Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Art 8 GG, § 15 Abs 2 VersammlG
Zeitliche Verlegung einer für den 9. November geplanten Demonstration - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 02.11.2016 - 1 E 1158/16
- OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 1.13
Wiederholungsgefahr; Holocaust-Gedenktag; Versammlungsverbot; Auflage; Begriff …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16
Diese Feststellung setzt voraus, dass die Versammlung eine den Umständen nach eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken erkennen lässt, etwa diesem nicht den ihm aus Sicht der Mitbürger gebührenden Stellenwert belässt, insbesondere dessen Sinn oder moralisch-ethischen Wert negiert, oder in anderer Weise dem Anspruch der Bürger entgegenwirkt, sich ungestört dem Gedenken zuwenden zu können, ohne hierbei erheblichen Provokationen ausgesetzt zu sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Januar 2012 - 1 BvQ 4/12 - juris; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2014 - 6 C 1/13- juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2013 - 1 BvQ 52/13 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. November 2015 - 10 CS 15.2437 - juris).Rn. 9 Insoweit ist gemäß den verfassungsrechtlichen Anforderungen zunächst das vom Antragsteller proklamierte Artikulationsanliegen als gegeben hinzunehmen (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2014 - 6 C 1/13 - juris Rdn. 21; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. November 2009 - 10 CS 09.2797 - juris).
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16
Ermächtigungen zur Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten - wie hier der Versammlungsfreiheit - knüpfen nicht an die Gesinnung, sondern an Gefahren für Rechtsgüter an, die aus konkreten Handlungen folgen (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 - juris Rdn. 28). - BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; "Gegen Sozialdumping und …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16
Dieses Grundrecht garantiert auch Minderheiten Äußerungsmöglichkeiten und unterwirft die Bestimmung der Grenzen dem Gesetz (BVerfG, Beschluss vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 22/01 - juris Rdn. 18).
- BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben
Auszug aus OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16
Rn. 9 Insoweit ist gemäß den verfassungsrechtlichen Anforderungen zunächst das vom Antragsteller proklamierte Artikulationsanliegen als gegeben hinzunehmen (BVerwG…, Urteil vom 26. Februar 2014 - 6 C 1/13 - juris Rdn. 21; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. November 2009 - 10 CS 09.2797 - juris). - BVerfG, 27.01.2012 - 1 BvQ 4/12
Ablehnung des Erlasses einer eA: versammlungsbehördlich angeordneter …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16
Diese Feststellung setzt voraus, dass die Versammlung eine den Umständen nach eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken erkennen lässt, etwa diesem nicht den ihm aus Sicht der Mitbürger gebührenden Stellenwert belässt, insbesondere dessen Sinn oder moralisch-ethischen Wert negiert, oder in anderer Weise dem Anspruch der Bürger entgegenwirkt, sich ungestört dem Gedenken zuwenden zu können, ohne hierbei erheblichen Provokationen ausgesetzt zu sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Januar 2012 - 1 BvQ 4/12 - juris; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2014 - 6 C 1/13- juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2013 - 1 BvQ 52/13 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. November 2015 - 10 CS 15.2437 - juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2012 - 7 A 10821/12
Keine Demonstration der NPD am 27. Januar 2012
Auszug aus OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16
Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass die zeitliche Verlegung weitgehend in ihrer Wirkung einem Verbot gleichkommt; dies gilt jedenfalls dann, wenn es - wie hier - dem Veranstalter genau auf diesen Tag ankommt, weil die Veranstaltung ansonsten für ihn thematisch den Sinn verliert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 7 A 10821/12 - juris Rdn. 24 m. w. N.). - BVerfG, 08.11.2013 - 1 BvQ 52/13
