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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18766
OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14 (https://dejure.org/2014,18766)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2014 - 3 K 33.14 (https://dejure.org/2014,18766)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - 3 K 33.14 (https://dejure.org/2014,18766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 151 VwGO, § 165 VwGO, § 2 Abs 2 RVG, § 17 Nr 1 RVG, Nr 1002 RVG-VV
    Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren; Entstehung einer Erledigungsgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 151 VwGO, § 165 VwGO, § 17 Nr 1 RVG, Nr 1002 RVG-VV, Nr 2301 Vorbem 3 Abs 4 S 1 RVG-VV, Nr 3100 RVG-VV
    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Rechtsanwalt; Geschäftsgebühr; Verfahrensgebühr; Anrechnung; Streitgegenstand; identisch (bejaht); Widerspruchsverfahren; Klageverfahren; Angelegenheiten; verschiedene; Erledigungsgebühr; besondere anwaltliche Mitwirkung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 E 10310/07

    Beschwerde; Einigungsgebühr; Erinnerung; Erledigungsgebühr; Erledigung, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14
    Die - nicht genauer geschilderten - "Absprachen" gingen, selbst wenn man unterstellt, dass die Prozessbevollmächtigte Überzeugungsarbeit habe leisten müssen, um das Einverständnis der Klägerin mit der Erledigungserklärung zu erlangen, nicht über das hinaus, was von einem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung erwartet werden durfte (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 5. November 2010 - OVG 1 K 231.09 -, juris, Rn. 4; BayVGH…, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 7 C 10.1428 -, juris, Rn. 12; OVG Rh-Pf, Beschluss vom 18. April 2007 - 8 E 10310/07 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 K 231.09

    Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr; Klage gegen Versetzungsbescheid und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14
    Die - nicht genauer geschilderten - "Absprachen" gingen, selbst wenn man unterstellt, dass die Prozessbevollmächtigte Überzeugungsarbeit habe leisten müssen, um das Einverständnis der Klägerin mit der Erledigungserklärung zu erlangen, nicht über das hinaus, was von einem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung erwartet werden durfte (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2010 - OVG 1 K 231.09 -, juris, Rn. 4; BayVGH…, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 7 C 10.1428 -, juris, Rn. 12; OVG Rh-Pf…, Beschluss vom 18. April 2007 - 8 E 10310/07 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 27.07.2010 - 7 C 10.1428

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; derselbe Gegenstand im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14
    Die - nicht genauer geschilderten - "Absprachen" gingen, selbst wenn man unterstellt, dass die Prozessbevollmächtigte Überzeugungsarbeit habe leisten müssen, um das Einverständnis der Klägerin mit der Erledigungserklärung zu erlangen, nicht über das hinaus, was von einem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung erwartet werden durfte (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 5. November 2010 - OVG 1 K 231.09 -, juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 7 C 10.1428 -, juris, Rn. 12; OVG Rh-Pf…, Beschluss vom 18. April 2007 - 8 E 10310/07 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 27.03.2009 - 2 So 201/08

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14
    Dies setzt voraus, dass der Streitgegenstand des vorprozessualen Verfahrens mit dem Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens identisch ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Mai 2013 - OVG 1 K 55.10 -, juris, Rn. 3; HessVGH…, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08 -, juris, Rn. 18 ff.; HambOVG, Beschluss vom 27. März 2009 - 2 So 201/08 -, juris, Rn. 4 f.; s.a. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 OA 128/08 -, juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 04.10.1985 - 8 C 68.83
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14
    Hierfür bedarf es einer anwaltlichen Mitwirkung, die über das hinausgeht, was von dem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist, und durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. Mai 2010 - OVG 1 K 38.10 -, juris, Rn. 2, m. w. Nachw.; zur früheren entsprechenden Vorschrift des § 24 BRAGO s. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 - 8 C 68.83 -, juris, Rn. 9).
  • VGH Hessen, 28.01.2009 - 6 E 2458/08

    Anrechnung einer vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf eine gerichtliche …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14
    Dies setzt voraus, dass der Streitgegenstand des vorprozessualen Verfahrens mit dem Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens identisch ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Mai 2013 - OVG 1 K 55.10 -, juris, Rn. 3; HessVGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08 -, juris, Rn. 18 ff.; HambOVG…, Beschluss vom 27. März 2009 - 2 So 201/08 -, juris, Rn. 4 f.; s.a. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 OA 128/08 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 2 OA 128/08

    Anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in einem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14
    Dies setzt voraus, dass der Streitgegenstand des vorprozessualen Verfahrens mit dem Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens identisch ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Mai 2013 - OVG 1 K 55.10 -, juris, Rn. 3; HessVGH…, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08 -, juris, Rn. 18 ff.; HambOVG…, Beschluss vom 27. März 2009 - 2 So 201/08 -, juris, Rn. 4 f.; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 OA 128/08 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2013 - 1 K 55.10

    Teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Identität des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14
    Dies setzt voraus, dass der Streitgegenstand des vorprozessualen Verfahrens mit dem Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens identisch ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2013 - OVG 1 K 55.10 -, juris, Rn. 3; HessVGH…, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08 -, juris, Rn. 18 ff.; HambOVG…, Beschluss vom 27. März 2009 - 2 So 201/08 -, juris, Rn. 4 f.; s.a. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 OA 128/08 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 1 K 38.10

