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Rechtsprechung
   ArbG Essen, 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,961
ArbG Essen, 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23 (https://dejure.org/2024,961)
ArbG Essen, Entscheidung vom 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23 (https://dejure.org/2024,961)
ArbG Essen, Entscheidung vom 23. Januar 2024 - 3 Ca 1799/23 (https://dejure.org/2024,961)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus ArbG Essen, 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23
    Dabei wird die in der Freistellungsphase gezahlte Vergütung jeweils "spiegelbildlich" für die entsprechenden Monate der Arbeitsphase gezahlt (vgl. BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 449/04, juris Rdn. 16f.).
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus ArbG Essen, 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23
    Die leistungsgewährenden Tarifvertragsbestimmungen sind in diesem Fall auf diejenigen Personen zu erstrecken, die rechtswidrig ausgeschlossen wurden (vgl. BAG vom 24.09.2003 - 10 AZR 675/02, juris Rdn. 52 m.w.N.).
  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 330/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus ArbG Essen, 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23
    Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich an dem mit der Leistung verfolgten Zweck zu orientieren (vgl. BAG vom 28.03.2023 - 9 AZR 330/22, juris Rdn. 27).
  • ArbG Essen, 23.10.2023 - 6 Ca 1687/23
    Auszug aus ArbG Essen, 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23
    Darauf weist auch die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Essen in ihrem Urteil vom 23.10.2023 - 6 Ca 1687/23 (Bl. 133ff. d.A.) auf S. 12 hin.
  • BAG, 17.10.2017 - 3 AZR 737/15

    Ablösung VBL-Versorgung - Übergangsregelung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus ArbG Essen, 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23
    Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstoßen, sind nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (vgl. BAG vom 17.10.2017 - 3 AZR 737/15, juris Rdn. 35).
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 564/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen …

    Auszug aus ArbG Essen, 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23
    Bei der inhaltlichen Gestaltung der Regelung haben sie einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum (vgl. LAG Köln vom 31.08.2007 - 11 Sa 564/07, juris Rdn. 54ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2016 - 3 Sa 508/15

    Weitergabe von Tariflohnerhöhungen während der Altersteilzeit - …

    Auszug aus ArbG Essen, 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23
    Er wird inhaltlich vom Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG und vom Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG geprägt (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2016 - 3 Sa 508/15, juris Rdn. 57 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 05.03.2024 - 14 Sa 1148/23

    Tariflicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der …

    Diese Ungleichbehandlung knüpft aber nicht an wesentlich gleiche Sachverhalte an, sondern an die bei der Altersteilzeit im Blockmodell bestehenden Besonderheiten (vgl. ArbG Dortmund 02.02.2024 - 3 Ca 124/24 - zu I 2 b aa (2) (a); ArbG Essen 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23 - zu A III 3 der Gründe; ArbG Mainz 14.12.2023 - 7 Ca 499/23 -).

    Rn. 101 II. § 1 Abs. 2 Satz 3 TV IAP kann mit der Anknüpfung an die Passivphase der Altersteilzeit Personen wegen ihres Alters in besonderer Weise benachteiligen, weil sich deutlich mehr ältere Personen unter den Arbeitnehmern in der Passivphase der Altersteilzeit als in der gesamten Arbeitnehmerschaft befinden (vgl. ArbG Essen 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23 - zu A III 1 der Gründe; aA: ArbG Dortmund 02.02.2024 - 3 Ca 124/24 - zu I 2 b bb (2) (b) der Gründe; LAG Hamm 24.08.2022 - 9 Sa 160/22 - zu II 1 e bb der Gründe zu einer ähnlichen Regelung).

    Eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG liegt aber nicht vor, weil § 1 Abs. 2 Satz 3 TV IAP durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (so im Ergebnis auch ArbG Essen 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23 - zu A III 1 der Gründe).

    Die unterschiedliche Behandlung ist aus den soeben genannten Gründen sachlich gerechtfertigt (so auch ArbG Essen 23.01.2024 - 3 Ca 1799/23 - zu A III 2 der Gründe).

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