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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 05.12.1996 - 3 KO 136/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8991
OVG Thüringen, 05.12.1996 - 3 KO 136/96 (https://dejure.org/1996,8991)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05.12.1996 - 3 KO 136/96 (https://dejure.org/1996,8991)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 3 KO 136/96 (https://dejure.org/1996,8991)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Togoischer Staatsangehöriger ; Rückkehrfall ; Politische Verfolgung; Asylantrag; Exilpolitische Betätigung; Abschiebungshindernisse; Berufungsverfahren; Zurückverweisung an das Verwaltungsgricht

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1998 - A 13 S 1913/96

    Togo: Verfolgungswahrscheinlichkeit und Abschiebungsschutz wegen Asylbeantragung …

    Die bloße Mitgliedschaft in einer oppositionellen togoischen Exilorganisation in der Bundesrepublik Deutschland hat nach wie vor nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen in Togo zur Folge und begründet daher auch keine Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG (AuslG 1990) (im Anschluß an das Senatsurteil vom 5.12.1996 aaO).

    Dabei ging das Auswärtige Amt davon aus, daß schwerwiegende Fälle von Verfolgung nach Rückkehr durch die in Togo vertretene Menschenrechtsorganisationen und politische Gruppen bekannt gemacht würden (…vgl. hierzu die in den Senatsurteilen vom 3.7.1996 a.a.O. S. 17/18 und vom 5.12.1996 a.a.O. S. 12/13 zitierten Auskünfte und Lageberichte des Auswärtigen Amtes).

    Eine Festnahme als Folge einer Abschiebung aus München nach Lome (Togo) mit anschließender Mißhandlung - aufgrund derer dieser togoische Staatsangehörige nach Haftentlassung gestorben sein soll - ist somit ausgeschlossen (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 5.12.1996 a.a.O., S. 14 des amtl. Umdrucks).

    Rn. 46 Soweit amnesty international (…vgl. die Nachweise in den Senatsurteilen vom 3.7.1996 a.a.O. und vom 5.12.1996 a.a.O. sowie die Stellungnahmen vom 8.1.1987 an VG Frankfurt/Oder, vom 10.1.1997 an VG Bremen, vom 14.1.1997 an VG Ansbach, vom 15.1.1997 an VG Ansbach sowie - nochmals - vom 15.1.1997 an VG Ansbach) und das Institut für Afrikakunde (…vgl. die Nachweise im Senatsurteil vom 3.7.1996 a.a.O. und die Stellungnahmen vom 8.10.1996 an VG Karlsruhe, vom 1.11.1996 an VG München, vom 18.2.1997 an VG Mainz, vom 23.2.1998 an VG Greifswald und vom 18.9.1998 an VG Ansbach) der Sache nach weiterhin die Auffassung vertreten, allein die Asylantragstellung und ein längerer Auslandsaufenthalt begründeten die Gefahr von Folter und menschenrechtswidriger Behandlung im Falle einer Abschiebung nach Togo bzw. insoweit handle es sich um Umstände, die die Verfolgungsgefahr wesentlich "erhöhen" würden, vermag dies aus den dargelegten Gründen nicht zu überzeugen.

    Das OVG Sachsen-Anhalt hat inzwischen seine frühere gegenteilige Auffassung aufgegeben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.11.1997 - A 2 14/97 - sowie ferner OVG Hamburg, Urteil vom 19.12.1995 - OVG Bf. 715/95 - Bay. VGH, Urteile vom 25.6.1996 - 25 BA 96.31447 - und vom 14.1.1997         - 25 BA 96.31993 - sowie Beschluß vom 16.7.1998 - 25 B 98.31962; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29.7.1996 - 3 L 496/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 26.8.1996 - 23 A 296/95.A - und vom 14.1.1997 - 23 A 2412/96.A - sowie Beschluß vom 19.6.1998 - 23 A 4803/95.A-; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.1996 - 1 A 12657/96 - und Beschluß vom 24.8.1998 - 1 A 11047/97.OVG - Schleswig-holsteinisches OVG, Urteil vom 13.11.1996 - 1 L 219/96 - Thüringer OVG, Urteile vom 5.12.1996 - 3 KO 136/96 - und - 3 KO 847/96 - Hess. VGH, Beschluß vom 31.8.1998 - 3 UG 304/98.A -).

    Rn. 51 Bei einer zusammenfassenden Würdigung der zitierten Erkenntnisquellen geht der Senat weiterhin davon aus, daß die bloße Mitgliedschaft in einer togoischen Exilorganisation nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen, insbesondere eine menschenrechtswidrige Behandlung, in Togo nach sich zieht (vgl. bereits das Senatsurteil vom 5.12.1996, a.a.O.).

    Dasselbe gilt für regimekritische exilpolitische Tätigkeiten in herausgehobener Stellung (vgl. das Senatsurteil vom 5.12.1996 a.a.O. und UNHCR, Auskünfte vom 13.5.1996 und 3.7.1998 an den Bay. VGH und Auswärtiges Amt, Lageberichte vom 14.1.1997, 30.6.1997, 19.3.1998 und 24.9.1998).

