Rechtsprechung
| FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einkommensteuerrecht: Duldungsvollmacht des Feststellungsbeteiligten, Rechtmäßigkeit der Tonnagebesteuerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Duldungsvollmacht des Feststellungsbeteiligten, Rechtmäßigkeit der Tonnagebesteuerung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Duldungsvollmacht des Feststellungsbeteiligten, Rechtmäßigkeit der Tonnagebesteuerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (24)
- BFH, 19.07.2011 - IV R 40/08
Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als …
Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09
Die Kläger weisen allerdings darauf hin, dass die Verfassungskonformität der Tonnagebesteuerung zweifelhaft sei und insoweit mehrere Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig seien (IV R 23/08, IV R 40/08, IV R 14/09).Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Revisionsverfahren beim BFH zu den Aktenzeichen IV R 23/08, IV R 40/08 und IV R 14/09.
Der Beklagte hat sein Einverständnis erklärt, dass im Hinblick auf das Revisionsverfahren IV R 40/08 das Ruhen des Verfahrens angeordnet wird.
Für die offen bleibende Frage, ob die Privilegierung nach § 16 Abs. 4 EStG auf den Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 EStG Anwendung findet, ist es hingegen gemäß § 155 FGO i.V.m. § 251 Zivilprozessordnung (ZPO) zweckmäßig, den Ausgang des Revisionsverfahrens vor dem BFH IV R 40/08 abzuwarten, in dem eine Klärung dieser Frage erfolgen dürfte.
Im Hinblick darauf, dass - wie das Finanzgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 25. Juni 2008 (1 K 50018/05, EFG 2008, 1868) zutreffend ausgeführt hat - der III. Senat des Bundesfinanzhofs (…BFH-Beschluss vom 7. November 2007 III R 7/07,BFH/NV 2008, 403) und sein IV. Senat (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 IV R 92/05, BFHE 220, 482, BStBl II 2008, 583) zu dieser Rechtsfrage unterschiedliche Auffassung vertreten, wird für das hiesige Verfahren im Einvernehmen der Beteiligten wegen Zweckdienlichkeit das Ruhen angeordnet (§ 155 FGO i.V.m. § 251 Satz 1 ZPO), bis über die Revision gegen das genannte Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (BFH IV R 40/08) entschieden worden ist.
- BFH, 07.11.2007 - III R 7/07
Erklärung der Erledigung der Hauptsache bei Antrag auf mündliche Verhandlung nach …
Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09
Dabei handelt es sich um eine Frage, die - anders als andere Fragen der Tonnagebesteuerung - im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des jeweiligen Beteiligten geklärt werden kann (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 07. Dezember 2006 16 K 10427/05, EFG 2007, 998 und sodann BFH-Beschluss vom 07. November 2007 III R 7/07, BFH/NV 2008, 403).Im Hinblick darauf, dass - wie das Finanzgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 25. Juni 2008 (1 K 50018/05, EFG 2008, 1868) zutreffend ausgeführt hat - der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH-Beschluss vom 7. November 2007 III R 7/07,BFH/NV 2008, 403) und sein IV. Senat (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 IV R 92/05, BFHE 220, 482, BStBl II 2008, 583) zu dieser Rechtsfrage unterschiedliche Auffassung vertreten, wird für das hiesige Verfahren im Einvernehmen der Beteiligten wegen Zweckdienlichkeit das Ruhen angeordnet (§ 155 FGO i.V.m. § 251 Satz 1 ZPO), bis über die Revision gegen das genannte Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (BFH IV R 40/08) entschieden worden ist.
- BFH, 21.10.2010 - IV R 23/08
Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 - …
Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09
Die Kläger weisen allerdings darauf hin, dass die Verfassungskonformität der Tonnagebesteuerung zweifelhaft sei und insoweit mehrere Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig seien (IV R 23/08, IV R 40/08, IV R 14/09).Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Revisionsverfahren beim BFH zu den Aktenzeichen IV R 23/08, IV R 40/08 und IV R 14/09.
- BFH, 31.05.2012 - IV R 14/09
Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der …
Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09
Die Kläger weisen allerdings darauf hin, dass die Verfassungskonformität der Tonnagebesteuerung zweifelhaft sei und insoweit mehrere Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig seien (IV R 23/08, IV R 40/08, IV R 14/09).Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Revisionsverfahren beim BFH zu den Aktenzeichen IV R 23/08, IV R 40/08 und IV R 14/09.
