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Rechtsprechung
   ArbG Braunschweig, 05.07.2023 - 3 Ca 138/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16373
ArbG Braunschweig, 05.07.2023 - 3 Ca 138/23 (https://dejure.org/2023,16373)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 05.07.2023 - 3 Ca 138/23 (https://dejure.org/2023,16373)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Juli 2023 - 3 Ca 138/23 (https://dejure.org/2023,16373)
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Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Klagen auf Vergütungsdifferenzen freigestellter Betriebsratsmitglieder bei der Volkswagen AG nach Gehaltsrückstufungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 05.07.2023 - 3 Ca 138/23
    Die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds darf daher während der Dauer seiner Amtszeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer nicht zurückbleiben Die Vorschrift soll nur die Durchsetzung des Benachteiligungsverbots durch einfach nachzuweisende Anspruchsvoraussetzungen erleichtern (BAG, 23.11.2022, 7 AZR 122/22; BAG, 22.01.2020, 7 AZR 222/19; BAG, 18.01.2017, 7 AZR 205/15 m.w.N.).

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG, 23.11.2022, 7 AZR 122/22; BAG, 22.01.2020, 7 AZR 222/19; BAG, 18.01.2017, 7 AZR 205/15 m.w.N.).

    Es bedarf daher der wenn auch auf Hilfstatsachen beruhenden Feststellung des Tatrichters, dass das Betriebsratsmitglied diese berufliche Entwicklung ohne seine Amtstätigkeit tatsächlich genommen hätte (BAG, 22.01.2020, 7 AZR 222/19; BAG, 18.01.2017, 7 AZR 205/15 m.w.N.).

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsträgers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellen Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (BAG, 22.01.2020, 7 AZR 222/19; BAG, 18.01.2017, 7 AZR 205/15 m.w.N.).

    Der BGH führt aus: "Die Zahlung einer höheren Vergütung setzt voraus, dass der Betriebsrat nur in Folge der Amtsübernahme nicht in die entsprechend vergütete Position aufgestiegen ist (vgl. BAG; 22.01.2020, 7 AZR 222/19).".

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15

    Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 05.07.2023 - 3 Ca 138/23
    Die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds darf daher während der Dauer seiner Amtszeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer nicht zurückbleiben Die Vorschrift soll nur die Durchsetzung des Benachteiligungsverbots durch einfach nachzuweisende Anspruchsvoraussetzungen erleichtern (BAG, 23.11.2022, 7 AZR 122/22; BAG, 22.01.2020, 7 AZR 222/19; BAG, 18.01.2017, 7 AZR 205/15 m.w.N.).

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG, 23.11.2022, 7 AZR 122/22; BAG, 22.01.2020, 7 AZR 222/19; BAG, 18.01.2017, 7 AZR 205/15 m.w.N.).

    Es bedarf daher der wenn auch auf Hilfstatsachen beruhenden Feststellung des Tatrichters, dass das Betriebsratsmitglied diese berufliche Entwicklung ohne seine Amtstätigkeit tatsächlich genommen hätte (BAG, 22.01.2020, 7 AZR 222/19; BAG, 18.01.2017, 7 AZR 205/15 m.w.N.).

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsträgers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellen Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (BAG, 22.01.2020, 7 AZR 222/19; BAG, 18.01.2017, 7 AZR 205/15 m.w.N.).

  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG …

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 05.07.2023 - 3 Ca 138/23
    Der beklagte Automobilhersteller sah sich infolge der Entscheidung des BGH vom 10.01.2013, 6 StR 133/22, veranlasst, die den freigestellten Betriebsräten bewilligte Vergütung der internen Überprüfung zu unterziehen.

    Mit seiner Entscheidung verknüpfte der BGH den Untreuetatbestand über die Vermögensbetreuungspflicht mit § 78 S. 2 BetrVG und sah eine Verletzung als möglich an, wenn einem Betriebsrat ein Arbeitsentgelt gewährt wird, das gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot verstößt (BGH, 10.01.2023, 6 StR 133/22).

    Der beklagte Automobilhersteller hat ...weit zahlreichen freigestellten Betriebsräten das Entgelt unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 10.01.2023, 6 StR 133/22, gekürzt.

  • BAG, 23.11.2022 - 7 AZR 122/22

    Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 05.07.2023 - 3 Ca 138/23
    Die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds darf daher während der Dauer seiner Amtszeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer nicht zurückbleiben Die Vorschrift soll nur die Durchsetzung des Benachteiligungsverbots durch einfach nachzuweisende Anspruchsvoraussetzungen erleichtern (BAG, 23.11.2022, 7 AZR 122/22; BAG, 22.01.2020, 7 AZR 222/19; BAG, 18.01.2017, 7 AZR 205/15 m.w.N.).

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG, 23.11.2022, 7 AZR 122/22; BAG, 22.01.2020, 7 AZR 222/19; BAG, 18.01.2017, 7 AZR 205/15 m.w.N.).

