Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rechtmäßigkeit einer Ausweisung einer privaten Grünfläche im Bebauungsplan
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ssl-id.de
, S. 237 (Kurzinformation)
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 3 K 3/02
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04
Rn. 36 Ein solches Plankonzept begegnet keinen Bedenken, denn die Überplanung der bereits bebauten Grundstücke in der Weise, dass als überbaubare Fläche jeweils die Fläche vorhandenen Gebäude, teilweise mit der Möglichkeit der Erweiterung, im übrigen aber nicht überbaubare Flächen ausgewiesen werden, hält sich im Rahmen der Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 BauGB und der Baunutzungsverordnung (vgl. Senat, U. v. 25.08.2004 - 3 K 3/02 - NordÖR 2004, 441).Daraus folgt, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung dieses Konzepts zuallererst einer sorgfältigen Ermittlung des vorhandenen Bestandes an baulichen Anlagen und der aktuellen baulichen Ausnutzung der Grundstücke im Plangebiet bedarf (Senat, U. v. 25.08.2004 - 3 K 3/02 - NordÖR 2004, 441).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04
Dieses Abwägungsgebot wird verletzt, wenn (1.) eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, (2.) in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, (3.) die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder (4.) der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, BVerwGE 48, 56).Damit ist notwendig der Planungskontrolle der Verwaltungsgerichte eine Grenze gezogen (vgl. BVerwG, U. v. 12.12.1969, a.a.O.).
- BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04
Ob ein Antragsteller ein bestimmtes Vorhaben ausführen dürfte, wenn sich der sich zur Überprüfung gestellte Bebauungsplan als nichtig erweise, ist keine Frage der Rechtsverletzung, sondern des Rechtsschutzbedürfnisses für das Normenkontrollverfahren (vgl. BVerwG, B. v. 07.07.1997 - 4 BN 11/97 -, NVwZ-RR 1998, 416, 417; U. v. 10.03.1998 - 4 CN 6/97 -, NVwZ 1998, 732; BVerwG, B. v. 22.08.2000 - 4 BN 38/00 -, NVwZ 2000, 1413; auch BVerwG, U. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 ff.).Das Rechtsschutzbedürfnis ist vielmehr schon dann zu bejahen, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung dem Rechtsschutzsuchenden gegebenenfalls von Nutzen sein kann (vgl. BVerwG, U. v. 10.03.1998 - 4 CN 6/97 -, NVwZ 1998, 732, 733).
- BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94
Regelung zur Verhängung einer Fahrtenbuch-Auflage
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04
Maßgebend sind die faktischen und unmittelbaren Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks (vgl. BVerwG, B. v. 09.02.1995 - 4 NB 17/94 - NVwZ 1995, 895). - BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04
Ob ein Antragsteller ein bestimmtes Vorhaben ausführen dürfte, wenn sich der sich zur Überprüfung gestellte Bebauungsplan als nichtig erweise, ist keine Frage der Rechtsverletzung, sondern des Rechtsschutzbedürfnisses für das Normenkontrollverfahren (vgl. BVerwG, B. v. 07.07.1997 - 4 BN 11/97 -, NVwZ-RR 1998, 416, 417; U. v. 10.03.1998 - 4 CN 6/97 -, NVwZ 1998, 732; BVerwG, B. v. 22.08.2000 - 4 BN 38/00 -, NVwZ 2000, 1413; auch BVerwG, U. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 ff.). - BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04
Dieses Abwägungsgebot wird verletzt, wenn (1.) eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, (2.) in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, (3.) die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder (4.) der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, BVerwGE 48, 56). - BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04
