Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 23.08.2013 - 3 L 1146/13.DA |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs 1 VersammlG
Verbot einer NPD Kundgebung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verbot einer NPD-Kundgebung auf dem Bahnhofsplatz in Rüsselsheim rechtswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung einer Versammlung mit den Veranstaltungsthemen "Asylflut und Eurowahn stoppen"
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus VG Darmstadt, 23.08.2013 - 3 L 1146/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04 -, BVerfGE 111, 147) kommt eine inhaltliche Begrenzung von Meinungsäußerungen, soweit sie nicht dem Schutze der Jugend oder dem Recht der persönlichen Ehre dient, nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG in Betracht.Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist ein Recht auch zum Schutz von Minderheiten; seine Ausübung darf nicht allgemein und ohne eine tatbestandliche Eingrenzung, die mit dem Schutzzweck des Grundrechts übereinstimmt, unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen nicht widersprechen (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2004, a.a.O.).
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Auszug aus VG Darmstadt, 23.08.2013 - 3 L 1146/13
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung steht den zuständigen Behörden aber die Möglichkeit offen, Auflagen zu erlassen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, NVwZ-RR 2010, 625; VG Darmstadt, Beschl. v. 02.08.2012 - 3 L 974/12.DA -).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 12.05.2010, a.a.O.) ist es Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung des Versammlungsrechts hinzuwirken.
- BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Effektivität des Rechtsschutzes im Verfahren auf (Wieder-) Herstellung der …
Auszug aus VG Darmstadt, 23.08.2013 - 3 L 1146/13
Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich, bloße Vermutungen reichen nicht aus (BVerfG, Beschl. v. 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834;… VG Darmstadt, Beschl. v. 02.08.2012, a.a.O.). - BVerfG, 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00
Vorläufiger Rechtsschutz zugunsten "Junger Nationaldemokraten"
Auszug aus VG Darmstadt, 23.08.2013 - 3 L 1146/13
Rn. 15 Zur Annahme der Antragsgegnerin, es könne zu den genannten Rechtsgutverletzungen kommen, sind jedoch keine konkreten nachvollziehbaren tatsächlichen Anhaltspunkte genannt worden, bloße Vermutungen reichen jedoch auch in dieser Beziehung nicht aus (BVerfG, Beschl. v. 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00 -, NVwZ-RR 2000, 554). - VG Darmstadt, 02.08.2012 - 3 L 974/12
NPD Kundgebung
Auszug aus VG Darmstadt, 23.08.2013 - 3 L 1146/13
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung steht den zuständigen Behörden aber die Möglichkeit offen, Auflagen zu erlassen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, NVwZ-RR 2010, 625; VG Darmstadt, Beschl. v. 02.08.2012 - 3 L 974/12.DA -).
- VG Darmstadt, 02.03.2018 - 3 L 522/18
Versammlungsrechtliche Auflage
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung steht den zuständigen Behörden aber die Möglichkeit offen, Auflagen zu erlassen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. Beschluss vom 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, NVwZ-RR 2010, 625; VG Darmstadt, Beschl. v. 23.08.2013 - 3 L 1146/13 - und v. 02.08.2012 - 3 L 974/12.DA -).
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