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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1243
OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11 (https://dejure.org/2011,1243)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23.08.2011 - 3 EN 77/11 (https://dejure.org/2011,1243)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23. August 2011 - 3 EN 77/11 (https://dejure.org/2011,1243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 105 Abs 2a GG, § 47 Abs 6 VwGO, § 1 Abs 1 UStG
    Überprüfung einer "Übernachtungssteuer" im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes nach § 47 Abs. 6 VwGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhebung einer "Übernachtungssteuer": Offensichtlich rechtmäßig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Jenaer "Bettensteuer" darf weiter erhoben werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    "Bettensteuer" auch in Jena zulässig

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jena darf vorläufig weiterhin "Bettensteuer" erheben - Schwerer Nachteile oder wichtige Gründe des Hotelbetreibers für Erlass einstweiliger Anordnung nicht erkennbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz bzgl. der Satzung der Stadt Jena vom 16. Dezember 2010 über die Erhebung einer Übernachtungssteuer

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1316
  • DÖV 2011, 939
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (17)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11337/10

    Zulässigkeit einer Übernachtungssteuer

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Überdies sind die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer trotz der Absicht der Antragsgegnerin, mit den Mehreinnahmen insbesondere einen Beitrag zur weiteren Finanzierung von Leistungen im touristischen Bereich der Stadt zu leisten (vgl. die Begründung zum Satzungsentwurf in der Beschlussvorlage des Stadtrats vom 26. Oktober 2010 - Nr.: 10/0753-BV -, S. 2), in rechtlicher Hinsicht nicht zweckgebunden, weil die Satzung keine entsprechenden Regelungen enthält (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 21 zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010).

    Hiervon ausgehend ist es nicht ausgeschlossen, bereits das Verreisen selbst und die damit verbundene Notwendigkeit, außerhalb der eigenen Wohnung zu übernachten, als einen Aufwand zu bewerten, der über die Deckung des persönlichen Grundbedarfs hinausgeht (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 26 ff., und VG Köln…, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 65; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [389] und Meier in ZKF 2010, 265 [267]).

    Demgemäß wird sich die Besteuerung des Aufwands für Übernachtungen in Beherbergungsunternehmen voraussichtlich nicht schon deshalb als unzulässig erweisen, weil eine solche Übernachtung beruflich veranlasst ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 30 ff., und VG Köln…, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 66; ferner Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142]; Meier in ZKF 2010, 265 [267]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [74]).

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn eine häusliche Übernachtung zwingend ausscheidet und die betreffende Person während ihres Aufenthalts keine Möglichkeit hat, neben ihren beruflichen oder geschäftlichen Aktivitäten und der Befriedigung notwendiger Grundbedürfnisse - wie Nahrungsaufnahme, Schlaf, Körperpflege - auch sonstigen privaten Interessen nachzugehen, also etwa kulturelle, sportliche, gastronomische oder sonstige Freizeitangebote zu nutzen (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 35, und Engelbrecht in Kommunalpraxis BY 2011, 140 [142]).

    Demgemäß wird es voraussichtlich nicht zu beanstanden sein, wenn ein Satzungsgeber - im Hinblick auf die Notwendigkeit typisierender Regelungen - davon absieht, beruflich veranlasste Übernachtungen von der Übernachtungssteuer auszunehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 36).

    Es liegt nicht fern, bereits diese Unterschiede als so schwerwiegend anzusehen, dass die Übernachtungssteuer und die Umsatzsteuer insgesamt als nicht gleichartig erachtet werden können (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 44 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln…, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 91 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [390 f.]; Rutemöller in ZRP 2010, 108 [109]; Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142 f.]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76 f.]), zumal für diese Beurteilung wohl auf eine alle Steuermerkmale einbeziehende wertende Gesamtbetrachtung abzustellen sein dürfte (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 43 m. w. N.).

    Die Übernachtungssteuer dürfte schon nicht den Charakter einer Umsatzsteuer i. S. v. Art. 1 Abs. 2 RL 2006/112/EG aufweisen, weil sie - wie bereits ausgeführt - keine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" darstellt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 52 f. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln…, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 109 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77]; zur entsprechenden Vorgängervorschrift des Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG [ABl.

    Hierin kann nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung gesehen werden (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 66 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln…, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 114 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77 f.]; im Ergebnis ebenso Meier in ZKF 2010, 265 [267 f.]).

  • VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10

    "Kulturförderabgabe" rechtmäßig

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Hiervon ausgehend ist es nicht ausgeschlossen, bereits das Verreisen selbst und die damit verbundene Notwendigkeit, außerhalb der eigenen Wohnung zu übernachten, als einen Aufwand zu bewerten, der über die Deckung des persönlichen Grundbedarfs hinausgeht (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 26 ff., und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 65; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [389] und Meier in ZKF 2010, 265 [267]).