- BFH, 26.10.1994 - X R 104/92
Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß
Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09
Sachlich unbillig ist die Erhebung einer Steuer vor allem dann, wenn sie zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber im Einzelfall nach dem Zweck des zugrundeliegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen derart zuwiderläuft, dass die Erhebung der Steuer als unbillig erscheint (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BStBl. II 1995, 297). - BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88
Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)
Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09
Das Gericht kann ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (vgl. zur Ermessensreduzierung auf Null: BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BStBl II 1993, 3;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 101 Rz. 3 und § 102 Rz. 3 m.w.N.). - BFH, 13.12.2007 - IV R 92/05
Die Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten …
Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09
Im Hinblick darauf, dass - wie das Finanzgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 25. Juni 2008 (1 K 50018/05, EFG 2008, 1868) zutreffend ausgeführt hat - der III. Senat des Bundesfinanzhofs (…BFH-Beschluss vom 7. November 2007 III R 7/07,BFH/NV 2008, 403) und sein IV. Senat (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 IV R 92/05, BFHE 220, 482, BStBl II 2008, 583) zu dieser Rechtsfrage unterschiedliche Auffassung vertreten, wird für das hiesige Verfahren im Einvernehmen der Beteiligten wegen Zweckdienlichkeit das Ruhen angeordnet (§ 155 FGO i.V.m. § 251 Satz 1 ZPO), bis über die Revision gegen das genannte Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (BFH IV R 40/08) entschieden worden ist. - BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93
Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach …
Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09
§ 163 AO bezweckt, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls, die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine nicht den Steuerbescheid selbst ändernde Korrektur des Steuerbetrages insoweit Rechnung zu tragen, als sie die steuerliche Belastung als unbillig erscheinen lassen (BFH-Urteil vom 26.05.1994 IV R 51/93, BStBl II 1994, 833, m.w.N.). - BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09
Eine Duldungsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BFH, Urteil vom 25. September 190 IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120 m.w.N.). - BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87
Vorübergehende Befreiung von der Buchführungspflicht als mögliche Bewilligung von …
Auszug aus FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09
Ein Ermessensfehler in diesem Sinne (Ermessensmangel) liegt auch vor, wenn die Behörde in Verkennung der Reichweite ihrer Ermessensbefugnis angenommen hat, ihr stehe eine Ermessensbefugnis nicht zu, und infolgedessen einen Antrag mit der unzutreffenden Begründung ablehnt, sie habe nach der anzuwendenden Rechtsnorm bei der Bescheidung des ihr vorliegenden Antrags keine Ermessensbefugnis, sondern müsse den Antrag aus Rechtsgründen ablehnen (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 1987 IV R 31/87, BStBl II 1988, 20, m.w.N.). - BFH, 28.11.2001 - X R 23/97
Zweistufiges Gewinnfeststellungsverfahren; treuhänderische Beteiligung an einer …
- FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08
Verfassungsmäßigkeit von § 5a Einkommenssteuergesetz (EStG); Steuerliche …
- BFH, 24.11.1987 - VII R 138/84
Ermessensentscheidung - Nachschieben von Gründen - Offenes Zollager - Widerruf …
- BFH, 02.04.1996 - III B 171/95
Besteuerung des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos
- FG Hamburg, 15.04.2005 - VII 247/02
Einkommensteuergesetz: Zugrundelegung des ermittelten Gewinns, nicht des …
- FG Niedersachsen, 07.12.2006 - 16 K 10427/05
Anwendbarkeit des Einkommensteuerfreibetrags bei Veräußerung eines Betriebes auf …
- FG Schleswig-Holstein, 25.06.2008 - 1 K 50018/05
Auflösung eines aus Anlass des Übergangs zur Tonnagebesteuerung gemäß § 5a Abs. 4 …
- FG Hamburg, 27.10.2004 - VII 265/02
Gewerbesteuerpflicht des aus dem Verkauf des einzigen Seeschiffs einer …
- FG Hamburg, 30.01.2004 - III 81/02
- FG Düsseldorf, 04.07.2001 - 5 K 2839/97
Umsatzsteuererlass; Ambulater Pflegedienst; Pflegedienst; Krankenpflege; …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2000 - 2 K 1049/99
Wirksame Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Steuerberater
- FG Hessen, 16.07.1998 - 4 K 3889/96
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Kapitalertragsteuer von offenen oder verdeckten …
- FG Düsseldorf, 26.02.1997 - 7 K 3208/91
- BFH, 29.05.2008 - V R 7/06
Keine Umsatzsteuerfreiheit für das Betreiben von sog. "Fun-Games"
- FG Hamburg, 19.12.2017 - 2 K 277/16
Einkommensteuer: Unterschiedsbetrag bei der Tonnagesteuer
Dies ist Folge des in sich geschlossenen Systems der vom Gesetzgeber als Privilegierung vorgesehenen Tonnagebesteuerung (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 IV R 42/10, BStBl II 2011, 878; vom 13. Dezember 2007 IV R 92/05, BStBl II 2008, 583; FG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 3 K 38/09, juris). - FG Hamburg, 07.11.2013 - 2 V 188/13
Einstweilige Anordnung: keine sachliche Unbilligkeit
Dies ist Folge des in sich geschlossenen Systems der vom Gesetzgeber als Privilegierung vorgesehen Tonnagebesteuerung (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 IV R 42/10, BStBl II 2011, 878; vom 13. Dezember 2007 IV R 92/05, BStBl II 2008, 583; FG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 3 K 38/09, juris).Dass die bis zum Anteilsverkauf aufgeschobene steuerliche Berücksichtigung des Unterschiedsbetrags nicht zwangsläufig zu einem entsprechenden Mittelzufluss aus der Veräußerung führt, liegt in der Natur der Sache und kann daher nicht als vom Gesetzgeber nicht gewollt erkannt werden, zumal der Veräußerungserlös nicht nur vom Marktwert der Anteile, sondern auch von anderen Gegebenheiten, etwa dem Verhandlungsgeschick des Veräußerers, abhängen kann (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 3 K 38/09, juris).
- FG Hamburg, 04.11.2010 - 3 K 65/10
Prüfungsanordnung bei vollbeendeter Schifffahrtsgellschaft: Adressierung, …
Diese besteht auch nach der Vollbeendigung der KG fort, da die Feststellungsbeteiligten einer Bekanntgabe nicht widersprochen haben, § 183 Abs. 3 Satz 1 AO (…BFH vom 28. März 2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074; FG Hamburg vom 16. Dezember 2009 3 K 38/09, juris;… Pahlke/König, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 183 Rn. 34 ff.).
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