Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35621
OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07 (https://dejure.org/2012,35621)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26.03.2012 - 3 KO 843/07 (https://dejure.org/2012,35621)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 (https://dejure.org/2012,35621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Inanspruchnahme des Eigentümers von Grundstücken auf einer stillgelegten Altreifendeponie durch eine abfallrechtliche Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Keine Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers für die Beräumung einer stillgelegten Altreifendeponie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrW-/AbfG) und Abfallgesetzes durch § 36 Abs. 2 S. 2 KrW-/AbfG; "Stilllegung" einer Deponie als dauerhafte Beendigung ihres Betriebes; Inanspruchnahme anderer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2013, 1055
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (28)

  • OVG Sachsen, 18.10.2005 - 4 B 271/02

    Nachsorgeanordnung gem. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
    Weder das Bundes-Bodenschutzgesetz noch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz oder das landesrechtliche Abfallrecht enthalten Vorschriften, die dahin auszulegen wären, dass es für die rechtliche Beurteilung der auf sie gestützten Maßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt als den der letzten Behördenentscheidung ankommen soll (so für die Überprüfung einer auf § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG gestützten Nachsorgeanordnung auch SächsOVG, Urteil vom 18.10.2005 - 4 B 271/02 -, UPR 2006, 280 = juris Rdn. 26).

    Sie ermächtigte die zuständige Behörde somit zur Anordnung aller zur gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung gebotenen Nachsorgemaßnahmen, und zwar auch dann, wenn die Deponie ohne Zulassung und damit rechtswidrig betrieben wurde (so etwa BVerwG…, Urteil vom 31.08.2006 - 7 C 3.06 -, BVerwGE 126, 326 = DVBl. 2006, 1517 = NVwZ 2007, 86 = juris Rdn. 8 f.; vgl. ferner SächsOVG, Urteil vom 18.10.2005 - 4 B 271/02 -, UPR 2006, 280 = juris Rdn. 29 f.).

    Ist eine (stillgelegte) Anlage nacheinander von mehreren Inhabern betrieben worden, ist nach § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG stets der letzte Deponieinhaber heranzuziehen, also derjenige, der bei Bekundung der Stilllegungsabsicht oder im Zeitpunkt der tatsächlichen dauernden Stilllegung die Betreiberstellung innehatte (vgl. SächsOVG, Urteil vom 18.10.2005 - 4 B 271/02 - juris Rdn. 32;… Attendorn, a. a. O., § 36 Rdn. 175 f.).

    Die Bestimmung geht aber als speziellere Regelung der als Auffangtatbestand anzusehenden abfallrechtlichen Generalklausel des § 21 Abs. 1 (heute: § 21) KrW-/AbfG vor und verdrängt diese (so etwa SächsOVG, Urteil vom 18.10.2005 - 4 B 271/02 - juris Rdn. 29;… Attendorn, a. a. O., § 36 Rdn. 31;… Beckmann/Kersting in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band II [Loseblatt, Stand: Juli 2011], § 21 KrW-/AbfG Rdn. 7).

  • VG Weimar, 18.05.1999 - 7 E 1718/98
    Auszug aus OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
    Das Verwaltungsgericht lehnte das Rechtsschutzbegehren durch Beschluss vom 18.05.1999 - 7 E 1718/98.We - ab und führte zur Begründung im Wesentlichen aus:.

    Diese Aussage lässt sich aber schon nicht mit den Erkenntnissen in Einklang bringen, die der Beklagte anhand der von der Klägerin im seinerzeit beim Verwaltungsgericht Weimar unter dem Aktenzeichen 7 E 1718/98.We (Aktenzeichen in der 2. Instanz zuletzt 2 ZEO 457/99) anhängigen Eilverfahren zur Akte gereichten Unterlagen (vgl. dort insb. Bl. 17 u. 18) gewinnen konnte.

    Das Verwaltungsgericht beruft sich in der angefochtenen Entscheidung zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung auf seinen Eilbeschluss vom 18.05.1999 - 7 E 1718/98.We - und die darin zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung, ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass etwa der im Eilbeschluss erwähnte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.1990 - 7 B 133.90 - durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2000 aufgehoben worden ist (vgl. dazu den Tenor der genannten verfassungsgerichtlichen Entscheidung).

