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Rechtsprechung
   ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18395
ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10 (https://dejure.org/2011,18395)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10 (https://dejure.org/2011,18395)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 3 Ca 2633/10 (https://dejure.org/2011,18395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern Hier: (Kein) Anspruch eines Betriebsratsmitgliedes nach Ende seiner Freistellung noch 60 Monate eine Vergütung weiter zu erhalten, die sich aus einem von der Arbeitgeberin aufgestellten abstrakten Gehaltsschema ergibt, das die ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 37 Abs. 1 BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 134 BGB
    Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern Hier: (Kein) Anspruch eines Betriebsratsmitgliedes nach Ende seiner Freistellung noch 60 Monate eine Vergütung weiter zu erhalten, die sich aus einem von der Arbeitgeberin aufgestellten abstrakten Gehaltsschema ergibt, das die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Weizenbier für den Betriebsrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsratsmitglied hat keinen Anspruch auf Erhalt seiner Vergütung noch 60 Monate lang nach Ende seiner Freistellung; Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Erhalt seiner Vergütung noch 60 Monate lang nach Ende seiner Freistellung; Unabhängigkeit der Betriebsräte ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem …

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10
    Die durch das Ehrenamtsprinzip gesicherte Unabhängigkeit der Betriebsräte gegenüber dem Arbeitgeber als betrieblichem Gegenspieler der Arbeitnehmer ist damit wesentliche Voraussetzung für eine sachgerechte Durchführung von Mitwirkung und Mitbestimmung nach dem BetrVG (vgl. beispielsweise BAG vom 05.03.1997 - 7 AZR 581/92 - Rdnr. 25).

    Wegen dieser Zielsetzung ist der Begriff der Unentgeltlichkeit strikt anzuwenden und es ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. nur BAG vom 20.10.1993 - 7 AZR 581/92 mit Verweisen auf die BetrVG Kommentare von Däubler/Kittner/Klebe/Schneider; Dietz/Richardi; Fitting /Auffarth/Kaiser/Heither; Galperin/Löwisch; Gemeinschaftskommentar zum dem BetrVG; Hess, Schlochhauer/Glaubitz sowie Stege/Weinspach).

  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10
    Danach sind Gehaltserhöhungen wegen der Betriebsratstätigkeit unzulässig (vgl. dazu BAG vom 16.02.2005 - 7 AZR 95/04 - Rdnr. 15).
  • LG Braunschweig, 22.02.2008 - 6 KLs 20/07

    VW-Prozess gegen Volkert und Gebauer "Eigenbeleg, 300 Euro, eine Prostituierte …

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10
    Im Rahmen dieser Prüfung sind die Erkenntnisse der großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig vom 22.02.2008 - 6 KLs 20/07 - (sogenannten "VW-Affäre") von Interesse.
  • LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06

    Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Peter Hartz

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10
    Nach einem umfassenden Geständnis war für P1 H3, dem damaligen Personalvorstand und Arbeitsdirektor des Konzerns, damals eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung sowie eine Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen ausgehandelt worden (Landgericht Brauschweig, Urteil vom 15.01.2007 - 6 KLs 48/06 - , während K8 V3 der Gesamtbetriebsratsvorsitzende des Konzerns und Hauptbegünstige der gegenständlichen Tatvorwürfe auf (Sonderboni und "Lustreisen") zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt wurde.
  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 469/90

    Pauschalentlohnung; mehrtägige Personalratssitzungen

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10
    Das folgt aus der Unentgeltlichkeit und Ehrenamtlichkeit der Betriebsratstätigkeit, deren Wahrnehmung keine zu vergütende Arbeit darstellt (BAG vom 22.05.1986 - 6 AZR 547/85 sowie vom 13.11.1981 - 7 AZR 469/90 - mit weiteren Nachweisen in Rdnr. 17).
  • ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12

    Betriebsrat - Pauschalaufwendungsersatz - Mehrarbeitspauschale - Vorrang von …

    Aus solch nichtigen Verträgen oder Gesamtzusagen kann das begünstigte Betriebsratsmitglied grundsätzlich keine Ansprüche herleiten (siehe Bittmann/Mujan, BB 2012, 1604 f m.w.N.; ArbG Bielefeld, Urteil vom 11.05.2011, 3 Ca 2633/10, juris, Rn. 39;… ErfK/Eisemann, 2013, § 37 BetrVG, Rn. 1; Schweibert/Buse , NZA 2007, 1080, 1086, Rieble, NZA 2008, 276, 278).

    Die durch das Ehrenamtsprinzip gesicherte Unabhängigkeit der Betriebsräte gegenüber dem Arbeitgeber als betrieblichem Gegenspieler der Arbeitnehmer ist damit wesentliche Voraussetzung für eine sachgerechte Durchführung von Mitwirkung und Mitbestimmung nach dem BetrVG (BAG, Urteil vom 05.03.1997 - 7 AZR 581/92, NZA 1997, 1242, 1244; ArbG Bielefeld, Urteil vom 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10, juris, Rn. 41 m.w.N.).

    Wegen dieser Zielsetzung ist der Begriff der Unentgeltlichkeit strikt anzuwenden und es ist ein strenger Maßstab anzulegen (BAG…, Urteil vom 20.10.1993 - 7 AZR 581/92, juris, Rn. 36; ArbG Bielefeld, Urteil vom 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10, juris, Rn. 42 m.w.N.).

  • ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2383/10

    Begünstigung eines Betriebsratsmitgliedes Hier: (Kein) Anspruch auf Zahlung eines …

    Sie tritt am 01. Januar 1989 in Kraft" (Ablichtung Bl. 4 der Akte 3 Ca 2633/10)..

    Rn. 54 - Zeitraum: 01.04.2010 bis 31.03.2012…" (wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ablichtung dieses Schreibens Bl. 7 im Verfahren 3 Ca 2633/10 verwiesen).

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