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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6876
OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24 (https://dejure.org/2025,6876)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.03.2025 - 3 L 134/24 (https://dejure.org/2025,6876)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. März 2025 - 3 L 134/24 (https://dejure.org/2025,6876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Informationszugang: Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse zur Vorbereitung eines Anfechtungsbegehrens

  • doev.de PDF

    Zum Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse zur Vorbereitung eines Anfechtungsbegehrens

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse zur Vorbereitung einer Anfechtungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2025, 1627
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2014 - 3 L 319/13

    Informationszugang für Insolvenzverwalter in Sachsen-Anhalt; hier: …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24
    Unter Berücksichtigung der Einschränkungen in § 1 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA , dass jeder nach Maßgabe "dieses Gesetzes" einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat, ist der Informationsanspruch daher materiell-rechtlich voraussetzungslos (Urteil des Senates vom 23. April 2014 - 3 L 319/13 - juris Rn. 34 ).

    Es ist kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, dass ein eventueller aus Treu und Glauben resultierender Informationsanspruch als abschließende Regelung zu verstehen sein sollte und damit weitergehende sich aus den ausdifferenzierten Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes ergebende Ansprüche ausschließen sollte (zum Ganzen: BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 7 B 28.10 - juris Rn. 7; so auch: Urteil des beschließenden Senates vom 23. April 2014, a.a.O., Rn. 32, 37).

    Diesen Vorschriften kommt nicht deswegen ein anderer, mit dem IZG LSA identischer Regelungsgehalt zu, weil im Einzelfall eine juristische Person des öffentlichen Rechts Insolvenzgläubiger und folglich Verfahrensbeteiligter eines Insolvenzverfahrens ist (BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 2010, a.a.O.; BVerwG…, Beschluss vom 9. November 2010 - 7 B 43.10 - juris Rn. 8; Urteil des beschließenden Senates vom 23. April 2014, a.a.O., Rn. 37).

    Sofern die Beklagte in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 23. April 2014 (a.a.O.) den Rechtssatz erkennen möchte, dass ein potentieller Anfechtungsgegner nicht dazu verpflichtet sei, dem Insolvenzverwalter Informationen zu gewähren, um zur Ermittlung von Insolvenzanfechtungstatbeständen beizutragen, fehlt es ebenso an einer genauen Herausarbeitung des Entscheidungsinhaltes.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24
    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA…, Beschluss vom 6. Juni 2006, a.a.O., m.w.N.), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteils (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24
    Rn. 30 "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache" im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006, a.a.O., m.w.N.), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 7 B 28.10

    Anspruch auf Informationszugang; Auslegung von § 4 Abs. 2 InfFrG RP

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24
    Es ist kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, dass ein eventueller aus Treu und Glauben resultierender Informationsanspruch als abschließende Regelung zu verstehen sein sollte und damit weitergehende sich aus den ausdifferenzierten Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes ergebende Ansprüche ausschließen sollte (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 7 B 28.10 - juris Rn. 7;… so auch: Urteil des beschließenden Senates vom 23. April 2014, a.a.O., Rn. 32, 37).

    Diesen Vorschriften kommt nicht deswegen ein anderer, mit dem IZG LSA identischer Regelungsgehalt zu, weil im Einzelfall eine juristische Person des öffentlichen Rechts Insolvenzgläubiger und folglich Verfahrensbeteiligter eines Insolvenzverfahrens ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2010, a.a.O.; BVerwG…, Beschluss vom 9. November 2010 - 7 B 43.10 - juris Rn. 8;… Urteil des beschließenden Senates vom 23. April 2014, a.a.O., Rn. 37).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24
    Soweit der Antragsteller hingegen die Schwierigkeiten des Falls darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. zum Ganzen: Beschluss des Senates vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Zulassung der Berufung; Altlasten nach Rüstungsproduktion des deutschen Reichs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24
    Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den zu entscheidenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 - NVwZ 2001, 552).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24
    Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen, wenn der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - juris).
  • BVerwG, 09.11.2010 - 7 B 43.10

    Informationszugangsrecht; Insolvenzverwalter; Auskunftsanspruch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24
    Diesen Vorschriften kommt nicht deswegen ein anderer, mit dem IZG LSA identischer Regelungsgehalt zu, weil im Einzelfall eine juristische Person des öffentlichen Rechts Insolvenzgläubiger und folglich Verfahrensbeteiligter eines Insolvenzverfahrens ist (BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 2010, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2010 - 7 B 43.10 - juris Rn. 8;… Urteil des beschließenden Senates vom 23. April 2014, a.a.O., Rn. 37).
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 58/06

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Insolvenzverwalters gegen im Wege …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24
    Der Bundesgerichtshof geht in der zitierten Entscheidung davon aus, dass die Insolvenzordnung einen Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen Gläubiger, die im Wege der Insolvenzanfechtung in Anspruch genommen werden sollen, nicht vorsehe und hat festgestellt, dass ein Gläubiger auch nicht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zur Auskunft verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 58/06 - juris Rn. 5 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2025 - 3 L 134/24
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände darlegt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung (im Ergebnis) unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 4 A 2103/15

    Klärungsbedürftigkeit der Verelendung eines pakistanischen Staatsangehörigen bei …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11

    Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40 …

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2015 - 8 LA 146/15

    Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Verschlimmerung der Situation eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - 6 A 1465/17

    Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Berufung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2026 - 3 L 193/24

    Informationszugangsanspruch des Insolvenzverwalters nach dem IFG gegen eine …

    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung besteht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG unabhängig davon, aus welchem Interesse der Antragsteller diesen geltend macht, also auch dann, wenn der Anspruch von einem Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Tätigkeit als Amtsträger geltend gemacht wird (vgl. Beschluss des Senats vom 20. März 2025 - 3 L 134/24 - juris Rn. 5 ff. zur Parallelvorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA; OVG NRW…, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 8 A 1548/07 - juris Rn. 1).

    Der Informationszugangsanspruch besitzt die Qualität eines formalen subjektiv-öffentlichen Rechts, was sich dadurch auszeichnet, dass dem Anspruch keine materielle Rechtsposition oder wie auch immer geartete Betroffenheit zugrunde liegen muss (…vgl. Urteil des Senats vom 23. April 2014 - 3 L 319/13 - juris Rn. 34 ; Beschluss des Senats vom 20. März 2025, a.a.O. Rn. 8).

    Das bloße Interesse, sich nach Auskunftserteilung nicht der insolvenzrechtlichen Überprüfung bestimmter Zahlungs- bzw. Vollstreckungsvorgänge stellen zu müssen, kann schutzwürdige Interessen einer in besonderem Maße an Recht und Gesetz gebundenen Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht beeinträchtigen (vgl. VG Halle…, Urteil vom 15. Juli 2024, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 20. März 2025, a.a.O. Rn. 14; VG Düsseldorf…, Urteil vom 20. April 2007 - 26 K 5324/06 - juris Rn. 40).

  • VG Magdeburg, 26.05.2025 - 6 A 190/23

    Informationsfreiheit; Informationszugang; wirtschaftliche Interessen der …

    Denn der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des IZG LSA einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang schaffen (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 31. Mai 2016 - 3 L 314/13 -, juris Rn. 33 m. w. N.; Beschluss vom 20. März 2025 - 3 L 134/24 -, juris Rn. 8 ).
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