    Die Klägerin hatte in dem beim Verwaltungsgericht anhängig gemachten Eilverfahren (erstinstanzliches Aktenzeichen: 7 E 1718/98.We, zweitinstanzliches Aktenzeichen zuletzt 2 ZEO 457/99) auf ihre wirtschaftliche Lage und das ihrer Auffassung nach gegebene Missverhältnis zwischen Beräumungskosten und Grundstückswert ausdrücklich aufmerksam gemacht (vgl. dazu die Begründung des Eilantrags, S. 7 sowie die Begründung des Antrags auf Zulassung der Beschwerde, S. 3).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
    Zu den aus Art. 14 Abs. 1 GG folgenden Grenzen der Zustandshaftung des Eigentümers für die Grundstückssanierung bei Altlasten (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/99 u. 1 BvR 315/99 - BVerfGE 102, 1 = NJW 2000, 2573 und juris) und ihrer gebotenen Berücksichtigung bei der behördlichen Ermessensausübung.

    Im Übrigen mindere nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2000 (1 BvR 242/91 u. 1 BvR 315/99) ein wie hier freiwillig übernommenes Risiko die Schutzwürdigkeit des Eigentümers.

    Das Bundesverfassungsgericht hebe in seiner einschlägigen Entscheidung (Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 u. a. -) hervor, dass das Handeln des Eigentümers in "vorwerfbarer" Unkenntnis des Risikos nicht uneingeschränkt und unbedingt mit dem Handeln in dessen positiver Kenntnis gleichgesetzt werden könne.

    Rn. 91 Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seiner Grundsatzentscheidung vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 u. 1 BvR 315/99 - (BVerfGE 102, 1 = NJW 2000, 2573 = DVBl. 2000, 1275 = DÖV 2000, 867 - im Folgenden zitiert nach juris) festgestellt, dass die sicherheitsrechtlichen Vorschriften über die Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümers eine im Grundsatz zulässige Regelung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.02.2000, juris Rdn. 46;… vgl. hierzu und zum Folgenden auch die Darstellung im Urteil des BVerwG vom 23.09.2004 - 7 C 22.03 -, BVerwGE 122, 75 = NVwZ 2004, 1505 = DVBl. 2004, 1564 = juris Rdn. 23 f.).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92

    Abfallbeseitigung - Altanlage - Altreifen - Abfallbegriff - Bestandsschutz - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
    Von einer Lagerung zum Zwecke der späteren Verwertung kann aber nur gesprochen werden, wenn und soweit es zumindest bereits hinreichend konkret in Aussicht stehende Verwertungsmöglichkeiten gibt (vgl. - zur Frage, wann es sich bei Abfällen um Abfälle zur Verwertung und nicht zur Beseitigung handelt: OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 19.09.1998 - 22 B 1856/98 -, NVwZ 1999, 673 = juris Rdn. 6; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31.05.1999 - 10 S 2766/98 -, NVwZ 1999, 1243 = DÖV 1999, 830 = juris - dort Leitsatz 3 und Rdn. 12;… Kloepfer, Umweltrecht, 3. Aufl. 2004, § 20 Rdn. 56 [S. 1742]; speziell zur Einordnung von Altreifen als Abfälle zur Beseitigung VG Greifswald, Beschluss vom 06.04.2000 - 5 B 569/00 -, NordÖR 2000, 388 [in juris nur Orientierungssätze]; vgl. auch zur Einordnung von Altreifen als Abfall im objektiven Sinn auf der Grundlage des früheren Abfallrechts das sog. "Altreifenurteil" des BVerwG vom 24.06.1993 - 7 C 10.92 -, BVerwGE 92, 359 = NVwZ 1993, 990 = DVBl. 1993, 1137 = juris - dort insb.

