Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Behandlung einer Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) nur bei Vorlage eines vor der Behandlung erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attestes - LRS nicht immer Krankheit im Sinne des § 33 EStG - Zulässigkeit der Aufstellung von ...
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33
Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) als außergewöhnliche Belastung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) als außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
Ohne Attest vom Amtsarzt keine Steuererstattung
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07
- BFH, 19.05.2009 - VI B 159/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- LSG Bayern, 23.03.2006 - L 4 KR 279/04
Anspruch auf Behandlung von Legastheniefolgen; Erstattungsanspruch des nachrangig …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07
Mit Urteil vom 26. Juni 1992 III R 8/91 (BStBl II 1993, 278) hat der BFH ausgeführt, dass Aufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für die Behandlung seines Kindes, dessen Lese- und Rechtschreibfähigkeit beeinträchtigt sei, als Krankheitskosten gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden könnten, wenn die LRS im konkreten Fall eine Krankheit darstelle und die Aufwendungen zum Zwecke ihrer Heilung oder Linderung getätigt worden seien (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 15. August 2005 V R 71/03, BStBl II 2006, 143, zu II. 1. c; insbesondere zur Frage, inwieweit es sich bei der LRS um eine Krankheit handelt: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. März 2006 L 4 KR 279/04, Das Jugendamt [JAmt] 2006, 314).Nicht entschieden wurde vom BFH bisher, ob es ausreicht, wenn ein Amtsarzt nach der Behandlung bescheinigt, dass es sich bei dem Kind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um eine von Anfang an krankhafte (Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in JAmt 2006, 314) LRS handelt und die durchgeführten Maßnahmen notwendig waren (von Bornhaupt in: HFR 2005, 847;… BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 28/06, BFH/NV 2007, 1841 zu II. 5. und die Anmerkung zu diesem Urteil von Dürr in: [...] PraxisReport Steuerrecht -jurisPR-SteuerR- 39/2007 Anm. 2).
Abgesehen davon, dass dem vorgelegten Attest vom 23. Februar 2001 und der vorgelegten Bescheinigung vom 3. Februar 2004 nicht zu entnehmen ist, es liege eine -eine medizinische Behandlung erfordernde- LRS mit Krankheitswert vor (BFH-Urteil vom 26. Juni 1992 III R 8/91, BStBl II 1993, 278, zu 1. b; Jäger, HFR 2005, 846; Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in JAmt 2006, 314 in Verbindung mit dem Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 19. Oktober 2004 B 1 KR 9/04 R, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2005, 1324; siehe auch: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG- vom 28. September 1995 5 C 21/93, Die öffentliche Verwaltung -DÖV- 1996, 840), haben die Kläger dadurch, dass sie kein rechtzeitig eingeholtes amtsärztliches Attest vorgelegt haben, die Anforderungen der Rechtsprechung des BFH an den zu führenden Nachweis nicht erfüllt.
Wie bereits im BFH-Urteil in BStBl II 1993, 278 (ebenso im BFH-Urteil in BStBl II 2006, 143 zu II. 1. c; Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in JAmt 2006, 314) ausgeführt, kann eine LRS verschiedene Ursachen haben.
Nur so kann beurteilt werden, ob die anfallenden Kosten noch zu den der Lebensführung zuzurechnenden Aufwendungen für die (Schul-)Bildung des Kindes gehören oder zur Behandlung einer Krankheit (vgl. hierzu insbesondere: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in JAmt 2006, 314; Jäger in: HFR 2005, 846), die (grundsätzlich) für den Steuerpflichtigen unausweichlich und unvermeidbar und damit als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind .
Es war (wohl) ein Aufwand vonnöten, der von der eigentlich dazu im Normalfall zuständigen Schuleinrichtung nicht mehr bewältigt werden konnte, der aber nicht seinen Charakter als eine der Schulerziehung dienende Maßnahme verloren hat (Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in JAmt 2006, 314) und der demzufolge in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht nicht als außergewöhnliche Belastung zu beurteilen ist, auch wenn er auf sozialen, psychologischen und pädagogischen Gründen beruhte (…BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 III B 169/03, BFH/NV 2005, 699).