    Dem Feststellungsantrag steht auch nicht der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage entgegen (vgl. hierzu: BAG, 23.11.2022, 7 AZR 122/22).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 167/21

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Bildungsurlaub

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 05.07.2023 - 3 Ca 138/23
    Denn es ergeben sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021, 5 Sa 167/21).
  • LG Braunschweig, 28.09.2021 - 16 KLs 406 Js 59398/16
    Auszug aus ArbG Braunschweig, 05.07.2023 - 3 Ca 138/23
    Zwar hat das Landgericht B-Stadt in seiner Entscheidung vom 28.09.2021, 16 KLs 406 Js 59398/16, von der die Zahlungen des beklagten Automobilherstellers an fünf seiner Betriebsratsmitglieder betroffen waren, ausgeführt: "Eine Vergütung eines Betriebsrats auf Managementniveau kann auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass dem Betriebsratsmitglied zuvor entsprechende Stellen im Management seitens des Arbeitgebers angeboten wurden.
  • BAG, 20.03.2025 - 7 AZR 46/24

    Betriebsratsmitglied - Anpassung der Vergütung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Februar 2024 - 6 Sa 559/23 - unter Zurückweisung der Revision des Klägers teilweise aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 5. Juli 2023 - 3 Ca 138/23 - zurückgewiesen hat.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 5. Juli 2023 - 3 Ca 138/23 - teilweise abgeändert, soweit es dem Feststellungsantrag zu 3. stattgegeben hat.

  • LAG Niedersachsen, 08.02.2024 - 6 Sa 559/23

    Bemessen des Arbeitsentgelts von Mitgliedern des Betriebsrates

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts B-Stadt vom 05.07.2023 - 3 Ca 138/23 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels zu einem geringen Teil abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Niedersachsen, 03.03.2026 - 6 Sa 559/23

    Bemessung der Vergütung als freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Braunschweig vom 05.07.2023 - 3 Ca 138/23 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels zum Teil abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 5 Das Bundesarbeitsgericht hat das Urteil des erkennenden Gerichtes auf die Revision der Beklagten unter Zurückweisung der Revision des Klägers teilweise aufgehoben, soweit darin die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Braunschweig vom 05.07.2023 - 3 Ca 138/23 - zurückgewiesen worden ist, und hat das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig teilweise abgeändert, soweit das Arbeitsgericht den Feststellungsantrag zu 3. stattgegeben hatte.

    Rn. 13 das Urteil des Arbeitsgerichtes Braunschweig vom 05.07.2023 - 3 Ca 138/23 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.2024 - 8 Sa 18/24

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Betriebsratsvergütung - Vergütung des …

    Die Kammer vermag jedoch auch insoweit keinen relevanteren Unterschied zur ständigen Rechtsprechung des BAG feststellen (…so auch schon LAG Niedersachen, Urt. v. 8. Februar 2024 - 6 Sa 559/23, BeckRS 2024, 5949, Rn. 43; ArbG Braunschweig, Urt. v. 5. Juli 2023 - 3 Ca 138/23, BeckRS 2023, 27959, Rn. 24 ff., 28). Denn danach setzt der Anspruch aus § 78 Satz 2 BetrVG ebenfalls voraus, dass dem Betriebsratsmitglied der Nachweis gelingt, also zur Überzeugung des Gerichtes gem. § 286 Abs. 1 ZPO feststeht, dass das Betriebsratsmitglied ohne seine Tätigkeit als Mitglied des Betriebsrates inzwischen mit einer Aufgabe betraut worden wäre, die ihm den Anspruch auf das begehrte Arbeitsentgelt geben würde (…vgl. nur BAG, Urt. v. 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19, Rn. 30)..
  • ArbG Emden, 08.02.2024 - 2 Ca 295/23
    b) Soweit das LG Braunschweig in seinem Urteil vom 28.09.2021 - 16 KLs 406 Js 59398/16 (85/19), 16 KLs 85/19, Juris, sowie ihm folgend der BGH in seinem Urteil vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22, Juris Rn. 22, anderer Auffassung sein sollten (vgl. aber auch die Bewertung des ArbG Braunschweig, Urteil vom 05.07.2023 - 3 Ca 138/23, Juris Rn. 32 m. w. N., wonach sich der BHG allerdings den Grundsätzen des BAG anschließe), folgt die erkennende Kammer dieser ausdrücklich nicht.
  • ArbG Emden, 08.02.2024 - 2 Ca 306/23

    Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf zutreffende …

    b) Soweit das LG Braunschweig in seinem Urteil vom 28.09.2021 - 16 KLs 406 Js 59398/16 (85/19), 16 KLs 85/19, Juris, sowie ihm folgend der BGH in seinem Urteil vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22, Juris Rn. 22, anderer Auffassung sein sollten (vgl. aber auch die Bewertung des ArbG Braunschweig, Urteil vom 05.07.2023 - 3 Ca 138/23, Juris Rn. 32 m. w. N., wonach sich der BHG allerdings den Grundsätzen des BAG anschließe), folgt die erkennende Kammer dieser ausdrücklich nicht.
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