  • OVG Thüringen, 03.12.1997 - 3 ZO 619/95

    Wegfall der Rechtshängigkeit; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Erledigung der …

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  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2000 - A 12 S 367/99

    Unverzügliche Beantragung von Familienasyl eines nachgezogenen Kindes

    An dieser Beurteilung dürfte sich selbst dann nichts ändern, wenn das Verwaltungsgericht - wie dessen Ausführungen auf S. 14, 2. Absatz des UA nahe legen - unter Verkennung des Eventualverhältnisses der gestellten Anträge hinsichtlich der Klägerin auch über den Hilfsantrag nach § 53 AuslG entschieden und diesen abgelehnt haben sollte (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 05.12.1996 - 3 KO 136/96 -, juris).
  • OVG Thüringen, 06.02.2002 - 2 KO 582/97

    Togo, UFC, PFC, Mitglieder, Vorladung, Glaubwürdigkeit, Objektive …

    Diesem Antrag hat der damals zuständige 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts durch Beschluss vom 11. Juni 1997 - 3 ZO 602/95 - entsprochen und die Berufung zugelassen, weil das angegriffene Urteil hinsichtlich der Frage, ob unverfolgt ausgereiste togoische Staatsangehörige allein wegen der Asylantragstellung in Deutschland nach Rückkehr in ihr Heimatland einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden politischen Verfolgung ausgesetzt seien, von der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts abweiche (vgl. Urteile vom 5. Dezember 1996 - 3 KO 136/96 und 3 KO 847/96 -).
  • VGH Hessen, 31.08.1998 - 3 UE 303/98

    ABSCHIEBUNGSSCHUTZ; ASYLANTRAG; TOGO; POLITISCHE VERFOLGUNG

    Rn. 39 Insgesamt schließt sich der Senat der inzwischen nahezu einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach togoischen Asylsuchenden allein wegen der Stellung eines Asylantrages in Deutschland bei ihrer Rückkehr keine politische Verfolgung droht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.10.1995 - 3 L 4619/95 - OVG Koblenz, Urteil vom 19.12.1996 - 1 A 12657/96 - VGH München, Beschluss vom 16.07.1998 - 25 B 98.31962 - VGH Mannheim, Urteil vom 03.07.1996 - A 13 S 578/96 - OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 29.05.1997 - 4 A 175/95 - OVG Bremen, Beschluss vom 27.05.1997 - OVG 2 B 4/97 - OVG Hamburg, Urteil vom 09.12.1995 - OVG Bf VII 15/95 - OVG Greifswald, Urteil vom 23.04.1996 - 2 L 209/95 - OVG Münster, Urteil vom 05.11.1997 - 23 A 1085/95 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.1996 - 1 L 977/96 - OVG Weimar, Urteil vom 05.12.1996 - 3 KO 136/96 - OVG Magdeburg, Urteil vom 27.11.1997 - A 2 S 14/97 - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung im Urteil vom 15.03.1995 - 2 L 5/95 - a.A.: OVG Saarlouis, Urteil vom 14.09.1994 - 9 R 272/93 -).
  • OVG Thüringen, 05.12.1996 - 3 KO 847/96

    Togoischer Staatsangehöriger ; Rückkehrfall ; Politische Verfolgung; Asylantrag; …

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  • VG Regensburg, 03.03.2003 - RO 5 K 03.30027

    Togo, UFC, Mitglieder, Demonstrationen, Leichenfunde, Zeugenaussage, …

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich bereits hinreichend geklärt (…vgl. BayVGH, Urt. v. 22.5.96 25 BA 95.35648, 25 BA 95.35649, 25 BA 95.35632, 25 BA 95.35794;… OVG Hamburg, Urt. v. 19.12.95 Bf VI (VII) 15/95;… OVG Münster, Urt. v. 26.8.96 23 A 296/95.A;… VGH Mannheim, Urt. v. 3.7.96 A 13 S 578/96 und v. 5.12.96 A 13 S 2453/96; OVG Weimar, Urt. v. 5.12.96 3 KO 847/96 und 3 KO 136/96;… OVG Koblenz, Urt. v. 19.12.96 1 A 12657/96), dass es nach der derzeitigen Erkenntnislage keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gibt, dass einem unverfolgt ausgereisten Togoer bei einer freiwilligen oder im Wege der Abschiebung erfolgenden Ausreise wegen - der einfachen Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei, - seiner Asylantragstellung in Deutschland, - seines langen Auslandsaufenthalts oder eine konkrete Gefährdung i.S. des § 51 Abs. 1 AuslG oder i.S. des § 53 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 6 Satz 1 AuslG mit der hierbei beachtlichen Wahrscheinlichkeit droht.
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