Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98.P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
Planfeststellungsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98.P
- BVerwG, 29.04.2002 - 9 B 10.02
Papierfundstellen
- DVBl 2002, 721 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89
Grundrechtskonkretisierende Normen
Auszug aus OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
b) Ein prinzipieller Vorrang aktiver vor passiven Schallschutzmaßnahmen besteht für die luftverkehrsrechtliche Planung nicht; aus § 41 BImSchG sind Rückschlüsse auf die Bewältigung der Probleme des Fluglärms nicht zu ziehen (BVerwG, Beschl. v. 20.2.1998, Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 29 ; Urt. v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 346 f.; Beschl. v. 5.10.1990, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 S. 15 f.).§ 9 Abs. 2 LuftVG setzt der Planungsentscheidung eine äußerste, mit einer Abwägung der widerstreitenden Belange nicht mehr überwindbare Grenze (…BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 323; v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 342, 361; v. 7.7.1978, BVerwGE 56 S. 110, 123 f.).
Eine Grundstücksnutzung ist gegenüber dem Vorhaben um so schutzwürdiger, je weniger sie durch bereits vorhandene Störfaktoren belastet ist; umgekehrt wirkt sich eine Lärmvorbelastung schutzmindernd aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 356 f., 361).
Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit auf ein generelles Schutzziel der Vermeidung höherer Spitzenpegel als 55 dB(A) im Rauminnern abgestellt (Urt. v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 362); für eine Korrektur dieses als "sehr weitgehend" charakterisierten Schutzziels auf 52 dB(A) hat es auch seither keine Veranlassung gesehen (…Urt. v. 27.10.1998, NVwZ 1999 S. 644, 647, insoweit in BVerwGE 107 S. 313 nicht abgedruckt).
Spezifischer Schutzgegenstand ist insoweit die Nutzung der dafür eingerichteten, für ein längeres Verweilen bestimmten Außenflächen eines Grundstücks (Terrasse, Balkon und Freisitz im Garten) zu Wohnzwecken (…zur Abgrenzung des Außenwohnbereichs vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 334; v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 386).
Insoweit haben schon die Umweltgutachten 1987 (SRU 1988 Tz. 1424) und 1996 (BT-Drs. 13/4108 S. 193) im Außenwohnbereich bei Dauergeräuschen über 65 dB(A) akzeptable Kommunikationsbedingungen als nicht mehr gegeben angesehen (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 386).
Gleiches gilt für den allgemeinen Gesichtspunkt, daß der Schwerpunkt der häuslichen Lebensgestaltung eindeutig im Innenwohnbereich liegt (BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 378, 387).
Entscheidend spricht sodann die seit langem bestehende Vorbelastung des Wohngebiets und des Grundstücks der Klägerin durch Fluglärm dafür, die Grenze zur Unzumutbarkeit hier erst bei 67 dB(A) anzusetzen (vgl. zur Bedeutung der konkreten tatsächlichen Vorbelastung BVerwG, Urt. v. 29.11.1991, BVerwGE 87 S. 332, 386).
Die Vorbelastung ist im Hinblick auf das Verbleiben fluglärmfreier Zeiträume nicht so groß, daß bereits die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Lärmsanierung wegen schwerer und unerträglicher Nutzungsbeeinträchtigung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 383) gegeben wären.
Die Wertminderung des Grundstücks ist demgegenüber für sich genommen kein geeignetes Kriterium zur Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze (BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 379 f.).
- BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97
Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet
Auszug aus OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
Die Einhaltung dieser Anforderungen ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 322 m.w.N.).Als abwägungserheblicher Belang ist vielmehr jede Lärmbelastung anzusehen, die nicht lediglich als nur geringfügig einzustufen ist (BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 322 f. m.w.N.).
Das Gericht überprüft insbesondere die Wahl einer geeigneten fachspezifischen Methode, die zutreffende Ermittlung des der Prognose zugrundeliegenden Sachverhalts und das Vorliegen einer einleuchtenden Begründung des Ergebnisses (BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 326 m.w.N.).
§ 9 Abs. 2 LuftVG setzt der Planungsentscheidung eine äußerste, mit einer Abwägung der widerstreitenden Belange nicht mehr überwindbare Grenze (BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 323; v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 342, 361; v. 7.7.1978, BVerwGE 56 S. 110, 123 f.).
