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Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009

Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 11.08.2009 - 3 K 377/09.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33320
VG Frankfurt/Main, 11.08.2009 - 3 K 377/09.F (https://dejure.org/2009,33320)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.08.2009 - 3 K 377/09.F (https://dejure.org/2009,33320)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. August 2009 - 3 K 377/09.F (https://dejure.org/2009,33320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 2 S 2 BAföG, § 7 Abs 2 S 1 Nr 3 BAföG
    Förderung einer weiteren Ausbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderung einer weiteren Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 39.77

    Materielles Wissenssachgebiet - Weitere Ausbildung - Erste Ausbildung - …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.08.2009 - 3 K 377/09
    Das Merkmal "in derselben Richtung fachlich weiterführt" verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.01.1978 - BVerwGE 55, 205 (208); Urteil vom 10.05.1990 - FamRZ 1990, 1291 m. w.N.), auf die das beklagte Studentenwerk im Widerspruchsbescheid zutreffend verwiesen hat, ein materiell identisches Wissenssachgebiet in erster und zweiter Ausbildung.
  • BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 69.88

    BAföG - Zweitstudium - Ausbildungsinhalte

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.08.2009 - 3 K 377/09
    Rn. 7 Dies hindert die Anwendung von § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BAföG wie im umgekehrten Fall, wo gerade die Integration verschiedener Wissenssachgebiete die erste Ausbildung prägt, in der zweiten Ausbildung aber nur in einem Wissenssachgebiet weiter ausgebildet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.01.1992 - BVerwGE 89, 334(339)).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2006 - 12 PA 346/05

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für Verpflichtungsklage auf Gewährung von …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.08.2009 - 3 K 377/09
    Auch in der Vergangenheit ist deshalb diese Voraussetzung des § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Bafög in vergleichbaren Fallgestaltungen verneint worden (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 28.09.2007 - 10 G 1120/07 - Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.05.2006 - 12 PA 346/05 - Juris).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85

    Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Fachhochschulausbildung - …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.08.2009 - 3 K 377/09
    Das Merkmal "in derselben Richtung fachlich weiterführt" verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.01.1978 - BVerwGE 55, 205 (208); Urteil vom 10.05.1990 - FamRZ 1990, 1291 m. w.N.), auf die das beklagte Studentenwerk im Widerspruchsbescheid zutreffend verwiesen hat, ein materiell identisches Wissenssachgebiet in erster und zweiter Ausbildung.
  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2007 - 10 G 1120/07

    Ausbildungsförderung für das Studium der Sozialarbeit einer Erzieherin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.08.2009 - 3 K 377/09
    Auch in der Vergangenheit ist deshalb diese Voraussetzung des § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Bafög in vergleichbaren Fallgestaltungen verneint worden (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 28.09.2007 - 10 G 1120/07 - Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.05.2006 - 12 PA 346/05 - Juris).
  • VGH Hessen, 21.09.1983 - IX TG 99/82
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.08.2009 - 3 K 377/09
    Das im Studium neben das Wissenssachgebiet "Erziehung" tretende Wissenssachgebiet "Bildung", mit dem jedenfalls der Erwerb und die Vermittlung von Kenntnissen zu verbinden ist, zeigt, dass mit diesem Studium die erste Ausbildung der Klägerin nicht in der selben Richtung fachlich weitergeführt, sondern um neue Wissenssachgebiete ergänzt wird (vgl. Hess VGH, Beschluss vom 21.09.1983 - IX TG 99/82 - S. 5 des Beschlusses).
  • VG Ansbach, 31.03.2006 - AN 2 K 04.03650
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.08.2009 - 3 K 377/09
    In diesem Fall fehlt es an einem schicksalhaften Verlauf, (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 31.03.2006 - AN 2 K 04.03650 - juris) bei dem ausnahmsweise die Förderung einer weiteren Ausbildung in Betracht kommen kann.
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Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20707
FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09 (https://dejure.org/2009,20707)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.07.2009 - 3 K 377/09 (https://dejure.org/2009,20707)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 3 K 377/09 (https://dejure.org/2009,20707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    UStG § 14 Abs. 2; ; UStG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine sachliche Unbilligkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen gegenüber dem Rechnungsempfänger bei nachträglicher Versagung des Vorsteuerabzugs wegen unrichtigen Steuerausweises und dadurch entstandenen Vorsteuerrückforderungen bzw. Umsatzsteuernachforderungen ...

  • Wolters Kluwer

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer; Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme als gerichtlich nur begrenzt nachprüfbare Ermessensentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine sachliche Unbilligkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen gegenüber dem Rechnungsempfänger bei nachträglicher Versagung des Vorsteuerabzugs wegen unrichtigen Steuerausweises und dadurch entstandenen Vorsteuerrückforderungen bzw. Umsatzsteuernachforderungen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.03.2009 - V R 48/07

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei unrichtigen Endrechnungen - …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09
    Eine rückwirkende Berichtigung widerspräche dem Zweck der genannten Vorschriften (BFH-Urteil vom 19. März 2009 hat der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 48/07, BFH/NV 2009, 1169).

    AEAO zu § 233 a liege, besteht nicht (BFH-Urteil vom 19. März 2009 hat der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 48/07, BFH/NV 2009, 1169; a.A. ohne Begründung Loose in Tipke/Kruse, AO, 114. Lfg., Oktober 2007, § 233 a, RZ 80: die Erhebung von Zinsen auf eine Umsatzsteuernachforderung sei sachlich unbillig sein, wenn die rückwirkende Berichtigung der Umsatzsteuer im Besteuerungszeitraum der ursprünglichen Rechungserteilung unmöglich sei).