- BFH, 03.03.2005 - III R 64/03
Außergewöhnliche Belastung: Behandlungskosten für "Lese-Rechtsschreibschwäche"; …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07
Das gilt nach der Rechtsprechung des BFH auch für den Nachweis, dass eine LRS Krankheitswert hat und eine Therapie erfordert (…BFH-Urteile vom 10. Oktober 1996 III R 118/95, BFH/NV 1997, 337;… vom 30. Juni 1998 III R 110/93, BFH/NV 1998, 1480, und vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl II 2001, 94; vom 3. März 2005 III R 64/03, BFH/NV 2005, 1286).Abgesehen davon, dass dem vorgelegten Attest vom 23. Februar 2001 und der vorgelegten Bescheinigung vom 3. Februar 2004 nicht zu entnehmen ist, es liege eine -eine medizinische Behandlung erfordernde- LRS mit Krankheitswert vor (BFH-Urteil vom 26. Juni 1992 III R 8/91, BStBl II 1993, 278, zu 1. b; Jäger, HFR 2005, 846; Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in JAmt 2006, 314 in Verbindung mit dem Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 19. Oktober 2004 B 1 KR 9/04 R, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2005, 1324; siehe auch: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG- vom 28. September 1995 5 C 21/93, Die öffentliche Verwaltung -DÖV- 1996, 840), haben die Kläger dadurch, dass sie kein rechtzeitig eingeholtes amtsärztliches Attest vorgelegt haben, die Anforderungen der Rechtsprechung des BFH an den zu führenden Nachweis nicht erfüllt.
Nur so kann beurteilt werden, ob die anfallenden Kosten noch zu den der Lebensführung zuzurechnenden Aufwendungen für die (Schul-)Bildung des Kindes gehören oder zur Behandlung einer Krankheit (vgl. hierzu insbesondere: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in JAmt 2006, 314; Jäger in: HFR 2005, 846), die (grundsätzlich) für den Steuerpflichtigen unausweichlich und unvermeidbar und damit als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind .
- BFH, 26.06.1992 - III R 8/91
Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07
Mit Urteil vom 26. Juni 1992 III R 8/91 (BStBl II 1993, 278) hat der BFH ausgeführt, dass Aufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für die Behandlung seines Kindes, dessen Lese- und Rechtschreibfähigkeit beeinträchtigt sei, als Krankheitskosten gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden könnten, wenn die LRS im konkreten Fall eine Krankheit darstelle und die Aufwendungen zum Zwecke ihrer Heilung oder Linderung getätigt worden seien (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 15. August 2005 V R 71/03, BStBl II 2006, 143, zu II. 1. c; insbesondere zur Frage, inwieweit es sich bei der LRS um eine Krankheit handelt: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. März 2006 L 4 KR 279/04, Das Jugendamt [JAmt] 2006, 314).Abgesehen davon, dass dem vorgelegten Attest vom 23. Februar 2001 und der vorgelegten Bescheinigung vom 3. Februar 2004 nicht zu entnehmen ist, es liege eine -eine medizinische Behandlung erfordernde- LRS mit Krankheitswert vor (BFH-Urteil vom 26. Juni 1992 III R 8/91, BStBl II 1993, 278, zu 1. b; Jäger, HFR 2005, 846; Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in JAmt 2006, 314 in Verbindung mit dem Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 19. Oktober 2004 B 1 KR 9/04 R, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2005, 1324; siehe auch: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG- vom 28. September 1995 5 C 21/93, Die öffentliche Verwaltung -DÖV- 1996, 840), haben die Kläger dadurch, dass sie kein rechtzeitig eingeholtes amtsärztliches Attest vorgelegt haben, die Anforderungen der Rechtsprechung des BFH an den zu führenden Nachweis nicht erfüllt.
Wie bereits im BFH-Urteil in BStBl II 1993, 278 (ebenso im BFH-Urteil in BStBl II 2006, 143 zu II. 1. c; Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in JAmt 2006, 314) ausgeführt, kann eine LRS verschiedene Ursachen haben.