Es geht hier nicht um den besonderen Schutz der Nachtkernzeit, der im Einzelfall der Zulassung eines nächtlichen Flugbetriebs in einem bisher nachtstillen Gebiet Anlaß bot, das in der Rechtsprechung gebilligte Schutzziel von 55 dB(A) auf 52 dB(A) herabzusetzen (…OVG Koblenz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93.OVG -, NVwZ-RR 1998 S. 225 (LS), Juris, UA S. 140, 150; zum generellen Schutzziel vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 329 f. m.w.N.).
In dieser Hinsicht hat schon das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 329 f.) eine über das Vermeiden des Aufwachens hinausreichende Schutzzielbestimmung nicht für geboten angesehen, soweit in der empfindlichsten Nachtkernzeit (Mitternacht bis 4.00 Uhr) eine Lärmbelastung durch 16 Überflüge mit Maximalpegeln innen von 55 dB(A) nicht besteht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit auf ein generelles Schutzziel der Vermeidung höherer Spitzenpegel als 55 dB(A) im Rauminnern abgestellt (…Urt. v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 362); für eine Korrektur dieses als "sehr weitgehend" charakterisierten Schutzziels auf 52 dB(A) hat es auch seither keine Veranlassung gesehen (Urt. v. 27.10.1998, NVwZ 1999 S. 644, 647, insoweit in BVerwGE 107 S. 313 nicht abgedruckt).
Spezifischer Schutzgegenstand ist insoweit die Nutzung der dafür eingerichteten, für ein längeres Verweilen bestimmten Außenflächen eines Grundstücks (Terrasse, Balkon und Freisitz im Garten) zu Wohnzwecken (zur Abgrenzung des Außenwohnbereichs vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 334; v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 386).
Die Planfeststellungsbehörde kann davon absehen, die Entschädigungsfälle in ihrer Vielgestaltigkeit und Individualität selbst festzustellen, wenn sie die Entschädigungspflicht nach den wesentlichen Merkmalen vollziehbar bestimmt, also die anspruchsauslösende Fluglärmbelastung des Außenwohnbereichs nach Berechnungsverfahren, Pegelart und Pegelstärke genau festlegt, die Merkmale des geschützten Außenwohnbereichs (Balkon, Terrasse, Freisitz) kennzeichnet, die Ausschlußgründe aufführt und die für die Entschädigungshöhe maßgebenden Bemessungsfaktoren vorschreibt (vgl. zu diesen BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 332 ff.).
Der Mangel ist "offensichtlich" im Sinne dieser Vorschrift (zu den Merkmalen vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 327), weil er die - hier sogar im Gesetz bestimmte - Gewichtung der Belange betrifft und sich ohne weiteres aus der Planbegründung und den Unterlagen über die im Außenwohnbereich zu erwartende Fluglärmbelastung ergibt, die der Planfeststellungsbeschluß nicht vollständig beschreibt.
- BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91
Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm
Auszug aus OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
Die Wirkungen des Straßen- und Schienenverkehrslärms sind mit denen des Fluglärms nur bedingt vergleichbar, weil der von Düsenflugzeugen erzeugte Fluglärm gegenüber anderem Verkehrslärm durch kurzzeitige, verhältnismäßig hohe Schalldrücke und bestimmte Frequenzzusammenhänge gekennzeichnet ist (BGH, Urt. v. 25.3.1993, BGHZ 122 S. 76, 80).Höhere Pegelwerte als 67 dB(A) sind nicht mehr weit von der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle für Verkehrslärmimmissionen (Straßenverkehr) in Wohngebieten bei Dauerschallpegeln im Bereich von 70 bis 75 dB(A) tags entfernt (…vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1998, NJW-RR 1999 S. 362; v. 25.3.1993, BGHZ 122 S. 76, 81).
- VGH Bayern, 04.11.1997 - 20 A 92.40134
Auszug aus OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
Für deren Ermittlung sei der Fall zu untersuchen, daß jede der denkbaren Betriebszustände zu 100 v.H. genutzt werde (BayVGH, Urt. v. 27.7.1989 - 20 B 81 D I - v. 4.11.1997 - 20 A 92.40134 -).Wegen der Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs durch Tages-Dauerschallpegel in Höhe von 64 dB(A) und höher (BayVGH; Urt. v. 4.11.1997 - 20 A 92.40134 -) bestehe ein Entschädigungsanspruch.
