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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 01.09.2009 - 3 E 37/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24888
OVG Sachsen, 01.09.2009 - 3 E 37/09 (https://dejure.org/2009,24888)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.09.2009 - 3 E 37/09 (https://dejure.org/2009,24888)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. September 2009 - 3 E 37/09 (https://dejure.org/2009,24888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 146a
    Untätigkeitsbeschwerde

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 1
    Untätigkeitsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Erhebung einer Untätigkeitsbeschwerde wegen Nichtentscheidung eines Verwaltungsgerichts über einen Terminierungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.01.2003 - 3 B 8.03

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 3 E 37/09
    Eine Untätigkeitsbeschwerde sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor; sie ist auch nicht von Verfassungs wegen geboten oder in entsprechender Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften oder der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig (BVerwG, Beschl. v. 30.1.2003, NVwZ 2003, 869; OVG NW, Beschl. v. 22.4.2009, NJW 2009, 2615; BFH, Beschl. v. 28.5.2009 - III B 73/09 - zitiert nach JURIS zu § 128 FGO; offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.11.2006 - 4 L 33.06 - zitiert nach JURIS m. w. N.).
  • BFH, 28.05.2009 - III B 73/09

    Keine Beschwerde gegen Untätigkeit des FG

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 3 E 37/09
    Eine Untätigkeitsbeschwerde sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor; sie ist auch nicht von Verfassungs wegen geboten oder in entsprechender Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften oder der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig (BVerwG, Beschl. v. 30.1.2003, NVwZ 2003, 869; OVG NW, Beschl. v. 22.4.2009, NJW 2009, 2615; BFH, Beschl. v. 28.5.2009 - III B 73/09 - zitiert nach JURIS zu § 128 FGO; offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.11.2006 - 4 L 33.06 - zitiert nach JURIS m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2009 - 8 E 147/09

    Vorliegen einer wirksamen Klageerhebung i.R.e. Bitte des Absenders eines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 3 E 37/09
    Eine Untätigkeitsbeschwerde sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor; sie ist auch nicht von Verfassungs wegen geboten oder in entsprechender Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften oder der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig (BVerwG, Beschl. v. 30.1.2003, NVwZ 2003, 869; OVG NW, Beschl. v. 22.4.2009, NJW 2009, 2615; BFH, Beschl. v. 28.5.2009 - III B 73/09 - zitiert nach JURIS zu § 128 FGO; offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.11.2006 - 4 L 33.06 - zitiert nach JURIS m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - 4 L 33.06

    Untätigkeitsbeschwerde wegen unangemessen langer Dauer eines gerichtlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 3 E 37/09
    Eine Untätigkeitsbeschwerde sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor; sie ist auch nicht von Verfassungs wegen geboten oder in entsprechender Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften oder der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig (BVerwG, Beschl. v. 30.1.2003, NVwZ 2003, 869; OVG NW, Beschl. v. 22.4.2009, NJW 2009, 2615; BFH, Beschl. v. 28.5.2009 - III B 73/09 - zitiert nach JURIS zu § 128 FGO; offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.11.2006 - 4 L 33.06 - zitiert nach JURIS m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2026 - 12 ME 95/26

    Zwischenverfügung; Hängebeschluss; Niederschlagung; Nichterhebung von Kosten; …

    Gegen eine solche Annahme spricht vielmehr neben dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG, [Plenar-]Beschl. v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 -, NJW 2003, 1924 ff. [1928, unter IV. 2]) und der Verfahrensökonomie bereits der Umstand, dass die Verwaltungsgerichtsordnung keine "Untätigkeitsbeschwerde" kennt (Sächs. OVG, Beschl. v. 1.9.2009 - 3 E 37/09 -, juris, Rn. 2), und zwar selbst dann nicht, wenn dieses (vermeintliche) Rechtsmittel im Einzelfall zutreffend mit der Geltendmachung einer drohenden Verunmöglichung effektiven vorläufigen Rechtsschutzes begründet wird.
  • OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 S 130/10

    Anerkennung einer auf Verfahrensbeschleunigung abzielenden Untätigkeitsbeschwerde …

    Es sei allein Aufgabe des Gesetzgebers, das Rechtschutzsystem näher auszuformen (vgl. etwa BSG, B. v. 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C - [...]; BFH, B. v. 28.05.2009 - III B 73/09 - [...]; Sächsisches OVG, B. v. 01.09.2009 - 3 E 37/09 - [...]).
  • VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 C 11.1707

    Beamtenrecht; Untätigkeitsbeschwerde; Rechtsschutz bei überlangen …

    Die Statthaftigkeit einer gegen die Untätigkeit des angerufenen Gerichts erhobenen Beschwerde wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu ablehnend OVG NRW vom 22.4.2009 - 8 E 147/09 - juris; Sächs. OVG vom 1.9.2009 - 3 E 37/09 - juris; BVerwG vom 30.1.2003 - 3 B 8/03 - juris).
  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 3 C 10.2670

    Antrag zum Verwaltungsgericht, die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die an …

    Teilweise wird sie abgelehnt (vgl. dazu OVG NRW vom 22.4.2009 Az. 8 E 147/09; Sächsisches OVG vom 1.9.2009 Az. 3 E 37/09; BVerwG vom 30.1.2003 Az. 3 B 8/03).
  • VGH Bayern, 01.02.2010 - 3 C 09.3147

    Beamtenrecht; Antrag zum Verwaltungsgericht nach § 123 VwGO wegen Umsetzung; …

    Die Statthaftigkeit einer gegen die Untätigkeit des angerufenen Gerichts erhobenen Beschwerde wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (vergl. dazu ablehnend OVG NRW vom 22.4.2009 Az. 8 E 147/09; Sächsisches OVG vom 1.9.2009 Az. 3 E 37/09; BVerwG vom 30.1.2003 Az. 3 B 8/03).
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