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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38453
VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA (https://dejure.org/2012,38453)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA (https://dejure.org/2012,38453)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 3 L 1691/12.DA (https://dejure.org/2012,38453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Bürgerbegehren, Anordnungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Verkaufs von Geschäftsanteilen an der Klinikum GmbH an Dritte i.R.e. Bürgerbegehrens

  • Wolters Kluwer

    Bürgerbegehren, Anordnungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Darmstadt lehnt Eilantrag von Unterstützern eines Bürgerbegehrens gegen den Verkauf des Klinikums Offenbach ab

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 15 A 5594/00

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Grunde liegt (OVG NRW, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 -, NVwZ-RR 2002, 766).
  • VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08

    Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau …

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12
    Denn maßgebend für eine inhaltliche Kontrolle der Begründung ist allein das Ziel, Verfälschungen des Bürgerwillens vorzubeugen (so VG Stuttgart, Urteil vom 17.07.2009 - 7 K 3229/08 -, VBlBW 2009, 432).
  • VGH Bayern, 16.04.2012 - 4 CE 12.517

    Bürgerbegehren; Begründungsdefizit; Bauleitplanung; Abwägungsausfall

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12
    Vorstehendes gilt auch, wenn die Begründung - bzw. bereits die Fragestellung oder beides zusammen - dem Bürger ein unzutreffendes oder unvollständiges Bild (defizitäres Bürgerbegehren, s. BayVGH, Beschluss vom 16.04.2012 - 4 CE 12.517 -, KommunalpraxisBY 2012, 268) vom maßgeblichen Sachverhalt vermittelt (VG Ansbach, Urteil vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, KommunalpraxisBY 2006, 344).
  • VG Ansbach, 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437

    Bürgerbegehren in Gemeinde Sachsen abgelehnt

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12
    Vorstehendes gilt auch, wenn die Begründung - bzw. bereits die Fragestellung oder beides zusammen - dem Bürger ein unzutreffendes oder unvollständiges Bild (defizitäres Bürgerbegehren, s. BayVGH, Beschluss vom 16.04.2012 - 4 CE 12.517 -, KommunalpraxisBY 2012, 268) vom maßgeblichen Sachverhalt vermittelt (VG Ansbach, Urteil vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, KommunalpraxisBY 2006, 344).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - 15 B 522/04

    Keine Entscheidungssperre durch Bürgerbegehren

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12
    Es sind deshalb nicht nur die unmittelbaren Kosten der vorgeschlagenen Maßnahme, sondern auch zwangsläufige Folgekosten, der Verzicht auf Einnahmen und die Kosten einer erzwungenen Alternativmaßnahme zu berücksichtigen (vgl. u.a. OVG NRW, Beschlüsse vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 - NVwZ-RR 2004, 519, vom 21. November 2007 - 15 B 1879/07 - HGZ 2008, 147 und vom 21. Januar 2008 - 15 A 2697/07 -, NWVBl. 2008 S. 307).
  • VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95

    Beanstandung eines Gemeindevertretungsbeschlusses durch den Gemeindevorstand als …

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12
    Daraus ergibt sich, dass der erforderliche Inhalt und Umfang eines Kostendeckungsvorschlags von der mit dem Bürgerbegehren konkret beabsichtigten Maßnahme, also davon abhängen, welches eigentliche Ziel das Bürgerbegehren nach Fragestellung und Begründung insbesondere auch nach dem objektiven Empfängerhorizont der Bürger verfolgt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, NVwZ-RR 1996, 409 und Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR 2000, 451) (zur Frage der Aufnahme entfallender Einnahmen in den Deckungsvorschlag auch VG Köln, Beschluss vom 26.02.2002 - 4 L 53/02 -, NWVBl 2002, 319, vgl. auch Ritgen, Die Zulässigkeit von Bürgerbegehren - Rechtspraxis und rechtspolitische Desiderate, NWVBl 2003, 87).
  • VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97

    Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12
    Daraus ergibt sich, dass der erforderliche Inhalt und Umfang eines Kostendeckungsvorschlags von der mit dem Bürgerbegehren konkret beabsichtigten Maßnahme, also davon abhängen, welches eigentliche Ziel das Bürgerbegehren nach Fragestellung und Begründung insbesondere auch nach dem objektiven Empfängerhorizont der Bürger verfolgt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, NVwZ-RR 1996, 409 und Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR 2000, 451) (zur Frage der Aufnahme entfallender Einnahmen in den Deckungsvorschlag auch VG Köln, Beschluss vom 26.02.2002 - 4 L 53/02 -, NWVBl 2002, 319, vgl. auch Ritgen, Die Zulässigkeit von Bürgerbegehren - Rechtspraxis und rechtspolitische Desiderate, NWVBl 2003, 87).
  • VGH Hessen, 16.07.1996 - 6 TG 2264/96

    Antragsbefugnis für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks Durchführung …

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12
    Rn. 7 Gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO muss der betreffende Antragsteller das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs und -grundes glaubhaft machen, wobei Letzteres nur dann gelingt, wenn die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Antragsteller auch im Hauptsacheverfahren obsiegen wird (Hess. VGH, Beschluss vom 16.07.1996 - 6 TG 2264/96 -, ESVGH 46, 296).
  • VGH Hessen, 18.03.2009 - 8 B 528/09

    Bürgerbegehren gegen Verkauf von Anteilen einer Flugplatz GmbH

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12
    Nach der in Literatur und Rechtsprechung, hier insbesondere auch in der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vertretenen Auffassung (Beschluss vom 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, ESVGH 59, 251) dient der in dieser Norm vorgeschriebene Kostendeckungsvorschlag dem Zweck, "den Bürgern in finanzieller Hinsicht die Tragweite und Konsequenzen der vorgeschlagenen Entscheidung deutlich zu machen, damit sie in ihrer Entscheidung auch die Verantwortung für die wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Gemeindevermögen übernehmen können.
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren; Schlüssige …

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12
    Dabei dürfen allerdings die Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag nicht überspannt werden, so dass überschlägige und geschätzte, aber schlüssige Angaben genügen, weil die Initiatoren eines Bürgerbegehrens regelmäßig nicht über das Fachwissen der Behörde verfügen (vgl. Ns OVG, Beschluss vom 11.08.2003 - 10 ME 82/03 -, NVwZ-RR 2004, 62) und weil dieses plebiszitär-demokratische Element andernfalls weitgehend leerliefe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - 15 A 2697/07

    Kostendeckungsvorschlag eines Bürgerbegehrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2007 - 15 B 1879/07

    Bürgerbegehren gegen eine beabsichtigte Veräußerung von Anteilen einer Stadt an …

  • VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 3 L 5117/17

    Unzulässiges Bürgerbegehren

    ist zwar zulässig, kann aber in der Sache keinen Erfolg haben.Die Antragstellerin ist entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt, da sie als Mitunterzeichnerin des Bürgerbegehrens eine Verletzung der jedem Mitunterzeichner durch § 8b HGO verliehenen verfahrensrechtlichen Rechtsposition auf Mitwirkung geltend machen kann (VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA - , juris, Rn. 8;… Hess. VGH, Beschluss v. Y.11.2015 - 8 A 889/13 -, juris, Rn. 46).Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO ist auch statthaft, insbesondere sind die gemäß § 123 Abs. 5 VwGO grundsätzlich vorrangig anzuwendenden Vorschriften der §§ 80, 80a VwGO hier nicht einschlägig.

    Einen solchen Anspruch könnte die Antragstellerin allenfalls dann aus § 8b HGO ableiten, wenn das Bürgerbegehren zulässig wäre (siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA - , a.a.O., Rn. 23;… Hess. VGH, Beschluss v. 16.07.1996 - 6 TG 2264/96 -, a.a.O., Rn 5;… VG Frankfurt, Beschluss v. 06.09.2016 - 7 L 2204/16.F -, a.a.O., Rn. 7;… VG Kassel, Beschluss v. 19.09.2012 - 3 L 1038/12.KS -, juris, Rn. 8).