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93
Konversionsprojekt; Militärischer Flugplatz; Konversion; Frachtverkehrsgeschäft; …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
Zur Nachtzeit müßten Einzelschallpegel im Innern von 52 dB(A) und mehr verhindert werden (OVG Koblenz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93 -).Es geht hier nicht um den besonderen Schutz der Nachtkernzeit, der im Einzelfall der Zulassung eines nächtlichen Flugbetriebs in einem bisher nachtstillen Gebiet Anlaß bot, das in der Rechtsprechung gebilligte Schutzziel von 55 dB(A) auf 52 dB(A) herabzusetzen (OVG Koblenz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93.OVG -, NVwZ-RR 1998 S. 225 (LS), Juris, UA S. 140, 150;… zum generellen Schutzziel vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 329 f. m.w.N.).
- BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
Wegen eines Abwägungsmangels erfolgt eine Aufhebung erst, wenn der Fehler die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage stellt, deren Konzeption in einem wesentlichen Punkt berührt oder er nicht korrigierbar ist, ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.6.1998, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 14 S. 11;… Urt. v. 18.4.1996, BVerwGE 101 S. 73, 85; grundlegend Urt. v. 7.7.1978, BVerwGE 56 S. 110, 133).§ 9 Abs. 2 LuftVG setzt der Planungsentscheidung eine äußerste, mit einer Abwägung der widerstreitenden Belange nicht mehr überwindbare Grenze (…BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, BVerwGE 107 S. 313, 323; v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 342, 361; v. 7.7.1978, BVerwGE 56 S. 110, 123 f.).
- BGH, 29.10.1998 - III ZR 137/98
Grundstückswert im Fluglärmgebiet - §§ 3, 256 ZPO, 20%iger BGB Abschlag bei der …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
Höhere Pegelwerte als 67 dB(A) sind nicht mehr weit von der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle für Verkehrslärmimmissionen (Straßenverkehr) in Wohngebieten bei Dauerschallpegeln im Bereich von 70 bis 75 dB(A) tags entfernt (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1998, NJW-RR 1999 S. 362; v. 25.3.1993, BGHZ 122 S. 76, 81). - BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
Auszug aus OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
Die Abgrenzung des Lärmschutzbereichs und seiner beiden Schutzzonen stellt den Schutz des einzelnen vor Beeinträchtigungen durch Fluglärm indes nicht hinreichend sicher (vgl. bereits BVerfG, Beschl. v. 14.1.1981, BVerfGE 56 S. 54, 76 ff.). - BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94
Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …
Auszug aus OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
Anlaß zu nachträglicher Auslegung und erneuter Erörterung besteht nur, wenn die Betroffenen ohne diese Unterlagen die Beeinträchtigung ihrer Belange nicht oder nicht vollständig geltend machen konnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.6.1995, BVerwGE 98 S. 339, 344 f.). - BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
Auszug aus OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es über einen langen Zeitraum nicht geltend gemacht hat und Umstände hinzutreten, die es als einen Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen, sich nunmehr auf sein Bestehen zu berufen (vgl. BVerwG, Urt. v.7.2.1974, BVerwGE 44 S. 339, 343). - BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95
Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine …
- BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
Raumplanungshoheit
- BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97
Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines …
- BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98
Flugplatz; Flugzeugwerk; Planfeststellungsverfahren; faires Verfahren; …
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1997 - 8 S 1170/97
Heilung von Zustellungsfehlern; Verwirkung des nachbarlichen Widerspruchsrechts …
- BVerwG, 18.05.1999 - 11 B 37.98
- OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 4 L 154/95
Genehmigung; Verkehrslandeplatz; Öffentliche Sicherheit; Öffentliche Ordnung; …
- BVerwG, 12.06.1998 - 11 B 19.98
Flugplatz; Nachtflugregelung; Bewertung von Flugzeugtypen unter …
- VG Hamburg, 27.08.2002 - 15 VG 1383/02
Welche Fluglärmimmissionen sind hinzunehmen?
Insoweit kommt es auf den Gutachterstreit, ob die Schädlichkeitsgrenze bei 19 Maximalpegelereignissen von 99 dB(A) oder besser bei 36 Maximalpegelereignissen von 90 dB(A) anzunehmen sei, nicht an (…vgl. dazu Maschke/Hecht/Wolf/Feldmann, 19 mal 99 dB(A) - ein gesicherter Befund der Lärmwirkungsforschung?, Gesundheitsblatt 2001, S. 137 ff.; vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 3.9.2001, 3 E 32/98 - Flughafen Fuhlsbüttel -).Die Zumutbarkeitsgrenze des § 9 Abs. 2 LuftVG für Fluglärm, der wegen erheblicher Belästigung (vgl. § 1 Fluglärmgesetz) einen unzumutbaren Nachteil für die Benutzung des Grundstücks Fluglärm darstellt (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 3.9.2001, 3 E 32/98 - Flughafen Fuhlsbüttel -), ist situations- und umgebungsbezogen zu bestimmen.