  • BFH, 24.02.2005 - V R 62/03

    Nachzahlungszinsen - Erlass

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09
    Für die Frage, ob ein Liquiditätsvorteil eingetreten ist, ist nicht etwa die Liquidität des Steuerpflichtigen aufgrund seines "vorschriftswidrigen" Verhaltens mit der fiktiven Liquidität zu vergleichen, die er besessen hätte, wenn er sich "vorschriftsmäßig" verhalten hätte (BFH-Urteile vom 24. Februar 2005 V R 62/03, BFH/NV 2005, 1220, …und vom 30. März 2006 V R 60/04, BFH/NV 2006, 1434).

    Denn § 233 a AO stellt allein auf das Steuerschuldverhältnis zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt ab (BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 V R 62/03, BFH/NV 2005, 1220).

  • BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - teilweiser Erlass von …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09
    a) § 233 a AO stellt ausschließlich auf das konkrete Steuerschuldverhältnis ab (BFH-Beschluss vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753).

    Für den etwaigen Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt es nicht auf eine fiktive Berechnung der Liquidität, sondern entscheidend darauf an, ob der Steuerschuldner aufgrund der erst späteren Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung der geschuldeten Steuer vorerst - wegen unzutreffender Steuerfestsetzung - "freigestellt" gewesen ist (BFH-Beschluss vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753).

  • BFH, 30.03.2006 - V R 60/04

    Nachzahlungszinsen; Abtretung Erstattungsanspruch

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09
    c) Unbeachtlich ist auch, ob auf Seiten des Steuergläubigers Zinsnachteile entstanden sind, die durch Nachzahlungszinsen auszugleichen wären (BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 60/04, BFH/NV 2006, 1434;… BFH-Beschluss vom 10. März 2006 V B 82/05, BFH/NV 2006, 1433).

    Für die Frage, ob ein Liquiditätsvorteil eingetreten ist, ist nicht etwa die Liquidität des Steuerpflichtigen aufgrund seines "vorschriftswidrigen" Verhaltens mit der fiktiven Liquidität zu vergleichen, die er besessen hätte, wenn er sich "vorschriftsmäßig" verhalten hätte (…BFH-Urteile vom 24. Februar 2005 V R 62/03, BFH/NV 2005, 1220, und vom 30. März 2006 V R 60/04, BFH/NV 2006, 1434).

  • BFH, 10.03.2006 - V B 82/05

    Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09
    Ob die möglichen Zinsvorteile tatsächlich gezogen worden sind, ist grundsätzlich unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 10. März 2006 V B 82/05, BFH/NV 2006, 1433).

    c) Unbeachtlich ist auch, ob auf Seiten des Steuergläubigers Zinsnachteile entstanden sind, die durch Nachzahlungszinsen auszugleichen wären (…BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 60/04, BFH/NV 2006, 1434; BFH-Beschluss vom 10. März 2006 V B 82/05, BFH/NV 2006, 1433).

  • BFH, 06.04.2005 - V B 60/04

    Nachzahlungszinsen - Erlass

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09
    Nur zinsspezifische Gründe können den Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 06. April 2005 V B 60/04, BFH/NV 2005, 1976).
  • BFH, 09.02.2006 - V R 22/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung des "sale-and-lease-back"-Verfahrens

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09
    Die Klägerin trägt vor, nach Ergehen des BFH-Urteils vom 09. Februar 2006 im Verfahren V R 22/03 habe sie ihre Einsprüche zurückgezogen und von ihrem Geschäftspartner berichtigte Rechnungen erhalten, womit der gesamte Geschäftsvorgang rückwärts abgewickelt worden sei.
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 21/97

    Erlass von Nachforderungszinsen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09
    Nachforderungszinsen sind nicht etwa deshalb wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, weil sich die nachträglich festgesetzte Umsatzsteuer und die von den Leistungsempfängern abziehbaren Vorsteuerbeträge per Saldo ausgleichen (BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 21/97, BFH/NV 2000, 1178).
  • BFH, 02.11.2006 - V B 24/05

    NZB: Zulassungsgründe, Verzinsung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09
    Deshalb ist unerheblich, ob sich Vorteil und Nachteil der verspäteten Festsetzung beim Fiskus per Saldo wegen des Zusammenhangs von Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer möglicherweise ausgleichen (BFH-Beschluss vom 02. November 2006 V B 24/05, BFH/NV 2007, 208, m.w.N.).
  • FG Bremen, 01.10.2003 - 2 K 648/02

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Rückgängigmachung eines …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09
    Der dem Finanzamt durch den unberechtigten Vorsteuerabzug entstandene Zinsnachteil wird nicht durch die Abführung der Umsatzsteuer durch den Rechnungsaussteller ausgeglichen (FG Bremen Urteil vom 01. Oktober 2003 2 K 648/02, EFG 2004, 21).
  • FG Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 1 K 2616/17

    Kein Erlass von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer wegen sachlicher …

    Rn. 28 Für die Frage eines Zinsvorteils, den der Steuerpflichtige wegen seines unberechtigten Vorsteuerabzugs entstanden ist, kommt es nur auf das zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt bestehende konkrete Steuerschuldverhältnis an (…BFH-Entscheidungen vom 24. Februar 2005 V R 62/03, BFH/NV 2005, 1220;… vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753;… vom 21. Mai 2010 V B 91/09, BFH/NV 2010, 1619; Finanzgericht -FG- des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Juli 2009 3 K 377/09, nicht veröffentlicht, siehe Juris).
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