Dabei ist in die Abwägung einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betreffenden wie eine Teilenteignung auswirken kann und dass dem Bestandsschutz daher ein den von Art. 14 Abs. 3 GG erfassten Fällen vergleichbares Gewicht zukommt (BVerfG, B. v. 22.02.1999 - 1 BvR 565/91 -, NVwZ 1999, 979; B. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BRS 65 Nr. 6). - BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91
Öffentliches Bauplanungsrecht und Eigentumsgarantie
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04
Dabei ist in die Abwägung einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betreffenden wie eine Teilenteignung auswirken kann und dass dem Bestandsschutz daher ein den von Art. 14 Abs. 3 GG erfassten Fällen vergleichbares Gewicht zukommt (BVerfG, B. v. 22.02.1999 - 1 BvR 565/91 -, NVwZ 1999, 979; B. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BRS 65 Nr. 6). - BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04
Ob ein Antragsteller ein bestimmtes Vorhaben ausführen dürfte, wenn sich der sich zur Überprüfung gestellte Bebauungsplan als nichtig erweise, ist keine Frage der Rechtsverletzung, sondern des Rechtsschutzbedürfnisses für das Normenkontrollverfahren (vgl. BVerwG, B. v. 07.07.1997 - 4 BN 11/97 -, NVwZ-RR 1998, 416, 417; U. v. 10.03.1998 - 4 CN 6/97 -, NVwZ 1998, 732; BVerwG, B. v. 22.08.2000 - 4 BN 38/00 -, NVwZ 2000, 1413; auch BVerwG, U. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 ff.). - BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97
Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04
Ob ein Antragsteller ein bestimmtes Vorhaben ausführen dürfte, wenn sich der sich zur Überprüfung gestellte Bebauungsplan als nichtig erweise, ist keine Frage der Rechtsverletzung, sondern des Rechtsschutzbedürfnisses für das Normenkontrollverfahren (vgl. BVerwG, B. v. 07.07.1997 - 4 BN 11/97 -, NVwZ-RR 1998, 416, 417; U. v. 10.03.1998 - 4 CN 6/97 -, NVwZ 1998, 732; BVerwG, B. v. 22.08.2000 - 4 BN 38/00 -, NVwZ 2000, 1413; auch BVerwG, U. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 ff.). - OVG Thüringen, 11.12.1997 - 1 N 129/93
Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplanes; …
- OVG Berlin, 18.07.1995 - 2 A 4.95
Normenkontrollverfahren; Interessenabwägung; Einstweilige Anordnung; Ungesicherte …
- OVG Sachsen, 17.09.2009 - 1 D 15/07
Einfacher Bebauungsplan; Festsetzungen; Wald; Abwägung; Abwägungsmangel; …
im 2. Ergänzungsverfahren in der Zeit vom 15.2.2002 bis 1.3.2002 entsprach den gesetzlichen Vorgaben (§ 4a Abs. 3 BauGB; vgl. auch OVG M-V, Urt. v. 7.2.2007 - 3 K 4/04 -, zitiert nach juris).Das Abwägungsgebot ist mithin nur verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 - und v. 7.12.2007 - 1 D 18/06 - VGH BW, Urt. v. 15.9.2004, NVwZ-RR 2005, 157; OVG M-V, Urt. v. 7.2.2007, a. a. O.).
Das Einbeziehen eines solchen Plankonzepts und dessen Bevorzugung der Abwägungsentscheidung begegnet keinen Bedenken (vgl. in diesem Zusammenhang auch SächsOVG, Urt. v. 14.9.2006, - 1 B 830/05 - OVG M-V, Urt. v. 7.2.2007, a. a. O.).
- OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - hier: Festsetzung privater Grünflächen
(vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BRS 65 Nr. 6, OVG Greifswald, Urteil vom 7.2.2007 - 3 K 4/04 -, juris) Die planerischen Aktivitäten der Antragsgegnerin führen in der Gesamtbetrachtung hier dazu, dass die Privatnützigkeit des Grundeigentums der Antragsteller im Ergebnis völlig aufgehoben wird, was die Grenze einer hinzunehmenden Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums überschreitet. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2007 - 3 K 12/04
Abwägungserhebliche Berücksichtigung einer Umlegung im Bebauungsplanverfahren
Dabei ist in die Abwägung einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betreffenden wie eine Teilenteignung auswirken kann und dass dem Bestandsschutz daher ein den von Art. 14 Abs. 3 GG erfassten Fällen vergleichbares Gewicht zukommt (Senatsurteil vom 07.02.2007 - 3 K 4/04 - m.w.N. zur Rspr.).
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