Denn als Prognosegrundlage ist auf die Verhältnisse zur Zeit des Planerlasses abzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7.7.1978, BVerwGE 56, 110 ff. - Frankfurt Startbahn West - Steinberg, Fachplanung, 3. Auflage 2000, § 6 Rnr. 163), wobei Planänderungen zu berücksichtigen sind (OVG Hamburg, Urteil vom 3.9.2001, 3 E 32/98 - Flughafen Fuhlsbüttel -).
Wegen der bislang relativ geringen Anzahl der täglich auftretenden, durch Überflüge verursachten Maximalpegel im Rauminneren ist es derzeit nicht notwendig, die Fenster überwiegend geschlossen zu halten und die Lüftung der Gebäude in den Ruhephasen mittels sog. Stoßlüftung (vgl. dazu OVG Hamburg, Urteil vom 3.9.2001, 3 E 32/98 - Flughafen Fuhlsbüttel -) zu bewirken.
Die durchschnittliche Zahl der kommunikationsstörenden Maximalpegel im Inneren von Gebäuden, die das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in seiner letzten Entscheidung zum Flughafen Fuhlsbüttel als noch zumutbar angenommen hat (Urteil vom 3.09.2001, 3 E 32/98 P), wäre deshalb im vorliegenden Fall deutlich zu hoch gegriffen.
In der luftverkehrsrechtlichen Literatur (…Hofmann/Grabherr, LuftVG, Stand März 2002, § 9 Rnr. 74) und Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 8.7.1998, BVerwGE 107, 142 ff. - Flughafen Erfurt - OVG Hamburg, Urteil vom 3.9.2001, 3 E 32/98 P - Flughafen Fuhlsbüttel -) wird z.T. hinsichtlich der Anzahl zulässiger Überschreitungen grundsätzlich zu vermeidender Maximalpegel auf die wohl aus der DIN-Norm 4109, Schallschutz im Hochbau, abgeleitete (…so Hofmann/Grabherr, LuftVG, Stand März 2002, § 9 Rnr. 74) 1%-Regelung abgestellt.
Fluglärm, der eine erhebliche Belästigung (vgl. § 1 Fluglärmgesetz) darstellt, bildet einen unzumutbaren Nachteil für die Benutzung des Grundstücks (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 3.9.2001, 3 E 32/98 - Flughafen Fuhlsbüttel -).
- VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16
Im Rahmen der Anfechtung (durch mittelbar Betroffene) eines …
Rn. 136 aaa) Da eine hoheitliche Planung ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst findet, ist die konkrete Planungsmaßnahme im Hinblick auf die von ihr ausgehenden Einwirkungen auf Rechte bzw. Belange Dritter rechtfertigungsbedürftig (…vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, st. Rspr., insb. Beschl. v. 12.7.2017, 9 B 49.16, juris Rn. 4;… Urt. v. 9.2.2017, 7 A 2.15, Rn. 208 m.w.N.;… Urt. v. 11.8.2016, 7 A 1.15, juris Rn. 58 m.w.N.;… Urt. v. 16.3.2006, 4 A 1075.04, BVerwGE 125, 116, juris Rn. 182; OVG Hamburg, Urt. v. 3.9.2001, 3 E 32/98.P, juris Rn. 150;… Beschl. v. 23.9.1996, Bs III 68/96, juris Rn. 157;… Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 74 Rn. 33).Rn. 201 Unabhängig von konkreten Prognosewerten auf Grundlage eines bestimmten Betriebsumfangs gilt insoweit, dass bei der Bewertung der Zumutbarkeit des Betriebslärms die tatsächliche Vorbelastung der klägerischen Grundstücke bzw. Sondereigentumsflächen durch den schon seit Jahrzehnten - standortgebunden - auf dem gegenüberliegenden Elbufer stattfindenden und die Flächen der Kläger im Sinne einer Ortsüblichkeit von Hafenbetriebslärm vorprägenden (Container-)Hafenbetrieb im Zusammenhang mit einigen zentralen Rechtsfragen (s. sogleich) und dabei in erheblichem Umfang zu berücksichtigen ist (…vgl. zur schutzmindernden Bedeutung von Vorbelastung BVerwG, Beschl. v. 22.7.2010, 7 VR 4.10, juris Rn. 38 m.w.N.;… OVG Hamburg, Urt. v. 2.6.2005, 2 Bf 345/02, juris Rn. 210; Urt. v. 3.9.2001, 3 E 32/98.P, juris Rn. 172, 211).
