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Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 04.10.2019

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 04.11.2019 - 3 L 1208/19.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37089
VG Neustadt, 04.11.2019 - 3 L 1208/19.NW (https://dejure.org/2019,37089)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04.11.2019 - 3 L 1208/19.NW (https://dejure.org/2019,37089)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04. November 2019 - 3 L 1208/19.NW (https://dejure.org/2019,37089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Subjektives Recht auf Änderung der Tagesordnung einer Stadtratssitzung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1990 - 7 B 83/89

    Ratsbeschluß; Grundsatz der Öffentlichkeit; Unterlassungsanspruch des Bürgers

    Auszug aus VG Neustadt, 04.11.2019 - 3 L 1208/19
    Ein darüber hinausgehendes subjektiv-öffentliches Recht auf ein ordnungsgemäßes Beschlussverfahren im Stadtrat, steht - abgesehen vom Sonderfall des § 43 GemO - aber nicht einmal einzelnen Ratsmitgliedern als solchen, geschweige denn einzelnen Mitgliedern der Öffentlichkeit zu (OVG RP, Beschluss vom 17.1.1990 - 7 B 83/89).

    Ein darüber hinausgehendes Popularklagerecht, mit dem ein einzelner Bürger, im Ergebnis als Sachwalter der Allgemeinheit, tatsächliche oder vermeintliche Rechtsverstöße bei der Beschlussfassung des Stadtrats verhindern oder isoliert zum Gegenstand gerichtlicher Überprüfung und Aufhebung machen könnte, besteht nicht (so zum Grundsatz der Öffentlichkeit der Ratssitzungen: OVG RP, Beschluss vom 17.1.1990, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2010 - 2 A 11318/09

    Anspruch von Ratsmitgliedern auf Unterrichtung über Beratungsgegenstände in …

    Auszug aus VG Neustadt, 04.11.2019 - 3 L 1208/19
    Ein Bürger der Stadt (vgl. hierzu § 13 Abs. 2 GemO ) hat grundsätzlich keinen öffentlich-rechtlich durchsetzbaren Anspruch, die Oberbürgermeisterin - hier kraft eigener organschaftlicher Rechtsstellung handelnd ( OVG RP, Urteil vom 1.6.2010 - 2 A 11318/09 ) - auf dem Rechtsweg zur Abänderung der Tagesordnung zu zwingen.

    Der Umfang dieses Unterrichtungsanspruchs hängt vom Einzelfall ab (OVG RP, Urteil vom 1.6.2010, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10752/91

    Gemeinderat; Ratsmitglieder; Recht zur Antragstellung; Aufnahme in Tagesordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 04.11.2019 - 3 L 1208/19
    Rn. 9 Soweit der Antragsteller eine unzureichende Information der Mitglieder des Stadtrates befürchtet, steht es diesen frei, gegen die Oberbürgermeisterin eine angemessene Unterrichtung über die Gegenstände anstehender Ratsentscheidungen geltend zu machen oder auch Sachanträge innerhalb der tagesordnungsmäßigen Behandlung zu stellen (OVG RP, Urteil vom 17.12.1991 - 7 A 10752/91).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2018 - 10 LA 80/17

    Einberufung der Vertretung der Gemeinde als subjektiv-öffentlicher Anspruch der …

    Auszug aus VG Neustadt, 04.11.2019 - 3 L 1208/19
    Daher besteht ebenfalls kein subjektiv-öffentliches Recht eines Einwohners auf Einberufung des Rates oder Durchführung einer Ratssitzung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.4.2018 - 10 LA 80/17).
  • VG Magdeburg, 29.11.2023 - 7 A 279/22

