 28.06.2012 - 6 AZR 780/10; LAG Berlin-Brandenburg v. 11.07.2019 - 21 Sa 1908/18).

    Daneben soll sie Kenntnis von einer eventuell für den Arbeitgeber ungünstigen Sichtweise des Betriebsrats erlangen, d.h. ob und welche Möglichkeiten dieser sieht, die angezeigten Kündigungen zu vermeiden (vgl. BAG v. 22.09.2016 - 2 AZR 276/16; BAG 21.03.2013 - 2 AZR 60/12; BAG v. 21.03.2012 - 6 AZR 596/10; LAG Berlin-Brandenburg v. 11.07.2019 - 21 Sa 1908/18; BT-Drs. 8/1041, Seite 5).

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23
    Dabei kann die vom Arbeitnehmer bis zum Eintritt des Annahmeverzugs erzielte Vergütung einen Anhaltspunkt liefern (vgl. BAG v. 18.09.2001- 9 AZR 307/00, NJW 2002, 1739).

    Der alleinige Verweis des Klägers auf die Zahlungen (Grundvergütung und Zuschläge) in den letzten Monaten vor Kündigungsausspruch, ist für sich genommen nicht ausreichend, da diese lediglich einen Anhaltspunkt liefern können (vgl. BAG v. 18.09.2001 - 9 AZR 307/00, NJW 2002, 1739; BAG v. 25.06.1981 - 6 AZR 524/78, BeckRS 1981, 4567).

    In der hiesigen Konstellation sind insbesondere die geänderten betrieblichen Umstände zu berücksichtigen, die sich auf den Arbeitsbedarf und die Lage der Arbeitszeit auswirken (vgl. BAG v. 18.09.2001- 9 AZR 307/00, juris).

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15

    Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23
    Die Unterrichtung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG muss daher mindestens zwei Wochen vor der Anzeige vorgenommen werden, will der Arbeitgeber nicht das Risiko eingehen, dass die Massenentlassungsanzeige bei Erstattung zum geplanten Zeitpunkt mangels Stellungnahme des Betriebsrats unwirksam ist (BAG v. 09.06.2016 - 6 AZR 405/15, Rn. 36;… BAG v. 13.12.2012 - 6 AZR 752/11, Rn. 53).

    Auf der anderen Seite soll die Unterrichtungspflicht des § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG es dem Betriebsrat ermöglichen, mit dem Arbeitgeber in Beratungen einzutreten und muss daher rechtzeitig erfolgen, wobei "im Regelfall" zwei Wochen ausreichen sollen (…BAG v. 13.12.2012 - 6 AZR 752/11, Rn. 51), ohne dass diese zwingend ist (vgl. BAG v. 09.06.2016 - 6 AZR 405/15, Rn. 36).

    Rn. 204 Diese von der Beklagten behauptete Verknüpfung von Interessenausgleichsverhandlungen und Konsultationen nach § 17 Abs. 2 KSchG ist grundsätzlich zulässig (vgl. BAG, Urteil vom 14.05.2020, 6 AZR 235/19, NZA 2020, 1091; BAG, Urteil vom 13.06.2019, 6 AZR 459/18, NZA 2019, 1638; BAG, Urteil vom 09.06.02016, 6 AZR 405/15, NZA 2016, 1198).

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23
    Jedes dieser beiden Verfahren stellt ein eigenständiges Wirksamkeitserfordernis für die im Zusammenhang mit einer Massenentlassung erfolgte Kündigung dar (BAG, Urteil vom 20.01.2016, 6 AZR 601/14, NZA 2016, 490; für das Anzeigeverfahren BAG, Urteil vom 22.11.2012, 2 AZR 371/11, NZA 2013, 845; für das Konsultationsverfahren BAG, Urteil vom 21.03.2013, 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966).

    Der Agentur für Arbeit soll die Möglichkeit verschafft werden, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder doch zum Aufschub von Belastungen des Arbeitsmarkts einzuleiten und für anderweitige Beschäftigungen der Betroffenen zu sorgen (BAG v. 22.11.2012 - 2 AZR 371/11; BAG v. 07.07.2011 - 6 AZR 248/10).