Rn. 256 Dabei besteht ein Anspruch auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Mängeln des Schutzkonzepts nur, wenn aufgrund unbewältigter Immissions- oder sonstiger Beeinträchtigungen Dritter die fachplanerische Abwägung insgesamt oder bezogen auf einen abtrennbaren Planungsteil wegen mangelnder Ausgewogenheit keinen Bestand mehr haben könnte, weil sich eine konzeptionell andere Planungsentscheidung aufgedrängt hätte (…BVerwG, st. Rspr., vgl. Urt. v. 19.12.2017, 7 A 7.17, juris Rn. 16 m.w.N.;… Urt. v. 8.9.2016, 3 A 5.15, juris Rn. 21;… Urt. v. 23.11.2005, 9 A 28.04, juris Rn. 17 m.w.N.;… OVG Magdeburg, Urt. v. 23.8.2017, 2 K 66/16, juris Rn. 168;… OVG Münster, Urt. v. 15.5.2015, 11 D 12/12.AK, juris Rn. 199 m.w.N.; OVG Hamburg, Urt. v. 3.9.2001, 3 E 32/98.P, juris Rn. 120 m.w.N.;… Beschl. v. 19.2.2001, 2 Bs 370/00, juris Rn. 82).
- OVG Brandenburg, 09.06.2004 - 3 D 29/01
Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeiten über das Anlegen, die Erweiterung oder …
Beachtliche Störungen im Wohnungsinneren sind deshalb erst bei Maximalpegeln von über 55 dB(A) anzunehmen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 3. September 2001 - 3 E 32/98.P -, NordÖR 2002, 241, 250 m. w. N.).Im Hinblick auf das Ziel, die Kommunikation vor Beeinträchtigungen zu schützen, sind zudem nicht schon einzelne höhere Pegel kritisch, solange ihre Häufigkeit nicht dazu führt, dass ein Gespräch immer wieder unterbrochen wird, Radio- und Fernsehsendungen mangels Satzverständlichkeit nur noch eingeschränkt mitvollzogen werden können oder sich die für eine Informationsaufnahme notwendige Konzentration nicht wieder einstellt (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 3. September 2001, a. a. O.).
- VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041
Nachbarklage, Hubschrauberlandeplatz an Universitätsklinik, isolierte Befreiung …
Aber auch Belastungen unterhalb der Aufwachschwelle können durch physiologische und hormonelle Reaktionen die Schlaftiefe und die Schlafstadien negativ verändern (vgl. OVG Hamburg vom 3.9.2001 Az. 3 E 32/98 P).Bei den durchschnittlichen Maximalpegeln von 75 dB(A) sind Gesundheitsstörungen nicht zu erwarten, da nach den derzeitigen medizinischen Erkenntnissen vegetative Fehlstörungen erst bei Einzelschallereignissen von deutlich über 90 dB(A) zu erwarten sind (vgl. OVG Hamburg vom 3.9.2001 Az. 3 E 32/98 P).
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 3 S 2115/04
Keine Genehmigung von Windenergieanlagen bei entgegenstehendem nicht zu …
Dem prognostischen Verfahren kann aus Rechtsgründen nur entgegengetreten werden, wenn die Behörde willkürliche Annahmen zugrunde legt oder von offensichtlichen Unwahrscheinlichkeiten ausgeht (BVerwG, Beschluss vom 05.10.1990 - 4 CB 1.90 -, NVwZ-RR 1991, 129 und Urteile vom 07.07.1978 - 4 C 79.76 - u.a., BVerwGE 56, 110, vom 19.09.2002 - 4 CN 1.02 -, DVBl. 2003, 204 und vom 19.03.2003 - 9 A 33.02 - m.w.N.; OVG Hamburg, Urteil vom 03.09.2001 - 3 E 32/98.P -, NordÖR 2002, 241 ). - OVG Hamburg, 04.06.2020 - 1 E 1/19
Plangenehmigung für Änderungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Vorfeldes …
In einem Urteil des 3. Senats des erkennenden Gerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 3. September 2001 (3 E 32/98.P) heißt es u.a. (…juris Rn. 209 bzw. 155), "das Konzept der Ausbaustufen - die Beigeladene realisiert die jeweils nächste Ausbaustufe erst, wenn ein weiterer Bedarf an Abfertigungspositionen konkret absehbar ist - (ermöglicht es), den Unsicherheiten einer längerfristigen Verkehrsprognose zu begegnen und den Ausbau der Abfertigungskapazität entsprechend der tatsächlichen Verkehrsentwicklung vorzunehmen.Eine unzulässige ´Vorratsplanung" liegt darin entgegen der Rüge der Klägerin nicht" (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.9.2001, 3 E 32/98.P, juris Rn. 209 bzw. 155).