    Die zur Durchsetzung der Grundpflichten des Deponiebetreibers erforderlichen Nachsorgemaßnahmen können daher auch die hier streitgegenständliche Herstellung von Brandgassen und die damit verbundene Beräumung eines Teils der Deponiefläche umfassen (vgl. zu einer entsprechenden - seinerzeit auf landesrechtliche Bestimmungen gestützten - abfallrechtlichen Beseitigungsanordnung im Falle der Lagerung von Abfällen auf einem Industriegelände schon das oben erwähnte "Altreifenurteil" des BVerwG vom 24.06.1993 - 7 C 10.92 -, BVerwGE 92, 359 = juris Rdn. 20 ff.; zum Abfallrecht als Grundlage einer Aufforderung der Herstellung von Brandgassen vgl. auch VG Würzburg, Beschluss vom 27.05.2003 - W 4 S.03.376 - juris).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
    Rn. 91 Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seiner Grundsatzentscheidung vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 u. 1 BvR 315/99 - (BVerfGE 102, 1 = NJW 2000, 2573 = DVBl. 2000, 1275 = DÖV 2000, 867 - im Folgenden zitiert nach juris) festgestellt, dass die sicherheitsrechtlichen Vorschriften über die Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümers eine im Grundsatz zulässige Regelung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.02.2000, juris Rdn. 46; vgl. hierzu und zum Folgenden auch die Darstellung im Urteil des BVerwG vom 23.09.2004 - 7 C 22.03 -, BVerwGE 122, 75 = NVwZ 2004, 1505 = DVBl. 2004, 1564 = juris Rdn. 23 f.).

    Rn. 94 Die dargestellten Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts zeigen, dass eine Inanspruchnahme des Pflichtigen über den als Orientierungsgrenze geltenden Verkehrswert hinaus nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist (so die Schlussfolgerung des BVerwG in seinem oben zitierten Urteil vom 23.09.2004 - 7 C 22.03 - juris Rdn. 24).

  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06

    Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
    Sie ermächtigte die zuständige Behörde somit zur Anordnung aller zur gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung gebotenen Nachsorgemaßnahmen, und zwar auch dann, wenn die Deponie ohne Zulassung und damit rechtswidrig betrieben wurde (so etwa BVerwG, Urteil vom 31.08.2006 - 7 C 3.06 -, BVerwGE 126, 326 = DVBl. 2006, 1517 = NVwZ 2007, 86 = juris Rdn. 8 f.; vgl. ferner SächsOVG…, Urteil vom 18.10.2005 - 4 B 271/02 -, UPR 2006, 280 = juris Rdn. 29 f.).

    Inhaber einer Deponie ist derjenige, der für die Deponie rechtlich und tatsächlich verantwortlich ist; dies ist der Betreiber (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.08.2006 - 7 C 3.06 -, BVerwGE 126, 326 = DVBl. 2006, 1517 = NVwZ 2007, 86 = juris Rdn. 12;… Attendorn in Jarass/Petersen/Weidemann, KrW-/AbfG, § 36 Rdn. 173 ff. m. w. N.).

  • VGH Bayern, 09.07.2003 - 20 CS 03.103

    Abfallrecht; stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Verantwortung für …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
    Vor allem kann die Neuregelung nicht zur rechtlichen Einordnung von Stilllegungsvorgängen herangezogen werden, die - wie hier - bereits lange vor der Gesetzesänderung stattgefunden haben (…so etwa Attendorn, a. a. O., § 36 Rdn. 89; BayVGH, Beschluss vom 09.07.2003 - 20 CS 03.103 -, NVwZ 2003, 1281 = DVBl. 2003, 1468 = juris Rdn. 22; VG Meiningen…, Urteil vom 02.12.2003, juris Rdn. 34).

    Rn. 60 Bezüglich des angesprochenen Verdachts schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren unterscheidet das Bundes-Bodenschutzgesetz zwischen einem Anfangsverdacht ("Anhaltspunkte"), der nach seinem § 9 Abs. 1 nur behördliche Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung rechtfertigt, und einem "hinreichenden Verdacht", der nach § 9 Abs. 2 Gefahrerforschungseingriffe auf Kosten des Pflichtigen erlaubt (vgl. dazu auch BayVGH, Beschluss vom 09.07.2003 - 20 CS 03.103 -, NVwZ 2003, 1281 = DVBl. 2003, 1468 = juris Rdn. 27).

  • OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 KO 52/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
    Ob etwas anderes zu gelten hätte, wenn die Rechtmäßigkeit einer noch nicht vollzogenen Räumungsanordnung zu überprüfen wäre (so für eine abfallrechtliche Anordnung zur Sicherung und Rekultivierung einer Deponie der seinerzeit zuständige 4. Senat dieses Gerichts in seinem Urteil vom 11.06.2001 - 4 KO 52/97 -, LKV 2002, 285 = ThürVBl. 2002, 80 = ThürVGRspr. 2002, 29 = juris Rdn. 47 m. w. N.), mag dahinstehen, denn die streitgegenständliche Anordnung ist - wie dargelegt - bereits vor Erlass des Widerspruchsbescheids vollzogen worden.