    Vorstehendes gilt auch, wenn die Begründung - bzw. bereits die Fragestellung oder beides zusammen - dem Bürger ein unzutreffendes oder unvollständiges Bild vom maßgeblichen Sachverhalt vermittelt (siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA -, a.a.O., Rn. 24;… VG Darmstadt, Beschluss v. 25.04.2013 - 3 L 497/13.DA -, juris, Rn. 32 f.;… VG Kassel, Beschluss v. 19.09.2012 - 3 L 1038/12.KS -, a.a.O., Rn. 9;… VG Ansbach, Urteil v. 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris, Rn. 49).Das Bürgerbegehren geht sowohl in der Fragestellung als auch in der Begründung von falschen Tatsachen aus.Die in dem Bürgergehren gestellte Frage lautet:"Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfungstadt die Grundstücke Gemarkung Pfungstadt, Flur Y, Flurstücke X und W mit insgesamt 21.217 m² nicht an die Firma Z, verkauft und der Beschluss des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 13.6.17 aufgehoben wird?"In der Begründung des Bürgerbegehrens heißt es zudem ausdrücklich:"Durch den Verzicht auf den Verkauf entsteht der Stadt kein finanzieller Schaden, weil das Grundstück im Eigentum der Stadt verbleibt." Ebenso ist der übrige Begründungstext so aufgebaut, als ob die Antragsgegnerin die Eigentümerin der zum Verkauf stehenden Grundstücke sei und diese somit selbst die Grundstücke an die Z verkaufe oder sogar bereits verkauft habe.

    Daraus ergibt sich, dass der erforderliche Inhalt und Umfang eines Kostendeckungsvorschlags von der mit dem Bürgerbegehren konkret beabsichtigten Maßnahme, also davon abhängen, welches eigentliche Ziel das Bürgerbegehren nach Fragestellung und Begründung insbesondere auch nach dem objektiven Empfängerhorizont der Bürger verfolgt (siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA - , a.a.O., Rn. 26;… Hess. VGH, Beschluss v. 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 - juris, Rn. 10 ff.;… Urteil v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 - juris, Rn. 50 …und Beschluss v. 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, juris, Rn. 54).Sollte der Beigeladenen der Verkauf der Grundstücke an die Z untersagt werden, würde dies unmittelbar sowohl zu weiteren laufenden Kosten führen, die durch die fortwährende Vorhaltung der Grundstücke durch die Beigeladene entstünden, als auch zu Folgekosten für die Antragsgegnerin durch den Verzicht auf Einnahmen.

  • VG Darmstadt, 22.07.2018 - 3 L 526/18

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Sie können daher eine Verletzung der jedem Mitunterzeichner durch § 8b HGO verliehenen verfahrensrechtlichen Rechtspositionen auf Mitwirkung geltend machen (…Hess. VGH, Beschluss v. 30.11.2015 - 8 A 889/13 -, juris, Rn. 46; Hess. VGH, Beschluss v. 16.07.1996 - 6 TG 2264/96 -, NVwZ 1997, 310; VG Darmstadt, Beschluss v. 24.01.2018 - 3 L 5117/17.DA - Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA -, juris, Rn. 8).

    Ein solcher Anspruch kann aus § 8b HGO abgeleitet werden, wenn das Bürgerbegehren zulässig ist (siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA -, a.a.O., Rn. 23;… VG Darmstadt, Beschluss v. 24.01.2018 - 3 L 5117/17.DA - Hess. VGH, Beschluss v. 16.07.1996 - 6 TG 2264/96 -, a.a.O., Rn 5;… VG Frankfurt, Beschluss v. 06.09.2016 - 7 L 2204/16.F -, juris, Rn. 7;… VG Kassel, Beschluss v. 19.09.2012 - 3 L 1038/12.KS -, juris, Rn. 8).