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02
Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die …
Dem prognostischen Verfahren kann aus Rechtsgründen nur entgegengetreten werden, wenn die Behörde willkürliche Annahmen zugrunde legt oder von offensichtlichen Unwahrscheinlichkeiten ausgeht (BVerwG, Beschluss vom 5.10.1990 - 4 CB 1.90 -, NVwZ-RR 1991, 129 und Urteile vom 7.7.1978 - 4 C 79.76 - u.a., BVerwGE 56, 110, vom 19.9.2002 - 4 CN 1.02 -, DVBl. 2003, 204 und vom 19.3.2003 - 9 A 33.02 - m.w.N.; OVG Hamburg, Urteil vom 3.9.2001 - 3 E 32/98.P -, NordÖR 2002, 241 ). - OVG Hamburg, 18.09.2019 - 1 E 18/18
Klage zweier Bürger auf Einhaltung der Bahnbenutzungsregelungen am Flughafen …
Diese jahrzehntelange, auch in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 3.9.2001, 3 E 32/98.P, juris Rn. 14, 31 ff., 239 ff.;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 31.7.2003, 4 B 61.03, juris Rn. 4) zugrunde gelegte Handhabung spricht dafür, dass die Bahnbenutzungsregelungen Teil der der Beigeladenen erteilten Betriebsgenehmigung sind und bei der Durchführung des Flughafenbetriebs als Bestandteil der Genehmigung zu beachten sind. - VGH Hessen, 14.10.2003 - 2 A 2796/01
Flughafenbetrieb; Einschränkung; Lärm; Planergänzung; Schallisolierung; …
Zudem lassen die Kläger außer Acht, dass durch Luftverkehrslärm verursachte Kommunikationsstörungen (im Freien) ungeachtet ihrer Häufigkeit und Intensität nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis (vgl. hierzu neuerdings Meyer, Wenn kaum jemand noch weiter weiß, ZfL 2003, 147 ff.; ferner die Urteile des BVerwG vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1, 9 ff ; des Bay. VGH vom 3. Dezember 2002 - 20 A 01.40019 bis 40023 u. a. -, S. 29 ff. des amtlichen Umdrucks; des OVG Berlin vom 9. Mai 2003 - OVG 6 A 8.03 -, S. 12 ff. des amtlichen Umdrucks; des VGH Baden-Württemberg vom 4. Juni 2002 - 8 S 460/01 -, Juris Nr. MWRE 106590200, und des OVG Hamburg vom 3. September 2001 - 3 E 32/98.P -, NordÖR 2002, 241 ff., jeweils m. w. N.) allenfalls zu einer - unter Umständen allerdings ganz erheblichen - Belästigung der Betroffenen führen, nicht jedoch deren Gesundheit gefährden können. - VG Stuttgart, 15.09.2009 - 3 K 364/09
Nachbarklage gegen Änderung einer Flugplatzgenehmigung
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2006 - 8 C 10315/05
Flughafen Hahn: Kein Anspruch des Mieters auf Aufhebung des …
- VGH Hessen, 06.08.2002 - 2 A 828/01
Nachträgliche Einschränkung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung - Fluglärm
- OVG Hamburg, 12.12.2006 - 3 Bs 111/06
- VG Regensburg, 28.08.2014 - RO 8 K 14.1179
Hubschraubersonderlandeplatz; Fluglärm; sicherheitsrechtliche Bedenken; …
- VGH Hessen, 06.08.2002 - 2 A 3013/01
Verkehrslandeplatz, Betriebsgenehmigung, Teilwiderruf der Betriebsgenehmigung, …
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