    Rn. 52 Das Verhältnis des Bundes-Bodenschutzgesetzes zu den abfallrechtlichen Regelungen, insbesondere zu den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27.09.1994 (BGBl. I S. 2705), ist im Einzelnen noch nicht abschließend geklärt (vgl. dazu schon die eingehende Darstellung im Urteil des seinerzeit zuständigen 4. Senats dieses Gerichts vom 11.06.2001 - 4 KO 52/97 -, LKV 2002, 285 = ThürVBl. 2002, 80 = ThürVGRspr. 2002, 29 = juris Rdn. 31 ff.).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
    Der Vollzug eines Verwaltungsakts, durch den dem Adressaten bestimmte Handlungspflichten auferlegt werden, führt auch dann nicht zwingend zu dessen Erledigung, wenn er nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (wie BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 7 C 5.08 - NVwZ 2009, 122 und juris).

    Der Verwaltungsakt erledigt sich vielmehr erst dann "auf andere Weise" im Sinne des § 43 Abs. 2 ThürVwVfG , wenn er nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die ihm ursprünglich innewohnende rechtliche Steuerungsfunktion nachträglich entfallen ist (so BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 122 = juris Rdn. 13 m. w. N. aus der früheren Rechtsprechung).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1999 - 10 S 2766/98

    Gewerbliche Abfälle - Abfallgemisch - Abfall zur Verwertung bzw zur Beseitigung

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
    Von einer Lagerung zum Zwecke der späteren Verwertung kann aber nur gesprochen werden, wenn und soweit es zumindest bereits hinreichend konkret in Aussicht stehende Verwertungsmöglichkeiten gibt (vgl. - zur Frage, wann es sich bei Abfällen um Abfälle zur Verwertung und nicht zur Beseitigung handelt: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.09.1998 - 22 B 1856/98 -, NVwZ 1999, 673 = juris Rdn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.1999 - 10 S 2766/98 -, NVwZ 1999, 1243 = DÖV 1999, 830 = juris - dort Leitsatz 3 und Rdn. 12; Kloepfer, Umweltrecht, 3. Aufl. 2004, § 20 Rdn. 56 [S. 1742]; speziell zur Einordnung von Altreifen als Abfälle zur Beseitigung VG Greifswald, Beschluss vom 06.04.2000 - 5 B 569/00 -, NordÖR 2000, 388 [in juris nur Orientierungssätze]; vgl. auch zur Einordnung von Altreifen als Abfall im objektiven Sinn auf der Grundlage des früheren Abfallrechts das sog. "Altreifenurteil" des BVerwG vom 24.06.1993 - 7 C 10.92 -, BVerwGE 92, 359 = NVwZ 1993, 990 = DVBl. 1993, 1137 = juris - dort insb.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1998 - 22 B 1856/98

    Abfallentsorgung; Gemischt anfallender Abfall; Überlassungspflicht; Überlassung …

  • VG Greifswald, 06.04.2000 - 5 B 569/00
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall - …

  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung …

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 8 B 1476/08

    Voraussetzungen für das Auftreten einer Person oder einer Personenmehrheit als …

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 133.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 545/07

    Verhaltenshaftung aufgrund der letzten Inhaberschaft an einer Deponie unabhängig …

  • VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05

    Pflicht des Eigentümers eines Grundstücks zur Räumung desselben von Kampfmitteln; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2010 - 11 S 10.10

    Abfallentsorgungsanlage: Beräumungsanordnung und Neuannahmeverbot; finanzielle …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.1999 - B 2 S 73/99

    Grundsätzliche Möglichkeit des "Auswechselns" der Ermächtigungsnorm bei …

  • VG Meiningen, 02.12.2003 - 2 K 800/00

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Rekultivierung; Sicherung; …

  • VG Meiningen, 01.12.1999 - 2 K 1332/97

    Sanierungs- und Rekrutierungspflicht der Inhaber stillgelegter Deponien; …

  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2 …

  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem …

  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
  • OVG Thüringen, 23.05.2007 - 1 KO 1299/05

    Auslagenersatz für Amtshilfe im Naturschutzrecht; Erledigung eines …

  • VG Berlin, 28.04.2010 - 19 A 114.07

    Nutzungsuntersagung; Gebührenbescheid; prostitutive Einrichtung; …

  • OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 702/11

    Verantwortlichkeit für stillgelegte Deponie im Beitrittsgebiet

    Allerdings ist auch anerkannt, dass die Gerichte bei der Beurteilung von Dauerverwaltungsakten die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung jedenfalls dann zu berücksichtigen haben, wenn das materielle Recht nicht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (Urteil des Senats vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 - juris Rdn. 44 f. mit Hinweis auf: BVerwG…, Urteil vom 11. Juli 2011 - 8 C 11.10 - juris Rdn. 17 m. w. N.).