    Ablehnung einer Dissertation bei formell rechtswidriger Prüfungskommission

    Vielmehr richtet sich die Pflicht zur rechtzeitigen Einladung allein an die Dekanin oder den Dekan und dient zuvörderst dem Schutz der Fakultätsratsmitglieder (so auch zur Wahrung der Ladungsfrist einer Stadtratssitzung: VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 04.11.2019 - 3 L 1208/19.NW - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 04.10.2019 - 3 L 1208/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,49142
VG Saarlouis, 04.10.2019 - 3 L 1208/19 (https://dejure.org/2019,49142)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04.10.2019 - 3 L 1208/19 (https://dejure.org/2019,49142)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04. Oktober 2019 - 3 L 1208/19 (https://dejure.org/2019,49142)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Saarlouis, 23.05.2022 - 3 L 529/22

    Anordnungsgrund; Budget; Eingliederungshilfe; Hilfebedarf; Integrationshelfer; …

    Dies hat zur Folge, dass das Rechtsschutzbedürfnis entfallen und der Antrag unzulässig geworden ist[Vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 07.12.2017 - 2 B 183/17 -, Rn. 4, juris, Beschluss der Kammer vom 04.10.2019+, 3 L 1208/19 zur Schulbegleitung durch einen Integrationshelfer][Vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 07.12.2017 - 2 B 183/17 -, Rn. 4, juris, Beschluss der Kammer vom 04.10.2019+, 3 L 1208/19 zur Schulbegleitung durch einen Integrationshelfer].

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre und mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Obsiegen in der Hauptsache auszugehen ist[Vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2014, 1 BvR 23/14, Rn. 23 ff., juris; Beschlüsse der Kammer vom 05.05.2017, 3 L 704/17, Rn. 17, juris, vom 06.02.2018/, 3 L 38/18 und vom 04.10.2019, 3 L 1208/19; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 123 VwGO, Rn. 59 ff.][Vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2014, 1 BvR 23/14, Rn. 23 ff., juris; Beschlüsse der Kammer vom 05.05.2017, 3 L 704/17, Rn. 17, juris, vom 06.02.2018/, 3 L 38/18 und vom 04.10.2019, 3 L 1208/19; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 123 VwGO, Rn. 59 ff.].

    Rn. 10 Beim Antragsteller ist -was zwischen den Beteiligten unstreitig ist[So schon unstreitig im vorgehenden Eilverfahren 3 L 1208/19 der Kammer (nachgehend 2 B 307/19 des OVG des Saarlandes)][So schon unstreitig im vorgehenden Eilverfahren 3 L 1208/19 der Kammer (nachgehend 2 B 307/19 des OVG des Saarlandes)]- eine Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für sein Lebensalter typischen Zustand gegeben (§ 35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).

    Rn. 11 Es ist auch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Teilhabe des Antragstellers am Leben in der Gesellschaft i. S. v. § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VIII basierend auf der beschriebenen seelischen Funktionsstörung nachhaltig beeinträchtigt ist[vgl. auch hierzu eingehend die Ausführungen im Beschluss der Kammer vom 04.10.2019, 3 L 1208/19; im vorliegenden Verfahren ist der Antragsgegner den diesbezüglichen Ausführungen des Antragstellers im Schriftsatz vom 05.05.2022 nicht entgegengetreten][vgl. auch hierzu eingehend die Ausführungen im Beschluss der Kammer vom 04.10.2019, 3 L 1208/19; im vorliegenden Verfahren ist der Antragsgegner den diesbezüglichen Ausführungen des Antragstellers im Schriftsatz vom 05.05.2022 nicht entgegengetreten].

  • OVG Saarland, 23.01.2020 - 2 B 307/19

    Eilantrag auf vorläufige Gewährung eines Integrationshelfers

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4. Oktober 2019 - 3 L 1208/19 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 4.10.2019 - 3 L 1208/19 - hat das Verwaltungsgericht den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 4.10.2019 vorläufig Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII in der Form der Begleitung durch einen Integrationshelfer in einem Umfang von 36 Stunden pro Woche zu gewähren, und den Antrag im Übrigen zurückgewiesen.

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