    Demgemäß wird sich die Besteuerung des Aufwands für Übernachtungen in Beherbergungsunternehmen voraussichtlich nicht schon deshalb als unzulässig erweisen, weil eine solche Übernachtung beruflich veranlasst ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 30 ff., und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 66; ferner Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142]; Meier in ZKF 2010, 265 [267]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [74]).

    Es liegt nicht fern, bereits diese Unterschiede als so schwerwiegend anzusehen, dass die Übernachtungssteuer und die Umsatzsteuer insgesamt als nicht gleichartig erachtet werden können (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 44 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 91 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [390 f.]; Rutemöller in ZRP 2010, 108 [109]; Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142 f.]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76 f.]), zumal für diese Beurteilung wohl auf eine alle Steuermerkmale einbeziehende wertende Gesamtbetrachtung abzustellen sein dürfte (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 43 m. w. N.).

    Die Übernachtungssteuer dürfte schon nicht den Charakter einer Umsatzsteuer i. S. v. Art. 1 Abs. 2 RL 2006/112/EG aufweisen, weil sie - wie bereits ausgeführt - keine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" darstellt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 52 f. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 109 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77]; zur entsprechenden Vorgängervorschrift des Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG [ABl.

    Hierin kann nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung gesehen werden (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 66 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 114 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77 f.]; im Ergebnis ebenso Meier in ZKF 2010, 265 [267 f.]).

    Sowohl im rechtswissenschaftlichen Schrifttum als auch in der Rechtsprechung wird - u. a. auch zu vergleichbaren kommunalabgabenrechtlichen Bestimmungen anderer Bundesländer - die Auffassung vertreten, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten der Aufwendungen für die Fremdenverkehrsförderung bzw. für Heil-, Kur- oder Erholungszwecke stünden, soweit ihre Voraussetzungen vorliegen, gleichberechtigt nebeneinander (vgl. Ecker, Kommunalabgaben in Thüringen, Erläuterungen zu § 8 ThürKAG , Nr. 1.3 a. E., und Erläuterungen zu § 9 ThürKAG , Nr. 1.3, letzter Absatz, und Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76] zu §§ 9 f. NKAG; ferner VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 39 ff. zu § 11 KAG NW).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Sie erfüllt insbesondere die Merkmale einer Steuer, da sie keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellt und der Erzielung von Einkünften dient (zum Steuerbegriff vgl. insbesondere BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [344] = Juris, Rn. 65 m. w. N.).

    In ihm kommt typischerweise wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck, wobei es keine Rolle spielt, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird, ob er im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet und welchen Zwecken er dient (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [346 ff.] = Juris, Rn. 69 ff. m. w. N., und Tipke/Lang, Steuerrecht, 19. Auflage 2008, § 3 Rn. 49).

    Die Freiwilligkeit des Aufwands oder seine Veranlassung allein durch den Konsumwillen des Steuerpflichtigen ist gerade kein ungeschriebenes Merkmal der Aufwandsteuer (so zur Zweitwohnungssteuer BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [347] = Juris, Rn. 73 m. w. N., und BVerwG…, Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 7.08 - NVwZ 2009, 1437 = Juris, Rn. 16, 26).

    Mit ihr werden Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben - entsprechend des örtlich beschränkten Geltungsbereichs der Satzung - nur im Stadtgebiet der Antragsgegnerin besteuert, weshalb sie einen ortsbezogenen Anknüpfungspunkt aufweist; eine über das Gebiet der Antragsgegnerin hinausreichende unmittelbare Wirkung ist nicht erkennbar (vgl. auch Meier in ZKF 2010, 265 [266]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [74]; zur Weimarer Satzung über eine "Kulturförderabgabe" vgl. Wegner in BayVBl. 2011, 261 [263]; zur Begriffsdefinition der örtlichen Steuer vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [349 f.] = Juris, Rn. 79 m. w. N.).

    Ob eine örtliche Verbrauch- oder Aufwandsteuer einer bundesgesetzlich geregelten Steuer gleichartig i. S. v. Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG ist, ist anhand eines Vergleichs der steuerbegründenden Tatbestände zu beurteilen, wobei neben anderen Gesichtspunkten wie Steuergegenstand, Steuermaßstab, Art der Erhebungstechnik und wirtschaftlichen Auswirkungen insbesondere darauf abzustellen ist, ob die zu vergleichenden Steuern dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpfen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [350 f.] = Juris, Rn. 83 f.).

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93

    Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Rn. 50 Unterschiede kommen bereits hinsichtlich des Steuergegenstands in Betracht, weil die Übernachtungssteuer nicht alle der Umsatzsteuer unterliegenden Umsätze, sondern nur einen äußerst geringen Teilbereich derselben erfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1994 - 8 N 1.93 - BVerwGE 92, 272 [286] = Juris, Rn. 22).