    Weder das Bundes-Bodenschutzgesetz noch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz enthalten Vorschriften, die dahin auszulegen wären, dass es für die rechtliche Beurteilung der auf sie gestützten Maßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt als den der letzten Behördenentscheidung ankommen soll (vgl. auch Urteil des Senats vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 - juris Rdn. 46; SächsOVG…, Urteil vom 18. Oktober 2005 - 4 B 271/02 - UPR 2006, 280 = juris Rdn. 26).

    Der Senat versteht § 36 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG 1999 so, dass es sich um eine Rechtsfolgenverweisung handelt mit der Konsequenz, dass für die Sanierung und Nachsorge stillgelegter Deponien und für die Sanierungsverantwortung weiterhin § 36 Abs. 2 Satz 1 KrW-/AbfG als Ermächtigungsgrundlage maßgeblich bleibt, während das Bodenschutzrecht lediglich die materiellen Anforderungen der Sanierung bestimmt (ebenso im Ergebnis: Sächsisches OVG…, Urteil vom 10. November 2009 - 4 B 545/07 - juris Rdn. 42; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 L 251/04 - juris Rdn. 3;… Frenz, BBodSchG, 1. Aufl., § 3 Rdn. 23; Schäfer, NVwZ 2001, 1133; ders., NUR 2001, 429;… Paetow, in: Kunig/Paetow, KrW-/AbfG, 2. Aufl., § 36 Rdn. 25 ff.; Gruber, AbfallR 2011, 173/178; offen lassend: Urteil des Senats vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 - juris Rdn. 54; Bayrischer VGH…, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 20 CS 03.103 - juris Rdn. 26).

    Der Senat (Urteil vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 - juris Rdn. 57 m. w. N.) hat bereits ausgeführt, dass "Stilllegung" im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG 1999 die dauerhafte Beendigung des Betriebs der Anlage meint; dies setzt voraus, dass in der Anlage keine Abfälle mehr abgelagert werden.

    Selbst bei Anlegung eines qualifizierten Gefahrbegriffs (hierzu: Urteil des Senats vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 - juris Rdn. 58 ff. m. w. N.) ist dies im vorliegenden Fall auf Grundlage der in der Behördenakte enthaltenen Gutachten zu bejahen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 M 28/13

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; behördliche Fehler; …

    Dies ist auch in den Fällen zu beachten, in denen es nicht unmittelbar um eine Sanierung des Grundstücks (durch Bodenaustausch o. ä.), sondern um seine Beräumung von darauf abgelagerten Abfällen geht; auch durch die Auferlegung einer derartigen Pflicht kann es zu einer unzumutbaren Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers durch die mit der angeordneten Maßnahme verbundene Kostenbelastung kommen (vgl. ThürOVG, Urt. v. 26.03.2012 - 3 KO 843/07 -, Juris, RdNr. 94).

    Dies ist auch in den Fällen zu beachten, in denen es - wie hier - nicht unmittelbar um eine Sanierung des Grundstücks (durch Bodenaustausch o. ä.), sondern um seine Beräumung von darauf abgelagerten Abfällen geht; auch durch die Auferlegung einer derartigen Pflicht kann es zu einer unzumutbaren Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers durch die mit der angeordneten Maßnahme verbundene Kostenbelastung kommen (vgl. ThürOVG, Urt. v. 26.03.2012 - 3 KO 843/07 -, Juris, RdNr. 94).