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Wiederherstellung der aufschiebenden …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16
Diese Feststellung setzt voraus, dass die Versammlung eine den Umständen nach eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken erkennen lässt, etwa diesem nicht den ihm aus Sicht der Mitbürger gebührenden Stellenwert belässt, insbesondere dessen Sinn oder moralisch-ethischen Wert negiert, oder in anderer Weise dem Anspruch der Bürger entgegenwirkt, sich ungestört dem Gedenken zuwenden zu können, ohne hierbei erheblichen Provokationen ausgesetzt zu sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Januar 2012 - 1 BvQ 4/12 - juris; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2014 - 6 C 1/13- juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2013 - 1 BvQ 52/13 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. November 2015 - 10 CS 15.2437 - juris). - OVG Thüringen, 12.04.2002 - 3 EO 261/02
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration; …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16
Der Senat weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Behörde die Pflicht zu einer versammlungsfreundlichen Verfahrensweise hat, der sie grundsätzlich auch gegenüber einem missliebigen Veranstalter genügen muss (Senatsbeschlüsse vom 30. April 2015 - 3 EO 227/15 - und vom 12. April 2002 - 3 EO 261/02- ). - VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2797
"Heldengedenkmarsch 2009" in München kann nicht verboten werden
Auszug aus OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16
Rn. 9 Insoweit ist gemäß den verfassungsrechtlichen Anforderungen zunächst das vom Antragsteller proklamierte Artikulationsanliegen als gegeben hinzunehmen (BVerwG…, Urteil vom 26. Februar 2014 - 6 C 1/13 - juris Rdn. 21; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. November 2009 - 10 CS 09.2797 - juris). - VGH Bayern, 09.11.2015 - 10 CS 15.2437
Versammlung, Zeitliche Verlegung, Pegida-Versammlung, Gefahrenprognose, 9 …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.11.2016 - 3 EO 842/16
Diese Feststellung setzt voraus, dass die Versammlung eine den Umständen nach eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken erkennen lässt, etwa diesem nicht den ihm aus Sicht der Mitbürger gebührenden Stellenwert belässt, insbesondere dessen Sinn oder moralisch-ethischen Wert negiert, oder in anderer Weise dem Anspruch der Bürger entgegenwirkt, sich ungestört dem Gedenken zuwenden zu können, ohne hierbei erheblichen Provokationen ausgesetzt zu sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Januar 2012 - 1 BvQ 4/12 - juris; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2014 - 6 C 1/13- juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2013 - 1 BvQ 52/13 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. November 2015 - 10 CS 15.2437 - juris). - OVG Thüringen, 30.04.2015 - 3 EO 227/15
NPD-Aufzug am 1. Mai in Erfurt über verkürzte Wegstrecke erlaubt
- VGH Hessen, 07.10.2024 - 8 B 1898/24
Verbot einer Versammlung zu dem Thema Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört …
Versammlungsbehörden obliegt vielmehr die Pflicht zu einer versammlungsfreundlichen Verfahrensweise, der sie grundsätzlich auch gegenüber missliebigen Veranstaltern genügen müssen (Thür. OVG, Beschluss vom 7. November 2016 - 3 EO 842/16 -, juris Rn. 4). - VG Frankfurt/Main, 28.08.2025 - 5 L 4151/25
Pro-Palästina-Demo >>United4Gaza
Versammlungsbehörden obliegt vielmehr die Pflicht zu einer versammlungsfreundlichen Verfahrensweise, der sie grundsätzlich auch gegenüber missliebigen Veranstaltern genügen müssen (Thür. OVG, Beschluss vom 7. November 2016 - 3 EO 842/16 -, juris Rn. 4). - VGH Baden-Württemberg, 07.10.2024 - 3 S 1556/24
Versammlungsrecht; Beschwerdeentscheidung bei großer Eilbedürftigkeit der Sache
Vielmehr ist die Feststellung erforderlich, dass von der konkreten Art und Weise der Durchführung der Versammlung Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtigen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.01.2012 - 1 BvQ 4/12 - juris Rn. 7;… BVerwG, Urt. v. 26.02.2014 - 6 C 1.13 - juris Rn. 16; Thür. OVG, Beschl. v. 07.11.2016 - 3 EO 842/16 - juris Rn. 7).
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