    Zum Schutz der Arbeitnehmer soll die Unterrichtung der Arbeitsverwaltung vorangehen, um es dieser zu ermöglichen, nach Lösungen zu suchen (BAG v. 22.11.2012 - 2 AZR 371/11; BAG v. 22.04.2010 - 6 AZR 948/08).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 1908/18

    Irreführende Darstellung des Stands der Beratungen - Konsultationsverfahren - …

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 244/03

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des Arbeitnehmers …

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • LAG Hamm, 08.10.2021 - 16 Sa 374/21

    Etappenweise Betriebsstilllegung; Sozialauswahl; Dominoeffekt

  • LAG Niedersachsen, 24.02.2021 - 17 Sa 890/20

    Keine Unwirksamkeit der Kündigung bei Verstoß des Arbeitgebers gegen § 17 Abs. 3 …

  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ausschluss einer Frau in Elternzeit vom …

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei …

  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines …

  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01

    Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne …

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

  • LAG Düsseldorf, 26.09.2013 - 5 Sa 530/13

    Massenentlassungsanzeige an Bundesagentur für Arbeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 6 Sa 1581/15

    Massenentlassungsanzeige - ungenügende Stellungnahme des Betriebsrats - …

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 18 Sa 564/18

    Sozialauswahl bei Übertragung von Abwicklungsarbeiten

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 25.07.2007 - 12 Sa 19/07

    Kündigungsschutzklage gegen eine ausgesprochene Änderungskündigung ohne Annahme …

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung …

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 176/97

    Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige …

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07

    Betriebsrisiko - witterungsabhängiges Unternehmen

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen - …

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S. …

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20

    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und …

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 363/20

    Auslegung eines Bestandsschutztarifvertrags - VAP-Satzung

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11

    Umfang der Wochenarbeitszeit - Vertragsauslegung

  • LAG Hamm, 13.01.2015 - 7 Sa 900/14

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Zuleitung der Unterrichtung des Betriebsrats über …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 5 Sa 1257/18

    Kündigung wegen der Stilllegung eines Flugbetriebes - insolvenzspezifische …

  • LAG Köln, 12.03.2009 - 7 Sa 1258/08

    Anspruch auf arbeitsvertraglich vereinbarten pauschalierten Nachtarbeitszuschlag …

  • LAG Hamm, 05.06.2003 - 4 (16) Sa 1976/02

    Grobfehlerhafte Sozialauswahl bei Kündigung über einen Interessenausgleich mit …

  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99

    Tarifvorrang bei Annahmeverzug

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 10 Sa 663/21

    Kein Berufen des Arbeitgebers auf unwirksame Versetzungsklausel - Sozialauswahl

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 247/21

    Kündigung; Massenentlassungsanzeige

  • LAG Düsseldorf, 24.03.2022 - 13 Sa 1003/21

    Konsultationsverfahren vor anzeigepflichtigen Entlassungen gem. § 17 KSchG …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 10 Sa 1501/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultation des Betriebsrats - …

  • LG München I, 13.07.2011 - 7 O 13109/11

    Verbreitungsrecht: Vertrieb einer "kommentierten Fremdsprachenausgabe" …

  • BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 524/78
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 50/92

    Betriebsübergang -Adressat des Widerspruchs des Arbeitnehmers

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93

    Konzerndimensionaler Kündigungsschutz - Soziale Rechtfertigung der Kündigung aus …

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2024 - 3 Sa 529/23

    Betriebsschließung - Massenentlassung und Sozialauswahl

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 Sa 529/23 Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 13.04.2023 - 3 Ca 126/23.
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Rechtsprechung
   ArbG Herford, 27.07.2023 - 3 Ca 126/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19410
ArbG Herford, 27.07.2023 - 3 Ca 126/23 (https://dejure.org/2023,19410)
ArbG Herford, Entscheidung vom 27.07.2023 - 3 Ca 126/23 (https://dejure.org/2023,19410)
ArbG Herford, Entscheidung vom 27. Juli 2023 - 3 Ca 126/23 (https://dejure.org/2023,19410)
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