    Vorstehendes gilt auch, wenn die Begründung - bzw. bereits die Fragestellung oder beides zusammen - dem Bürger ein unzutreffendes oder unvollständiges Bild vom maßgeblichen Sachverhalt vermittelt (siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA -, a.a.O., Rn. 24;… VG Darmstadt, Beschluss v. 25.04.2013 - 3 L 497/13.DA -, juris, Rn. 32 f.;… VG Darmstadt, Beschluss v. 24.01.2018 - 3 L 5117/17.DA - VG Kassel, Beschluss v. 19.09.2012 - 3 L 1038/12.KS -, a.a.O., Rn. 9;… VG Ansbach, Urteil v. 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris, Rn. 49).

    Daraus ergibt sich, dass der erforderliche Inhalt und Umfang eines Kostendeckungsvorschlags von der mit dem Bürgerbegehren konkret beabsichtigten Maßnahme abhängen, also davon, welches eigentliche Ziel das Bürgerbegehren nach Fragestellung und Begründung, insbesondere auch nach dem objektiven Empfängerhorizont der Bürger verfolgt (siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA -, a.a.O., Rn. 26;… Hess. VGH, Beschluss v. 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, juris, Rn. 10 ff.;… Urteil v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, juris, Rn. 50 …und Beschluss v. 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, juris, Rn. 54).

  • VG Darmstadt, 07.12.2018 - 3 L 2133/18

    Bürgerbegehren

    Er kann daher eine Verletzung der jedem Mitunterzeichner durch § 8b HGO verliehenen verfahrensrechtlichen Rechtspositionen auf Mitwirkung geltend machen (…Hess. VGH, Beschluss v. 30.11.2015 - 8 A 889/13 -, juris, Rn. 46 ; Hess. VGH, Beschluss v. 16.07.1996 - 6 TG 2264/96 -, NVwZ 1997, 310; ihm folgend VG Darmstadt, Beschluss v. 24.01.2018 - 3 L 5117/17.DA - Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA -, juris, Rn. 8 ).

    Ein solcher Anspruch kann aus § 8b HGO abgeleitet werden, wenn das Bürgerbegehren zulässig ist (siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA -, a.a.O., Rn. 23 ;… VG Darmstadt, Beschluss v. 24.01.2018 - 3 L 5117/17.DA - Hess. VGH, Beschluss v. 16.07.1996 - 6 TG 2264/96 -, a.a.O., Rn 5 ;… VG Frankfurt, Beschluss v. 06.09.2016 - 7 L 2204/16.F -, juris, Rn. 7;… VG Kassel, Beschluss v. 19.09.2012 - 3 L 1038/12.KS -, juris, Rn. 8).

    Vorstehendes gilt auch, wenn die Begründung - bzw. bereits die Fragestellung oder beides zusammen - dem Bürger ein unzutreffendes oder unvollständiges Bild vom maßgeblichen Sachverhalt vermittelt (siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA -, a.a.O., Rn. 24 ;… VG Darmstadt, Beschluss v. 25.04.2013 - 3 L 497/13.DA -, juris, Rn. 32 f.;… VG Darmstadt, Beschluss v. 24.01.2018 - 3 L 5117/17.DA - VG Kassel, Beschluss v. 19.09.2012 - 3 L 1038/12.KS -, a.a.O., Rn. 9;… VG Ansbach, Urteil v. 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris, Rn. 49).

  • VG Darmstadt, 25.04.2013 - 3 L 497/13

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich des Verkaufs von …

    Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Akten des vorangegangenen Eilverfahrens (Az.: 3 L 1691/12.DA), der beigezogenen Akten des Klageverfahrens (Az.: 3 K 279/13.DA) sowie des von der Antragsgegnerin vorgelegten Behördenvorgangs (1 Ordner) Bezug genommen.

    Rn. 32 ablehnenden Beschluss vom 11.12.2012 (3 L 1691/12.DA) ausgeführt, dass es dem Bürgerbegehren inhaltlich an einer zutreffenden Begründung mangelt:.

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