    Zu prüfen ist insbesondere, ob und in welchen Grenzen es dem Grundstückseigentümer zugemutet werden kann, sein sonstiges Vermögen zur Sanierung in Anspruch zu nehmen, oder bis zu welcher Grenze eine Kostenbelastung zulässig ist (ThürOVG, Urt. v. 26.03.2012, a.a.O., RdNr. 96 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 11 B 20.16

    Störerauswahl bzgl. der Räumung eines Grundstücks einer Insolvenzschuldnerin von …

    Rn. 19 1. Rechtsgrundlage für Ziffer 1. der angegriffenen Ordnungsverfügung ist § 62 i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) in der im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Anfechtungsklagen gegen abfallrechtliche Entsorgungsverfügungen nur: Thüringer OVG, Urteil vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 - juris, Rn. 44 ff.), d.h. bei Zustellung des Widerspruchsbescheides an die Klägerin am 28. März 2015 gültigen Fassung.

    Rn. 48 Ob diese Grundsätze auch dann gelten, wenn es - wie hier - nicht unmittelbar um eine Sanierung des Grundstückes (durch Bodenaustausch o.ä.), sondern um seine Beräumung von darauf abgelagerten Abfällen geht (bejahend: OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 - juris, Rn. 30 - zu einer Maßnahme nach §§ 15, 62 KrwG und OVG Thüringen, Beschluss vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 - juris, Rn. 94 - zu § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ThAbfAG, jeweils mit der Begründung, auch die Auferlegung der Entsorgungspflicht nach den vorgenannten Vorschriften könne wegen der mit der Maßnahme verbundenen Kostenbelastung zu einer unzumutbaren Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers führen; ablehnend: VG Frankfurt/Oder…, Urteil vom 24. Januar 2018 - 5 K 8/16 - juris, Rn. 34 ff., 39 - zu § 62 KrWG unter Verweis auf den unterschiedlichen Charakter der Anordnungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und dem KrW-/AbfG bzw. KrWG; verneinend für die Inanspruchnahme des nicht wegen ihrer Zustandsverantwortlichkeit als Grundstückeigentümerin in Anspruch genommen Abfallerzeugers: VG Düsseldorf…, Urteil vom 24. Januar 2014 - 17 K 2868/11 - juris, Rn. 216), kann hier dahinstehen.

    Zwar hat die Behörde auch in den Fällen, in denen eine Kostenbelastung über den Verkehrswert hinaus an sich zumutbar ist, eine Abwägungsentscheidung nach den dargestellten Maßstäben zu treffen, wobei sich die Frage, ob die Kostenbelastung dem Eigentümer noch zumutbar ist, hier zumindest dann stellt, wenn diese den Verkehrswert des Grundstückes übersteigt und dann zu prüfen ist, ob und in welchen Grenzen es dem Grundstückseigentümer zugemutet werden kann, sein sonstiges Vermögen zur Sanierung in Anspruch zu nehmen (vgl. Thür.OVG, Urteil vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 - juris, Rn. 96 unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 16. Februar 2000 - juris, Rn. 59 und 62 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09

    Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT

    OVG, Urteil vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 -, juris, Rn. 46 (= DVBl 2013, 1055); für die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung auch Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 22 ZB 04.3472 -, juris, Rn. 13 (= NVwZ-RR 2005, 466); OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 8. November 2007 - 11 B 14.05 -, juris, Rn. 47 (= UPR 2008, 154); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. März 2013 - 10 S 1190/09 -, juris, Rn. 47 (= NVwZ 2013, 1000).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 16 A 1920/09

    Bodensanierung durch den Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung …

    OVG, Urteil vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 -, DVBl. 2013, 1055 = juris, Rn. 46; für die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung auch Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 22 ZB 04.3472 -, NVwZ-RR 2005, 466 = juris, Rn. 13; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 8. November 2007 - 11 B 14.05 -, UPR 2008, 154 = juris, Rn. 47; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. März 2013 - 10 S 1190/09 -, NuR 2014, 54 = juris, Rn. 47.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …

    Rn. 46 (a) Die Rückausnahme des § 36 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG erfasst den Zeitraum ab Stilllegung der Deponie (…vgl. OVG NW, Urt. v. 16.11.2000 - 20 A 1774/99 -, juris RdNr. 10;… ThürOVG, Urt. v. 11.06.2001 - 4 KO 52/97 -, juris RdNr. 42 und Urt. v. 26.03.2012 - 3 KO 843/07 -, juris RdNr. 57;… Attendorn, in: Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 40 RdNr. 29 f.; Beckmann/Hagmann, DVBl. 2001, 1636 ;… Fluck, BBodSchG, Stand: Juni 1999, § 3 Rn. 115;… Sondermann/Hejma, in: Versteyl/Sondermann, a.a.O., § 3 RdNr. 34a).