    Die Übernachtungssteuer als "Einphasen-Aufwandsteuer" setzt hingegen ausschließlich und einmalig auf der Letztanbieterstufe an (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19. August 1994 - 8 N 1.93 - BVerwGE 96, 272 [286 f.] = Juris, Rn. 22 m. w. N.).

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Hiernach dürfen durch Abgabenregelungen weder Lenkungswirkungen erzeugt werden, die den vom zuständigen Sachgesetzgeber erlassenen Regelungen zuwiderlaufen, noch konzeptionelle Entscheidungen des zuständigen Gesetzgebers verfälscht werden (vgl. nur BVerfG…, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1876/91 u. a. - BVerfGE 98, 83 [97 f.] = Juris, Rn. 119 ff. m. w. N., und Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u. a. - BVerfGE 98, 265 [301] = Juris, Rn. 162).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Hiervon ausgehend müssen bei kommunalen Abgabensatzungen insbesondere die in § 2 Abs. 2 ThürKAG genannten Voraussetzungen der Abgabenerhebung so bestimmt geregelt sein, dass diese für den Abgabepflichtigen voraussehbar sind (zur inhaltlichen Bestimmtheit und zur Auslegung abgabenrechtlicher Regelungen vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209 [215] = Juris, Rn. 25 f., und BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4.04 - Juris, Rn. 49, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Klärschlamm

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Dieser Grundsatz fordert vom Normgeber, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist, damit die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 [396 f.] = Juris, Rn. 124, und BVerwG…, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 8 BN 3.05 - Juris, Rn. 18, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Nr. L 376 S. 1] vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12/08 - BVerwGE 135, 367 [379] = Juris, Rn. 34 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91

    Landesrechtliche Abfallabgabe

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Hiernach dürfen durch Abgabenregelungen weder Lenkungswirkungen erzeugt werden, die den vom zuständigen Sachgesetzgeber erlassenen Regelungen zuwiderlaufen, noch konzeptionelle Entscheidungen des zuständigen Gesetzgebers verfälscht werden (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1876/91 u. a. - BVerfGE 98, 83 [97 f.] = Juris, Rn. 119 ff. m. w. N., …und Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u. a. - BVerfGE 98, 265 [301] = Juris, Rn. 162).
  • OVG Thüringen, 19.07.2006 - 3 N 582/02

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartengebühren; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Für die Bemessung des Interesses an der Feststellung der Unwirksamkeit einer Abgabensatzung im Normenkontrollverfahren ist grundsätzlich auf die Höhe der Abgaben abzustellen, die aufgrund der angegriffenen Satzungsnormen erhoben werden können (vgl. nur Senatsbeschluss vom 1. Juni 2006 - 3 N 582/02 - Juris, Rn. 108 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 9 B 90.01

    Kindergartengebühren; Geschwisterrabatt; Gleichheitssatz; Belastungsgleichheit.

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Auslegung einfachen Rechts

  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99

    Wiederbeschaffungszeitwert

  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05

    Übertragung von Teilen der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband; …

  • BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92

    Ausbildungsförderung - Einkommen - Steuerbescheid - Bindung - …

  • BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07

    Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund, …

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08

    Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …

  • OVG Thüringen, 08.04.2020 - 3 EN 245/20

    Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios im Rahmen der Corona-Panepedemie

    Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nur dann als Bestandteil der Folgenabwägung in die Bewertung einzubeziehen, wenn sich schon bei summarischer Prüfung im Anordnungsverfahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ergibt, dass ein Normenkontrollantrag unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet ist (st. Rspr. des Senats: vgl. nur Beschluss vom 23. August 2011 - 3 EN 77/11 - LKV 2011, 472 m. w. N.).
  • FG Bremen, 16.04.2014 - 2 K 85/13

    Kein Verstoß der Tourismusabgabe nach dem Bremischen Gesetz über die Erhebung …

    Vielmehr liegen Abgabenvorschriften des Bundes und des Landes Bremen ohne Lenkungszwecke vor, die lediglich in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen nicht übereinstimmen (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 66 f.; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 67 f.; OVG Thüringen, Beschlüsse in DVBl 2011, 1366 , juris Rz 65; in ZKF 2011, 236, juris Rz 53; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 136 ff.; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 135 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 120).
  • OVG Thüringen, 10.04.2020 - 3 EN 248/20

    Corona- Pandemie: Generelles Versammlungsverbot noch gerechtfertigt

    Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nur dann als Bestandteil der Folgenabwägung in die Bewertung einzubeziehen, wenn sich schon bei summarischer Prüfung im Anordnungsverfahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ergibt, dass ein Normenkontrollantrag unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet ist (st. Rspr. des Senats: vgl. nur Beschluss vom 23. August 2011 - 3 EN 77/11 - LKV 2011, 472 m. w. N.).
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