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Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 12.10.2010

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17930
VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08.NW (https://dejure.org/2008,17930)
VG Neustadt, Entscheidung vom 28.07.2008 - 3 K 295/08.NW (https://dejure.org/2008,17930)
VG Neustadt, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 3 K 295/08.NW (https://dejure.org/2008,17930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderungssperre: Ausschluss v. Einzelhandelsbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Veränderungssperre: Kein Schuh-, Textilien- und Haushaltswarenmarkt im ehemaligen SB-Warenhaus - Standort soll für produzierendes Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungsbetriebe zurückgewonnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Umbau einer als SB-Warenhaus genehmigten Halle zur teilweisen Nutzung des Erdgeschosses für den Verkauf von Schuhen, Textilwaren und Haushaltswaren; Veränderungssperre zur Sicherung einer beabsichtigten Planung mit dem Ziel der Stärkung ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …

    Auszug aus VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08
    Dies stellt hier eine andere Nutzung dar, als wenn die Gesamtfläche des Erdgeschosses der Halle durch einen Einzelhandelsbetrieb (Verbrauchermarkt) als Hauptbetrieb geprägt wird und auf baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als Nebenleistung ein Warenangebot hinzutritt (wie dies ursprünglich bezüglich der insgesamt ca. 120 qm umfassenden Shops 1, 11 und III für Blumen, Drogerie und Reinigung der Fall war), das in einem inneren Zusammenhang mit der Hauptleistung steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (s. dazu BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 4 C 14.04 -, juris).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist somit erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festgesetzte Nutzungen ins Auge gefasst hat (…BVerwG, a. a. O. unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 15. August 2000 - BVerwG 4 BN 35.00, BRS 64 Nr. 109 - und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89, ZfBR 1990, 302 -).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …

    Auszug aus VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08
    Dies ist nur gegeben, wenn die mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitete Planung bei In-Kraft-Treten der Veränderungssperre ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 13/03 -, NVwZ 2004, 984 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im …

    Auszug aus VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08
    Wünscht die Gemeinde an einem bestimmten Standort keine Einzelhandelsbetriebe, so ist es ihr nicht verwehrt, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss dieses Nutzungstyps festzusetzen (vgl. VGH BW, Urteil vom 30. Januar 2006 - 3 S 1259/05 -, juris).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

    Auszug aus VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist somit erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festgesetzte Nutzungen ins Auge gefasst hat (BVerwG, a. a. O. unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 15. August 2000 - BVerwG 4 BN 35.00, BRS 64 Nr. 109 - und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89, ZfBR 1990, 302 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 1 LB 337/03

    Genehmigungsfreiheit eines Baufachmarktes mit maschinengebundenen …

    Auszug aus VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08
    Dies gilt auch dann, wenn in dem bisherigen Betrieb (hier: SB-Warenhaus/Verbrauchermarkt) Fachartikel der betreffenden Branchen als Teil- oder Randsortiment, wie dies nach Angaben der Klägerin auch in dem bis Ende 2004 in der Halle betriebenen Verbrauchermarkt der Fall gewesen sei, vertrieben wurden (vgl. zu Sortimentsänderungen in Einzelhandelsbetrieben als baurechtlich relevante Nutzungsänderungen: z. B. Hess. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 1989 - 3 TG 2633/89, GewArch 1990, 211; OVG NRW, Urteil vom 29. März 1999 - 10 B 417/99, juris; OVG Nds, Urteil vom 18. November 2004 - 1 LB 337/03 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1999 - 10 B 417/99

    Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb; Bezeichnung des Sortiments; …

    Auszug aus VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08
    Dies gilt auch dann, wenn in dem bisherigen Betrieb (hier: SB-Warenhaus/Verbrauchermarkt) Fachartikel der betreffenden Branchen als Teil- oder Randsortiment, wie dies nach Angaben der Klägerin auch in dem bis Ende 2004 in der Halle betriebenen Verbrauchermarkt der Fall gewesen sei, vertrieben wurden (vgl. zu Sortimentsänderungen in Einzelhandelsbetrieben als baurechtlich relevante Nutzungsänderungen: z. B. Hess. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 1989 - 3 TG 2633/89, GewArch 1990, 211; OVG NRW, Urteil vom 29. März 1999 - 10 B 417/99, juris; OVG Nds, Urteil vom 18. November 2004 - 1 LB 337/03 -, juris).
  • VGH Hessen, 12.10.1989 - 3 TG 2633/89

    Feststellungsanordnung; Nutzungsänderung: Umwandlung eines Kfz-Zubehör-Marktes in …

