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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 3 K 76.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24494
OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 3 K 76.18 (https://dejure.org/2020,24494)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2020 - 3 K 76.18 (https://dejure.org/2020,24494)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2020 - 3 K 76.18 (https://dejure.org/2020,24494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 3 K 99.16

    Kostenfestsetzung; anwaltliche Vertretung; Eilantrag; Erledigung vor …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 3 K 76.18
    Fortführung des Senatsbeschlusses vom 3. Februar 2017 - OVG 3 K 99.16 - (juris).

    Das kann unter anderem dann der Fall sein, wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Februar 2017 - OVG 3 K 99.16 - juris Rn. 8 m. w. N.).

    Ausführungen zur erforderlichen Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts im Anschluss an übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten rechtfertigen nach der Rechtsprechung des Senats nicht die Einschaltung eines Rechtsanwalts, sofern keine schwierigen Rechtsfragen aufgeworfen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Februar 2017 - OVG 3 K 99.16 - juris Rn. 8).

  • OVG Berlin, 04.01.2001 - 3 K 9.00

    Einschränkung des Grundsatzes der Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Kosten bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 3 K 76.18
    Zwar ist es grundsätzlich nachvollziehbar, wenn eine Behörde in einer Situation der außergewöhnlichen Belastung mit einer Vielzahl ähnlich oder gleich gelagerter Fälle, um diese zeitnah und effektiv bewältigen zu können, auf externe, anwaltliche Hilfe zurückgreift (vgl. zum Hochschulzulassungsrecht OVG Berlin, Beschluss vom 4. Januar 2001 - OVG 3 K 9/00 - NVwZ-RR 2001, 614; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. August 1989 - NC 9 S 69/89 - NVwZ-RR 1989, 672).

    Jedenfalls dann, wenn bereits im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts klar erkennbar ist, dass in einzelnen Fällen kein Anlass zum Tätigwerden besteht, ist die Einschaltung des Rechtsanwalts für diese Fälle nicht mehr als notwendig im Sinne des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO anzusehen (vgl. weitergehend noch für eine Generalprozessvollmacht mit dem Ziel, jeglicher Befassung mit gerichtlichen Verfahren aus dem betreffenden Sachzusammenhang enthoben zu sein, OVG Berlin, Beschluss vom 4. Januar 2001 - OVG 3 K 9/00 - NVwZ-RR 2001, 614).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 3 K 76.18
    In der Sache stützte sich die Klage auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - (juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1989 - NC 9 S 69/89

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 3 K 76.18
    Zwar ist es grundsätzlich nachvollziehbar, wenn eine Behörde in einer Situation der außergewöhnlichen Belastung mit einer Vielzahl ähnlich oder gleich gelagerter Fälle, um diese zeitnah und effektiv bewältigen zu können, auf externe, anwaltliche Hilfe zurückgreift (vgl. zum Hochschulzulassungsrecht OVG Berlin, Beschluss vom 4. Januar 2001 - OVG 3 K 9/00 - NVwZ-RR 2001, 614; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. August 1989 - NC 9 S 69/89 - NVwZ-RR 1989, 672).
  • OVG Berlin, 07.02.2001 - 3 K 17.00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 3 K 76.18
    Insoweit fließt auch der Aspekt der Notwendigkeit im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO in die Auslegung von § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO ein (vgl. nur OVG Berlin, Beschluss vom 7. Februar 2001 - OVG 3 K 17/00 - NVwZ-RR 2001, 613; OVG Greifswald…, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 1 O 39/11 - juris Rn. 9; jeweils m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2012 - 1 O 39/11

    Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 3 K 76.18
    Insoweit fließt auch der Aspekt der Notwendigkeit im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO in die Auslegung von § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO ein (vgl. nur OVG Berlin, Beschluss vom 7. Februar 2001 - OVG 3 K 17/00 - NVwZ-RR 2001, 613; OVG Greifswald, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 1 O 39/11 - juris Rn. 9; jeweils m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2023 - 3 K 58.23

    Kostenfestsetzung - Beschwerde - Rechtsanwaltskosten - Behörde - Treu und Glauben …

    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts auf eine ersichtlich unzulässige oder aus sonstigen Gründen offensichtlich aussichtslose Klage mit anwaltlicher Hilfe reagiert oder wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2020 - OVG 3 K 76.18 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 3. Februar 2017 - OVG 3 K 99.16 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 26. Juni 2012 - OVG 1 K 25.09 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 27.01.2023 - 9 KE 48.22
    Diese Ansicht beruht auf dem Vorwurf eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens, eines Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2020 - OVG 3 K 76.18 - juris Rn. 9).

    Der Verstoß gegen die Kostenminderungspflicht muss offensichtlich sein, er muss sich aus der Sicht eines verständigen Beteiligten geradezu aufdrängen (OVG Berlin…, Beschluss vom 4. Januar 2001, a.a.O., m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2020, a.a.O., m. w. N.).

  • VG Cottbus, 19.10.2023 - 1 KE 9/23
    Zum anderen ist der Aspekt der Notwendigkeit, § 162 Abs. 1 VwGO, in gewissem Umfang und restriktiv auch im Rahmen des § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO zu berücksichtigen: Der Verstoß gegen die Kostenminderungspflicht muss allerdings offensichtlich sein, er muss sich aus der Sicht eines verständigen Beteiligten geradezu aufdrängen (OVG Berlin, Beschl. v. 09. Januar 2001 - OVG 3 K 9/00 -, NVwZ-RR 2001, 614; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25. August 2020 - OVG 3 K 76.18 -, juris Rn. 9;… VG Berlin, Beschl. v. 27. Januar 2023 - 9 KE 48/22 -, juris Rn. 4).
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