- BFH, 22.12.2004 - III B 169/03
Internatskosten für Hochbegabte keine außergewöhnlichen Belastungen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07
Es war (wohl) ein Aufwand vonnöten, der von der eigentlich dazu im Normalfall zuständigen Schuleinrichtung nicht mehr bewältigt werden konnte, der aber nicht seinen Charakter als eine der Schulerziehung dienende Maßnahme verloren hat (Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in JAmt 2006, 314) und der demzufolge in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht nicht als außergewöhnliche Belastung zu beurteilen ist, auch wenn er auf sozialen, psychologischen und pädagogischen Gründen beruhte (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 III B 169/03, BFH/NV 2005, 699).Da die geltend gemachten Aufwendungen bereits nach den zuvor dargelegten Gründen nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, kann offen bleiben, ob der Abzug (eines Teils) dieser Aufwendungen (Hinweis auf die geltend gemachten Fahrtkosten und Parkgebühren) auch noch aus anderen Gründen zu versagen wäre [Hinweis auf: Schmidt/Loschelder, EStG, Kommentar, 27. Aufl., 2008, § 33 Anm. 35 ABC der außergewöhnlichen Belastungen, Stichworte: Besuchsreisen, Fahrtkosten (allg.) und Krankheitskosten zu (4), jeweils mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des BFH; vgl. insbesondere: BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 III B 169/03, BFH/NV 2005, 699 zu 2.; BFH-Urteil vom 3. Dezember 1998 III R 5/98, BStBl II 1999, 227].
- BFH, 02.04.1998 - III R 67/97
Ambulante Kinderkur und außergewöhnliche Belastung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07
Dies betraf jeweils Sachverhalte, für die der BFH erstmals ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten als Nachweis der Zwangsläufigkeit verlangt hatte, oder Fälle, in denen aufgrund der besonderen Verhältnisse in den neuen Bundesländern während einer Übergangsphase ein unverschuldeter Beweisnotstand zuzubilligen war (BFH-Urteil vom 2. April 1998 III R 67/97, BStBl II 1998, 613, unter II.1., m.w.N.).Insoweit ist es der Rechtsprechung nicht verwehrt, allgemeingültige Kriterien zur Konkretisierung der Nachweispflicht hinsichtlich der Notwendigkeit von Aufwendungen aufzustellen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1998, 613;… anderer Auffassung: Gräber/von Groll, FGO, Kommentar, 6. Aufl., 2006, § 96 Rn. 14; Rößler, Die Information über Steuern und Wirtschaft 2005, 296).
- BFH, 18.08.2005 - V R 71/03
Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07
Mit Urteil vom 26. Juni 1992 III R 8/91 (BStBl II 1993, 278) hat der BFH ausgeführt, dass Aufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für die Behandlung seines Kindes, dessen Lese- und Rechtschreibfähigkeit beeinträchtigt sei, als Krankheitskosten gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden könnten, wenn die LRS im konkreten Fall eine Krankheit darstelle und die Aufwendungen zum Zwecke ihrer Heilung oder Linderung getätigt worden seien (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 15. August 2005 V R 71/03, BStBl II 2006, 143, zu II. 1. c; insbesondere zur Frage, inwieweit es sich bei der LRS um eine Krankheit handelt: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. März 2006 L 4 KR 279/04, Das Jugendamt [JAmt] 2006, 314).Wie bereits im BFH-Urteil in BStBl II 1993, 278 (ebenso im BFH-Urteil in BStBl II 2006, 143 zu II. 1. c; Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in JAmt 2006, 314) ausgeführt, kann eine LRS verschiedene Ursachen haben.
- BFH, 07.06.2000 - III R 54/98
Außergewöhnliche Belastung bei Legasthenie
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07
Das FA berücksichtigte diese Aufwendungen, zu denen die für die Tochter S zuständige AOK keine Kostenerstattung geleistet hat, nicht im angegriffenen Einkommensteuerbescheid für 2001 vom 27. Januar 2004, weil diese Aufwendungen für eine Legasthenie-Therapie nur hätten angesetzt werden können, wenn vor Beginn der Behandlung deren medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen worden wäre (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl II 2001, 94).Das gilt nach der Rechtsprechung des BFH auch für den Nachweis, dass eine LRS Krankheitswert hat und eine Therapie erfordert (…BFH-Urteile vom 10. Oktober 1996 III R 118/95, BFH/NV 1997, 337;… vom 30. Juni 1998 III R 110/93, BFH/NV 1998, 1480, und vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BStBl II 2001, 94;… vom 3. März 2005 III R 64/03, BFH/NV 2005, 1286).