    Keine Entstehung der Erledigungsgebühr bei Klaglosstellung nach Begründung des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14
    Hierfür bedarf es einer anwaltlichen Mitwirkung, die über das hinausgeht, was von dem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist, und durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Mai 2010 - OVG 1 K 38.10 -, juris, Rn. 2, m. w. Nachw.; zur früheren entsprechenden Vorschrift des § 24 BRAGO s. BVerwG…, Urteil vom 4. Oktober 1985 - 8 C 68.83 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 08.10.2012 - 5 E 42/12

    Festsetzung zu erstattender Vorverfahrenskosten, Anrechnung auf die Gebühr des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14
    Die Vorbemerkung 3 Absatz 4 Satz 1 VV RVG stellt jedoch nicht darauf ab, ob es sich um dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 16 RVG oder verschiedene Angelegenheiten im Sinne von § 17 RVG handelt, sondern darauf, ob Widerspruchs- und Gerichtsverfahren denselben Gegenstand haben (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 5 E 42/12 -, juris, Rn. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2019 - L 10 SF 1298/19 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr - …

    Rn. 19 Sowohl die Annahme eines Anerkenntnisses als auch eine Klagerücknahmeerklärung oder eine andere Erledigungserklärung sind demnach in aller Regel keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (siehe etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2016 - L 6 AS 1367/15 B -, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 18.02.2014 - L 5 SF 436/13 B E, L 5 SF 30/13 B P -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2014 - OVG 3 K 33.14 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - L 19 AS 1453/15

    Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung

    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, er habe in der mündlichen Verhandlung auf die Kläger eingewirkt, nach der Abgabe eines Teilanerkenntnisses des Beklagten aufgrund eines richterlichen Hinweises das Verfahren im Übrigen für erledigt zu erklären, genügt die schlichte Beratung eines Mandanten über die weiteren Erfolgsaussichten des Verfahrens nicht für den Anfall einer Erledigungsgebühr (LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 16.01.2015 - L 19 AS 1961/14 B -, 20.09.2014 - L 20 SO 317/13 B m.w.N. und vom 21.10.2013 - L 12 AS 1102/13 B; Schleswig-Holstein Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2014 - OVG 3 K 33.14), vielmehr ist ein besonderes Einwirken auf den Auftraggeber erforderlich.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2022 - L 4 AS 63/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr - …

    Sowohl die Annahme eines Anerkenntnisses als auch eine Klagerücknahmeerklärung oder eine andere Erledigungserklärung sind in aller Regel keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (siehe etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. März 2016, L 6 AS 1367/15 B, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 18. Februar 2014, L 5 SF 436/13 B E, L 5 SF 30/13 B P, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2014, OVG 3 K 33.14, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - L 4 AS 89/20

    Anfall der Gebühren des Rechtsanwalts in einem Verfahren der Grundsicherung

    Sowohl die Annahme eines Anerkenntnisses als auch eine Klagerücknahmeerklärung oder eine andere Erledigungserklärung sind demnach in aller Regel keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (siehe etwa LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 01. März 2016, Az.: L 6 AS 1367/15 B, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG Beschlüsse vom 18. Februar 2014, Az.: L 5 SF 436/13 B E, L 5 SF 30/13 B P, juris; OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16. Juli 2014, Az.: OVG 3 K 33.14, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - L 4 AS 28/20

    Anfall der Gebühren eines Rechtsanwalts in einem sozialgerichtlichen Verfahren …

    Sowohl die Annahme eines Anerkenntnisses als auch eine Klagerücknahmeerklärung oder eine andere Erledigungserklärung sind demnach in aller Regel keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (siehe etwa LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 01. März 2016, Az.: L 6 AS 1367/15 B, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG Beschlüsse vom 18. Februar 2014, Az.: L 5 SF 436/13 B E, L 5 SF 30/13 B P, juris; OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16. Juli 2014, Az.: OVG 3 K 33.14, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2017 - L 12 SF 912/17 E-B
    Sowohl die Annahme eines Anerkenntnisses als auch eine Klagerücknahmeerklärung oder eine andere Erledigungserklärung sind demnach in aller Regel keine über die normale Prozessführung hinausgehende, qualifizierte Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung (siehe etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2016 - L 6 AS 1367/15 B -, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 18.02.2014 - L 5 SF 436/13 B E, L 5 SF 30/13 B P -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2014 - OVG 3 K 33.14 -, juris).
  • VG Gera, 06.09.2022 - 2 S 1070/22
    Es bedarf also einer anwaltlichen Mitwirkung, die über das hinausgeht, was von dem Rechtsanwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist und die durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht abgegolten ist (vgl.: BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 - 8 C 68/83-; Sächsisches OVG, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 3 E 82/15 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2014 - OVG 3 K 33.14 - OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 16 E 204/13 - Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 24 C 06.2426 - BayVBl. 2008, 417 ff., jeweils zitiert nach Juris).
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