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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - 3 L 168/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24345
OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - 3 L 168/08 (https://dejure.org/2010,24345)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.2010 - 3 L 168/08 (https://dejure.org/2010,24345)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. April 2010 - 3 L 168/08 (https://dejure.org/2010,24345)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Kostenerstattung für Kindertageseinrichtungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschreibungen als "für den Betrieb notwendige Kosten" einer Einrichtung i.S.d. § 11 Abs. 4 S. 1 Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA); Kostenerstattung im Fall einer fehlenden oder geringen Erhebung von Elternbeiträgen ohne Notwendigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 6.96

    Erhebung von Beiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten - Kindertagesstätte …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - 3 L 168/08
    Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Teilnahme- bzw. Elternbeiträge für die (behinderungsneutrale) Leistungen erhoben werden, obliegt dabei gem. §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 18 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII allein dem in Anspruch genommenen freien (oder öffentlichen) Träger der Tageseinrichtung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1997 - 5 C 6.96 - DVBl. 1997, 1439 (1440)).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 78/85

    Auch Fördermittel i. S. des § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz mindern als …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - 3 L 168/08
    In Fällen einer öffentlich Förderung von Investitionen - in Form von Zuwendungen und Zuschüssen - handelt es sich indes um Investitionen aufgrund von Drittmitteln, auf die Abschreibungen grundsätzlich nicht vorgenommen werden können (vgl. u. a. BFH, Urt. v. 14.07.1988 - IV R 78/85 - BFHE 154, 212 m. w. Nachw.;… Adler / Düring / Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 5. Aufl. § 255 HGB Anm. 69; vgl. auch § 82g EStDV und § 82 Abs. 5 SGB XI).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 5 C 12.98

    Sozialhilfe für Besuch einer integrativen Kindertagesstätte; Elternbeitrag für …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - 3 L 168/08
    Die Einschränkung in § 43 Abs. 2 BSHG hinsichtlich der eingeschränkten Heranziehbarkeit der Eltern behinderter Kinder betrifft nur die "behinderungsbedingten" Kosten, nicht aber steht sie einer Heranziehung der Eltern von behinderten Kindern zu den sonstigen Betriebskosten der Einrichtung entgegen, die durch den Besuch bzw. die Betreuung behinderter wie nichtbehinderten gleichermaßen anfallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1999 - 5 C 12.98 - NVwZ-RR 1999, 762).
  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 34.73

    Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen auf Grund sonstiger …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - 3 L 168/08
    Mit der Regelung zu § 43 Abs. 2 BSHG werden Eltern behinderter Kinder - vorbehaltlich der ersparten Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt - von den Kosten der (erforderlichen) "Eingliederungsmaßnahmen" freigestellt, um zu gewährleisten, dass die Eingliederung der behinderten Kinder nicht aus finanziellen Gründen vernachlässigt oder gar hintertrieben wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1975 - V C 34.73 - BVerwGE 48, 223 (234)).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2001 - 4 K 29/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - 3 L 168/08
    Die Tatsache, dass insoweit eine Deckungslücke bei den investiven Kosten verbleibt, liegt darin begründet, dass nach dem Kinderförderungsgesetz eine Vollfinanzierung nicht vorgesehen ist (vgl. hierzu auch OVG Greifswald, Urt. v. 30.10.2001 - 4 K 29/98 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08

    Erstattung des Betriebskostendefizits einer Kindertagesstätte in freier …

    Die Klägerin trägt zur Begründung vor, dass, soweit der Senat in seinem Urteil vom 21. April 2010 ( 3 L 168/08 ) es abgelehnt habe, die Kosten für Abschreibungen als betriebsnotwendige Kosten im Sinne des § 11 Abs. 4 Satz 1 KiFöG anzuerkennen, dies nicht überzeugend sei.

    Der Senat hält auch nach den Ausführungen der Klägerin in der Berufungsbegründung an der im Urteil vom 21. April 2010 ( 3 L 168/08 , veröffentlicht in juris) vertretenen Auffassung fest.

  • VG Magdeburg, 31.03.2015 - 6 A 3/15

    Investitionskostenförderung einer Kindertagesstätte

    Anstelle des bisherigen "dualen Finanzierungssystems" von Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft, das durch eine Betriebskostenerstattung ( § 11 Abs. 4 KiFöG a.F.) und eine Investitionskostenerstattung ( § 12 KiFöG a.F.) gekennzeichnet war (vgl. OVG LSA, Urteil vom 21. April 2010 - 3 L 168/08 , juris, Rn. 40 ), sieht § 11 a KiFöG ab 1. Januar 2015 vor, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern von Tageseinrichtungen für seinen Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach §§ 78b bis 78e SGB VIII im Einvernehmen mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften schließt.

    Insbesondere war es den freien Trägern von Tageseinrichtungen versagt, auf die öffentliche Förderung der Investition nach Maßgabe des § 12 KiFöG a.F. zu verzichten, um stattdessen den Aufwand verteilt auf die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes durch Geltendmachung von Abschreibungen im Rahmen des Defizitausgleichs erstattet zu verlangen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 21. April 2010 - 3 L 168/08 -, juris, Rn. 39 ff.; VG Halle…, Urteil vom 22. November 2007 - 4 A 38/05 -, juris, Rn. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2015 - 6 N 27.15

    Verpflichtungsklage; Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche …

    Insofern geht das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf ein Urteil des OVG Magdeburg vom 21. April 2010 - 3 L 168/08 - (…Rn. 40 bei juris) zutreffend davon aus, dass eine zusätzliche Gewährung von Abschreibungen als erstattungsfähige Kosten einer (unzulässigen) Doppelfinanzierung gleichkäme.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 4 L 107/14

    Zur Berücksichtigung "fiktiver" Elternbeiträge bei der …

    Eine Erstattung richtet sich für den streitbefangenen Zeitraum allein nach den Vorgaben des § 11 Abs. 4 Satz 1 KiFöG LSA a.F., nach dem für den Leistungsverpflichteten keine Veranlassung besteht, für das durch den (teilweisen) Verzicht auf Elternbeiträgen entstehende Kostendefizit bzw. die hierdurch bedingte Finanzierungslücke aufzukommen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. April 2010 - 3 L 168/08 - zit. nach JURIS).
  • OVG Thüringen, 27.09.2023 - 4 KO 101/18

    Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen freier …

    Nach Auffassung des Senats handelt es sich - in Anlehnung an die Definition des § 14 Abs. 1 ThürKitaG 1991 - bei Investitionen um solche Aufwendungen, die mit der Finanzierung des Anlage- und Umlaufvermögens, also der Errichtung, Erneuerung, der Verbesserung einer Kindertageseinrichtung und auch der (Wieder-) Beschaffung von Einrichtungsgegenständen in Zusammenhang stehen (ähnlich z. B. OVG LSA, Urteil vom 21. April 2010 - 3 L 168/08 - juris Rn. 40).
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