- BFH, 14.02.1980 - VI R 218/77
Anerkennung von Aufwendungen für eine Kurreise als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07
Bei Maßnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig und unmittelbar nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist, verlangt der BFH seit dem Urteil vom 14. Februar 1980 VI R 218/77 (BStBl II 1980, 295) in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich ein vor der Behandlung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten, aus dem sich die medizinische Notwendigkeit der betreffenden Maßnahme klar ergibt.Im Ausnahmefall (z.B. bei Weigerung der Finanzbehörde, selbst ein Gutachten in Auftrag zu geben) hat der Steuerpflichtige darüber hinaus noch die Möglichkeit, ein selbständiges Beweisverfahren nach § 155 FGO in Verbindung mit § 485 ff. der Zivilprozessordnung -ZPO- beim Finanzgericht zu beantragen (…BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 24; in BStBl II 1980, 295; Dürr in: jurisPR-SteuerR 31/2005 Anm. 4 zu D.; derselbe in: jurisPR-SteuerR 39/2007 Anm. B.; Schall in: Der Steuerberater -StB- 1993, 366 zu II.,IV. ff, jeweils mit umfangreichen Nachweisen).
- BFH, 08.07.1994 - III R 48/93
Ansprüche auf Gewährung einer Beihilfe nach den beamtenrechtlichen Vorschriften - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07
Es ist deshalb gerechtfertigt, den Beteiligten im Rahmen ihrer Pflicht zur Mitwirkung bei der Erforschung des Sachverhalts durch das Gericht gemäß § 76 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 FGO aufzuerlegen, die Nachweise zu beschaffen, aufgrund deren beurteilt werden kann, ob die Aufwendungen für die Behandlung einer Krankheit entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24, m.w.N.).Im Ausnahmefall (z.B. bei Weigerung der Finanzbehörde, selbst ein Gutachten in Auftrag zu geben) hat der Steuerpflichtige darüber hinaus noch die Möglichkeit, ein selbständiges Beweisverfahren nach § 155 FGO in Verbindung mit § 485 ff. der Zivilprozessordnung -ZPO- beim Finanzgericht zu beantragen (BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 24; in BStBl II 1980, 295; Dürr in: jurisPR-SteuerR 31/2005 Anm. 4 zu D.; derselbe in: jurisPR-SteuerR 39/2007 Anm. B.; Schall in: Der Steuerberater -StB- 1993, 366 zu II.,IV. ff, jeweils mit umfangreichen Nachweisen).
- BFH, 03.12.1998 - III R 5/98
Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07
Da die geltend gemachten Aufwendungen bereits nach den zuvor dargelegten Gründen nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, kann offen bleiben, ob der Abzug (eines Teils) dieser Aufwendungen (Hinweis auf die geltend gemachten Fahrtkosten und Parkgebühren) auch noch aus anderen Gründen zu versagen wäre [Hinweis auf: Schmidt/Loschelder, EStG, Kommentar, 27. Aufl., 2008, § 33 Anm. 35 ABC der außergewöhnlichen Belastungen, Stichworte: Besuchsreisen, Fahrtkosten (allg.) und Krankheitskosten zu (4), jeweils mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des BFH; vgl. insbesondere: BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 III B 169/03, BFH/NV 2005, 699 zu 2.; BFH-Urteil vom 3. Dezember 1998 III R 5/98, BStBl II 1999, 227]. - BFH, 14.12.2007 - III B 178/06
Anschaffung von Allergiebettzeug ohne amtsärztliches Attest - Einholung eines …
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R
Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form …
- BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93
Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung
- BFH, 15.03.2007 - III R 28/06
Aufwendungen für das Fällen von Birken wegen Allergie
- BFH, 03.03.2005 - III R 68/03
In-vitro-Fertilisation nach Sterilisation
- BFH, 30.06.1998 - III R 110/93
Aufenthalt im Lernstudio - Auslandaufenthalt - Außergewöhnliche Belastung - …
- BFH, 10.10.1996 - III R 118/95
Logopädische Therapie als außergewöhnliche Belastung
- FG Münster, 16.06.2010 - 10 K 1655/09
Notwendigkeit von Gutachten bei alternativen Heilbehandlungsmethoden
Eine Krankheit liegt nur vor, wenn die Schwäche auf einer isolierten Störung der für das Lesen und Schreiben notwendigen Wahrnehmungsfunktion beruht, also eine Hirnfunktionsstörung vorliegt (…vgl. BFH-Urteil vom 03.03.2005, III R 64/03, BFH/NV 2005, 1286; Hessisches FG, Urteil vom 06.08.2009, 12 K 1536/05, Juris-Datenbank; FG München, Urteil vom 20.03.2009, 10 K 1565/08, Juris-Datenbank; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2008, 3 K 159/07, Juris-Datenbank;… Arndt, a.a.O., Rz. C 44).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".