    Auszug aus VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08
    Dies gilt auch dann, wenn in dem bisherigen Betrieb (hier: SB-Warenhaus/Verbrauchermarkt) Fachartikel der betreffenden Branchen als Teil- oder Randsortiment, wie dies nach Angaben der Klägerin auch in dem bis Ende 2004 in der Halle betriebenen Verbrauchermarkt der Fall gewesen sei, vertrieben wurden (vgl. zu Sortimentsänderungen in Einzelhandelsbetrieben als baurechtlich relevante Nutzungsänderungen: z. B. Hess. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 1989 - 3 TG 2633/89, GewArch 1990, 211; OVG NRW, Urteil vom 29. März 1999 - 10 B 417/99, juris; OVG Nds, Urteil vom 18. November 2004 - 1 LB 337/03 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2013 - 1 A 11230/12

    Veränderung genehmigter baulicher Nutzung; Bestandsschutz; Nutzungsänderung

    Rn. 33 Die Rechtsprechung dazu, wie gemessen an der jeweils erteilten Baugenehmigung die damit verbundene zugelassene Variationsbreite zu bestimmen ist, ist uneinheitlich, wobei der Beklagten allerdings zuzugeben ist, dass die am Wortverständnis der Bezeichnung des jeweiligen Vorhabens in den Baugenehmigungsunterlagen orientierte Auffassung stärker vertreten ist (vgl. insoweit OVG Münster, Beschluss vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 -, OVG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2004 - 1 KN 336/02 -, VG Minden, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 9 K 3094/09 -, VG Ansbach, Urteil vom 4. Juli 2012 - AN 9 K 11.00149 - und VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. August 2012 - 10 K 3337/07 - jeweils in juris; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 28. Juli 2008 - 3 K 295/08.NW - in ESOVGRP).
  • VG Göttingen, 14.07.2015 - 2 A 377/14

    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bestandsschutz; Bestimmtheit; …

    Rn. 54 Vor diesem Hintergrund ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bereits entschieden worden, dass ein bauplanungsrechtlich relevantes Vorhaben i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB vorliegt, wenn die genehmigte Nutzung einer Halle als SB-Warenhaus bzw. Verbrauchermarkt nicht fortgesetzt, sondern stattdessen eine Nutzung derselben zur Führung eines selbständigen Einzelhandelsbetriebes mit den Sortimenten Schuhe, Textilien und Haushaltswaren angestrebt wird (vgl. das von der Beklagten zitierte Urteil des VG Neustadt an der Weinstraße vom 28. Juli 2008 - 3 K 295/08 -, zit. nach juris Rn. 33).
  • VG Koblenz, 17.02.2009 - 7 K 806/08

    Streit um Verbrauchermarkt in Diez

    Die Bezeichnung "zentrenrelevante Sortimente" ohne Auflistung derselben genügt regelmäßig nicht, da die Adressaten des Bebauungsplans erkennen können müssen, welche Nutzung bzw. welches Warensortiment konkret zulässig sein soll (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2006 - 7 A 964/05 - VG Neustadt a.d.W. , Urteil vom 28. Juli 2008 - 3 K 295/08.NW - beide nach [...]).
  • VG Koblenz, 05.07.2012 - 7 K 723/11

    Unterschiedliche Handhabung der Sortimentsbeschränkung in Bezug auf zwei …

    Rn. 34 Abzustellen ist auf die genehmigte Nutzung, wobei dann, wenn Einzelhandelsnutzung genehmigt war, Sortimentsbeschränkungen und die Betriebsart zu berücksichtigen sind, sofern sie Gegenstand der Baugenehmigung waren (vgl. VG NW, Urteil vom 28. Juli 2008 - 3 K 295/08.NW -, juris, dort Rdnrn. 34 ff.).
  • VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22

    Bauvorbescheid

    Vor diesem Hintergrund gelangt § 14 Abs. 3, 4. Variante BauGB auch in der hier maßgeblichen "Genehmigungssituation" zur Anwendung (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 12, 21, 28 f., wonach der Annahme einer "offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit" eine Veränderungssperre nicht entgegensteht, wenn die bislang praktizierte Nutzung "unter die Freistellungsvorschrift des § 14 Abs. 3 BauGB" fällt; in diesem Fall bleibe die "materielle Legalität" der Nutzung erhalten; vgl. auch VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 28. Juli 2008 - 3 K 295/08.NW - juris Rn. 20, 32).
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   VG Saarlouis, 12.10.2010 - 3 K 295/08   

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