    Würde man eine "Stilllegung" erst dann annehmen wollen, wenn die Nachsorgephase vollständig abgeschlossen ist, liefe das BBodSchG in diesem zentralen Bereich für einen unüberschaubaren Zeitraum weitgehend leer (…vgl. ThürOVG, Urt. v. 11.06.2001 - 4 KO 52/97 - a.a.O. RdNr. 42 und Urt. v. 26.03.2012 - 3 KO 843/07 - a.a.O. RdNr. 57).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 53/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …

    Rn. 61 (1) Die Rückausnahme des § 36 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG erfasst den Zeitraum ab Stilllegung der Deponie (…vgl. OVG NW, Urt. v. 16.11.2000 - 20 A 1774/99 -, juris RdNr. 10;… ThürOVG, Urt. v. 11.06.2001 - 4 KO 52/97 -, juris RdNr. 42 und Urt. v. 26.03.2012 - 3 KO 843/07 -, juris RdNr. 57;… Attendorn, in: Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 40 RdNr. 29 f.; Beckmann/Hagmann, DVBl. 2001, 1636 ;… Fluck, BBodSchG, Stand: Juni 1999, § 3 Rn. 115;… Sondermann/Hejma, in: Versteyl/Sondermann, a.a.O., § 3 RdNr. 34a).

    Würde man eine "Stilllegung" erst dann annehmen wollen, wenn die Nachsorgephase vollständig abgeschlossen ist, liefe das BBodSchG in diesem zentralen Bereich für einen unüberschaubaren Zeitraum weitgehend leer (…vgl. ThürOVG, Urt. v. 11.06.2001 - 4 KO 52/97 - a.a.O. RdNr. 42 und Urt. v. 26.03.2012 - 3 KO 843/07 - a.a.O. RdNr. 57).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 258/15
    OVG, Urteil vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 -, DVBl. 2013, 1055 = juris, Rn. 46; für die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung auch Bay. VGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 22 ZB 04.3472 -, NVwZ-RR 2005, 466 = juris, Rn. 13; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 8. November 2007 - 11 B 14.05 -, UPR 2008, 154 = juris, Rn. 47; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. März 2013 - 10 S 1190/09 -, NuR 2014, 54 = juris, Rn. 47.
  • VG Potsdam, 25.04.2019 - 1 K 3996/16

    Abfallbeseitigungsrecht

    Die Vorschrift gilt gleichermaßen für illegale Deponien, die ohne Zulassung und damit rechtswidrig betrieben werden, und auch dann, wenn die Anzeige der Stilllegung unterblieben ist (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 -, juris, Rn. 71).

    Ist eine (stillgelegte) Anlage nacheinander von mehreren Inhabern betrieben worden, so ist stets der letzte Deponieinhaber heranzuziehen, also derjenige, der bei Bekundung der Stilllegungsabsicht oder im Zeitpunkt der tatsächlichen dauernden Stilllegung die Betreiberstellung innehatte (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 -, juris, Rn. 74).

  • VG Cottbus, 18.07.2018 - 3 K 1732/14
    Hiernach ist bei Anfechtungsklagen gegen abfallrechtliche Entsorgungsverfügungen regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen, weil das Abfallrecht insoweit keine abweichenden Anhaltspunkte erkennen lässt (vgl. Hessischer VGH…, Beschluss vom 22. Oktober 1999 - 8 TE 4371/96 -, ZIP 1999, 2102, 2103, juris Rn. 15; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 7 ME 55/09 -, NJW 2010, 1546, 1547, juris Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 25. August 2011 - 2 L 34/10 -, juris Rn. 37; Thüringer OVG, Urteil vom 26. März 2012 - 3 KO 843/07 -, juris Rn. 44 ff.).
  • VG Meiningen, 29.11.2013 - 5 E 570/13

    Grenzen der Heranziehung eines Zustandsverantwortlichen zu Maßnahmen, die der …

  • VG Gießen, 23.11.2022 - 1 K 1720/20

    "Abriss denkmalgeschützter Villa"

  • VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17

    Anordnung einer Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, …

  • VG Gießen, 03.01.2024 - 6 K 2114/22

    Verantwortung für Bodenverunreinigungen bleibt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Thüringen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht