Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer sofortigen Vollziehung der Untersagung der Wettvermittlung; Vereinbarkeit der Vermittlung von Sportwetten mit thüringischem Landesrecht; Notwendigkeit eines Wettmonopols für eine Übergangszeit im Hinblick auf die Ausrichtung staatlichen Handelns mit ...
Verfahrensgang
- VG Weimar, 04.08.2006 - 8 E 840/06
- OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (24)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Der angefochtene Bescheid verstoße gegen Art. 12 GG , weil die das Staatsmonopol rechtfertigenden Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - für die einstweilen zu beachtende Fortgeltung des bayerischen Sportwettenmonopols nicht umgesetzt worden seien.Diese allgemeine ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnis nach Landesrecht bejaht die einhellige Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - NJW 2006, 1261 = EuGRZ 2006, 189 = GewArch 2006, 199 und Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - und vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - jeweils [...] sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175 = GewArch 2006, 412).
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in den Gründen seines Urteils vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (…a.a.O.) zum Bayerischen Staatslotteriegesetz vom 29. April 1999 (GVBl. 1999, 226) festgestellt, dass dieses Gesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, soweit nach dem Gesetz solche Wetten nur vom Freistaat Bayern veranstaltet und nur derartige Wetten gewerblich vermittelt werden dürfen, ohne das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten.
Das Bundeskartellamt hebt ausdrücklich in der einleitenden Kurzzusammenfassung der Gründe hervor, dass es nicht um den Ausschluss privater Sportwettenveranstalter vom Markt gehe, sondern ausschließlich um das staatlich verantwortete Lotterieangebot der Lottogesellschaften und eine Vereinbarung der Lottogesellschaften, die ihren Nachfragewettbewerb nach den Leistungen gewerblicher Spielvermittler und darüber auch mittelbar ihren Angebotswettbewerb um die Spieler beschränken und grenzt sich insoweit von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (…a.a.O.) ab (vgl. BA S. 9).
Das Bundesverfassungsgericht sieht die Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG in einer Parallele zu den vom EuGH formulierten Vorgaben (vgl. Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - a.a.O. Rn 134 ff., 144).
Der Bund hat von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 (Recht der Wirtschaft), abgesehen vom Bereich der Wetten auf Pferdesportereignisse, noch keinen Gebrauch gemacht, ist aber ohne Rücksicht auf den ordnungsrechtlichen Aspekt der Regelungsmaterie nicht gehindert, weitergehend gesetzgeberisch tätig zu werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - a.a.O., Rn. 96, 155).
Ein solches überragend wichtiges Gemeinwohlziel erkennt das Bundesverfassungsgericht in der zitierten Entscheidung selbst an, ohne sich allerdings darauf festzulegen, ob daraus eine Pflicht des Staates zum Schutz der Gesundheit der Bürger aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folge ( Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - a.a.O., Rn. 99).
- BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06
Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber
Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Diese allgemeine ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnis nach Landesrecht bejaht die einhellige Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - NJW 2006, 1261 = EuGRZ 2006, 189 = GewArch 2006, 199 und Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - und vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - jeweils [...] sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175 = GewArch 2006, 412).Ein eigenes Vorlageverfahren an den EuGH hat im Rahmen des Eilrechtsschutzes zu unterbleiben (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - a.a.O., m.w.N.).
Der damit gerechtfertigten sofortigen Vollziehung der Untersagung der Wettvermittlung stehen auch Gründe des effektiven Rechtsschutzes nicht entgegen, wie das Bundesverfassungsgericht in hier einschlägigen Verfahren mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - WM 2006, 1644 und vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - [...]).
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Diese allgemeine ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnis nach Landesrecht bejaht die einhellige Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - NJW 2006, 1261 = EuGRZ 2006, 189 = GewArch 2006, 199 und Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - und vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - jeweils [...] sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175 = GewArch 2006, 412).Ein Rückgriff auf allgemeine gewerberechtliche Eingriffsbefugnisse nach der Gewerbeordnung dürfte ihr indessen verwehrt sein, soweit nicht ausnahmsweise zugleich eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden im Sinne des § 35 GewO anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - a.a.O. Rn. 41).
So hat jüngst auch das Bundesverwaltungsgericht zur Rechtslage in Bayern entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten, die nicht vom Freistaat veranstaltet werden, derzeit ordnungsrechtlich unterbunden werden darf (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - a.a.O.).
- BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05
Sportwettenvermittlung
Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Diese allgemeine ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnis nach Landesrecht bejaht die einhellige Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - NJW 2006, 1261 = EuGRZ 2006, 189 = GewArch 2006, 199 und Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - und vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - jeweils [...] sowie BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175 = GewArch 2006, 412).Ein solches Wettmonopol dürfte von Verfassungs wegen jedenfalls für die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Übergangszeit so lange nicht in Frage gestellt sein, wie sich staatliches Handeln mit einem Mindestmaß an Konsistenz an der Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten ausrichtet (vgl. insoweit auch zur Rechtslage in Baden-Württemberg, BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - a.a.O. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 6 S 1987/05 - GewArch 2006, 418 = VBlBW 2006, 424).
Der damit gerechtfertigten sofortigen Vollziehung der Untersagung der Wettvermittlung stehen auch Gründe des effektiven Rechtsschutzes nicht entgegen, wie das Bundesverfassungsgericht in hier einschlägigen Verfahren mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - WM 2006, 1644 und vom 19. Oktober 2006 - 2 BvR 2023/06 - [...]).
