Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 01.09.2009 - 3 E 37/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
VwGO § 146a
Untätigkeitsbeschwerde - Judicialis
VwGO § 146 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 146 Abs. 1
Untätigkeitsbeschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Erhebung einer Untätigkeitsbeschwerde wegen Nichtentscheidung eines Verwaltungsgerichts über einen Terminierungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.01.2003 - 3 B 8.03
Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 3 E 37/09
Eine Untätigkeitsbeschwerde sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor; sie ist auch nicht von Verfassungs wegen geboten oder in entsprechender Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften oder der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig (BVerwG, Beschl. v. 30.1.2003, NVwZ 2003, 869; OVG NW, Beschl. v. 22.4.2009, NJW 2009, 2615; BFH, Beschl. v. 28.5.2009 - III B 73/09 - zitiert nach JURIS zu § 128 FGO; offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.11.2006 - 4 L 33.06 - zitiert nach JURIS m. w. N.). - BFH, 28.05.2009 - III B 73/09
Keine Beschwerde gegen Untätigkeit des FG
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 3 E 37/09
Eine Untätigkeitsbeschwerde sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor; sie ist auch nicht von Verfassungs wegen geboten oder in entsprechender Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften oder der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig (BVerwG, Beschl. v. 30.1.2003, NVwZ 2003, 869; OVG NW, Beschl. v. 22.4.2009, NJW 2009, 2615; BFH, Beschl. v. 28.5.2009 - III B 73/09 - zitiert nach JURIS zu § 128 FGO; offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.11.2006 - 4 L 33.06 - zitiert nach JURIS m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2009 - 8 E 147/09
Vorliegen einer wirksamen Klageerhebung i.R.e. Bitte des Absenders eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 3 E 37/09
Eine Untätigkeitsbeschwerde sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor; sie ist auch nicht von Verfassungs wegen geboten oder in entsprechender Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften oder der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig (BVerwG, Beschl. v. 30.1.2003, NVwZ 2003, 869; OVG NW, Beschl. v. 22.4.2009, NJW 2009, 2615; BFH, Beschl. v. 28.5.2009 - III B 73/09 - zitiert nach JURIS zu § 128 FGO; offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.11.2006 - 4 L 33.06 - zitiert nach JURIS m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - 4 L 33.06
Untätigkeitsbeschwerde wegen unangemessen langer Dauer eines gerichtlichen …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2009 - 3 E 37/09
Eine Untätigkeitsbeschwerde sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor; sie ist auch nicht von Verfassungs wegen geboten oder in entsprechender Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften oder der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig (BVerwG, Beschl. v. 30.1.2003, NVwZ 2003, 869; OVG NW, Beschl. v. 22.4.2009, NJW 2009, 2615; BFH, Beschl. v. 28.5.2009 - III B 73/09 - zitiert nach JURIS zu § 128 FGO; offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.11.2006 - 4 L 33.06 - zitiert nach JURIS m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 14.09.2026 - 12 ME 95/26
Zwischenverfügung; Hängebeschluss; Niederschlagung; Nichterhebung von Kosten; …
Gegen eine solche Annahme spricht vielmehr neben dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG, [Plenar-]Beschl. v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 -, NJW 2003, 1924 ff. [1928, unter IV. 2]) und der Verfahrensökonomie bereits der Umstand, dass die Verwaltungsgerichtsordnung keine "Untätigkeitsbeschwerde" kennt (Sächs. OVG, Beschl. v. 1.9.2009 - 3 E 37/09 -, juris, Rn. 2), und zwar selbst dann nicht, wenn dieses (vermeintliche) Rechtsmittel im Einzelfall zutreffend mit der Geltendmachung einer drohenden Verunmöglichung effektiven vorläufigen Rechtsschutzes begründet wird. - OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 S 130/10
Anerkennung einer auf Verfahrensbeschleunigung abzielenden Untätigkeitsbeschwerde …
Es sei allein Aufgabe des Gesetzgebers, das Rechtschutzsystem näher auszuformen (vgl. etwa BSG, B. v. 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C - [...]; BFH, B. v. 28.05.2009 - III B 73/09 - [...]; Sächsisches OVG, B. v. 01.09.2009 - 3 E 37/09 - [...]). - VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 C 11.1707
Beamtenrecht; Untätigkeitsbeschwerde; Rechtsschutz bei überlangen …
Die Statthaftigkeit einer gegen die Untätigkeit des angerufenen Gerichts erhobenen Beschwerde wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu ablehnend OVG NRW vom 22.4.2009 - 8 E 147/09 - juris; Sächs. OVG vom 1.9.2009 - 3 E 37/09 - juris; BVerwG vom 30.1.2003 - 3 B 8/03 - juris). - VGH Bayern, 03.11.2010 - 3 C 10.2670
Antrag zum Verwaltungsgericht, die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die an …
Teilweise wird sie abgelehnt (vgl. dazu OVG NRW vom 22.4.2009 Az. 8 E 147/09; Sächsisches OVG vom 1.9.2009 Az. 3 E 37/09; BVerwG vom 30.1.2003 Az. 3 B 8/03). - VGH Bayern, 01.02.2010 - 3 C 09.3147
Beamtenrecht; Antrag zum Verwaltungsgericht nach § 123 VwGO wegen Umsetzung; …
Die Statthaftigkeit einer gegen die Untätigkeit des angerufenen Gerichts erhobenen Beschwerde wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (vergl. dazu ablehnend OVG NRW vom 22.4.2009 Az. 8 E 147/09; Sächsisches OVG vom 1.9.2009 Az. 3 E 37/09; BVerwG vom 30.1.2003 Az. 3 B 8/03).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".