- EuGH, 14.10.2004 - C-36/02
das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Als Maßnahme, die den freien Dienstleistungsverkehr ungerechtfertigt beeinträchtigt, wäre sie nur anzusehen, wenn sie nicht durch ein berechtigtes Interesse aus Gründen des Grundrechtsschutzes und der Achtung der Menschenwürde gerechtfertigt werden kann und im Fall der Anerkennung des Gemeinwohlbelangs über das hinausgeht, was zur Erreichung des verfolgten Zieles erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - C - 36/02 - Slg 2004 I 09609 "Laserdom" auf Vorlagebeschluss des BVerwG vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 - BVerwGE 115, 189 = NVwZ 2002, 598 = GewArch 2002, 154).Die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit einschlägiger Bestimmungen der nationalen Rechtsordnung sind nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil ein Mitgliedstaat andere Schutzregelungen als ein anderer Mitgliedstaat erlassen hat (vgl. ebenso EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - C - 36/02 - a.a.O., L 1).
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 6 S 1987/05
Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Vermittlung privater Oddset-Wetten
Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Ein solches Wettmonopol dürfte von Verfassungs wegen jedenfalls für die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Übergangszeit so lange nicht in Frage gestellt sein, wie sich staatliches Handeln mit einem Mindestmaß an Konsistenz an der Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten ausrichtet (vgl. insoweit auch zur Rechtslage in Baden-Württemberg, BVerfG…, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 - a.a.O. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 6 S 1987/05 - GewArch 2006, 418 = VBlBW 2006, 424).Die derzeitige (Übergangs-) Rechtslage verstoße deshalb nicht gegen Gemeinschaftsrecht (vgl. Beschluss vom 28. Juli 2006 - 6 S 1987/05 - a.a.O.).
- OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03
Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Sportwetten gehören zu den Glücksspielen i.S.d. V. (vgl. nur Senatsurteil vom 20. Mai 2005 - 3 KO 705/03 - ThürVBl. 2006, 201 = DÖV 2006, 837 L).Wenn und soweit diese spezielle Eingriffsbefugnis gemäß§ 12 LottStV sich nicht zugleich auf die Veranstaltung bzw. die Vermittlung von Sportwetten beziehen sollte, ergibt sich das Recht zum Einschreiten der unteren Gewerbebehörde des Antragsgegners aber aus § 5 ThürOBG (vgl. § 1 der Zuständigkeits- und Ermächtigungsverordnung vom 9. Januar 1992 - GVBl. S. 45 und Senatsurteil vom 20. Mai 2005 - 3 KO 705/03 - a.a.O.).
- BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
Unterhaltungsspiel "Laserdrom"
Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Als Maßnahme, die den freien Dienstleistungsverkehr ungerechtfertigt beeinträchtigt, wäre sie nur anzusehen, wenn sie nicht durch ein berechtigtes Interesse aus Gründen des Grundrechtsschutzes und der Achtung der Menschenwürde gerechtfertigt werden kann und im Fall der Anerkennung des Gemeinwohlbelangs über das hinausgeht, was zur Erreichung des verfolgten Zieles erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - C - 36/02 - Slg 2004 I 09609 "Laserdom" auf Vorlagebeschluss des BVerwG vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 - BVerwGE 115, 189 = NVwZ 2002, 598 = GewArch 2002, 154). - EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Ein zwingender Grund, aus Gründen der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts, dieses Recht unangewendet zu lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 1978 - Rs 106/77 - NJW 1978, 1741), liegt nicht vor. - EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06
Das Gericht bezieht sich dafür ausdrücklich auf das Urteil des EuGH vom 6. November 2003 - C - 243/01 - Gambelli u.a. (Slg. 2003, I, 13076, Rn 62). - BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
- EuGH, 21.10.1999 - C-67/98
Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06
Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen
- VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06
Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen
- OVG Bremen, 07.09.2006 - 1 B 273/06
Werder Bremen darf nicht für bwin werben - Gewerbegesetz der DDR; …
- EuGH, 04.04.2005 - C-360/01
Streichung
- EuGH, 06.03.2007 - C-338/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …
- BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …
- BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05
Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische …
- BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige …
- OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - Kart 15/06
Wettbewerbswidrigkeit einer Anweisung an die Lottogesellschaften, Spielumsätze …
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens …
- OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unvermeidbarer Verbotsirrtum des …
- EuGH, 16.05.2006 - C-360/04
Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Glücksspielsektor; …
- OVG Thüringen, 20.08.2020 - 3 KO 702/10
Anfechtung einer Verwaltungsgebührenfestsetzung bei erledigter Sachentscheidung; …
Die hiergegen erhobene Beschwerde des Klägers wies das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 07.02.2007 (Az. 3 EO 730/06) zurück.Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie die beigezogenen Behördenakten des Landkreises Gotha sowie die Gerichtsakten 8 E 840/06 We / 3 EO 730/06 und 5 E 1012/08 We / 3 EO 666/08, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.
- VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06
Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel
Die hiergegen erhobene Beschwerde des Klägers wies das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 07.02.2006 (Az. 3 EO 730/06) zurück.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze der Beteiligten, den Behördenvorgang (ein Hefter) sowie die gleich gelagerten Verfahren des Klägers gegen den Landkreis Gotha mit den Aktenzeichen 8 E 840/06, 3 EO 730/06, 5 E 1012/08 und 3 EO 666/08 Bezug genommen.
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